Freie Bereitstellung in HH?

Frettchen
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Beitrag von Frettchen » 28.10.2011, 10:08

Die F.H.H. wird über kurz oder lang gewaltige juristische Probleme bekommen.Diese Verwaltungspraxis und Duldungen werden bald der Vergangenheit angehören.Das gnaze nennt sich Folgenbeiseitigungsanspruch des Bürgers hier Taxifahrer/-unternehmer.

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homer
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Beitrag von homer » 28.10.2011, 11:37

Frettchen hat geschrieben:Die F.H.H. wird über kurz oder lang gewaltige juristische Probleme bekommen.
Die Freie und Hansestadt Hamburg wird vor dieser Perspektive nicht gerade schlottern vor Angst.
Erstens unterhalten hamburgische Behörden bemerkenswert dimensionierte Rechtsämter bzw. -Abteilungen.
Zweitens unterliegst Du dem populären Irrtum, Gerichte würden etwas mit Gerechtigkeit zu tun haben.
Jeder Jurist inklusive unseres regierenden Bürgermeisters könnte Dich leicht belehren :
Was Gerichte produzieren hat nichts mit Gerechtigkeit zu tun, sondern die produzieren Urteile :wink:
Wer sagt: hier herrscht Freiheit, der lügt, denn Freiheit herrscht nicht. (Erich Fried)
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Otto126
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Beitrag von Otto126 » 28.10.2011, 14:58

Wattwurm hat geschrieben:Mit dieser Änderung würde man der gängigen Praxis Rechnung tragen! Gängige Praxis ist nun mal Freie Bereitstellung an bestimmten Plätzen! Ich möchte das die bereits gängige Praxis legalisiert wird!
Die "normative Kraft des Faktischen" ist ein anerkannter Rechtsgrundsatz, ich denke, dass man damit auch hier argumentieren kann.
"In der Lebenswelt gibt es drei Kategorien, das Essbare, das Kopulierbare und das Gefährliche"

"Mir gefällt Ihr Benehmen nicht."
"Macht nichts. Ich verkauf's ja nicht."

Wat woll'n die Atzen eigentlich von mir?

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Beitrag von Frettchen » 28.10.2011, 16:31

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scarda
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Beitrag von scarda » 28.10.2011, 20:23

das problem ist doch nicht grundsätzlich die freie bereitstellung.

die wird doch bei sonderveranstaltungen in der regel geduldet (außer an 1-2 orten der ganzen stadt, wo die anwohner sich für ihre interessen einsetzen).

und diese duldung ist doch unbestritten gut und sinnvoll.

ein problem wird die freie bereitstellung doch erst, wenn sich 50m weiter ein posten befindet, an dem du dann keinen stich mehr siehst.

das thema ist also unkolligialität. und die hat ja auch noch ganz andere facetten. einen anläufer abgraben der gerade über die straße zum posten gehen wollte, und 10m vorm psoten einladen zb. so sind die sitten heute.

ein paar regeln können also gar nicht schaden, wiewohl es ausnahmen geben kann.
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