12 Kilometer Festpreis = zeitliche Flatrate?

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Re: 12 Kilometer Festpreis = zeitliche Flatrate?

Beitrag von sivas » 05.06.2017, 10:38

Was zählt, ist der Kundenstamm. Den gilt es, einwandfrei zu bedienen. Dem ist es aber auch egal, ob ich mit einer Taxe oder einem Mietwagen vorfahre, die wollen MICH, egal aus welchen Gründen.
Bezüglich der Preisfindung habe ich ihr Vertrauen, dass ich sie nicht übervorteile, da brauche ich kein Messgerät.

Auf 'Zentralenkunden' sind wir eigentlich nur nachts angewiesen, wobei von dort immer weniger kommt, auch tagsüber.

Es sollten sich innerhalb des Zentralen-Fahrzeugpools 'Untergruppen' bilden können, deren Dienste bevorzugt nachgefragt werden.

Ich bin schon immer der Meinung, dass Zentralen nur Callcenter sind, die eingehende telefonische Fahraufträge weiterleiten. Solche Center können auch für mehrere Gemeinden mit unterschiedlichen Rufnummern zuständig sein (gibt es doch schon). Genauso kann eine Zentrale für mehrere Fahrzeuggruppen zuständig sein. Das System erkennt, welche Nummer angerufen wurde und gibt den Fahrauftrag an die entsprechende Gruppe weiter. Sollte ich mit den Diensten des beauftragten Callcenters nicht zufrieden sein, leite ich auf ein anderes um.

Jetzt bin ich aber vollkommen vom Thema abgekommen ...

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Re: 12 Kilometer Festpreis = zeitliche Flatrate?

Beitrag von scarda » 07.06.2017, 17:45

Sachdienliche Hinweise zum Thema nimmt jeder Taxenposten entgegen.
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Re: 12 Kilometer Festpreis = zeitliche Flatrate?

Beitrag von sivas » 09.06.2017, 10:24

wieder beim Thema. Hab folgenden Beitrag im FTF geschrieben:
sivas hat geschrieben:Sinn der Hamburger Festpreistour ist doch, dass bis 12 km Fahrtstrecke alle verkehrsbedingten Wartezeiten abgegolten sind.

Treten kundenveranlasste Wartezeiten auf, ist sofort der Festpreis zur Zahlung fällig, egal wie weit die bis dahin zurückgelegte Fahrstrecke war und wieviel verkehrsbedingte Wartezeit bis dahin angefallen war. Das ist natürlich sehr unglücklich, gerade wenn diese Unterbrechung im ersten Teil der Fahrt stattfindet, weil die Tarifverordnung für diesen Fall eine sehr kundenunfreundliche Regelung vorgibt, welche dem Fahrgast wohl auch gar nicht bekannt ist.

Sinvoll wäre es, zwischen beiden Tarifen umschalten zu können > werden die Festpreistourbedingungen nicht eingehalten, tritt der Normaltarif in kraft, und zwar nicht erst vom Regelverstoss an, sondern von Fahrtbeginn an.

Da dem aber wohl nicht so ist, bleibt nichts anderes übrig, als den Festpreiskunden bei Bestellannahme ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass bei diesem Tarif keine kundenveranlassten Wartezeiten zugelassen sind. Dies gilt auch für den Anrufer, der meint, dass das Rauskommen erst nach einer halben Stunde mit den 30 € abgegolten sei. Nach fünf Minuten wird das Taxameter ganz normal eingeschaltet, da nur so die kundenveranlasste Wartezeit, die ja nicht in den dreissig Euro enthalten ist, abgegolten werden kann - die Festpreisvereinbarung ist hinfällig. Pech für den Fahrer, der dann bereits die dreissig Euro in der Anzeige stehen hat. Eigentlich müsste er zweimal dreissig Euro kassieren, aber das wird nur schwer vermittel- und durchsetzbar sein, also verzichtet er auf die Bezahlung seiner anfänglichen Standzeit.

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Re: 12 Kilometer Festpreis = zeitliche Flatrate?

Beitrag von scarda » 12.06.2017, 03:00

Nach fünf Minuten? Nö, zur vorbestellten Zeit. Wer dann nicht am Wagen steht, der zahlt den normalen Tarif. Wer später kommt, kann dann gerne bezahlen was anliegt und bekommt danach dann gerne den 30-Tacken-Swachsinnstarif von 30 Eu fest.
(§ 2.7. Der Fahrpreisanzeiger ist nach Abfahrt der Taxe, im Falle einer Bestellfahrt nach Eintreffen am Bestellort, jedoch nicht vor dem vereinbarten Zeitpunkt, einzuschalten.)

Dieser 30-Tacken-Swachsinnstarif ist so'ne Art Wiederaufhebung des erhöhten Rushhourtarifs, nur das er über die Zeit und nicht über die Kilometer kömmt, ja? In der Rushhour dürfte es den gar nicht geben. Müsste das Taxameter direkt gar nicht erst zulassen. Oder wie wird das gehändelt?
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Re: 12 Kilometer Festpreis = zeitliche Flatrate?

Beitrag von sivas » 12.06.2017, 06:40

Wie schaltet man den Festpreistarif ein ? durch erneutes Drücken des Start-Knopfes ? dann ist man aber kurzzeitig im Normaltarif, wie lange darf diese Zeit sein ? oder durch gleichzeitiges Drücken zweier Knöpfe ? so wie beim AUS-schalten ?
Kann man vom Festpreistarif wieder zum Normaltarif zurück ? sollte man ihn versehentlich gewählt haben haben. Der Kunde sieht die dreissig Euro auf der Anzeige und sagt dann "da haben wir uns aber missverstanden".
Kann man vom Normaltarif noch zum Festpreistarif weiterschalten, auch wenn schon 10 Cent Wartezeit aufgelaufen sind ? Kunde: "Ich habe doch ausdrücklich den Festpreistarif bestellt".

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Re: 12 Kilometer Festpreis = zeitliche Flatrate?

Beitrag von taxipost » 12.06.2017, 06:43

das geht nicht, scarda.

"
(4) 1 Das Wartegeld wird für jede - auch verkehrsbedingte - Stillstandszeit erhoben,...
"
und

"
(5a) 1 Auf Wunsch des Fahrgastes, der bei einer Bestellfahrt mit der Bestellung, ansonsten vor der Abfahrt geäußert werden muss, tritt an die Stelle der Berechnung des Beförderungsentgelts nach den Absätzen 2 bis 5 ein Festpreis von 30 Euro.
"

4 ist ein teil von 2-5 und gilt somit nicht,
wenn der fahrgast festpreis gemäss 5a bestellt.

die wartezeit ist also für "umsonst" !!!

allerdings muss jetzt festgelegt werden,
was eine pflicht-wartezeit ist, denn

- kommt der fahrgast gar nicht oder
- eben nicht innerhalb der pflicht-wartezeit,

dann
"
(7)...2 Wird die bestellte Taxe nicht in Anspruch genommen, so ist von der Bestellerin oder vom Besteller der Betrag zu entrichten, der zum Zeitpunkt der Stornierung des Auftrages vom Fahrpreisanzeiger angezeigt wird (Grundpreis und gegebenenfalls entstandenes Wartegeld oder Festpreis).
"

also 30,00 euronen.

in Berlin gilt bei bestellungen oder vorbestellungen eine gesetzliche pflicht-wartezeit von 15min. ;-)
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Re: 12 Kilometer Festpreis = zeitliche Flatrate?

Beitrag von sivas » 12.06.2017, 07:51

(5a) ... Wird eine Fahrt zum Festpreis ... auf Wunsch des Fahrgastes ... unterbrochen, ist für die bisher zurückgelegte Strecke der Festpreis ... zu zahlen.
Wann beginnt eine Fahrt ? > mit dem Einschalten des Taxameters.
Was kann als Fahrtunterbrechung gewertet werden ? > jeder vom Kunden veranlasste Stillstand.

Erreiche ich bei einer Festpreisfahrt den Bestellort und teile dies dem Kunden mit (klingeln, anrufen), so hat dieser unverzüglich rauszukommen (innerhalb max 5 min) und die Fahrt anzutreten. Tut er dies nicht, darf ich dies als kundenveranlasste Fahrtunterbrechung werten, was zur Folge hat, dass sofort der Festpreis zur Zahlung fällig ist, auch wenn noch kein Meter gefahren wurde.

Die hinzunehmenden 15 min Wartezeit bei einer Normalfahrt darf ich ja in Rechnung stellen, bei einer Festpreisfahrt nicht !

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Re: 12 Kilometer Festpreis = zeitliche Flatrate?

Beitrag von scarda » 12.06.2017, 17:48

5 min warten für lau verstoßen gegen die Taxenordnung. Eingeschaltet wird zur vorbestellten Zeit oder bei Eintreffen. Gewartet wird nur bei vorzeitigen Eintreffen, - bis zur Bestellzeit. Wenn der Fahrgast zur bestellten Zeit am Auto steht, darf er gerne "30 Euro" rufen. Gerne auch so was vorbestellen. Aber eingeschaltet wird zur Bestellzeit. Wer dann nicht da ist und nicht 30 Eu vorbestellt hat, der kriegt den dann gerade angesagten Tarif. Fertig.
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Re: 12 Kilometer Festpreis = zeitliche Flatrate?

Beitrag von TaxiBabsi » 12.06.2017, 19:49

Kundenverarsche! Stimmig zu allem. Super. Fertig.
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Re: 12 Kilometer Festpreis = zeitliche Flatrate?

Beitrag von taxipost » 13.06.2017, 07:01

scarda hat geschrieben:5 min warten für lau verstoßen gegen die Taxenordnung...
wie kommst du jetzt auf dieses schmale brett ?!

1. taxameter wird beim eintreffen oder zur vorbestellten zeit eingeschaltet.
2. bei bestellungen oder vorbestellungen gibt den fahrgast den tarif vor (normal oder festpreis).
3. taxifahrer schaltet den taxameter - gemäss fahrgastwunsch - mit dem entsprechenden tarif ein.

dass jetzt der festpreis-tarif keine zeitliche variante enthält und
der taxifahrer daher auch 15min vor der tür für lau auf den fahrgast wartet,
das ist doch völlig wurst !!!

taxe steht vor der tür,
taxameter ist an,
gewünschter tarif ist an,
wartezeit wird nicht berechnet,
wenn der fahrgast nicht "irgendwann" kommt o. storniert,
stehen dem taxifahrer 30,00 zu (denn diese stehen auf der uhr).

wo ist ein verstoss gegen die taxenordnung ?!

schaltest du den normaltarif ein (festpreis war bestellt)
damit du die wartezeit bezahlt bekommst,
dann hast du gegen die taxenordnung verstossen !!!

du wirst schon auf den fahrgast min. 5min warten müssen !
und das für lau.

du kannst nicht bei einer bestellung, mit festpreis,
1. vorfahren,
2. schauen - "aha, noch niemand unten",
3. und sofort wegfahren, weil keiner da.

bei so was, wird sich der fahrgast beschweren,
dass seine bestellte taxe gar nicht gekomnen ist.
und weil du auf deinem ft keine 30,00 fehlfahrt zur angebenen zeit aufweisen kannst ;-),
ist die sache klar,

du hast eine bestellung angenommen und diese nicht ausgeführt.

und auch wenn du 30,00 fehlfahrt vorlegen kann,
weil du ein rechtschaffener taxifahrer bist und
die uhr sofort nach dem eintreffen mit dem richtigen tartif eingeschaltet hast,

so bist du trotzem schuld,
weil du zu unrecht einen anspruch auf 30,00 " entschädigung" ggü. dem besteller erwirkt hast.
eine kurze wartezeit, so 10min., wirst du dem fahrgast zustehen müssen. :lol:
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Re: 12 Kilometer Festpreis = zeitliche Flatrate?

Beitrag von sivas » 13.06.2017, 08:20

Bei einer Hamburger Festpreisfahrt sind bis 12 km Fahrtstrecke alle verkehrsbedingten Wartezeiten abgegolten. Nicht jedoch die kundenbedingten ! Möchte der Kunde unterwegs anhalten, um etwas zu besorgen, ist das als Fahrtabbruch zu werten, mit der Folge, dass sofort der Fahrpreis fällig wird, auch bei nur 3 zurückgelegten Kilometern. Danach geht's mit Normaltarif weiter ... oder nochmal mit Festpreistarif ... bis zur nächsten Unterbrechung ...

Warum kommt ein Kunde nicht unverzüglich raus ? > weil er noch was zu erledigen hat ! DAS darf als Fahrtunterbrechung gewertet werden, was zum Fahrtabbruch führt und damit zum Fälligwerden der dreissig Euro - auch wenn noch kein Kilometer gefahren wurde.

Sinnvoll wäre, dass nach 5 Minuten automatisch vom Festpreis auf Normaltarif umgestellt wird, unter der Nachberechnung der bisherigen Wartezeit. Bemerkt der Kunde dann: "ich hatte doch Festpreis bestellt", kann man ihm entgegnen: "Dann hätten sie aber auch unverzüglich rauskommen müssen".

Gerichte werden dies klären müssen ... geht's noch ? Wir haben es mit KUNDEN zu tun !

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Re: 12 Kilometer Festpreis = zeitliche Flatrate?

Beitrag von sivas » 13.06.2017, 08:35

Wenn manch einer das Taxi als A...loch bezeichnet, habe ich oft den Eindruck dass für manch einen Taxler der Kunde als ein solches angesehen wird.

Hat sich einer in ein solches Fahrzeug 'verirrt', darf er ausgewaidet werden !

Allein die Aussage "Ich muss das Taxameter einschalten" zeugt doch davon ! ... bei einer Fahrtstrecke von vierzig Kilometern.

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Re: 12 Kilometer Festpreis = zeitliche Flatrate?

Beitrag von taxipost » 13.06.2017, 08:39

sivas hat geschrieben:Bei einer Hamburger Festpreisfahrt sind bis 12 km Fahrtstrecke alle verkehrsbedingten Wartezeiten abgegolten. Nicht jedoch die kundenbedingten ! ...
nein,
im festpreis-tarif gibt es berechnung der wartezeiten nicht.

es ist egal,
welche wartezeit oder wodurch sie angefallen ist,
weil wartezeit gänzlich nicht berechnet wird.

"(1) 1 Das Beförderungsentgelt setzt sich bei einer Beförderung, deren Ausgangs- und Zielpunkt in dem Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg liegen, unabhängig von der Anzahl der jeweils zu befördernden Personen aus dem Grundpreis, dem Preis je Kilometer durchfahrener Wegstrecke (Kilometerpreis), dem Wartegeld und gegebenenfalls dem Großraumtaxen-Zuschlag zusammen."
und
"
2 An Stelle der Entgeltbestandteile kann ein Festpreis treten,
soweit dies im Folgenden geregelt ist.
"
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Re: 12 Kilometer Festpreis = zeitliche Flatrate?

Beitrag von sivas » 13.06.2017, 09:32

Bei einer Hamburger Festpreisfahrt kann eine kundenbedingte Wartezeit nicht gesondert erfasst werden.
Das heisst nicht, dass sie in beliebiger Länge möglich ist und im Preis enthalten ist.
Über die Hilfskrücke Fahrtabbruch ist dies möglich ... sehr zum Nachteil des Kunden.

Besser wäre ein Umschalten in den Normaltarif, sollten die Bedingungen nicht eingehalten werden (natürlich unter Neuberechnung von Anfang an).

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Re: 12 Kilometer Festpreis = zeitliche Flatrate?

Beitrag von taxipost » 13.06.2017, 11:07

es gibt keine "hilfskrücke".

damit eine unterbrechung des festpreis-tarif erfolgen kann,
muss dieser zuerst eigeschaltet sein.

und ist dieser erst einmal eingeschaltet,
dann läuft er bis entweder:

a) bis 12 km erreicht sind,
b) weiterfahrt unmöglich ist,
c) fahrziel erreicht ist

oder

d) der fahrgast eine unterbrechung (somit ende festpreis) wünscht,
e) bestellung storniert und 30,00 für 0 km bezahlen muss. .

wenn du also am bestellort eingetroffen bist,
dann schaltest du den taxameter ein und
dieser steht dann auf 30,00 bis abc oder
der fahrgast eine anweisung (unterbrechung o. storno) erteilt.

der fahrgast ! muss aktiv werden.

und wartezeit, so bis 10min., wird nicht als beliebig durchgehen.
bis 10min. werden hamburger taxifahrer wohl hinnehmen müssen.
als entschädigung winkt ihnen die möglichkeit,
dass bei storno oder " nicht erscheinen nach zeit X" = storno,
ganze 30,00 euro umsatz für 0,00 gefahren km gebucht werden können.
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Re: 12 Kilometer Festpreis = zeitliche Flatrate?

Beitrag von taxipost » 13.06.2017, 11:18

und ich denke,
dass auch wenn die Hamburger Taxenordnung keine regelung bzgl. pflicht-wartezeit
bei tel. oder anderen bestellungen präzisiert,

der hansa-funk macht es bestimmt.

da wird sicherlich irgend wo im klein gedruckten stehen,
dass ein hansa-funkauftrag nicht ohne rücksprache/wartezeit abgebrochen werden darf. ;-)

das wird scarda aber bestimmt wissen.
Zuletzt geändert von taxipost am 13.06.2017, 11:20, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: 12 Kilometer Festpreis = zeitliche Flatrate?

Beitrag von sivas » 13.06.2017, 14:19

taxipost hat geschrieben:d) der fahrgast eine unterbrechung (somit ende festpreis) wünscht,
in dem Moment, wo er sich diese Unterbrechung nimmt, tut er dies ohne Nachfrage.
Es handelt sich um eine Unterbrechung, wenn er z.B. noch eine wichtige Tätigkeit verrichten muss - oder warum sonst kommt er nicht ?

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Re: 12 Kilometer Festpreis = zeitliche Flatrate?

Beitrag von vasg » 13.06.2017, 18:51

Bei einer Hamburger Festpreisfahrt sind bis 12 km Fahrtstrecke alle verkehrsbedingten Wartezeiten abgegolten.
Scheint hier niemanden zu stören. Beim Normal-Tarif ist die Karenzminute schon traditionell der Kritikpunkt schlechthin (Wir wollen unsere Arbeitszeit beazhlt haben und ähnliches). Versteh noch einer die Welt!

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Re: 12 Kilometer Festpreis = zeitliche Flatrate?

Beitrag von sivas » 14.06.2017, 01:08

Ein Beitrag von mir im FTF, der verdeutlicht, was ich unter Fahrtunterbrechung verstehe: > das vom Kunden verursachte Unterbrechen der Leistungserbringung.
Die Beförderungsvertragserfüllung beginnt mit dem Eintreffen am Bestellort und dem Einschalten des Taxameters. Ob da jetzt gleich gefahren wird oder nicht, spielt erst mal keine Rolle.
Kommt der Kunde nicht, weil er z.B. noch was dringendes zu erledigen hat, ist das die erste Fahrtunterbrechung, auch wenn noch nicht gefahren wurde.
Fahrtunterbrechung ist dabei als Unterbrechung der Leistungserbringung zu sehen. Du könntest fahren, kannst aber nicht, weil der Kunde nicht kommt.

Meine Lösung läge in einem möglichen Hin und Herschalten zwischen beiden Tarifen. Verstösst der Kunde gegen eine Festpreisbedingung, wird einfach in den Normaltarif gewechselt, der im Hintergrund seit dem Einschalten mitgelaufen ist.
Wird die Festpreisfahrt vorzeitig abgebrochen oder ist sie viel kürzer als die 12 km, kann nachgeschaut werden, was sie im Normaltarif gekostet hätte, und man kann sich dann auf den niedrigeren Preis einigen.

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Re: 12 Kilometer Festpreis = zeitliche Flatrate?

Beitrag von Marvin » 14.06.2017, 02:30

taxipost hat geschrieben: und wartezeit, so bis 10min., wird nicht als beliebig durchgehen.
bis 10min. werden hamburger taxifahrer wohl hinnehmen müssen.
als entschädigung winkt ihnen die möglichkeit,
dass bei storno oder " nicht erscheinen nach zeit X" = storno,
ganze 30,00 euro umsatz für 0,00 gefahren km gebucht werden können.
Der Festpreis als solcher ist schon unausgegoren. Völlig inakzeptabel wäre ein Festpreis, zu dem der Kunde das Taxi nach Gusto warten lassen kann. Deshalb sind Wartezeiten beim neuen Festpreis auch nicht vorgesehen. Es ist doch ganz einfach: Steht der Kunde nicht zur vorbestellten Zeit am verabredeten Platz, kann die Fahrt ohne Wartezeit nicht zustande kommen und es sind 30 EURO fällig. Wer nett ist, wartet noch zwei bis drei Minuten. Da der Festpreis für "durchgebuchte" Reisen gemacht ist, wird dieser schlicht dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Der Fahrgast kann dann auf eigene Kosten ein Taxi nehmen, wenn er fertig ist. Es ist auch nicht ungewöhnlich beim Reisen, dass man keinen Anspruch auf Rückerstattung hat, wenn man Termine nicht einhält.

Es gehört doch nicht zu einem guten Service, auf lau zu arbeiten. Wäre es gewollt gewesen, dem Kunden die Möglichkeit des Verspätens einzuräumen, hätte es Möglichkeiten gegeben. Man hätte die Wartezeit pauschal einpreisen und den Festpreis entsprechend teurer machen können. Oder das Zurückschalten auf den Normaltarif, im Fall, dass der Kunde nicht rechtzeitig da ist, ermöglichen können. Aber dann würde es Probleme bei der Abrechnung mit dem Kostenträger geben.

Arger ist sicher vorprogrammiert. Aber da wird es noch andere Probleme geben: Die 12 Km reichen nicht mal vom Flieger zum Cruise Center. Selbst in die City kommt man nur knapp. Wer zahlt, wenn die Uhr, möglicherweise auch aufgrund von Sperrungen, nach 12 Km anfängt zu zählen? Wenn der Auftraggeber eine Festpreisfahrt gebucht hat, wird er auch nur diesen Preis zahlen. Und der Fahrgast hat möglicherweise überhaupt kein Bargeld. Oder keinen Bock zu zahlen, weil er ja pauschal gebucht hat.
"Ich könnte dir deine Überlebenschancen ausrechnen, aber du wärst nicht begeistert."

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