Zuschlag für "Großraumtaxi"?

Antworten
Benutzeravatar
Tipp
Vielschreiber
Beiträge: 349
Registriert: 03.02.2009, 13:22
Wohnort: Hamburg

Zuschlag für "Großraumtaxi"?

Beitrag von Tipp » 28.12.2015, 11:36

Der Fahrer eines Doblo (7-Sitzer) hat einen Zuschlag verlangt für die Beförderung von fünf Personen.
Ich finde das durchaus okay.
Das Gericht sah das etwas anders.
Aus Abendzeitung:
Das Taxi verfüge über fünf Sitzplätze. Dabei bestehe die Möglichkeit, im Kofferraum des Fahrzeugs zwei weitere Sitzplätze aufzubauen.
Im Falle dieser sieben Sitzplätze existiere jedoch kein abgeteilter Lade- oder Kofferraum mehr. Mit dem Taxifahrzeug des betroffenen
Taxifahrers könnten daher entweder mehr als fünf Fahrgäste ohne Gepäck oder aber fünf Fahrgäste sowie Gepäck transportiert werden.
Das Fahrzeug sei daher nicht als Großraumtaxi im Sinne von § 3 Absatz 4 Taxitarifordnung zu qualifizieren.

Wenn das Schule macht geht´s auch allen kleinPKW-Taxen mit Notsitzen an den Kragen.


Der Artikel zum Nachlesen:
http://www.abendzeitung-muenchen.de/inh ... 5c54a.html
Demokratisch legimitierte Authorität:
Eine Horde inkompetenter Lügner, die einen ignoranten Pöbel mit falschen Versprechungen dazu gebracht haben, sie zu wählen.
(Jussi Adler Olsen)

Sascha1979
Vielschreiber
Beiträge: 2033
Registriert: 02.03.2015, 16:41
Wohnort: München

Re: Zuschlag für "Großraumtaxi"?

Beitrag von Sascha1979 » 28.12.2015, 12:23

Wer so etwas als Taxi betreibt, müsste dem Fahrgast eigentlich von Haus aus schon mal 80% Rabatt geben...
Unglaublich, was es für Kisten gibt.
Ich schwöre hiermit noch nie im Leben den Namen "Doblo" vorher gehört gehabt zu haben...
Zeige einem schlauen Menschen einen Fehler und er wird sich bedanken, zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.
Laotse

casi
Vielschreiber
Beiträge: 269
Registriert: 18.04.2007, 16:12
Wohnort: Reinfeld
Kontaktdaten:

Re: Zuschlag für "Großraumtaxi"?

Beitrag von casi » 28.12.2015, 12:43

Das Ding ist echt eine Schande fürs Taxigewerbe.

Ich dachte immer, dass hässlichste Taxi Deutschlands wäre das von Wattwurm

Sieht so ähnlich aus. Ford Doblo. :mrgreen:
https://taxi-reinfeld.de - Taxibetrieb C. Braasch

KlareWorte
Vielschreiber
Beiträge: 793
Registriert: 19.06.2014, 10:21
Wohnort: Zuhause

Re: Zuschlag für "Großraumtaxi"?

Beitrag von KlareWorte » 28.12.2015, 13:40

Bei uns müssen die Sitzplätze im KFZ-Schein eingetragen sein, das reicht und nur solche Fahrzeuge bekommen auch nur den Großraumtarif aufgespielt - Limos nicht. Bei einem 9-Sitzer wie dem T5 gibt es auch keinen abgeteilten Fahrgast und Kofferraum. Sowas gibt es doch nur bei Limos.

Benutzeravatar
jr
Vielschreiber
Beiträge: 6862
Registriert: 26.04.2004, 14:44
Wohnort: Oldenburg
Kontaktdaten:

Re: Zuschlag für "Großraumtaxi"?

Beitrag von jr » 28.12.2015, 14:55

Im Taxitarif München heißt es:
(4) Fahrten mit Großraumtaxis
(Personenkraftwagen, die nach ihrer Bauart und Ausstattung zur Beförderung von mehr als 5 Personen einschließlich Fahrzeugführer/ Fahrzeugführerin zugelassen und geeignet sind und in einem abgeteilten Lade- oder Kofferraum wenigstens 50 kg Gepäck mitführen können) Ab dem 5. Fahrgast beträgt der Zuschlag unabhängig von der
Gesamtzahl der beförderten Personen pauschal Euro 5,00
In anderen Städten/Kreisen sind zum Teil ähnliche, zum Teil aber durchaus völlig andere Formulierungen üblich. Der problematische Begriff sind die 50 kg, die aus § 29 BOKraft resultieren:
§ 29 Gepäck
Taxen müssen auch bei vollständiger Besetzung im Rahmen ihres zulässigen Gesamtgewichts mindestens 50 kg Gepäck befördern können.
Was ist Gepäck? 50 kg im Federkissen erfordern raummäßig sicher schon einen halben LKW, 50 kg in Goldform passen locker in eine Aktentasche. Die Angabe hat in einer Verordnung, die Maße vorgibt, wegen fehlender Eindeutigkeit eigentlich nichts zu suchen. Liter oder Liter in Kombination mit Gewicht wären sinnvoller bzw. juristisch geboten. Google sagt, daß ein aktueller Doblo bei Nutzung von sieben Sitzen 133 Liter Gepäckraum zur Verfügung stellt. Das ist für einen normal gepackten Koffer ziemlich wenig, aber für 50 kg in komprimierter Form reicht er allemal aus. Auch die maximale Zuladung dürfte im grünen Bereich liegen, die wird ansonsten schon bei manchem Fünfsitzer zum Handicap.

Sascha1979
Vielschreiber
Beiträge: 2033
Registriert: 02.03.2015, 16:41
Wohnort: München

Re: Zuschlag für "Großraumtaxi"?

Beitrag von Sascha1979 » 28.12.2015, 16:02

KlareWorte hat geschrieben:Bei uns müssen die Sitzplätze im KFZ-Schein eingetragen sein, das reicht und nur solche Fahrzeuge bekommen auch nur den Großraumtarif aufgespielt - Limos nicht. Bei einem 9-Sitzer wie dem T5 gibt es auch keinen abgeteilten Fahrgast und Kofferraum. Sowas gibt es doch nur bei Limos.
Es geht hier nicht um abgeteilt.

Es geht darum ob überhaupt noch ein Kofferraum existiert / irgendein Koffer rein passt.

In ein T5 passt auch noch vollbesetzt ein köfferchen rein.

In den Karren mit den seitlichen sitzen im Kofferraum passt halt nicht mal mehr ein Aktenkoffer dazu.
Zeige einem schlauen Menschen einen Fehler und er wird sich bedanken, zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.
Laotse

Löwenzahn
Vielschreiber
Beiträge: 1385
Registriert: 15.04.2015, 15:33
Wohnort: Berlin

Re: Zuschlag für "Großraumtaxi"?

Beitrag von Löwenzahn » 28.12.2015, 16:19

:roll:

Es sind doch 5 Fahrgäste, also 6 Personen im Taxi. Warum dann noch diskutieren? Ein normales Taxi kann nur 4 Fahrgäste befördern.
Liter oder Liter in Kombination mit Gewicht wären sinnvoller bzw. juristisch geboten. Google sagt, daß ein aktueller Doblo bei Nutzung von sieben Sitzen 133 Liter Gepäckraum zur Verfügung stellt. Das ist für einen normal gepackten Koffer ziemlich wenig, aber für 50 kg in komprimierter Form reicht er allemal aus.
Wir legen uns am besten einen Vorschlaghammer ins Taxi, dann können wir das Gepäck des Kunden besser auf das Volumen vom Kofferraum anpassen :twisted: Scherz.
Zuletzt geändert von Löwenzahn am 28.12.2015, 16:24, insgesamt 1-mal geändert.

eichi
Vielschreiber
Beiträge: 3967
Registriert: 16.06.2009, 13:25
Wohnort: Hamburg Nord

Re: Zuschlag für "Großraumtaxi"?

Beitrag von eichi » 28.12.2015, 16:40

Die Sache ist doch so:

Zeigte das Taxameter den Großraumzuschlag an?
Wenn ja, ist die Taxe ein Großraumtaxi, es muss ein
erweiterter Konzessionsauszug für die Genehmigung,
mehr als vier Fahrgäste zu befördern, vorliegen. Nur dann
darf im Taxameter die Funktion "Großraumzuschlag"
einschaltbar sein, ein entsprechender Tarif eingespielt sein.

Wenn nein, darf er den Zuschlag sowieso nicht berechnen.
Hier hätte die Richterin argumentieren müssen.

Die Begründung der Richterin ist jedoch ziemlich abstrus.
Die Obergrenze für ein "normales" Taxi liegt bei vier Fahrgästen.
Wie sie auf
Mit dem Taxifahrzeug des betroffenen Taxifahrers könnten daher
entweder mehr als fünf Fahrgäste ohne Gepäck oder aber fünf Fahrgäste
sowie Gepäck transportiert werden.
kommt, erschließt sich mir nicht. Sie schmeißt offenbar die Begriffe
Sitzplätze und Anzahl Fahrgäste in einen Topf. Hier hätte sie differenzieren müssen.

Ein Kombi hat auch keinen abgeteilten Lade-/ Kofferraum. Auch führen regelmäßig
die mitgeführten Kindersitze dazu, dass der Platz für Gepäck verkleinert wird.
Eine kluge Disponentin wird bei einer "Großraumbestellung" die Frage nach mitgeführtem
Gepäck stellen. So kommt dann entweder ein Prius+ o.ä. oder etwas aus der Vito/T5-Klasse.
Es ist so bequem, unmündig zu sein. (Immanuel Kant)

Guter_Kollege
Vielschreiber
Beiträge: 4269
Registriert: 29.11.2013, 00:28

Re: Zuschlag für "Großraumtaxi"?

Beitrag von Guter_Kollege » 28.12.2015, 17:00

Wirklich ernsthaft befasst scheint sich die Richterin mit der Materie nicht zu haben.

taxipost
Vielschreiber
Beiträge: 2533
Registriert: 22.02.2015, 11:37
Wohnort: berlin

Re: Zuschlag für "Großraumtaxi"?

Beitrag von taxipost » 28.12.2015, 21:04

Guter_Kollege hat geschrieben:Wirklich ernsthaft befasst scheint sich die Richterin mit der Materie nicht zu haben.
die formulierung ist entscheidend
jr hat geschrieben:Im Taxitarif München heißt es:
(4) Fahrten mit Großraumtaxis
(Personenkraftwagen, die nach ihrer Bauart und Ausstattung zur Beförderung von mehr als 5 Personen einschließlich Fahrzeugführer/ Fahrzeugführerin zugelassen und geeignet sind und in einem abgeteilten Lade- oder Kofferraum wenigstens 50 kg Gepäck mitführen können) Ab dem 5. Fahrgast beträgt der Zuschlag unabhängig von der
Gesamtzahl der beförderten Personen pauschal Euro 5,00
die fahrgäste wussten genau bescheid,
dass sie, obwohl mehr als 4 passagiere, keinen zuschlag bezahlen müssen.
es wird ein taxifahrer gewesen sein, der in der vergangenheit die fahrgäste richtig aufgeklärt hat.

in münchen wird ein zuschlag für grossraum bei mehr als 4 passagieren fällig,
wenn das taxi ein echtes grossraum, def. s.o., ist.
in einem kombi mit notsitzen im kofferraum kann man auch 5 passagiere befördern,
der kombi ist aber kein grossraum und somit darf er keinen zuschlag verlagen.
das gleiche gilt für vw touran, opel zafira, vw caddy etc.

dem fahrer war das klar! der richterin auch ;-).
Verwarnungszähler: 1
Follower: 1. SSF

Guter_Kollege
Vielschreiber
Beiträge: 4269
Registriert: 29.11.2013, 00:28

Re: Zuschlag für "Großraumtaxi"?

Beitrag von Guter_Kollege » 28.12.2015, 22:02

In Hamburg ist die Angelegenheit jedenfalls ordentlich ausformuliert.
Und ohne es jetzt exakt zu wissen, impliziert der Text nach meinem Verständnis, das man die Zulassung für eine GRT von der Genehmigungsbehörde bekommt (und sie benötigt).
Die Erklärungen der Richterin jedenfalls wären für diesen Fall überflüssig.

"Bei Benutzung einer Taxe, die über mehr als vier Sitzplätze für Fahrgäste verfügt (Großraumtaxe), ist ein Zuschlag in Höhe von
6,00 Euro zu entrichten, wenn mehr als vier Fahrgäste gleichzeitig befördert werden. Er darf nur dann gefordert werden,
wenn ein von der für die Genehmigung zuständigen Behörde erteilter Hinweis auf diese Vorschrift gut sichtbar in der Großraumtaxe angebracht ist.
"

Dagegen TO München:
(4) Fahrten mit Großraumtaxis (Personenkraftwagen, die nach ihrer Bauart und Ausstattung zur Beförderung von mehr als fünf Personen einschließlich
Fahrzeugführer/Fahrzeugführerin zugelassen und geeignet sind und in einem abgeteilten Lade- oder Kofferraum wenigstens 50 kg Gepäck mitführen können).
Ab dem fünften Fahrgast beträgt der Zuschlag, unabhängig von der Gesamtzahl der beförderten Personen pauschal 5,00 €.


Die Bemerkung der Richterin ist ja durchaus sinnig, trotzdem etwas etwas realitätfremd. Wenn in den Touran noch 2 Personen mit den nach rückwärts gerichteten Notsitzen
mitfahren wollen, ist für Gepäck in aller Regel wirklich kein Platz mehr. Aber die Kapazitätsgrenze der Beförderung dürfte vom Gewicht und Platz her wirklich ausgereizt sein.
Und letztlich soll der GRT-Zuschlag doch genau das honorieren! Stichwort: Höherer Spritverbrauch. So richtig durchdacht ist die Münchner Formulierung meiner unmaßgeblichen
(schade eigentlich :lol: ) Meinung nach nicht.
Wenns streng nach der BO-Kraft ginge, wäre ein Touran nicht als GRT zulassungsfähig. Das es scheinbar doch geht, zeigt die Hamburger TO.
Zuletzt geändert von Guter_Kollege am 28.12.2015, 22:21, insgesamt 3-mal geändert.

eichi
Vielschreiber
Beiträge: 3967
Registriert: 16.06.2009, 13:25
Wohnort: Hamburg Nord

Re: Zuschlag für "Großraumtaxi"?

Beitrag von eichi » 28.12.2015, 22:27

Die Frage bleibt offen, ob der Zuschlag in München vom
Taxameter angezeigt werden kann. Oder braucht in München
der (komplette) Fahrpreis nicht auf dem Taxameter erscheinen?

Jemand an Bord mit Münchner Praxiserfahrung?
Es ist so bequem, unmündig zu sein. (Immanuel Kant)

Guter_Kollege
Vielschreiber
Beiträge: 4269
Registriert: 29.11.2013, 00:28

Re: Zuschlag für "Großraumtaxi"?

Beitrag von Guter_Kollege » 28.12.2015, 22:29

Was würde der Unterschied bewirken?

eichi
Vielschreiber
Beiträge: 3967
Registriert: 16.06.2009, 13:25
Wohnort: Hamburg Nord

Re: Zuschlag für "Großraumtaxi"?

Beitrag von eichi » 29.12.2015, 01:03

Der Fahrpreis muss auf dem Taxameter angezeigt werden.
Der angezeigte Preis muss bezahlt werden (bei Tarifpflicht, incl. Zuschläge).
Thats it, folks!

Oder anders ausgedrückt:
War das o.g. Taxi ein zugelassenes GRT?
Mit entspr. erweiterter Konzession?
Mit entspr. aufgespieltem GR-Tarif?
Wenn nein, dann geht das Bußgeld in Ordnung.

Btw.
Ein Doblo kommt von FIAT.
Sascha erlaubt sich ein Urteil frei von Faktenkenntnis. Bedenklich!
Zuletzt geändert von eichi am 29.12.2015, 01:13, insgesamt 2-mal geändert.
Es ist so bequem, unmündig zu sein. (Immanuel Kant)

taxipost
Vielschreiber
Beiträge: 2533
Registriert: 22.02.2015, 11:37
Wohnort: berlin

Re: Zuschlag für "Großraumtaxi"?

Beitrag von taxipost » 29.12.2015, 10:37

dein einwand mit dem taxometer ist korrekt,
aber ich denke, das wird wie andernorts über eine zuschlagstaste,
die mehrere zuschläge anzeigen kann, gemacht.

ich kann mir nicht vorstellen,
dass man für die kleine anzahl von "echten" GRT eine extra software bereithält.

du solltest Sascha1979 nicht so hart anfahren.
in anbetracht der einzelheiten des tarifs,
wird Sacha wohl die kompetenteste auskunftsquelle aus München sein.
die bayern scheinen lieber in die kirche zu gehen,
statt für ihre rechte wahrzunehmen.

wenn ich mir die regelungen im tarif anschaue... oh gott oh gott ;-).
naja, landmenschen eben.
Zuletzt geändert von taxipost am 29.12.2015, 10:37, insgesamt 1-mal geändert.
Verwarnungszähler: 1
Follower: 1. SSF

Benutzeravatar
am
Moderator
Beiträge: 13124
Registriert: 18.03.2005, 17:29
Wohnort: Hansestadt Lübeck
Kontaktdaten:

Re: Zuschlag für "Großraumtaxi"?

Beitrag von am » 29.12.2015, 11:54

taxipost hat geschrieben: ich kann mir nicht vorstellen,
dass man für die kleine anzahl von "echten" GRT eine extra software bereithält.
Ein amtlicher Tarif, sofern den entsprechenden Normen entsprechend, wird programmiert und sei es für ein einzelnes Taxi. Der GRW-Zuschlag ist bei uns der einzige und wird auch bei Kompaktvans mit 2 Notsitzen angewendet.
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.

TomsTaxi
User
Beiträge: 198
Registriert: 25.05.2011, 19:08
Wohnort: München

Re: Zuschlag für "Großraumtaxi"?

Beitrag von TomsTaxi » 31.12.2015, 12:55

Der GRT-Zuschlag ist tatsächlich bei Taxis, die den Zuschlag erheben dürfen, im Taxameter programmiert und wird entsprechend ausgewiesen. In diesem Fall könnte ich mir vorstellen, dass der Zuschlag "einfach so" verlangt worden ist, weil der Zuschlag bei dieser Kiste im Taxameter nicht hinterlegt worden ist.
Die StVO behindert meinen Fahrstil! ;-)

Antworten