Neuer Tarif für Hamburg! 2014

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scarda
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Re: Neuer Tarif in HH am 1.10.2014

Beitrag von scarda » 02.10.2014, 12:14

Frösche und Eber humoren nickenden Flankengott in der Futze vor mein Taxi. Ups, uberfahren.
DEREGULIERUNG IST AUCH NUR REGULIERUNG. ZIELFÜHRENDE VORSCHLÄGE? NEIN? ACH SO!
Taxi_2017 ist gut, innovativ, technisch top, hat beste Fahrzeuge zu vernünftigen, regulierten Preisen
http://www.yumpu.com/de/document/view/2 ... toi-studie#

zerofour
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Re: Neuer Tarif in HH am 1.10.2014

Beitrag von zerofour » 03.10.2014, 02:49

Der Ndr Bericht zur Fahrpreiserhöhung:

http://youtu.be/8T8Pdpmrbz0

HW
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Re: Neuer Tarif in HH am 1.10.2014

Beitrag von HW » 03.10.2014, 12:08

SindSieFrei? hat geschrieben:Oh, jetzt habe ich auf die Minute zeitgleich mit dir das gleiche Thema eröffnet, allerdings im Hamburger Forum. JR, walte deines Amtes. :mrgreen:
Das verwirrt hier auch alles etwas.
Wieviel neue Tarife gibt es denn nun ?

http://www.taxiforum.de/forum/viewtopic ... 17&t=10073

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Txai
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Übrige Bundesländer?

Beitrag von Txai » 03.10.2014, 14:40

Mich wundert, dass anscheinend nicht durchgängig in den
übrigen Bundesländern ebenfalls eine wg-ML-Tariferhöhung
ansteht. Glaubt man denn dort, dass eine Tariferhöhung nicht
nötig oder nicht hilfreich ist, im Vorfeld des kommenden
Mindestlohnes?

"Aber die andere Seite — sehr dunkel sie ist ..."
"Entweder du isst jetzt deinen Toast, Yoda, oder es knallt!"

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Thomas-Michael Blinten
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Re: Neuer Tarif in HH am 1.10.2014

Beitrag von Thomas-Michael Blinten » 03.10.2014, 15:26

Sicher stehen die fast überall an und sind auch schon beantragt.
„Alle sind irre, aber wer seinen Wahn zu analysieren versteht wird Philosoph genannt" (Ambrose Bierce)

Donner und Blitz
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Re: Übrige Bundesländer?

Beitrag von Donner und Blitz » 03.10.2014, 15:47

Txai hat geschrieben:Mich wundert, dass anscheinend nicht durchgängig in den übrigen Bundesländern ebenfalls eine wg-ML-Tariferhöhung ansteht. Glaubt man denn dort, dass eine Tariferhöhung nicht nötig oder nicht hilfreich ist, im Vorfeld des kommenden Mindestlohnes?
Bitte jetzt keine Unmöglichkeiten verlangen. Demnächst forderst Du Extremist vermutlich von den Beamten in den Verkehrsgewerbeaufsichten auch noch, dass dort Gesetze befolgt werden. Z.B. der § 39 Abs. 2 PBefG, der von den Beamten die Prüfung des jeweils gültigen Taxitarifs daraufhin fordert (*1), ob der nicht nur kostendeckend, sondern sogar profitabel ist (ja, steht so im Gesetz, deshalb kann das ja von der großen Mehrheit der zuständigen Beamten auch fortgesetzt ignoriert werden).

Aber was will man von diesen Verkehrsgewerbeaufsicht-Beamten erwarten, die erst jahrelang das Fahrpersonalgesetz missachtet haben (erst auf Nachfrage gaben 15 von 16 Bundesländern zu: Das Verbot des Provisionslohn gilt auch für angestellte Taxifahrer - also kein Grund, da aktiv zu werden, seit Januar 2012 sind jetzt erst zweieinhalb Jahre weitestgehend untätig verstrichen) und insgesamt eigentlich beständig der Beihilfe zur Steuerhinterziehung angeklagt werden müssten (immer noch explosiv, wenn auch etwas untergegangen: Die schonungslose Kritik eines Finanzrichters an den bundesweiten Verkehrsgewerbeaufsichts-Beamten mit Ausnahme Hamburg, Quelle: hier)

Schön, dass wenigstens kontrolliert wird, dass der im Taxi mitzuführende Stadtplan a) in gedruckter Form vorliegt und b) nicht älter als drei Jahre alt ist. Man muss bei der Ausübung seiner hoheitlichen Aufgaben schon die richtigen Prioritäten setzen. Die Sicherstellung der Funktionsfähigkeit des Taxigewerbes gehört für die Mehrheit der bundesweit mit Taxithemen beschäftigten Staatsdiener ganz offensichtlich nicht dazu. Wenn man, im Gegensatz zu Taxifahrern, pro Jahr mehr als 12 Monatsgehälter kassiert, muss man seinen Job nicht auch noch ordentlich machen. Wer so was fordert, kann nur ein Extremist sein. Oder wahlweise ein Naivling.


*1 Einen "Tarifantrag" durch Gewerbeverbände, Taxizentralen oder einzelne Unternehmer sieht das PBefG gar nicht vor - das ist lediglich ein netter "Hallo-Wach"-Service einiger Unermüdlicher und Engagierter.
Zuletzt geändert von Donner und Blitz am 03.10.2014, 15:48, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Neuer Tarif in HH am 1.10.2014

Beitrag von Poorboy » 03.10.2014, 18:05

Oha, Clemens auf den Zinnen!

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Re: Neuer Tarif in HH am 1.10.2014

Beitrag von plusminus0 » 03.10.2014, 18:07

Txai hat geschrieben:Glaubt man denn dort, dass eine Tariferhöhung nicht
nötig oder nicht hilfreich ist
Wäre immerhin denkbar. Nicht jeder ist der Meinung, dass Preissteigerungen automatisch den Umsatz (+ den Gewinn) erhöhen. Der desolate Zustand des Taxengewerbes könnte ja auch ganz andere Ursachen haben.

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jr
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Re: Neuer Tarif in HH am 1.10.2014

Beitrag von jr » 03.10.2014, 18:49

Donner und Blitz hat geschrieben:*1 Einen "Tarifantrag" durch Gewerbeverbände, Taxizentralen oder einzelne Unternehmer sieht das PBefG gar nicht vor - das ist lediglich ein netter "Hallo-Wach"-Service einiger Unermüdlicher und Engagierter.
Schön, daß das mal jemand schreibt. Vielleicht liest es auch mal ein Behördenmitarbeiter. Andererseits: Wenn Behörden eigenständig arbeiten, bekommen sie schnell einen vom Taxigewerbe auf den Deckel. So z.B. in HH oder vor einigen Jahren in Bielefeld. Da kann ich verstehen, daß die Lust, sich zu engagieren, nicht sonderlich ausgeprägt ist.

Aus dem Wortlaut von § 39 Abs 2 PBefG ergibt sich im übrigen nicht, daß ein Tarif für alle profitabel sein muß. Er spricht von einer "angemessene Verzinsung", was nichts anderes meint als eine angemessene Chance auf Profit. Die Hamburger Behörde ging jüngst recht deutlich auf diesen Punkt ein.

Ein Tarif, der selbst bei 100 % Besetztauslastung keinen Mindest(unternehmer)lohn ermöglicht, würde sicher gegen diese Forderung verstoßen. Aber muß ein Tarif so ausgestaltet sein, daß er auch bei einer 25%-Auslastung noch profitabel ist? Die Wahrheit dürfte in der Mitte liegen.
plusminus0 hat geschrieben:Der desolate Zustand des Taxengewerbes könnte ja auch ganz andere Ursachen haben.
Und die Behörden haben zu urteilen, ob die Allgemeinheit die Sperenzchen eines nicht kleinen Teils der Unternehmer alimentieren muß. Letzten Endes kann eine Behörde mit dem Tarif die Taxipräsenz auf den Wert justieren, der als sinnvoll erachtet wird. Engel wirft den Hamburgern genau das seit Jahren vor. Ich teile seine Kritik nicht, aber bezüglich der Wirkungsweise liegt er richtig.
Txai hat geschrieben:Mich wundert, dass anscheinend nicht durchgängig in den übrigen Bundesländern ebenfalls eine wg-ML-Tariferhöhung ansteht. Glaubt man denn dort, dass eine Tariferhöhung nicht nötig oder nicht hilfreich ist, im Vorfeld des kommenden Mindestlohnes?
Im Süden sind die Tarife schon länger so hoch, daß der Mindestlohn bezahlbar sein dürfte. Interessant wird es dort, wo in den letzten Wochen und Monaten schon Tariferhöhungen stattgefunden haben. Die sprechen nämlich eine irritierende Sprache: Business as usual, also Erhöhungsausmaß wie sonst, ein paar Prozent. Wenn da nicht noch was nachkommt, dürften die Tarife ab Jahresanfang zum Teil sehr weit auseinanderklaffen.

In Dresden gibt es zum 15.12. eine Erhöhung, die die Preise dort auf das neue Hamburger Niveau bringt. De Tarifantrag stammt noch aus der Zeit vor der endgültigen Mindestlohnentscheidung und basiert explizit auf 7,50 € mit der Option auf baldige Nachbesserung.

Donner und Blitz
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Re: Neuer Tarif in HH am 1.10.2014

Beitrag von Donner und Blitz » 03.10.2014, 20:12

jr hat geschrieben:Aus dem Wortlaut von § 39 Abs 2 PBefG ergibt sich im übrigen nicht, daß ein Tarif für alle profitabel sein muß. Er spricht von einer "angemessene Verzinsung", was nichts anderes meint als eine angemessene Chance auf Profit.

Ein Tarif, der selbst bei 100 % Besetztauslastung keinen Mindest(unternehmer)lohn ermöglicht, würde sicher gegen diese Forderung verstoßen. Aber muß ein Tarif so ausgestaltet sein, daß er auch bei einer 25%-Auslastung noch profitabel ist? Die Wahrheit dürfte in der Mitte liegen.
Zuerst einmal der Wortlaut von § 39,2 PBefG: "(2) Die Genehmigungsbehörde hat die Beförderungsentgelte insbesondere daraufhin zu prüfen, ob sie unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Lage des Unternehmers, einer ausreichenden Verzinsung und Tilgung des Anlagekapitals und der notwendigen technischen Entwicklung angemessen sind." (Der nachfolgende Satz von 39,2 betrifft nicht Taxis.) Ich kann weder hier noch anderswo etwas finden, wonach der Genehmigungsbehörde ein Ermessensspielraum eingeräumt wird, das Recht auf einen kostendeckenden Tarif plus Verzinsung des eingesetzten Kapitals nicht allen Taxiunternehmern einzuräumen. Wo findest Du, Jürgen, eine solche Ermächtigung zu einer solchen Selektion?

Diese rechtliche Frage ist die eine Seite der Medaille. Ich würde dir gewerbepolitisch Recht geben, dass wir nicht alle Taxis angesichts der mit Händen greifbaren Überkapazitäten mitnehmen sollten. Aber das verwaltungsrechtlich saubere Mittel sind die Plausibilitätsprüfungen bei den Anträgen auf Konzessionsverlängerung. Hier kann die Aufsichtsbehörde steuernd eingreifen, auch und gerade im Hinblick auf die Menge der konzessionierten Wagen. Ein Weg, der selbst - "Hamburger Modell" - dann funktioniert, wenn es keine Konzessionsbeschränkung gibt. Ein "Aushungern" scheint mir nicht vom Gesetz gedeckt zu sein.
jr hat geschrieben:
plusminus0 hat geschrieben:Der desolate Zustand des Taxengewerbes könnte ja auch ganz andere Ursachen haben.
Und die Behörden haben zu urteilen, ob die Allgemeinheit die Sperenzchen eines nicht kleinen Teils der Unternehmer alimentieren muß. Letzten Endes kann eine Behörde mit dem Tarif die Taxipräsenz auf den Wert justieren, der als sinnvoll erachtet wird.
Hier widerspreche ich Dir. In einem hochregulierten Markt ist der Preis das falsche Mittel zur Angebotssteuerung (und im Übrigen auch nicht durch das Gesetz gedeckt). Meine These: Wir brauchen Schichtwagen für die Grundlast (damit auch in umsatzschwächeren Stunden Taxis verfügbar sind) und die flexibleren alleinfahrenden Einzelunternehmer für die stärkeren Nachfragezeiten und Peakzeiten. Und deshalb brauchen wir auch einen Taxitarif, der die Bereitstellung in umsatzschwächeren Zeiten sauber einkalkuliert. Bei den Hamburger 7,8% ist ein solches Einrechnen nicht erfüllt.
jr hat geschrieben:
Txai hat geschrieben:Mich wundert, dass anscheinend nicht durchgängig in den übrigen Bundesländern ebenfalls eine wg-ML-Tariferhöhung ansteht. Glaubt man denn dort, dass eine Tariferhöhung nicht nötig oder nicht hilfreich ist, im Vorfeld des kommenden Mindestlohnes?
Im Süden sind die Tarife schon länger so hoch, daß der Mindestlohn bezahlbar sein dürfte. Interessant wird es dort, wo in den letzten Wochen und Monaten schon Tariferhöhungen stattgefunden haben. Die sprechen nämlich eine irritierende Sprache: Business as usual, also Erhöhungsausmaß wie sonst, ein paar Prozent. Wenn da nicht noch was nachkommt, dürften die Tarife ab Jahresanfang zum Teil sehr weit auseinanderklaffen.

Das könnte so passieren, und das wäre weder für die Angebotserbringer (Taxiunternehmer) als auch für die Angebotsnachfrager (Bevölkerung) von Vorteil. Weswegen ich für einen bundesweiten Taxitarif plädiere, deren Höhe regional durch Hebesätze auf unterschiedliche Lebenshaltungskosten gehievt werden können, der ganzen Struktur nach aber in ganz Deutschland vergleichbar ist. Kennt man aus dem Gewerbe- und Immobilien-Steuerrecht und hat sich bewährt. Eine unterschiedliche Tarifierung in 802 Regionen ist der blanke und reale Horror für alle Seiten - außer für die ABM-Maßnahme für offensichtlich nicht anderweitig aufgelastete Beamtenschaft.
Zuletzt geändert von Donner und Blitz am 03.10.2014, 20:13, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Übrige Bundesländer?

Beitrag von am » 03.10.2014, 22:15

Txai hat geschrieben:Mich wundert, dass anscheinend nicht durchgängig in den
übrigen Bundesländern ebenfalls eine wg-ML-Tariferhöhung
ansteht. Glaubt man denn dort, dass eine Tariferhöhung nicht
nötig oder nicht hilfreich ist, im Vorfeld des kommenden
Mindestlohnes?

Kurzer Exkurs nach Lübeck

Wir haben im Januar bereits zum 1.6. beantragt. Bekommen haben wir eine zweistufige Anpassung zum 1.10.14 und 1.1.15.
Da wir auch die Anhebung der Wartezeit in den ersten zwei Minuten von 20 Cent auf 40 Cent beantragt und bekommen haben, macht sich insbesondere die erste Stufe bemerkbar. Am 1.1. gibt es dann nochmal einen kleinen Nachschlag. Die gesamt Anhebung beläuft sich dann bei einer 3,5km Tour auf 12%, bezogen auf den Kilometerpreis. Die Wartezeit tut ihr übriges und dürfte sich am Tag bei einer Durchschnittstour mit ca. 1€ niederschlagen. Wir wollten für die Nacht noch 1€ auf die Grundgebühr und 10 Cent auf die Wartezeit, was aber nicht durchsetzbar war. Großraumzuschlagerhöhung um je 1€ auf zunächst 5€ und dann 6€ zum 1.1.


Das ist wahrlich kein Billigtarif, jedoch:

Bei 55% Auslastung und 2,8 Touren/ Stunde letzte Nacht 27€/h und 1,43/km erzielt. Für einen blinden Samstag, der in einer Mischkalkulation die schwachen Wochentage stützen müsste, wünscht man sich eher 35€, aber die sind nur mit echtem Tourenglück oder höherer Auslastung drin. Die Nachfrage blieb gestern hinter den Erwartungen zurück. Es gab nicht eine einzige Klage über die Anpassung, da aus den ganzen 6,50€ Touren nun aber alles 8€ Touren geworden sind, lag der Trinkgeldschnitt bei knapp 2€ pro Tour.
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.

E. G. Engel
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Re: Neuer Tarif in HH am 1.10.2014

Beitrag von E. G. Engel » 03.10.2014, 23:31

Das schlägt ja hohe Wellen hier.

Erst einmal grundsätzlich. Man kann jederzeit eine bestimmten Paragraphen heranziehen und in für sich alleine stehend deuten. Ist aber falsch. I.d.R. wird innerhalb eines Gesetzes möglichst umfassend ein Sachverhalt geregelt und deshalb heißt es ja auch Personenbeförderungsgesetz und dort wird im besten Fall alles geregelt was mit Pbf zu tun hat, aber es heißt nicht bsw. Taxentarifgesetz (§ 39 Abs. 2) .

Der 39er ist lediglich quasi eine Untermenge des gesamten PBefG und der (2) eine Teilmenge des gesamten 39er. Was wird dann im 39er (2)geregelt?


Es wird geregelt:

Tilgung des Anlagekapitals.

In erster Linie das Fahrzeug. Ob auch PC etc. darunter fallen könnte strittig sein. Aber ich bin mal für alles was sich abschreiben lässt. Dürfte hinhauen.

Also nach einer gewissen Dauer muss der Anschaffungswert des Fahrzeuges etc. wieder auf dem Konto sein. Ob jetzt angespart oder Kredit getilgt ist zweitrangig.

Die ausreichende Verzinsung.

Dürfte im Moment schlecht ausfallen. Habe ich 30.000.- € investiert, dann muss sich am Ende der „Dauer“ diese 30.000.- € „verzinst“ haben, also mehr wie die 30.000.- € sein. Ist die Verzinsung geringer wie der Inflationswert verzehre ich mein eingesetztes Kapital, es wird am Ende wertmäßig weniger sein. Nach dem 39er (2) soll es also keinen Kapitalverlust geben. Das ist aber nicht zu verwechseln mit den Zinsen für den Kredit. Denn der Gewinn aus Zinsen für die Bank ist nicht Sache des PBefG. Es geht nur um Verzinsung des eigenen eingesetzten Kapitals (Geld), also was habe ich nach 5 (?) Jahren wenn ich bsw. Bundesschatzbriefe für 30.000.- € kaufe.

Die notwendige technische Entwicklung.

Im Prinzip fordert das PBefG dazu auf sich der technischen Entwicklung anzupassen. Also, kauf dir regelmäßig eine neue Taxe mit entsprechenden Standards, bsw. ABS, ESP, Euro 6 usw. usw. und was es so gibt.

Und jetzt wird es interessant denn der 39er (2) sagt weiter:

„.. ob sie unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Lage des Unternehmers, …).

Dieser Satz gehört genau genommen am Anfang dieser Betrachtung denn der Rest ist lediglich Untermenge und Spezifizierung eines Teiles. Hier zielt der Gesetzgeber auf die Gesamtbetrachtung ab. Die wirtschaftliche Lage. Da dürfte fast alles hineingehören was die wirtschaftliche Lage ausmacht und aus dem Umsatz gedeckt werden muss. Und wie alle wissen sollten ist der Taxentarif (Beförderungsentgelte) nur ein Instrument im Orchester.

Entscheidend ist unterm Strich der Umsatz.

Und dafür noch einmal (vereinfacht):

Nachfrage x Tarif (Beförderungsentgelt)
----------------------------------- = Umsatz (wirtschaftliche Lage, denn von einem Tarif kann keiner Leben)
Taxenkonzessionen

Wichtig ist noch dass der Tarif die Nachfrage beeinflussen kann. Nur auf den Tarif gesetzt kann sich die wirtschaftliche Lage verschlechtern.


Und damit sind wir beim allseits beliebten 39er (4). Ob es passt oder nicht. Wir brauchen nicht in anderen Gesetzen suchen sondern im Gesetz im 39er nur ein paar Zeilen herunter zu gehen. Wahnsinn, ja.

Und wer meint er kann sich die Gesetze passend stricken steht aus meiner Sicht auf einer Stufe mit Uber. Wer a sagt (39 (2)) muss auch b sagen (39 (4)). So, und jetzt heult los. Das PBefG ist ein geiles Gesetz, es regelt alles. Man muss es nur anwenden und verstehen (können) wollen.

***

Engel

---
*** von jr - Persönliches darfst Du gerne vor Ort persönlich ausfechten.


30er in 39er geändert.
Zuletzt geändert von E. G. Engel am 04.10.2014, 09:42, insgesamt 2-mal geändert.

E. G. Engel
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Re: Neuer Tarif in HH am 1.10.2014

Beitrag von E. G. Engel » 04.10.2014, 08:27

Also dann so. Verbandsfunktionäre sollten in ihrem Hausgesetz zu Hause sein und nicht davon reden wie der Blinde von der Farbe. Hochtrabendes Geschwätz hilft nicht weiter.

E. G. Engel
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Re: Neuer Tarif in HH am 1.10.2014

Beitrag von E. G. Engel » 04.10.2014, 10:35

Jr schreibt „Tarifantrag durch Gewerbeverbände“:

„Schön, daß das mal jemand schreibt. Vielleicht liest es auch mal ein Behördenmitarbeiter.“

Ist ein alter Hut. Hatten wir schon.


2. HTV-Vorsitzender schreibt, Zitat:

„Hier widerspreche ich Dir. In einem hochregulierten Markt ist der Preis das falsche Mittel zur Angebotssteuerung (und im Übrigen auch nicht durch das Gesetz gedeckt).“

Falsch. Gerade in einem hochregulierten Markt kann ein Tarif nachfragesteuernde Effekte haben. Schon deshalb weil innerhalb des Segments kein unterbieten zu erwarten ist. Kausalität mein Bester. Ursache und Wirkung. Nicht durcheinander bringen.


Beispiel (extrem zur Verdeutlichung).

Sollten Taxen mal knapp werden und Montags morgen Geschäftsleute kein Taxi bekommen (ein Problem bei den Funkvermittlungen) lobe doch mal tariflich ein Extra von 10,- € pro Tour zwischen morgens 4:00 Uhr und 8:00 Uhr aus. Es würden sich zwei Effekte ergeben welche die Situation entspannen. Zum einen würden zu diesen Zeiten mit Sicherheit mehr Taxen trotz knappen Angebotes auf der Straße sein und der ein oder andere Geschäftsmann fährt plötzlich mit dem eigenen Wagen.

Und das Gesetz qualifiziert die Nachfrage nicht. Wie immer im Leben gibt es mindestens zwei Seiten einer Sache. Das PBefG ist in erster Linie für die Allgemeinheit gedacht, und dann erst für Taxifahrer. Was ist dann die Allgemeinheit? Von welchem Auskommen gehen wir aus und wer soll sich ein Taxi leisten können? Ohne konkrete Spezifizierung greift das Gesetz schon in den Tarif ein.

Es ist die goldene Mitte zu finden und darum noch einmal:

Nachfrage x Tarif (Beförderungsentgelt)
----------------------------------- = Umsatz (wirtschaftliche Lage, denn von einem Tarif kann keiner Leben)
Taxenkonzessionen

Man muss es nur finden und verstehen. Die Stelle die für „Gewerbepolitiker“ rot unterstrichen ist gibt es leider im PBefG nicht, da muss ich dem 2. HTV Präsidenten Recht geben.

Allerdings, wer mit dem Tarif massiv und deutlich steuern wollte müsste ebenso massiv in den Tarif eingreifen. Centweise sind die Prozesse nur unmerklich.

Ganz allgemein und in Bezug zu der jetzigen Tarifanpassung. Ein zu hoher Tarif kann auf der Angebotsseite sogar die Verfügbarkeit trotz sinkender Taxenmenge hoch halten. Wenn dann die Nachfrage zurückgeht. Und am Rande zu den tariflichen Bemerkungen hier. Wer nicht mehr einsteigt sagt das vorher nicht an, der ist einfach weg. Und Diskussionen mit Taxifahrern. Die meisten geben dem Taxifahrer recht solange sie im Taxi sitzen. Würde ich auch machen.


2. HTV-Vorsitzender schreibt, Zitat:

„Weswegen ich für einen bundesweiten Taxitarif plädiere, deren Höhe regional durch Hebesätze auf unterschiedliche Lebenshaltungskosten gehievt werden können, …“

Ist auch ein alter Hut. Von mir wurde schon mal die Idee eingebracht die Tariffindung zu splitten. Bundesweit ein „Hardwareelement“ für Fahrzeuge, Treibstoff, Versicherungen etc. weil die Unterschiede nur marginal sein können und ein regionales „Softwareelement“ bezugs Lebenshaltungskosten. Würde aber eine Änderung des PBefG bedeuten und in die förderale Struktur der BRD eingreifen. Macht wohl keiner, oder will der 2. HTV-Vorsitzende in den Bundestag? SciFi pur!



Das soll es erst einmal sein. Man kommt ja von einem zum anderen und die Zeit läuft weg.



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Re: Neuer Tarif in HH am 1.10.2014

Beitrag von Donner und Blitz » 04.10.2014, 11:29

Kollege Engel mischt Richtiges, Halbrichtiges und Falsches. Zeit zum Sortieren:
E. G. Engel hat geschrieben:Der 39er ist lediglich quasi eine Untermenge des gesamten PBefG und der (2) eine Teilmenge des gesamten 39er. Was wird dann im 39er (2)geregelt?
Deswegen ist er trotzdem von Staatsdienern anzuwenden, und zwar buchstabengetreu. Zumindest darf es keine Praxis geben, die den Buchstaben des Gesetzes widerspricht. Ich hoffe, so weit d'accord.

E. G. Engel hat geschrieben:Nach dem 39er (2) soll es also keinen Kapitalverlust geben.
Bitte 5 Euro ins Phrasenschwein. Denn nach dem "39er (2)" soll es eine positive Verzinsung des Analgekapitals geben. "Das ist aber nicht zu verwechseln mit den Zinsen für den Kredit." Richtig, denn die Verzinsung des Anlagekapitals muss höher ausfallen als bei "Bundesschatzbriefen", denn bei einem Taxibetrieb trägt der Anleger ein höheres Riskio. Den Zusammenhang zwischen Anlagerisiko und Zinshöhe muss ich nicht erklären, oder? Der ist auf jeden Fall gerichtsbekannt.

E. G. Engel hat geschrieben:Und wie alle wissen sollten ist der Taxentarif (Beförderungsentgelte) nur ein Instrument im Orchester.
Das ist vollständig richtig. Deshalb haben sowohl der 2013- als auch 2014-Antrag der Hamburger ARGE-Taxenverbände einen direkten und kausalen Zusammenhang hergestellt zwischen Anzahl der konzessionierten Taxis als auch der für den kommenden Mindestlohn notwendigen Tarifanpassung. Wer das noch nicht wusste kann das gerne nachlesen: 2013 und 2014.

E. G. Engel hat geschrieben: Nachfrage x Tarif (Beförderungsentgelt)
----------------------------------- = Umsatz (wirtschaftliche Lage, denn von einem Tarif kann keiner Leben)
Taxenkonzessionen
Das ist nicht falsch, aber auch nicht richtig, eher halbrichtig. Deutlich richtiger wäre es, würdest du die Auslastung des einzelnen Taxis, des einzelnen Taxibetriebes hinzunehmen. Hier gibt es - dürfte Allgemeinwissen sein und also kein 5 Euro - beträchtliche Schwankungen. In Abwandlung deines Satzes könnte man sagen: "Von einem Durchschnittsumsatz kann keiner leben, sondern nur von seinem konkreten (oder auch nicht)".

jr hat geschrieben:*** von jr - Persönliches darfst Du gerne vor Ort persönlich ausfechten.
Da traut er sich ja nicht ;-). (Aber Dank für die Versachlichung, ich halte mich auch weiter daran, und lade andere dazu ein, es gleichzutun.)

E. G. Engel hat geschrieben:
Donner und Blitz hat geschrieben:Hier widerspreche ich Dir. In einem hochregulierten Markt ist der Preis das falsche Mittel zur Angebotssteuerung (und im Übrigen auch nicht durch das Gesetz gedeckt).
Falsch. Gerade in einem hochregulierten Markt kann ein Tarif nachfragesteuernde Effekte haben. Schon deshalb weil innerhalb des Segments kein unterbieten zu erwarten ist. Kausalität mein Bester. Ursache und Wirkung. Nicht durcheinander bringen.
Leider bringst Du hier etwas durcheinander. Ich sprach von "Angebotssteuerung", du wechselst auf "nachfragesteuerungsnde Effekte". Das kommt davon, wenn man sein Gegenüber unterschätzt und dann zu schnell liest.

E. G. Engel hat geschrieben:Allerdings, wer mit dem Tarif massiv und deutlich steuern wollte müsste ebenso massiv in den Tarif eingreifen. Centweise sind die Prozesse nur unmerklich.
Über die angebots- und nachfragesteuernden Wirkungen haben mehrere ARGE-Anträge das Notwendige gesagt in dem Sinne, das eine Angebot- und Nachfragesteuerung auf der Basis des jetzigen rein entfernungsbasiertem Hamburger Taxitarif nicht zustande kommt. Es bedarf mehr Zeitanteile (z.B. 2013-Antrag) oder gar einer parallel laufenden Zeitkomponente (Konkretisierung im 2014-Antrag), um solche Steuerungseffekte zu erzielen. Eine unterschiedliche Bepreisung, wie in deinem Beispiel angegeben, ist dafür nicht notwendig. Kann jeder mit Kenntnissen der Grundrechenarten, ca. 6. Klasse, nachprüfen.

E. G. Engel hat geschrieben:
Donner und Blitz hat geschrieben:„Weswegen ich für einen bundesweiten Taxitarif plädiere, deren Höhe regional durch Hebesätze auf unterschiedliche Lebenshaltungskosten gehievt werden können, …“
Ist auch ein alter Hut. Von mir wurde schon mal die Idee eingebracht die Tariffindung zu splitten. Bundesweit ein „Hardwareelement“ für Fahrzeuge, Treibstoff, Versicherungen etc. weil die Unterschiede nur marginal sein können und ein regionales „Softwareelement“ bezugs Lebenshaltungskosten. Würde aber eine Änderung des PBefG bedeuten (...)
Die Änderung des PBefG kommt sowieso über kurz oder mittel. Also Zeit, in den Diskussionen die richtigen Weichen zu stellen. Trifft auch auf das Thema "Sammeltaxis" zu, ebenfalls im 2014er-Antrag thematisiert. Wäre schön, wenn hier viele am gleichen Ende des Stranges ziehen könnten, zumindest zeitweise das bei manchen größere Ego zurückstellen und jetzt erst einmal das Gemeinsame betonen. Macht Napp derzeit vorbildlich - wäre das nicht auch ein Modell für Engel? Ich wäre dafür.
Zuletzt geändert von Donner und Blitz am 04.10.2014, 11:31, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Neuer Tarif in HH am 1.10.2014

Beitrag von scarda » 04.10.2014, 11:55

Donner und Blitz hat geschrieben:... Wäre schön, wenn hier viele am gleichen Ende des Stranges ziehen könnten, zumindest zeitweise das bei manchen größere Ego zurückstellen und jetzt erst einmal das Gemeinsame betonen. Macht Napp derzeit vorbildlich - wäre das nicht auch ein Modell für Engel? Ich wäre dafür.
Ach nee, wie süß.

Schluß mit dem Solidaritätsgeplapper.
Handfest wirds nur, wenns handfest ist. Und dann braucht auch keiner drum betteln.
Nein, - bitte nicht bedanken!

Als Lobbyist, könntest dich mal in diese Kategorie aufschwingen:
http://123starcab.net/Download/DeRe-Dav ... erater.pdf
Wenn du kannst.
DEREGULIERUNG IST AUCH NUR REGULIERUNG. ZIELFÜHRENDE VORSCHLÄGE? NEIN? ACH SO!
Taxi_2017 ist gut, innovativ, technisch top, hat beste Fahrzeuge zu vernünftigen, regulierten Preisen
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E. G. Engel
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Re: Neuer Tarif in HH am 1.10.2014

Beitrag von E. G. Engel » 04.10.2014, 12:00

Hab jetzt keine Zeit und Lust mehr mich mit dummen Zeug auseinander zu setzen. Glaube jeder was er will. Wird eh so gemacht.

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Re: Neuer Tarif in HH am 1.10.2014

Beitrag von IK » 04.10.2014, 20:48

Offenbar kommt der neue Tarif gut bei den Kunden an.
In drei gefahrenen Schichten meckerte keiner.

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Re: Neuer Tarif in HH am 1.10.2014

Beitrag von scarda » 05.10.2014, 08:13

IK hat geschrieben:Offenbar kommt der neue Tarif gut bei den Kunden an.
In drei gefahrenen Schichten meckerte keiner.
Schtümmt.
DEREGULIERUNG IST AUCH NUR REGULIERUNG. ZIELFÜHRENDE VORSCHLÄGE? NEIN? ACH SO!
Taxi_2017 ist gut, innovativ, technisch top, hat beste Fahrzeuge zu vernünftigen, regulierten Preisen
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Txai
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Re: Neuer Tarif in HH am 1.10.2014

Beitrag von Txai » 05.10.2014, 10:01

IK hat geschrieben:Offenbar kommt der neue Tarif gut bei den Kunden an.
In drei gefahrenen Schichten meckerte keiner.
Aus dem Ausbleiben von Gemecker kann man wohl kaum den
Schluss ziehen, dass das Ganze bei den Kunden gut ankommt.
Denk’ mal an die vornehme norddeutsche Art der Zurückhaltung:
Ich schätze, von 10 (warum auch immer) genervten Kunden sagen
während der Fahrt vielleicht 2, höchstens 3 etwas.

Ich habe während zweier Schichten auch kein Gemecker gehört.
Habe das Thema Preiserhöhung aber ein paar Mal von mir aus
angesprochen und kann daraufhin sagen, dass der Preisanstieg
definitiv nicht bei allen wirklich gut ankommt.

"Aber die andere Seite — sehr dunkel sie ist ..."
"Entweder du isst jetzt deinen Toast, Yoda, oder es knallt!"

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