Fiskaltaxameter - Bin dabei

pauline
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Beitrag von pauline » 26.10.2013, 11:52

Die sogenannte 1%-Regelung wurde für Dienstwagen geschaffen, um die lohnähnliche Zuwendung an die Nutznießer steuerlich heranziehen zu können. Taxen haben als "ganz überwiegend gewerblich genutzt" darin eigentlich nichts zu suchen. Es handelt sich um ein "Privileg", das bei normalem Verhältnis zwischen Dienst- und Privatfahrten (etwa 80 zu 20 Prozent bei Alleinfahrern) ganz erheblich teurer ist, als das Führen eines Fahrtenbuchs.
Warum nutzen so viele Taxenbetreiber dann die 1%-Regelung ?
Wer es noch nicht weiß oder wenigstens erahnt, dem erzähl ich das mal ganz im Vertrauen :
Es geht um das Verstecken von nichterklärten Umsätzen. Nur so macht die überaus teure 1%-Regelung bei einem Taxenbetreiber Sinn. Von einigen wenigen Ausnahmen mal abgesehen.
Wenn nun alle realen Umsätze z w a n g s w e i s e erklärt werden, kommt das Fahrtenbuch wieder ganz schnell in Mode ! Wetten ?
Und falls hier Herren aus der Steuer- oder Taxenbehörde mitlesen :
Genau so verhält es sich mit der 1-Prozentregelung, auch wenn sie legal ist.
Aber wem erzähl ich das.........

Die abenteuerliche Argumentation, weil man den FT betrügen könne ihn deshalb (noch) nicht einbauen zu wollen setzt beim Leser eine derartige Dämlichkeit voraus, dass es schon an Beleidigung grenzt.

So ihr Pappenheimer, jetzt könnt ihr aufheulen !
....und mit treuherzigem Augenaufschlag erklären, warum ihr die 1-Prozentregelung nutzt.

Was meinte ich mit "grundlegender Prüfung" ?
Ich meinte damit, dass eine Steuerprüfung herkömmlicher Art ( Vorzeigen sämtlicher Buchungsunterlagen, Spritverprobung, Privatanteilprüfung, TÜV-Berichte und Kilometerstände auf Rechnungen suchen usw usw) entbehrlich ist, da sie im wesentlichen dazu diente, zu überprüfen, ob der tatsächliche Umsatz auch dem erklärten Umsatz entspricht (Plausibilität der Zahlen). Die Auslesung der FT-Daten zeigt den atsächlichen Umsatz. Der Prüfer muss also nur noch prüfen, ob auf der Kostenseite geschummelt wurde.
Bei den wenigen Prüfern, die wir in den Finanzämtern haben, werden sie sich nicht ausgerechnet die "auswürfeln", die einen FT haben.
Es gibt ja noch genug andere.....

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Beitrag von nightrider » 26.10.2013, 12:58

pauline hat geschrieben: Warum nutzen so viele Taxenbetreiber dann die 1%-Regelung ?
Wer es noch nicht weiß oder wenigstens erahnt, dem erzähl ich das mal ganz im Vertrauen :....
Ich erzähl dir auch mal was „ganz im Vertrauen”. Die weitaus meisten Taxler nutzen die teure 1%-Regelung weil sie praktisch von ihren Finanzämtern dazu genötigt werden. Selbst wenn ich nebenbei noch 3 private Fahrzeuge habe unterstellt mir das Finanzamt, dass ich auch mit dem Taxi private Fahrten mache. Will ich die 1%-Regelung umgehen werde ich gezwungen ersatzweise ein detailliertes Fahrtenbuch zu führen.

Nachdem mir z.B. das Fahrtenbuch viel zu aufwändig ist zahle ich lieber die 1%-Regelung und nutze aber auch die legitimen Vorteile daraus, dafür zahle ich relativ viel Geld.

Das bedeutet die Behörden selbst wollen, dass eigentlich JEDER der ein gewerbliches Fahrzeug anmeldet, egal ob Firmenkombi, oder Taxi, oder Sonstwas möglichst die 1%-Regel annimmt, denn damit haben sie ein recht anständiges Steueraufkommen und viel weniger Arbeit als mit Fahrtenbüchern, die ja auch gesichtet und kontrolliert werden müssten wenn sie Sinn machen sollen.
Es geht sogar soweit, dass man eigentlich auch wenn man 2, oder 3 Firmenfahrzeuge hat + Privatauto alle 2, oder 3 Firmenwagen per 1% Regelung abrechnet, abrechen sollte, denn man könnte ja gemäß der Steuerbehörden abwechselnd mit allen 3 Firmenwagen Privatfahrten machen und sich damit einen steuerfreien „geldwerten Vorteil” verschaffen.

Soviel mal grundsätzlich zur (meist staatlich aufgezwungenen) 1%-Regel.

pauline hat geschrieben:Die abenteuerliche Argumentation, weil man den FT betrügen könne ihn deshalb (noch) nicht einbauen zu wollen setzt beim Leser eine derartige Dämlichkeit voraus, dass es schon an Beleidigung grenzt.
Die abenteuerliche Unterstellung dass jeder der hier gegen einen FT argumentiert grundsätzlich die Steuer betrügen will grenzt für mich an Unverschämtheit. Egal was man vom FT hält, oder nicht hält, oder was der so mancher Meinung nach für Schwachstellen haben könnte ist eine reine Meinungsäußerung die auch sachlich diskutiert werden sollte.
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Beitrag von am » 26.10.2013, 13:53

pauline hat geschrieben:Was meinte ich mit "grundlegender Prüfung" ?[...]
Bei den wenigen Prüfern, die wir in den Finanzämtern haben, werden sie sich nicht ausgerechnet die "auswürfeln", die einen FT haben.
Es gibt ja noch genug andere.....
Sollte diese Praxis einreißen und sich herumsprechen, haben wir doch nichts gewonnen.

Denn dann wird eben so weiter gemacht, wie bisher.

Eigentlich ergibt das FT und die externe Speicherung nur in Verbindung mit einer automatisierten Plausiprüfung Sinn, die dann die im Details zu prüfenden Unternehmer ausspuckt.
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.

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Beitrag von nightrider » 26.10.2013, 15:09

am hat geschrieben: Eigentlich ergibt das FT und die externe Speicherung nur in Verbindung mit einer automatisierten Plausiprüfung Sinn, die dann die im Details zu prüfenden Unternehmer ausspuckt.
Genau so ist es und zwar auch jetzt, es gibt für jede Stadt ein Raster auf Grundlage eines errechneten Durchschnittswertes, Fällt Einer durch das Raster wird er gezielt kontrolliert auch jetzt und Heute ganz ohne FT.

So gesehen kann man sich den ganzen teuren und aufwändigen „Firlefanz” sparen, denn bis sich allein durch Kontrollen der ganze „Mist" bezahlt macht vergehen Jahrzehnte, wenn überhaupt jemals eine Rendite sichtbar wird.

Soweit mir bekannt wurden auch die Verpflichtungen im Einzelhandel mit dem ganzen Registrierkassen „Tohuwabohu” zumindest bis zu einer gewissen Betriebsgröße wieder heruntergefahren, bzw außer Kraft gesetzt, weil die gewünschten Ergebnisse in keiner Relation zum Aufwand standen und Händler gibt es weitaus mehr als Taxler, mit weitaus mehr Möglichkeiten zur Manipulation.
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Beitrag von KehrenTAXI » 26.10.2013, 16:31

Die >> INSIKACenter << Seite empfinde ich etwas unprofessionell. Abgesehen von den Rechtschreibefehlern erkenne ich keine Unterschiede zwischen den drei Tarifgruppen.
freundlichst ;-)

Stefan Kehren


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Beitrag von RaimundHH » 30.10.2013, 14:09

Moin,

sollte es nicht so sein, daß in erster Linie die Umsatzzahlen als
solche relevant sind und nicht die Form der Erfaßung.

Beispiel:
Im "Nachbarforum" werden regelmäßig Umsätze gepostet, die meiner
Meinung nach bzgl. ihrer Höhe "diskussionswürdig" sind.
Werden jetzt solche Zahlen, ermittelt mit FT, bei der Behörde und
beim Finanzamt vorgelegt, gelten die dann als plausibel?

Und werden im Gegensatz dazu von einem Kollegen doppelt so hohe
Umsätze, ermittelt per Schichtzettel, bei der Behörde und dem Finanzamt
vorgelegt, gelten die dann als unplausibel?

Grüße

KehrenTAXI
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Beitrag von KehrenTAXI » 30.10.2013, 15:05

Die Antwort kennst Du.

FT ist plausibler. Im Übrigen wären die Schichtzetteldaten ja die selben, wie im FT.

Somit ist Dein Vorhalt nicht plausibel.
freundlichst ;-)

Stefan Kehren


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Beitrag von pauline » 30.10.2013, 17:13

FT ist plausibler. Im Übrigen wären die Schichtzetteldaten ja die selben, wie im FT.
Ja, genau so ist es ! Für denjenigen, der schon jetzt auch ohne FT seine Umsätze vom Taxameter abschreibt und gegenüber dem FA erklärt ändert sich gar nichts. Für diese Kollegen ist die Behörde auch nicht mit einem Millionenbetrag in den Beutel gesprungen.
Es geht um die Gesundung eines kranken Gewerbes durch das aussortieren fauler Äppel.
Zum Fahrtenbuch / 1-Prozentregelung :
1% vom NEUWERT der Taxe (egal, ob uralt oder nagelneu) + MwSt. als monatliches zusätzlich zu versteuernder Ertrag, nur weil man zu faul ist ein Fahrtenbuch zu führen ? ha ha ha
Neuwert DB E 200 112er : 33.000,-
Touran : 21.000,-
Also : zwischen 210,- und 330,- Euro im Monat. Und die MwSt. nicht vergessen. Das macht dann ca. 250- 400 Euro im Monat und 3.000,- bis 4.800,- Euro im Jahr, die man zusätzlich versteuern muss.
Wenn man ein FB nutzt muss man nach meinen Erfahrungen aus der Alleinfahrerzeit etwa 500,- bis 1.000,- versteuern, je nach dem Anteil der Privatnutzung.
Aber lassen wir das, bei diesem Thema herrscht Glatteisgefahr.
Wennn man die Umsätze betrachtet, die im GröfoBaZ-Forum gelegentlich veröffentlicht werden, wird allerdings keine Einkommensteuer fällig und die Umsatzsteuer fällt unter § 19 UStG, so dass keinerlei Abgaben im Raum stehen. Dann sollte man wirklich die 1-Prozent-Regel machen.
Es tut mir aufrichtig leid, Nightrider, dass du unter diese Kategorie fällst.
Ich dachte du wärst Taxiunternehmer.

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Beitrag von nightrider » 30.10.2013, 17:36

@ Pauline,

ja ich bin Taxiunternehmer und ich denke ich weiß was ich tue ;-)

Lass dir das mit der 1% Regelung am besten mal von einem Steuerberater erklären, alles Andere führt hier zu weit, du vergisst bei deiner Rechnung nämlich ein paar wichtige Details.

Trotzdem, wie auch immer, ich habe in der tat keine Lust jede 2 Km zum nächsten Supermarkt, oder zur Oma in ein Fahrtenbuch zu schreiben und die meisten Finanzämter zwingen dir die 1% Regel regelrecht auf, ob du willst, oder nicht.
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Beitrag von SindSieFrei? » 30.10.2013, 18:42

pauline hat geschrieben:...
Aber lassen wir das, bei diesem Thema herrscht Glatteisgefahr.
...
Och, mach ruhig weiter Pauline. Du bist schon ganz dicht dran. Das mit dem Aussortieren der faulen Äpfel ist gut formuliert!

LG
Dura lex, sed lex.

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Beitrag von taxi.micha » 30.10.2013, 20:39

nightrider hat geschrieben:@ Pauline,

ja ich bin Taxiunternehmer und ich denke ich weiß was ich tue ;-)

Lass dir das mit der 1% Regelung am besten mal von einem Steuerberater erklären, alles Andere führt hier zu weit, du vergisst bei deiner Rechnung nämlich ein paar wichtige Details.

Trotzdem, wie auch immer, ich habe in der tat keine Lust jede 2 Km zum nächsten Supermarkt, oder zur Oma in ein Fahrtenbuch zu schreiben und die meisten Finanzämter zwingen dir die 1% Regel regelrecht auf, ob du willst, oder nicht.
1% wird uns zum Glück nicht aufgezwungen, wenn die Schichtzettel lückenlos sind und ohne Privatfahrten gibt es auch keine Probleme, ich bin selber zum Finanzamt gefahren mit Ordnern voll mit Schichtzettel und hab mir das bestätigen lassen.
...sicha mit Micha

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Beitrag von IK » 30.10.2013, 21:18

Finanzamt zwingt nicht zur 1%-Regelung und die Fahrtenbücher sind das geeignete Mittel dagegen. Ich habe immer Fahrtenbücher in meinen Taxen gehabt und es musste kein einziger Kilometer als privat deklariert werden.


Die 1%-Regelung erfreute sich in der Vergangenheit unter den Taxifahrern in Hamburg (speziell die EWU) großer Beliebtheit. Die überwiegende Mehrheit nutzte diese Regelung. Das ist die behördliche Auskunft. Es muss nicht ausgeführt werden, warum das so war/ist. Der Sachverhalt müsste jedem klar sein.


Bei der 1%-Regelung gilt nicht der Anschaffungspreis (Netto) der Taxe, sondern Brutto-Listenpreis als die Berechnungsgrundlage. Damit kostet ein Touran um die 33.000 €. Das ergibt Jährlich zu versteuernde Summe von 4,712 €, davon alleine MwSt 752 €.

Alle Fakten sprechen gegen die 1%-Regelung. Wenn man diese dann doch anwendet, muss man besonders gute Gründe dafür haben. Mit der Faulheit einen Fahrtenbuch zu führen als Erklärung kommt man nicht weit.

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Beitrag von nightrider » 30.10.2013, 21:29

@ Micha

du hast hier alle möglichen Varianten und Dinge die am Land noch immer „normal” sind, auch deine Art zu arbeiten mit weitestgehend Festfahren aufgezählt.

Alles das geht in vielen Städten schlicht nicht, oder nicht mehr.

Selbst die Steuererklärung meiner Frau als Angestellte bei einer ganz anderen Firma, ist fast nur noch in digitaler Form einreichbar.

Ausnahmen machen die nur noch bei „Scheintoten”, also Leuten ich sag mal über 65. Jedem Anderem unterstellen die einfach, dass sie mit aktuellen Kommunikationsmitteln wie Computer und Internet umgehen können, und wenn nicht, dass sie sich einen Steuerberater leisten können.

Alle Anderen sind scheinbar nicht mehr existent, oder sowieso auf einem Niveau von dem man keine Steuern mehr erwarten kann.

Es ist REAL so, entweder du machst alles virtuell, oder dein Steuerberater macht das, oder du bist Hauptverdächtiger in Sachen Steuerhinterziehung, oder asozial.
Die Finanzbehörden erwarten Heute, dass du mindestens einen onlinefähigen Computer und auch die nötigen Kenntnisse hast, jeder Andere betrügt, oder ist nicht Bestandteil der „ehrenwerten” Gesellschaft.

Bei uns zumindest ist das so

Ich erinnere mich noch an Zeiten in denen ich Beamten öffentlich vorgeworfen habe, dass sie sich nicht an der aktuellen Entwicklung orientieren, nichtmal eMails empfangen können. Heute sind die soweit, dass nur noch Virtuelles zählt, wenn auch 100 x umständlicher als überall sonst.
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Beitrag von arne13 » 30.10.2013, 22:02

IK hat geschrieben:Finanzamt zwingt nicht zur 1%-Regelung und die Fahrtenbücher sind das geeignete Mittel dagegen. Ich habe immer Fahrtenbücher in meinen Taxen gehabt und es musste kein einziger Kilometer als privat deklariert werden.


Die 1%-Regelung erfreute sich in der Vergangenheit unter den Taxifahrern in Hamburg (speziell die EWU) großer Beliebtheit. Die überwiegende Mehrheit nutzte diese Regelung. Das ist die behördliche Auskunft. Es muss nicht ausgeführt werden, warum das so war/ist. Der Sachverhalt müsste jedem klar sein.
Naja, ich hab mich mal mit einer Außenprüferin vom FA über Fahrtenbücher unterhalten. Sie meinte: Kann man gerne machen, aber erfahrungsgemäß werden 99% der Fahrtenbücher bei einer Prüfung verworfen!:shock:

IK hat geschrieben:Bei der 1%-Regelung gilt nicht der Anschaffungspreis (Netto) der Taxe, sondern Brutto-Listenpreis als die Berechnungsgrundlage. Damit kostet ein Touran um die 33.000 €. Das ergibt Jährlich zu versteuernde Summe von 4,712 €, davon alleine MwSt 752 €.
Stimmt, jetzt müsste man natürlich die tatsächliche Privatnutzung lt. Fahrtenbuch, die natürlich auch zu versteuern ist, dagegen rechnen.
IK hat geschrieben:Alle Fakten sprechen gegen die 1%-Regelung. Wenn man diese dann doch anwendet, muss man besonders gute Gründe dafür haben. Mit der Faulheit einen Fahrtenbuch zu führen als Erklärung kommt man nicht weit.
Wenn ich kein Privatwagen hätte, würde ich wahrscheinlich auch die 1%-Regelung anwenden. Gerade nach obiger Ansage!

Gruß
Arne

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Beitrag von IK » 31.10.2013, 00:40

@ arne13
arne13 hat geschrieben: Naja, ich hab mich mal mit einer Außenprüferin vom FA über Fahrtenbücher unterhalten. Sie meinte: Kann man gerne machen, aber erfahrungsgemäß werden 99% der Fahrtenbücher bei einer Prüfung verworfen!Geschockt
Ok, vielleicht wollte der Beamte ein wenig angeben. Es kann aber auch sein, dass seine Aussage stimmt. Bei mir war es jedenfalls so, dass keiner meine Fahrtenbücher verwerfen wollte. Das lag vielleicht auch daran, dass ich mit dem Cey alle Touren aufgezeichnet habe. Daraus konnte man leicht sehen, dass es keine Lücken gab.
arne13 hat geschrieben:Stimmt, jetzt müsste man natürlich die tatsächliche Privatnutzung lt. Fahrtenbuch, die natürlich auch zu versteuern ist, dagegen rechnen.
Sicher, sonst lügt man sich in die Tasche. Allerdings bei einem Daimler mit einem Listenwert von über 50.000 € dürfte das Führen eines Fahrtenbuches lukrativ sein. Bei einem Touran kann man in der Tat von einer Kosten-Nutzen-Rechnung reden.
arne13 hat geschrieben:Wenn ich kein Privatwagen hätte, würde ich wahrscheinlich auch die 1%-Regelung anwenden. Gerade nach obiger Ansage!
Ohne einen Privatwagen könntest du keine Fahrer beschäftigen. Das macht die Entscheidung für einen Fahrtenbuch wiederum leichter :roll:

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Beitrag von arne13 » 31.10.2013, 09:58

IK hat geschrieben:Ok, vielleicht wollte der Beamte ein wenig angeben. Es kann aber auch sein, dass seine Aussage stimmt. Bei mir war es jedenfalls so, dass keiner meine Fahrtenbücher verwerfen wollte. Das lag vielleicht auch daran, dass ich mit dem Cey alle Touren aufgezeichnet habe. Daraus konnte man leicht sehen, dass es keine Lücken gab.
Für mich kam das sehr glaubwürdig rüber. Du hast doch auch einen "gleichwertigen" Privatwagen ("gegenteiliger Anscheinsbeweis") und beschäftigst auch noch zusätzlich Fahrer und Cey ....

Gruß
Arne

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Beitrag von IK » 31.10.2013, 10:10

Bei der Lohnsteueraußenprüfung war in der Tat das wichtigste Kriterium, wie viele Fahrer man pro Wagen hat. Bei Unterbesetzung unterstellen sie in der Tat die Privatnutzung.

Bei der normalen Steuerprüfung musste ich nachweisen, dass ich einen Privatwagen habe/hatte.

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Beitrag von nightrider » 31.10.2013, 10:36

IK hat geschrieben:Bei der Lohnsteueraußenprüfung war in der Tat das wichtigste Kriterium, wie viele Fahrer man pro Wagen hat. Bei Unterbesetzung unterstellen sie in der Tat die Privatnutzung.

Bei der normalen Steuerprüfung musste ich nachweisen, dass ich einen Privatwagen habe/hatte.
Ein grosses Problem bei der Sache ist, dass wir zwar ein Land sind, aber fast jedes größere Finanzamt irgendwo seine eigenen Brötchen bäckt. Alle haben eigentlich die selben Vorgaben, naja vielleicht noch je nach Bundesland etwas anders, doch generell sollte es gleich sein. Trotzdem können Dinge bereits von einem zum anderen Landkreis völlig anders beurteilt werden, scheinbar gibt es da viel Freiraum für Entscheidungen der Prüfer, Beamten, sogar Sachbearbeitern.

Für eine generelle Rechtssicherheit jedenfalls ist das alles nicht geeignet im Extremfall muss jeder sein Recht individuell sogar vor Gericht feststellen lassen und auch da gibt es unterschiedlichste Rechtsauffassungen.
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Beitrag von arne13 » 31.10.2013, 11:00

IK hat geschrieben:Bei der Lohnsteueraußenprüfung war in der Tat das wichtigste Kriterium, wie viele Fahrer man pro Wagen hat. Bei Unterbesetzung unterstellen sie in der Tat die Privatnutzung.
Und zwar Privatnutzung durch den Fahrer, der diese dann auch versteuern muss, bei dir wären dann die AG-Anteile zur SV hängen geblieben.
IK hat geschrieben:Bei der normalen Steuerprüfung musste ich nachweisen, dass ich einen Privatwagen habe/hatte.
Einen Privatwagen, den der alleinfahrende EWU sinnvollerweise nicht hat. Zumal dieser auch "gleichwertig" sein muss. Es genügt dabei definitiv nicht, sich neben der E-Klasse privat nen Fiat Panda hinzustellen.

Gruß
Arne

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Beitrag von nightrider » 31.10.2013, 11:28

arne13 hat geschrieben: Einen Privatwagen, den der alleinfahrende EWU sinnvollerweise nicht hat. Zumal dieser auch "gleichwertig" sein muss. Es genügt dabei definitiv nicht, sich neben der E-Klasse privat nen Fiat Panda hinzustellen.
Gruß
Arne
Das sind wieder so Dinge die jedes Finanzamt anders beurteilt. Warum sollte ich privat auch einen Benz fahren? Es ist den meisten Beamten durchaus klar, dass ein Taxi etwas anders beschaffen sein muss/sollte als ein Privatauto mit dem vielleicht hauptsächlich der Ehepartner zur Arbeit fährt, dafür braucht er/sie keinen Benz.
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