@ Anna
Anna hat geschrieben:Klassisches Patriarchen-Muster: Ich weiß am Besten, was für meine Untergebenen gut ist.
Meine Fahrer sind keine Untergebene, sondern selbstbewußte und freie Menschen. Weil du diese Realität verkennst, leitest du absurde Schlußfolgerungen ab.
Anna hat geschrieben:Gerade muss der Taxiunternehmer des 21. Jahrhunderts erleben, dass seine überkommenen Vorstellungen des 19. Jahrhunderts (Vor-Moderne) nicht mehr passen und nicht mehr zum Erfolg führen. Er stößt plötzlich gegen Mauern, wo früher keine waren. Er ist verstört. Er versteht nicht und will auch nicht verstehen, was sich um ihn herum geändert hat - von der Idee der sozialen Gerechtigkeit bis zum Konsens "Umweltschutz".
Wenn dein Chef schlecht zu dir ist, kläre euer Verhältnis vor einem Gericht. Wenn du zufällig mich meinst, muss ich dir sagen, dass du etwas in mich projizierst, was mit mir nichts zu tun hat.
Anna hat geschrieben:Ich persönlich traue jemandem wie IK, .... Lernprozess ....
Dieser Lernprozeß ist bei mir abgeschlossen gewesen, bevor du deinen Taxischein gemacht hast, du Anfänger. Und seitens der Bürokratie wird es noch Lernprozesse geben. Einer dieser Prozesse geht in die Richtung, dass man erkennen wird, dass man keine Intriegen in die Welt setzen darf. Auch denn nicht, wenn die willigen Helfer zur Verfügung stehen und die Drecksarbeit für einen selbst erledigen.
Anna hat geschrieben:Dafür gibt es Berufenere, z.b. ein Fachanwalt für Arbeitsrecht oder Dein Steuerberater. Ich verstoße hier doch nicht öffentlich gegen gesetzliche Vorschriften zur Rechtsberatung bzw. Rechtsdienstleistung.
Reine Schutzbehauptung um den eigenen Unfug aus der Öffentlichkeit zu räumen. Wer, glaubst du, nimmt dir diese absurde Erklärung ab?
Anna hat geschrieben:Welches genau beuge ich? Was ich wohl fragen darf, weil Du mich direkt ansprichst ...
Die sich hier beständig für Arbeitnehmer-Interessen einsetzenden Forums-Teilnehmer eichi, SSF und ich haben einiges gemein, auch den Status "angestellter Taxifahrer".
Wie wäre es mit dem Verstoß der Nichteinhaltung der 11-Stündigen Ruhepause zwischen zwei Schichten (Arbeitszeitgesetz)? Wie wir wissen, bist du ein Nachtfahrer, welcher gerne mal gegen 23 Uhr ins Bett geht, um gegen 4 Uhr morgens eine Vorbestellung anzunehmen.