Sonntagsarbeit

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IK
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Beitrag von IK » 18.05.2013, 01:28

@ Anna
Anna hat geschrieben:Klassisches Patriarchen-Muster: Ich weiß am Besten, was für meine Untergebenen gut ist.
Meine Fahrer sind keine Untergebene, sondern selbstbewußte und freie Menschen. Weil du diese Realität verkennst, leitest du absurde Schlußfolgerungen ab.
Anna hat geschrieben:Gerade muss der Taxiunternehmer des 21. Jahrhunderts erleben, dass seine überkommenen Vorstellungen des 19. Jahrhunderts (Vor-Moderne) nicht mehr passen und nicht mehr zum Erfolg führen. Er stößt plötzlich gegen Mauern, wo früher keine waren. Er ist verstört. Er versteht nicht und will auch nicht verstehen, was sich um ihn herum geändert hat - von der Idee der sozialen Gerechtigkeit bis zum Konsens "Umweltschutz".
Wenn dein Chef schlecht zu dir ist, kläre euer Verhältnis vor einem Gericht. Wenn du zufällig mich meinst, muss ich dir sagen, dass du etwas in mich projizierst, was mit mir nichts zu tun hat.
Anna hat geschrieben:Ich persönlich traue jemandem wie IK, .... Lernprozess ....
Dieser Lernprozeß ist bei mir abgeschlossen gewesen, bevor du deinen Taxischein gemacht hast, du Anfänger. Und seitens der Bürokratie wird es noch Lernprozesse geben. Einer dieser Prozesse geht in die Richtung, dass man erkennen wird, dass man keine Intriegen in die Welt setzen darf. Auch denn nicht, wenn die willigen Helfer zur Verfügung stehen und die Drecksarbeit für einen selbst erledigen.
Anna hat geschrieben:Dafür gibt es Berufenere, z.b. ein Fachanwalt für Arbeitsrecht oder Dein Steuerberater. Ich verstoße hier doch nicht öffentlich gegen gesetzliche Vorschriften zur Rechtsberatung bzw. Rechtsdienstleistung.
Reine Schutzbehauptung um den eigenen Unfug aus der Öffentlichkeit zu räumen. Wer, glaubst du, nimmt dir diese absurde Erklärung ab?

Anna hat geschrieben:Welches genau beuge ich? Was ich wohl fragen darf, weil Du mich direkt ansprichst ...

Die sich hier beständig für Arbeitnehmer-Interessen einsetzenden Forums-Teilnehmer eichi, SSF und ich haben einiges gemein, auch den Status "angestellter Taxifahrer".
Wie wäre es mit dem Verstoß der Nichteinhaltung der 11-Stündigen Ruhepause zwischen zwei Schichten (Arbeitszeitgesetz)? Wie wir wissen, bist du ein Nachtfahrer, welcher gerne mal gegen 23 Uhr ins Bett geht, um gegen 4 Uhr morgens eine Vorbestellung anzunehmen.

Poorboy
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Beitrag von Poorboy » 18.05.2013, 03:26

IK hat geschrieben:
Wie wäre es mit dem Verstoß der Nichteinhaltung der 11-Stündigen Ruhepause zwischen zwei Schichten (Arbeitszeitgesetz)? Wie wir wissen, bist du ein Nachtfahrer, welcher gerne mal gegen 23 Uhr ins Bett geht, um gegen 4 Uhr morgens eine Vorbestellung anzunehmen.
Diese Regel hast Du also auch nicht verstanden :mrgreen: !

Was hältst Du eigentlich von Unternehmern, die Arbeitsverträge mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 72 Stunden!!!!! ausstellen????

Könnte natürlich okay sein, weil Otto ja noch kein Urteil gefunden hat, dass die gesetzliche 48-Stunden-Regel erst in Kraft setzt.

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Anna Chronismus
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Beitrag von Anna Chronismus » 18.05.2013, 12:23

IK hat geschrieben:
Anna hat geschrieben:Gerade muss der Taxiunternehmer des 21. Jahrhunderts erleben, dass seine überkommenen Vorstellungen des 19. Jahrhunderts (Vor-Moderne) nicht mehr passen und nicht mehr zum Erfolg führen. Er stößt plötzlich gegen Mauern, wo früher keine waren. Er ist verstört. Er versteht nicht und will auch nicht verstehen, was sich um ihn herum geändert hat - von der Idee der sozialen Gerechtigkeit bis zum Konsens "Umweltschutz".
Wenn dein Chef schlecht zu dir ist, kläre euer Verhältnis vor einem Gericht. Wenn du zufällig mich meinst, muss ich dir sagen, dass du etwas in mich projizierst, was mit mir nichts zu tun hat.
Doch, die Projektion war absolut treffsicher. Ein Arbeitgeber wie Du, der einen Satz losläßt, "Die Vorturner des Kampfes für die Rechte der Fahrer erweisen sich immer wieder als Fahrer-Hasser (...)", also als Arbeitgeber vorgibt, besser die "Rechte der Fahrer" zu achten als andere, die selbst 'nur' angestellte Fahrer sind, ist ein klassischer Patriarch, der vorgibt, besser Bescheid zu wissen, was für Angestellte gut ist - besser als andere angestellte Fahrer sowieso. Tatsächlich werden die objektiven Interessenunterschiede zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern in Deinen Betrachtungen regelmäßig ausgeblendet (z.B. bei der Mindestlohn-Debatte). Weil ansonsten klar würde, dass es bei Deiner Argumentation regelmäßig um die Besitzstandswahrung und die persönliche Interessenslage geht. Und komm' uns nicht mit "Objektivität" - die gibt es bei Verteilungskämpfen nicht.
IK hat geschrieben:Einer dieser Prozesse geht in die Richtung, dass man erkennen wird, dass man keine Intriegen in die Welt setzen darf. Auch denn nicht, wenn die willigen Helfer zur Verfügung stehen und die Drecksarbeit für einen selbst erledigen.
Für solch eine kühne Behauptung, ich würde eine Intrige betreiben (gegen Dich?) hast Du sicherlich irgendeinen Beleg, oder? Vor kurzem galt ich für Dich und andere hier noch als Alleinkämpfer, jetzt habe ich schon "willige Helfer (für) die Drecksarbeit zur Verfügung".
IK hat geschrieben:
Anna hat geschrieben:Welches genau beuge ich?
Wie wäre es mit dem Verstoß der Nichteinhaltung der 11-Stündigen Ruhepause zwischen zwei Schichten (Arbeitszeitgesetz)? Wie wir wissen, bist du ein Nachtfahrer, welcher gerne mal gegen 23 Uhr ins Bett geht, um gegen 4 Uhr morgens eine Vorbestellung anzunehmen.
Wenn Du etwas nachgedacht hättest, wärest Du auf die Idee gekommen, dass die Zeit zwischen 23 Uhr und 4 Uhr auch eine lange Pause innerhalb einer Schicht sein kann ... Es gibt einen guten Grund, warum manche meiner Schichten recht spät anfangen - Du hast ihn gerade genannt.
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Poorboy
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Beitrag von Poorboy » 18.05.2013, 13:46

IK hat geschrieben:..- nicht um irgendwelche Gesetze oder Rechte der Fahrer.
Es geht um illegalen Profit auf Kosten Dritter. Das endet dann so:

http://www.google.de/search?q=banglades ... 67&bih=610

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SindSieFrei?
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Beitrag von SindSieFrei? » 18.05.2013, 18:07

Otto126 hat geschrieben:...
Da liegst du wohl falsch und ich dachte auch nicht an das Gewohnheitsrecht, sondern den Verbotsirrtum.
Mensch Otto, da hast du endlich das wichtigste Gesetz für unsere Branche gefunden. Ich finde, die Behörde sollte das per Rundbrief an alle Taxenunternehmer versenden und sich selber in jedem Behördenzimmer eingerahmt hinhängen. DAS PASST wie die Faust aufs Auge. Die Volljuristen kriegen den Rahmen aus Blattgold!
Man hätte das auch schon viel früher finden können, aus der altbekannten Taxifahrerweisheit: Ich nix wissen! :mrgreen: :mrgreen:
Dura lex, sed lex.

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Otto126
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Beitrag von Otto126 » 19.05.2013, 14:35

Poorboy hat geschrieben:Bei Leuten mit bestandener "Fachkundeprüfung"????

Poorboy
Darf ich mal lachen - wenn ich sehe, wer hier alles diese "Prüfung" abgelegt hat, kann da nicht viel dran sein.

edit: muss duschen, will gleich raus - Sonntagsarbeit (freiwillig)... :wink:
"In der Lebenswelt gibt es drei Kategorien, das Essbare, das Kopulierbare und das Gefährliche"

"Mir gefällt Ihr Benehmen nicht."
"Macht nichts. Ich verkauf's ja nicht."

Wat woll'n die Atzen eigentlich von mir?

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Beitrag von nightdancer » 19.05.2013, 18:50

Anna Chronismus hat geschrieben: Tatsächlich werden die objektiven Interessenunterschiede zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern...
Ja die gibt es und ist völlig normal. Pervers finde ich nur, dass dein Kegelverein(aka HTV) trotzdem beide Seiten vertreten möchte....

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Beitrag von SindSieFrei? » 19.05.2013, 19:05

Das musst du sportlich sehen Nightdancer! In einem Kegelverein wirft man manchmal einen "Pudel" und manchmal heißt es "alle Neune"! Nicht allzu oft werfen routinierte Kegler einen Pudel, meist fällt mindestens ein Kegel um, oft bewirkt das Umfallen des Einen noch ein paar weitere. Darum gehe ich gerne "kegeln". Mir ist das nämlich zehnmal lieber als Squash, wo dir der Ball, den du spielst, immer wieder um die eigenen Ohren fliegt. :mrgreen:
Dura lex, sed lex.

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Beitrag von IK » 19.05.2013, 21:06

@ SSF
SindSieFrei? hat geschrieben:
Otto126 hat geschrieben:...
Da liegst du wohl falsch und ich dachte auch nicht an das Gewohnheitsrecht, sondern den Verbotsirrtum.
Mensch Otto, da hast du endlich das wichtigste Gesetz für unsere Branche gefunden. Ich finde, die Behörde sollte das per Rundbrief an alle Taxenunternehmer versenden und sich selber in jedem Behördenzimmer eingerahmt hinhängen. DAS PASST wie die Faust aufs Auge. Die Volljuristen kriegen den Rahmen aus Blattgold!
Man hätte das auch schon viel früher finden können, aus der altbekannten Taxifahrerweisheit: Ich nix wissen! :mrgreen: :mrgreen:
Aus dir spricht Verachtung den Taxiunternehmern und den Taxifahrern gegenüber.
Was soll Gutes daraus entstehen?

Wird man so die Lebensfrustration los?
Jedenfalls sollte man das nicht der Gewerbepolitik verwechseln.

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Beitrag von am » 19.05.2013, 21:26

Otto126 hat geschrieben:
SindSieFrei? hat geschrieben:
Otto126 hat geschrieben:...
Zuerst einmal liegen mindestens vierzig (!!!) Jahre Duldung der anscheinend gesetzwidrigen Verhältnisse durch die Behörden vor, was die Art und Weise der Entlohnung und die Einhaltung von Sonn- und Feiertagsgesetzen sowie der Arbeitnehmer-Schutzgesetze allgemein angeht. Da könnte man als Unternehmer schon zu der Rechtsauffassung gelangen, dass das, was man tut, legal ist.
Ja Otto, das nennt man geübtes Recht oder auch Gewohnheitsrecht. Eine Form des Menschen, wenn die Auslegungen rechtskonform sind, Recht zu leben und zwischenmenschlich zu gestalten, die durchaus häufig geduldet wird und davor schützt, wegen jedem Furz Gerichte anzurufen.
Da liegst du wohl falsch und ich dachte auch nicht an das Gewohnheitsrecht, sondern den Verbotsirrtum.

Verbotsirrtum bei einem nach deutschem Recht zugelassenem Taxiunternehmer? Den Paragraphen können wir wohl getrost ausschliessen.
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.

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Beitrag von SindSieFrei? » 19.05.2013, 21:32

IK hat geschrieben: ...Aus dir spricht Verachtung den Taxiunternehmern und den Taxifahrern gegenüber...
Ach IK, lass es auf dem subjektiven Niveau bitte, ich mag keine Unterstellungen, denn ich verachte niemand. Im Gegenteil, ich mag vernünftige und zielführende Diskussionen. Objektiviert und frei von Vorurteilen. Dazu lasse ich mich auch gerne überzeugen, aber nicht mit Unterstellungen. Ich bin auch nicht frustriert, ganz im Gegenteil, ich mag unseren Job, sondern engagiert.

Das viele im Gewerbe allerdings seit 40 Jahren in vielen Dingen im "Verbotsirrtum", oder nennen wir es das "Taxifahrer-Gesetz", lebten und leben und sich damit versuchen rauszureden, Behörden, Unternehmer und auch Fahrer, weißt du genauso gut wie ich!

Schöne Pfingsten trotzdem.
Dura lex, sed lex.

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Beitrag von SindSieFrei? » 27.05.2013, 20:03

Hiermit Bringeschuld erledigt hat geschrieben:Die genaue Klärung hierzu werde ich die Tage mit einem Anruf erledigen. Da ich ja selber seit Jahren überzeugter Sonntagsfahrer bin, ist das natürlich für mich auch sehr interessant. :wink:
Heute gab es dankenswerterweise auch noch eine genaue Aufklärung durch das AfA per Email über die Zahl der freien Sonntage. Ich habe dort, siehe oben, angefragt. (Die gesamte Email liegt mir im Original vor). Ich danke für die hilfreiche Aufklärung und zitiere hier das Wesentliche. Somit ist das Thema in Stein gemeißelt. Ankündigungen auf Flip-Charts in Firmen mit 10 oder 12 Tagen sind fehlerhaft! Diese Information wird sich auch in den informellen Ergänzungen zu einem Musterarbeitsvertrag wiederfinden.
...gemäß § 11 Absatz 1 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) müssen mindestens 15 Sonntage im Jahr beschäftigungsfrei bleiben.

Eine Reduzierung dieser mindestfreien Sonntage ist nur in bestimmten Branchen durch einen Tarifvertrag oder auf Grund eines Tarifvertrages in einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung zulässig (§ 12 ArbZG). Soweit uns bekannt ist, wird im Hamburger Taxengewerbe kein Tarifvertrag genutzt.
Bitte beachten Sie zudem, dass Beschäftigungen an Sonntagen innerhalb von zwei Wochen und Beschäftigungen an Feiertagen-soweit diese auf einen Werktag fällt- innerhalb von acht Wochen durch einen Ersatzruhetag ausgeglichen werden müssen. Dieser Ersatzruhetag muss grundsätzlich in Verbindung mit einer Ruhezeit gewährt werden (§ 11 Abs. 2 und 3 i.V.m § 5 ArbZG)...
LG
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Beitrag von Poorboy » 27.05.2013, 20:09

Und welche Konsequenzen drohen bei Nichtbeachtung? Eine ordentliche staatliche Gewinnabschöpfung???

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Beitrag von SindSieFrei? » 27.05.2013, 20:11

Diese Frage müßtest du dort stellen. Ich kann dir keine Antwort geben. :wink:
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Beitrag von Poorboy » 27.05.2013, 20:23

Das geht einfacher: Einen hochgehen lassen! Ich hätte da einen Favoriten :mrgreen:

Poorboy

Nachtrag: http://rechtsanwaltarbeitsrechtberlin.w ... -arbeiten/

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Beitrag von IK » 27.05.2013, 22:30

@ SSF

Danke für deine Mühe. Etwas irritiert bin ich trotzdem, denn dieses Thema ist eigentlich schon vor länger Zeit abgehackt gewesen.
SSF hat geschrieben:Ankündigungen auf Flip-Charts in Firmen mit 10 oder 12 Tagen sind fehlerhaft!
Dein Urteil ist etwas voreilig ausgefallen. Jeder Mitarbeiter hat den gesetzlichen Anspruch auf 4 Wochen Urlaub. Damit sind schon 4-5 Sonntage frei. Die Flip-Charts-Angaben sind damit unter diesen Umständen richtig.

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Beitrag von am » 27.05.2013, 22:45

Das kommt darauf an. Der Urlaub erstreckt sich auf Arbeits- oder Werktage.
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.

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Beitrag von Poorboy » 27.05.2013, 23:01

Zwei Wochen sind zwecks Erholung zusammenhängend zu nehmen
In der Regel also drei Sonntage, bleiben zwölf.

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Beitrag von am » 27.05.2013, 23:11

Richtig. Will sagen: nicht, dass noch jemand auf die Idee kommt, die drei Sonntage seinen Urlaubstage.
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.

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Beitrag von SM » 27.05.2013, 23:31

"Beschaeftigungsfrei" bedeutet, das an diesen Tagen keine gesetzliche Beschaeftigung stattfinden soll.
Einen Urlaubstag bekommt ein AN ueblicherweise fuer einen gesetzlich geregelten Beschaeftigungstag.
Natuerlich auch fuer eine Beschaeftigung an einem Sonntag!

Und nicht;
Alle Tage an denen durch Urlaub, Krankheit,Weiterbildung etc, keine Beschaeftigung stattffinden konnte, sollten der gesetzlichen Regelung entsprechen und nicht die gesetzliche Regelung die Ansprueche der Beschaeftigten festlegen....

Weshalb muessen wohl alle Krankheitstage die in eine Urlaubszeit fallen ausgeglichen werden?....

......Das nennt man hart erkaempften gesetzlichen Arbeitsschutz , mein Lieber...!

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