Ein Arbeitsvertrag für einen angestellten Taxifahrer mit einer wie auch immer gestalteten Provisionsegelung (hier: 30% plus Zuschläge) ist ganz sicher nicht legal. Die von Poorboy u.a. angesprochene Problematik der Berechnungsgrundlage hat doch die Ursache, dass die hiesigen Taxenunternehmer eben nicht, wie vom Gesetz vorausgesetzt, einen pauschalen Grundlohn zahlen (ob monats- oder stundenweise ausgewiesen, spielt dabei keine Rolle). Auf einen solchen fixen Lohn können dann Zuschläge sauber raufgerechnet werden.arne13 hat geschrieben:lies dir nochmal den hier geposteten Arbeitsvertrag durch, der zugegebenermaßen ziemlich ....... ist. Dort steht 30% Grundlohn (...) Und ja, ich befürchte sowas ist legal!
Hier stimmt schon die Basis nicht (Grundlohn anhängig vom Umsatz, also stunden- oder monatsweise schwankend) , wie sollen dann darauf aufbauende Konstrukte (Zuschläge) sauber und korrekt berechnet werden können? Sie können es nicht. Und das ganz unabhängig von der regelhaften Steuer- und Sozialabgabenverkürzung im Zusammenhang mit den Zuschlägen - das ist dann noch einmal ein ganz anderes Feld.