Plausibilität und Autohandel

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Anna Chronismus
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Beitrag von Anna Chronismus » 08.05.2013, 08:12

arne13 hat geschrieben:lies dir nochmal den hier geposteten Arbeitsvertrag durch, der zugegebenermaßen ziemlich ....... ist. Dort steht 30% Grundlohn (...) Und ja, ich befürchte sowas ist legal!
Ein Arbeitsvertrag für einen angestellten Taxifahrer mit einer wie auch immer gestalteten Provisionsegelung (hier: 30% plus Zuschläge) ist ganz sicher nicht legal. Die von Poorboy u.a. angesprochene Problematik der Berechnungsgrundlage hat doch die Ursache, dass die hiesigen Taxenunternehmer eben nicht, wie vom Gesetz vorausgesetzt, einen pauschalen Grundlohn zahlen (ob monats- oder stundenweise ausgewiesen, spielt dabei keine Rolle). Auf einen solchen fixen Lohn können dann Zuschläge sauber raufgerechnet werden.

Hier stimmt schon die Basis nicht (Grundlohn anhängig vom Umsatz, also stunden- oder monatsweise schwankend) , wie sollen dann darauf aufbauende Konstrukte (Zuschläge) sauber und korrekt berechnet werden können? Sie können es nicht. Und das ganz unabhängig von der regelhaften Steuer- und Sozialabgabenverkürzung im Zusammenhang mit den Zuschlägen - das ist dann noch einmal ein ganz anderes Feld.
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Beitrag von Poorboy » 08.05.2013, 12:21

Anna Chronismus hat geschrieben: Ein Arbeitsvertrag für einen angestellten Taxifahrer mit einer wie auch immer gestalteten Provisionsegelung ...
Es hätte geheißen "reinen Provisionsregelung", Anna.

Und genau das ist nicht statthaft. Diese Provision dann noch fälschlich als "Lohn" zu deklarieren und entgegen der Gesetze auch noch "steuerlich zu gestalten" ist ein Stück aus dem Tollhaus.

Wenn ich die Expertise von zwei Steuerberatern und einer Finanzbeamtin aus dem gehobenen Dienst höher einschätze als die von Arne oder gar Resi bin ich wohl ein "Dummkopf", wie Arne meint.

Aus dem Finanzamt ist die Ansage "Wir gehen nicht in die Exekution bestehender Gesetze" auch nicht bekannt.

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Beitrag von reasoner » 08.05.2013, 15:18

Poorboy hat geschrieben:Wenn ich die Expertise von zwei Steuerberatern und einer Finanzbeamtin aus dem gehobenen Dienst höher einschätze als die von Arne oder gar Resi bin ich wohl ein "Dummkopf", wie Arne meint.
Deine Kausalkette hat Schwächen, armer Junge. Wenn Poorle fragt: "Sagen Sie mal, darf ich auf Provisionen steuer- und sozialversicherungsfreie Zuschläge zahlen?" und als Antwort "Natürlich nicht!" bekommt, dann darf Poorle nicht so tun, als ob Umsatzbeteiligung gemeint war.
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Beitrag von Frettchen » 08.05.2013, 16:14

Wenn wir jetzt schon mal soweit sind dann kannst Du uns sicher auch gleich dezidiert erklären was der Unterschied ist zwischen Umsatzbeteiligung und Provision.
Und wo die Schnittpunkte oder Unverträglichkeiten zur übrlichen Taxifahrerentlohnung sind.
Und natürlich auch welche rechtlichen Folgen das für die Abrechnungsmodi hat.
Wir sind gespannt auf Deine Expertise. Und nicht die Kausalkette vergessen!

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Beitrag von Poorboy » 08.05.2013, 16:32

Der Duden meint bei Lohn:

http://www.duden.de/rechtschreibung/Lohn


Provision hält der Duden für eine prozentuale Beteiligung am Umsatz:

http://www.duden.de/rechtschreibung/Provision


Da die als „Arbeitsverträge“ bezeichneten „Überlassungsverträge“ als Entgelt für Fahrer EINZIG und ALLEIN eine prozentuale Beteiligung am Umsatz vorsehen, ist dies eine lupenreine Provision!

Daraus (besonders wegen des stets und immer gleichen Anteils am generierten Umsatz) steuermindernd mal Essensgeld, mal Zulage, mal Zuschlag, mal Mankogeld, vielleicht demnächst noch Blindengeld zu machen, ist schon sehr eigenwillig.

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Beitrag von SindSieFrei? » 08.05.2013, 18:07

Überlassungen liegen grundsätzlich dann vor, wenn die "Sache" unentgeltlich für die vereinbarte Gebrauchsdauer herausgegeben wird. Die Sache ist hierbei das Auto. Es wird dem AN zum "Geldverdienen" oder richtig: "zur Beförderung von Personen" überlassen. In Abgrenzung zu z.B. Mietverträgen, wo für die Überlassung Geld zu bezahlen ist, aber die hatten wir ja nach ukrainischer Lesart auch schon in HH.
Ergo: Überlassung, Provision. Sind wir jetzt mit der Begrifflichkeit endlich durch, oder kommen hier noch Ideen wie Umsatzgratifikation oder Überlassungsentlohnung oder gar Nutzungsgeldentschädigung??? Bei uns weiß man ja nie! :mrgreen:

LG
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Beitrag von arne13 » 08.05.2013, 21:07

Anna Chronismus hat geschrieben:Ein Arbeitsvertrag für einen angestellten Taxifahrer mit einer wie auch immer gestalteten Provisionsegelung (hier: 30% plus Zuschläge) ist ganz sicher nicht legal. Die von Poorboy u.a. angesprochene Problematik der Berechnungsgrundlage hat doch die Ursache, dass die hiesigen Taxenunternehmer eben nicht, wie vom Gesetz vorausgesetzt, einen pauschalen Grundlohn zahlen (ob monats- oder stundenweise ausgewiesen, spielt dabei keine Rolle). Auf einen solchen fixen Lohn können dann Zuschläge sauber raufgerechnet werden.
Der Gesetzgeber setzt also voraus?? Wo setzt er voraus?? Hast du da ne Quelle oder nen Paragraphen, dass der Grundlohn pauschal oder besser gesagt fix sein muss? Meine Quellen besagen erstmal was anderes.

Der §3b, Abs. 2 EstG -ich will ihn jetzt nicht nochmal zitieren- spricht von: Laufenden Arbeitslohn.

Da wir es in der Gesetzgebung und insbesondere in der Steuergesetzgebung mit einem System zu tuen haben, ist dieser Begriff auch irgendwo definiert. Er ist in der Lohnsteuerrichtlinie R 39b.2 LStR 2011 definiert.

Dort heisst es:
R 39b.2 Laufender Arbeitslohn und sonstige Bezüge
(1)
Laufender Arbeitslohn ist der Arbeitslohn, der dem Arbeitnehmer regelmäßig fortlaufend zufließt, insbesondere:
1. Monatsgehälter,
2.Wochen- und Tagelöhne,
3.Mehrarbeitsvergütungen,
4.Zuschläge und Zulagen,
5.geldwerte Vorteile aus der ständigen Überlassung von Dienstwagen zur privaten Nutzung,
6.Nachzahlungen und Vorauszahlungen, wenn sich diese ausschließlich auf Lohnzahlungszeiträume beziehen, die im Kalenderjahr der Zahlung enden,
7.Arbeitslohn für Lohnzahlungszeiträume des abgelaufenen Kalenderjahres, der innerhalb der ersten drei Wochen des nachfolgenden Kalenderjahres zufließt.
……
Dort steht irgendwie nichts von fix oder so. Schon Mehrarbeitsvergütungen und Zuschläge –ganz böses Wörtchen- und Zulagen sind schon per Definition variabel und nicht fix. Bringe Belege für deine Behauptung!
Hier stimmt schon die Basis nicht (Grundlohn anhängig vom Umsatz, also stunden- oder monatsweise schwankend) , wie sollen dann darauf aufbauende Konstrukte (Zuschläge) sauber und korrekt berechnet werden können? Sie können es nicht. Und das ganz unabhängig von der regelhaften Steuer- und Sozialabgabenverkürzung im Zusammenhang mit den Zuschlägen - das ist dann noch einmal ein ganz anderes Feld.
Die Basis ist überall schwankend, ich verweise diesbezüglich auf die obige LStR. Bei einer monatlichen Lohnabrechnung, die nun mal auch im Taxengewerbe üblich ist, ist dass nun wirklich nicht kompliziert, bei nachgewiesenen Arbeitszeiten irgendwelche Zuschläge rechnen zu können. Die Grundrechenarten reichen hierfür völlig aus. Ist vielleicht umfangreich aber das wars.

Gruß
Arne

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Beitrag von Anna Chronismus » 08.05.2013, 21:34

arne13 hat geschrieben:Der Gesetzgeber setzt also voraus?? Wo setzt er voraus?? Hast du da ne Quelle oder nen Paragraphen, dass der Grundlohn pauschal oder besser gesagt fix sein muss?
Fahrpersonalgesetz §3. Ich dachte, wir sprechen hier über Taxifahrer-Jobs.
arne13 hat geschrieben:Schon Mehrarbeitsvergütungen und Zuschläge –ganz böses Wörtchen- und Zulagen sind schon per Definition variabel und nicht fix.
Richtig, die kommen auf feste/fixe Löhne oben drauf, je nach Anfall z.B. von Nachtarbeit.

Die von Poorboy angesprochene Problematik entsteht doch erst, wenn man von den in unserem Gewerbe üblichen und schwankenden, teils stark schwankenden Stundenlöhnen (Dienstag-Nacht vs. Samstag-Nacht) ausgeht (schwankend durch illegalen Provisionslohn). Wo, bitte schön, gibt es in "normalen" Jobs ständig differende Löhne, z.B. täglich oder monatlich wechselnde Stundenlöhne, auf die dann die fälligen Zuschläge usw. oben drauf kommen?
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Beitrag von arne13 » 08.05.2013, 21:49

Anna Chronismus hat geschrieben:
arne13 hat geschrieben:Der Gesetzgeber setzt also voraus?? Wo setzt er voraus?? Hast du da ne Quelle oder nen Paragraphen, dass der Grundlohn pauschal oder besser gesagt fix sein muss?
Fahrpersonalgesetz §3. Ich dachte, wir sprechen hier über Taxifahrer-Jobs.
Das ist jetzt nicht dein Ernst?? Wir sprechen hier über die Rechtmäßigkeit von Zuschlägen und deren Berechnung also über Steuergesetze, und du kommst jetzt mit dem §3 FPersG? Der hat damit nun irgendwie gar nichts zu tuen!

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Beitrag von reasoner » 08.05.2013, 22:07

Na das ist ja kaum zu glauben ...

Wenn ihr den Umsatzlohn angreifen wollt, dann tut das mit FPersG und Übertragung des unternehmerischen Risikos. Die Chancen, das für Unrecht erklären zu lassen, sind nicht so gering.

Die Chancen, Zuschläge auf einen schwankenden Lohn als ungesetzlich zu erklären sind = 0.

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Beitrag von Edelgard » 08.05.2013, 22:22

Anna Chronismus hat geschrieben: Die von Poorboy angesprochene Problematik entsteht doch erst, wenn man von den in unserem Gewerbe üblichen und schwankenden, teils stark schwankenden Stundenlöhnen (Dienstag-Nacht vs. Samstag-Nacht) ausgeht (schwankend durch illegalen Provisionslohn). Wo, bitte schön, gibt es in "normalen" Jobs ständig differende Löhne, z.B. täglich oder monatlich wechselnde Stundenlöhne, auf die dann die fälligen Zuschläge usw. oben drauf kommen?
Da wäre jetzt der Taxihistoriker gefragt, wie lange Umsatzbeteiligung schon hervorragend funktioniert und auch weiterhin hervorragend funktionieren wird. Das letzte was das Gewerbe braucht ist Gschaftlhuberei mit dem Impetus alles neu zu erfinden. Die stark schwankenden Stundenlöhne kommen durch das unausgewogene Verhältnis von angebotenen Taxen und nachfragenden Kunden zustande. Die meisten Fahrer werden desorientiert, wissen nicht mehr was sie machen sollen, sammeln Leerkilometer, versumpfen an den Halten oder schmeißen den Job hin bzw. viele Studenten wollen gar nicht erst studentische Aushilfsfahrer werden. Einzelne beachtliche Umsätze durch Gutaufgestellte sind Ausnahmen und können nicht als Soll oder Richtschnur herangezogen werden als ob der Rest der Fahrer alles Vollidioten seien. Die, die konstant oben schwimmen, tricksen natürlich (sei es durch kombinierte Funkkreise, Stammkunden, zerteilte Schichten), weil es gibt keine Wahrscheinlichkeit ein Überangebot an Konkurrenten dauerhaft zu überbieten.

Ob 30 % Grundlohn plus Firlefanz oder 45 % Umsatzbeteiligung straight - in Verbindung mit Jura-Geplapper - interessieren einen Scheissdreck wenn man erst mal bei 11 Touren pro Schicht und darunter im Schnitt gelandet ist und die besten Aussichten auf Prekariat und Altersarmut bestehen. Daher Konzessionsstop und Einzug von Überschuß-Konzessionen nach Ausarbeitung durch filzunverdächtige Sachverständige und Gutachter, so daß man sich das leere Gerede um den heißen Brei mit Gewerbevertretung spielenden "Gewerbevertretern" sparen kann, die nur wenig stringente Gedankengänge auf die Reihe bekommen dafür aber um so größere Spammer sind.

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Beitrag von Poorboy » 08.05.2013, 22:38

Doch, Arne,

die Definition von Lohn aus dem Duden hatte ich verlinkt!

Lohn ist

vorab definiertes Entgelt für
vorab definierte Tätigkeit für
vorab definierte Arbeitszeit oder
vorab definierte Arbeitsleistung (Akkord)

Du zahlst eine rein umsatzabhängige Provision und eben keinen Lohn.
Diese Provision wahlweise als Essensgeld, Zuschlag, Zulage oder sonstwas steuermindernd zu deklarieren, ist mit Sicherheit illegal. Zumal diese vorgeblich ganz verschiedenen Summen sich stets und ohne Ausnahme auf 43 % des vom Fahrer generiertes Umsatzes summieren.

Da das Finanzamt, anders als AfA und Verkehrsgewerbeaufsicht recht humorlos ist, fordern die, sollten sie es so sehen wie bislang zwei Steuerberater und eine Finanzbeamtin im gehobenen Dienst, die verkürzte Steuer für bis zu zehn Jahre nach. Die Summe ist bei drei Taxen und neun Fahrern deutlich niedriger als bei 60 Wagen und 180 Fahrern. Selbst wenn es pro Fahrer und Monat nur um € 50,- geht, kann das schmerzhaft werden.

Von Strafen könnte abgesehen werden, wenn die MWUs einen Irrtum glaubhaft machen können.

Da sehe ich gute Chancen, denn wer Bundesurlaubsgesetz, Fahrpersonalgesetz, Lohnfortzahlungsgesetz etc missachtet, könnte schon vortragen, dass er gar nicht weiß, was Gesetze überhaupt sind.

Ich denke, es ist in unser aller Interesse, wenn ich die Hamburger Oberfinanzdirektion bitte, mir hier eine rechtsverbindliche Auskunft zu geben, bevor ich meine 20 Taxen bestelle.

Poorboy

PS: Das Entgelt für Taxifahrer scheint mir eine Abschlussprovision zu sein:
https://de.wikipedia.org/wiki/Provision

Kann aber auch sein, dass ich völlig falsch liege. Dann können Makler auch die üblichen zwei Monatsmieten Courtage als steuerfreies Essensgeld einstreichen.

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Beitrag von Frettchen » 08.05.2013, 23:15

In dem Zusammenhang wird dann spannend die Frage zu klären sein, ob der Arbeitnehmer auch am negativen Geschäftsergebnis beteiligt wird.

Im Klartext, der Werkvertrag/die Dienstleistung wurde erfüllt aber der Preis nicht bezahlt.

Preisfrage: "Bekommt der Arbeitnehmer trotzdem seinen Lohn"?

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Anna Chronismus
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Beitrag von Anna Chronismus » 08.05.2013, 23:40

reasoner hat geschrieben:Die Chancen, Zuschläge auf einen schwankenden Lohn als ungesetzlich zu erklären sind = 0.

Und darum geht es hier doch wohl!?
Es geht um die Berechnungsgrundlage für Zuschläge etc. Und die ist fix zu halten, z.B. € 8,50/h. Die Errechnung von Zuschlägen ist dann trivial.

Die Errechnung ist nicht trivial, wenn Zuschläge aus zuvor für die Zahlung von Zuschlägen erst mutwillig abgesenkten variablen Stundenlöhnen erfolgen muss, weil einerseits illegaler Provisionslohn und zudem illegal abgesenkter Provisionslohn.

Und die ebenfalls nicht triviale Poorboy-Frage, ob so etwas Schwankendes überhaupt Lohn ist, der Voraussetzung zur Zahlung von steuerbefreiten und steuersenkenden Zuschlägen berechtigt.

Wie Arne und andere auf der Basis von etwas Illegalem (vermutlich wg. der von Poorboy dargestellten Problematik doppelt Illegalem) noch etwas Legales hinbekommen wollen, erschließt sich nicht nur mir überhaupt nicht.
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Edelgard
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Beitrag von Edelgard » 08.05.2013, 23:42

Poorboy hat geschrieben: Lohn ist

vorab definiertes Entgelt für
vorab definierte Tätigkeit für
vorab definierte Arbeitszeit oder
vorab definierte Arbeitsleistung (Akkord)

Du zahlst eine rein umsatzabhängige Provision und eben keinen Lohn.
Diese Provision wahlweise als Essensgeld, Zuschlag, Zulage oder sonstwas steuermindernd zu deklarieren, ist mit Sicherheit illegal. Zumal diese vorgeblich ganz verschiedenen Summen sich stets und ohne Ausnahme auf 43 % des vom Fahrer generiertes Umsatzes summieren.

(..) Selbst wenn es pro Fahrer und Monat nur um € 50,- geht, kann das schmerzhaft werden.
Das Provisionsprinzip ist für die die Leistung erbringen wollen (ich wüßte nicht wieso dieses im Taxigewerbe Jahrzehnte gültige Prinzip von elenden Gewerbeverhunzern in 2013 abgeschafft werden sollte). Manche Fahrer wollen 35 € Umsatz pro Stunde, andere haben es nicht so eilig und sind mit 20 € zufrieden. Diese Zahlen sind nur in einem Gewerbe mit Konzessionsstop bzw. geschlossenen Grenzen möglich. Das Gewerbe ist durch die Konzessionsfreigabe entgleist. Wieso sollte es zielführend sein dieser Hauptentgleisung weitere Entgleisungen hinzuzufügen. Was Du indirekt forderst sind Staatstaxibetriebe, die Dir feste Löhne zahlen plus Vergünstigungen (welche keinen ausreichenden Motivationsschub für Spitzenleistungen darstellen können), einen Taxiwächter eingebaut haben, Staatstaxibetriebe, wo man das Taxi pünktlich abholt, definierte Pausen macht und pünktlich abstellt. Taxifahren ist aber eine Kunst (Logistik und Psychologie?) und unternehmerisch und verträgt keine Planwirtschaft und Sozialstaatstaxler.

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Beitrag von Poorboy » 08.05.2013, 23:59

Antwort:

Er hat doch niemals Lohn bekommen, sondern stets Provision!!

Als Lohnkutscher habe ich einmal in zehn Stunden € 50,- auf den Wecker gefahren. Also hatte ich bei damals 45 % € 21,50 Provision, die als Lohn deklariert wurde.

Bestes Ergebnis waren in zehn Stunden (Fernfahrt, kein Silvester) € 520,- auf dem Wecker, also € 234,- Provision für mich.

Bei gleichem Zeitaufwand und gleicher Tätigkeit.

Wenn ein Entgelt pro Arbeitsstunde zwischen € 2,10 und € 23,40 schwanken kann, ist das mit Sicherheit kein "Lohn" und kann nicht steuerlich als Essensgeld deklariert werden!!

Es sei denn, die Hamburger Oberfinanzdirektion sieht das so wie Arne.

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Beitrag von Edelgard » 09.05.2013, 00:15

Anna Chronismus hat geschrieben: Es geht um die Berechnungsgrundlage für Zuschläge etc. Und die ist fix zu halten, z.B. € 8,50/h. Die Errechnung von Zuschlägen ist dann trivial.

Die Errechnung ist nicht trivial, wenn Zuschläge aus zuvor für die Zahlung von Zuschlägen erst mutwillig abgesenkten variablen Stundenlöhnen erfolgen muss, weil einerseits illegaler Provisionslohn und zudem illegal abgesenkter Provisionslohn.

Und die ebenfalls nicht triviale Poorboy-Frage, ob so etwas Schwankendes überhaupt Lohn ist, der Voraussetzung zur Zahlung von steuerbefreiten und steuersenkenden Zuschlägen berechtigt.

Wie Arne und andere auf der Basis von etwas Illegalem (vermutlich wg. der von Poorboy dargestellten Problematik doppelt Illegalem) noch etwas Legales hinbekommen wollen, erschließt sich nicht nur mir überhaupt nicht.
Gewerkschafter-Logik und Gleichmacherei finden für das Taxigewerbe keine Anwendung. Für Werbezwecke bist Du hier falsch.

Provision läßt sich für Taxizwecke so definieren: Ein umsatzabhängiges sozialversicherungspflichtiges Entgelt für eine dienstleisterische Tätigkeit.

Es ist einfach nur lächerlich sich nach dem Totalversagen einer marktgerechten Konzessionsvergabe am Lohnrecht aufzuhängen anstatt den Kardinalfehler zu korrigieren.

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Beitrag von Edelgard » 09.05.2013, 00:40

Poorboy hat geschrieben: Wenn ein Entgelt pro Arbeitsstunde zwischen € 2,10 und € 23,40 schwanken kann, ist das mit Sicherheit kein "Lohn" und kann nicht steuerlich als Essensgeld deklariert werden!!
Der Lohn kann provisionsbedingt auch bei 80 Cent Brutto pro Stunde liegen, er hört deswegen nicht auf Lohn zu sein. Es werden Statistiken erstellt, wie sich die Löhne über einen Zeitraum von 6 Monaten darstellen. Sind die Schwankungen bei den meisten Fahrern groß und tendieren die Löhne allgemein nach unten, wird Sittenwidrigkeit festgestellt und über die Konzessionsvergabeschraube entsprechend reguliert. Aber da ist das Kind schon in den Brunnen gefallen. Normalerweise wird frühzeitig gemessen ob sich leichte Schieflagen eingestellt haben und es wird so selbstverständlich und so diskret justiert, daß der Arbeitnehmer davon nichts mitzukriegen braucht.
Aus PBefG, Voraussetzung der Genehmigung, § 13 (4) :
Hierbei sind für den Bezirk der Genehmigungsbehörde insbesondere zu berücksichtigen
1. die Nachfrage nach Beförderungsaufträgen im Taxenverkehr,
2. die Taxendichte,
3. die Entwicklung der Ertrags- und Kostenlage unter Einbeziehung der Einsatzzeit,
4. die Anzahl und Ursachen der Geschäftsaufgaben.
Zur Feststellung der Auswirkungen früher erteilter Genehmigungen auf die öffentlichen Verkehrsinteressen soll die Genehmigungsbehörde vor der Entscheidung über neue Anträge einen Beobachtungszeitraum einschalten.
Wer sich an die Gesetze hält und sie vor allem so interpretiert wie die Verfasser sie ursprünglich beabsichtigten, der muß später keine beschissenen Endlosdebatten führen.

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Beitrag von am » 09.05.2013, 00:58

Nehmen wir mal an, dass die Nachfrage in einem Konzessionsgebiet mit Konzessionsbegrenzung strukturell um 50% wegbricht.

Die Konzessionfreigabe kann ja hier nicht schuld sein.

Wer gibt denn nun freiwillig die Genehmigung zurück? Wem wird die Konzession entzogen? Allen MWU alle bis auf eine? Dem, der kurz vor der Rente steht oder demjenigen, der kürzlich x€ für eine Betriebsübernahme auf den Tisch gelegt hat? Werden gar alle Konzessionen eingezogen und nach dem Losverfahren nur die Hälfte wieder erteilt?

Ich war früher anderer Auffassung, denke heute aber, dass der Konzessionsstop tatsächlich das letzte Mittel sein sollte. Er wäre aber in all den Fällen, in denen es keine Beschränkung gibt, Berlin, Hamburg, Kiel, Lübeck usw, eine Bankrotterklärung der Behörden. Es würde, davon bin ich fest überzeugt, dazu führen, dass unsere Behörden rein gar nichts mehr unternehmen würden, so sie es denn je effektiv taten. Der Staus Quo würde ein für allemal auf dem Iststand zementiert. Ohne Chance auf Genesung.
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.

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Beitrag von Frettchen » 09.05.2013, 01:15

Wir müssen grundsätzlich mal akzeptieren dass es für die Art der Entlohnung im Taxigewerbe keine Legaldefinition gibt höchstens eine Annäherung an vorhandene Entgeltformen. Nicht einmal das Gewerbe selbst ist sich darin einig wie es das Kind nennen soll.

In einem Punkt kann ich Poorboy's Kopfschmerzen aber verstehen:
Wie kann man einerseits von Provisionslohn sprechen, sogar arbeitsvertraglich eine "Schichtzeit" als Arbeitszeit bindend machen (nicht mal 'Arbeitszeit' mit definierten Stunden und Pausenzeiten) und dann daraus einen Stundenlohn zimmern, in welchem die "Zulagen" quasi pauschal mit abgegolten sind, da sie ja nicht extra obendrauf gezahlt werden, sondern bereits inklusive sind und ihre steuerlichefreie Rechtfertigung dadurch erst nachträglich erhalten.
Das ist genau dass was Kollege E.Engel mit Verschleierung beschrieb.

Und das ist die Frage um die es sich hier dreht. Besser hätte ich es nicht formulieren können :-)

Nachtrag:
@Edelgard
[Quote]Wer sich an die Gesetze hält und sie vor allem so interpretiert wie die Verfasser sie ursprünglich beabsichtigten, der muß später keine beschissenen Endlosdebatten führen[/Quote]

Genau das ist aber strittig, zumal es keine exacte juristische Aufarbeitung zum Thema 'Entlohnungsform' im Taxigewerbe gibt. Müssen wir also abwarten.

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