Plausibilität und Autohandel

pauline
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Beitrag von pauline » 09.05.2013, 10:38

Für alle, die die hier mitlesen und sich nicht wegen der Interpretation von rechtlichen Begriffen kloppen wollen :
Diese Diskussion wird fast ausschließlich in Hamburg geführt. Und hier auch nur von ca 10-20 Prozent der Markt-Beteiligten.
Der Rest des Taxenuniversums ignoriert den Kram und bezahlt seine Leute so, wie er es immer gemacht hat : Nach Umsatz.
Auch Zuschläge, die auf Provisionsgehälter gezahlt wurden, wurden von Finanzämtern bei Außenprüfungen meines Wissens noch nie moniert. Entgegen der Auskunft vorgesetzter Dienststellen, dass dies nicht rechtmäßig sei.
Der übliche Konflikt zwischen Theorie und Praxis also, dessen rechtliche Würdigung sich noch mindestens 2 Jahre in der Schwebe befinden wird.

Das soll keine Wertung sein, sondern nur eine Beschreibung der realen Zustände.

Poorboy
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Beitrag von Poorboy » 09.05.2013, 11:12

Frettchen hat geschrieben:... Provisionslohn ...
Definiert ist Lohn.
Definiert ist Provision.

Einen Provisionslohn gibt es so wenig wie Rentenlohn, Mietlohn, Pachtlohn oder Zinslohn.

Poorboy

E. G. Engel
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Beitrag von E. G. Engel » 09.05.2013, 12:06

Zitat:


"Wir müssen grundsätzlich mal akzeptieren dass es für die Art der Entlohnung im Taxigewerbe keine Legaldefinition gibt höchstens eine Annäherung an vorhandene Entgeltformen. Nicht einmal das Gewerbe selbst ist sich darin einig wie es das Kind nennen soll."



Es bedarf keiner Legaldefinition für die Art der Entlohnung im Taxengewerbe. Legaldefinitionen in Gesetzen für Sachverhalte sind allgemein relativ selten. In der Regel sind Gesetze überwiegend allgemein abstrakte Regelungen unter welche Lebenssachverhalte, der Sache nach fast endlos differenziert, zu subsumieren sind, also unterzuordnen, einzuordnen.


Es spielt auch keine Rolle wie das Taxengewerbe irgendwas irgendwie nennt. Eine Rolle spielt lediglich die rechtliche Bewertung. I.d.R. nehmen dann Gerichte die Aufgabe der Subsumtion wahr und schaffen Klarheit. Voraussetzung ist allerdings ein Kläger, denn, außer im Strafrecht wo die Staatsanwaltschaft bei Kenntnis tätig wird, wo kein Kläger ist auch kein Richter.


Und genau an diesem Punkt stehen wir. Die Frage „ was ist Umsatzbeteiligung“ und die Handhabung der Folgen könnte ein Fall für die Staatsanwaltschaft werden. Ich mag mich irren, aber wenn ich mir arne13’s Einlassungen so ansehe vermittelt sich mir das Gefühl von Hysterie respektive Panik. Verständlich, wenn fast alle Geschäftsmodelle von Taxenunternehmern die Fahrer beschäftigen auf diskutierte Modelle von Steuer- und Abgabenumgehung aufbauen.

Soweit, so gut.






Ich habe gestern ein wenig auf Internetseiten gescrollt, überwiegend juristischer und wirtschaftlicher Art (Fachbeiträgen, nicht Foren).


Dabei schälte sich eindeutig heraus.


U.a. gültige Entlohnungsformen im Sinne unserer Fragestellung sind mit Blick auf den § 3 EStG:

- Umsatzbeteiligungen, aber mit Fixum,

- Gewinnbeteiligungen, aber mit Fixum,

- Provisionslohn, aber mit Fixum.

Provisionslohn ohne Fixum gibt es nicht, sondern allenfalls „Provisionen“.



Das Fixum wird als Grundlohn gehandhabt und darf nicht sittenwidrig (weniger als 2/3 des branchenüblichen Lohnes) sein. Das Betriebsrisiko (Wirtschaftsrisiko) darf nicht komplett auf den Arbeitnehmer übertragen werden. Und das MUSS vorher arbeitsvertraglich geregelt sein und nicht allein ergebnisorientiert im Nachhinein. Darum das Fixum.


In diesem Sinne haben wir es bei den Vergütungsregelungen im Taxengewerbe schon einmal nicht mit Lohn zu tun, auch nicht im Hinblick auf § 3 EStG. Die willkürlichen Hin- und Herrechnungen sind somit nonsens und erwecken lediglich den Anschein es würde sich um Lohn handeln. Bleibt noch die Frage, Umsatzbeteiligung oder Provision. Umsatzbeteiligung wäre allgemein, eine Person wird am Umsatz beteiligt ohne dass das Fixum in Frage gestellt wird. Da (unser) Taxifahrer sich überwiegend die Geschäftsfälle selbst rekrutiert, auch innerhalb gut laufender Funkvermittlungen, dürfte es sich um die spezielle Form einer Umsatzbeteiligung, somit also um Provisionen für erfolgreiche Geschäftsvorfälle nach Menge und Umfang handeln. Im schlechtesten Fall, keine Geschäftsvorfälle -> keine Provision -> kein „Lohn“.


Hier dürfte deutlich werden dass die Anwendung des § 3 EStG auf Provisionen („Taxifahrerlöhne“) nichts anderes ist wie eine Umgehung des Steuer- und Abgabenrechtes und somit Steuer- und Abgabenhinterziehung. Es kommt nicht darauf an wie es heißt sondern was es ist. Das Steuerrecht kann nicht durch zivilrechtliche Vereinbarungen, § 42 AO, (in diesem Fall „sogenannter“ Arbeitsvertrag) umgangen werden. Auch das kunstvolle „Errechnen von Grundlöhnen und Grundstundenlöhnen“ aus Provisionen ändert daran nichts. Grundlohn im i. S. d. § 3 EStG wäre ein Fixum. Lohnbestandteile aus Umsatzbeteiligung/Provision die darüber hinausgehen dürften wie „Essensgeld, Stauzulage etc.“ wertbar sein und sind nicht zuschlagsfähig im Sinne des § 3 EStG denn sie sind kein Lohn sondern eine variable Erfolgsbeteiligung.



Bleibt noch die Frage eines Fixums offen. Nach unten ist das Fixum durch die Sittenwidrigkeit gegrenzt. Im Allgemeinen wird zur Bestimmung der Sittenwidrigkeit eines Lohnes der Tariflohn heran gezogen. Mindestens 2/3 davon gelten als nicht Sittenwidrig. Nun kommen die neunmal Schlauen des Taxengewerbes daher und sagen: „Hä Hä, wir haben ja keinen Tarifvereinbarung, und ohne Tarif keine Sittenwidrigkeit, Hä Hä“. Aber auch hier fehlgeschlossen. Denn entscheidend ist nicht der Tarifvertrag an sich. Für die Gerichte ist er nur ein Hilfskonstrukt zur Bestimmung (Maßstab) Entscheidend ist der Durchschnitt eines Lohens innerhalb eines (Tarif)Gebietes. Und wenn es keinen Tarifvertrag gibt, dann müsste ein Gericht schauen wo bekomme ich ein anderes Hilfskonstrukt her.


Im Falle Hamburgs wäre das auch gar nicht so schwer. Ohne mich jetzt auf Heller und Pfennig festzulegen, L&K ermittelte für Hamburg einen durchschnittlichen Stundenumsatz von ca. 15.- € netto. Allgemein und wohl auch ohne größere Probleme nachweisbar sind Provisionen in Höhe von 43% vom Umsatz als marktüblich anzusehen. Und schon haben wir einen verwertbaren Maßstab. 43% von 15.- € = 6,45 €. Davon 2/3 wären 4,30 €. 4,30 € mal 206 Std./Monat (6 Tage x 8 Std./Tag) ergäben 886.- € als unteres Fixum.


Würde das so in den Arbeitsvertrag hineingeschrieben wären eben auch nur die 4,30 € pro Stunde / 886.- € pro Monat zuschlagsfähig. Also vorbei mit der „Nettolohnrechnung“. Natürlich können Taxiunternehmer mit ihren AN auch höhere Fixlohnanteile vereinbaren. Aber das würde aus Sicht der Taxenunternehmer wieder andere Nachteile mit sich bringen.


Dabei soll es jetzt erst einmal bleiben.


Engel




PS: Wir können unschwer erkennen, die Hysterie, respektive Panik des Kollegen arne13 scheint eine Ursache zu haben. Vielleicht sind wir hier auch den Gründen auf der Spur warum es immer seitens der Verbände/Arge immer noch keinen Musterarbeitsvertrag gibt.

Edelgard
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Beitrag von Edelgard » 09.05.2013, 12:29

am hat geschrieben:
Wer gibt denn nun freiwillig die Genehmigung zurück? Wem wird die Konzession entzogen? Allen MWU alle bis auf eine? Dem, der kurz vor der Rente steht oder demjenigen, der kürzlich x€ für eine Betriebsübernahme auf den Tisch gelegt hat? Werden gar alle Konzessionen eingezogen und nach dem Losverfahren nur die Hälfte wieder erteilt?
Wenn Du eine vollständige Antwort möchtest, dann PM.
am hat geschrieben: Ich war früher anderer Auffassung, denke heute aber, dass der Konzessionsstop tatsächlich das letzte Mittel sein sollte. Er wäre aber in all den Fällen, in denen es keine Beschränkung gibt, Berlin, Hamburg, Kiel, Lübeck usw, eine Bankrotterklärung der Behörden. Es würde, davon bin ich fest überzeugt, dazu führen, dass unsere Behörden rein gar nichts mehr unternehmen würden, so sie es denn je effektiv taten. Der Staus Quo würde ein für allemal auf dem Iststand zementiert. Ohne Chance auf Genesung.
Konzessionsstop/Beobachtungszeitraum ist ein dynamisches Mittel um das Gewerbe ausbalanciert zu halten. Man greift nicht erst ein, wenn man bei Dumpinglöhnen angekommen ist bzw. ersinnt sich dann eine Philosophie, daß Konzenregulierung eh nichts bringt, weil dann ja keiner mehr seine Konze zurückgibt und Konzenpreise in astonomische Höhen steigen etc.

Derjenige, der in der Überfrachtung, im sinnlosen Überwettbewerb zusätzliche Konzen beantragt hat, wußte genau was er tat, nämlich das Gewerbe aus Profitgier weiter auszupressen und es sollten keine Hemmungen bestehen, solche Profiteure ihrer Neuerwerbungen zu enteignen.

Der Dumping-Löhner ist ungleich unfreier als der auf die Warteliste gesetzte Neubewerber oder der teilenteignete Gewerbeauspresser.

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Anna Chronismus
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Beitrag von Anna Chronismus » 09.05.2013, 12:38

pauline hat geschrieben:Das soll keine Wertung sein, sondern nur eine Beschreibung der realen Zustände.
Die realen Zustände, von Dir nicht unzutreffend beschrieben, ließen sich aber wirkungsvoll zum Tanzen bringen, wenn Krankenkassen u.a. erst einmal mitbekämen, dass im Taxigewerbe als Folge von Sozialabgabenverkürzungen durch kreative Lohnberechnerei Millionen zu holen wären. Dass Zuschläge nicht erst abgezogen werden dürfen, um dann wieder, diesmal steuer- und sozialabgabenbefreit, als Zuschläge u.ä. oben drauf gepackt zu werden, ergibt sich schon aus der korrekten Behandlung des Wortes Zuschläge.

BTW: Nachtzuschläge sind gesetzliche Ansprüche in Branchen ohne Tarifvertrag. Also auch in unserer.
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Beitrag von Poorboy » 09.05.2013, 13:35

http://www.steuerlinks.de/steuerlexikon ... rzung.html

Das könnte der Notausgang sein.

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Beitrag von eichi » 09.05.2013, 14:02

Poorboy verwies auf das Steuerlexikon:
Steuerverkürzungen, bei denen dem Täter ein Vorsatz für seine Tathandlung nicht nachgewiesen werden kann, können bei Vorliegen der übrigen Tatbestandsvoraussetzungen als leichtfertige Steuerverkürzung geahndet werden.
Das dürfte schwierig sein, wenn ein vom AG "eigenwillig" abgefasster Arbeitsvertrag vorliegt.
hervorhebung im Zitat von mir
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Beitrag von Poorboy » 09.05.2013, 14:34

Ich wollte doch nur Trost für Arne13 spenden, denn auch mir drängt sich der Eindruck auf, dass bei ihm die Nerven blank liegen.

Er ist zu intelligent, um wirklich anzunehmen, dass es legal ist, eine reine Provision beliebig steuermindernd umzudeklarieren.

"Leichtfertig" könnte aber auch bedeuten, dass in Sachen "Überlassungsvertrag" einer vom anderen abgeschrieben hat. Der Urverfasser dieses Werks dürfte nicht zu ermitteln sein.

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Beitrag von Edelgard » 09.05.2013, 14:57

E. G. Engel hat geschrieben: In diesem Sinne haben wir es bei den Vergütungsregelungen im Taxengewerbe schon einmal nicht mit Lohn zu tun, auch nicht im Hinblick auf § 3 EStG. Die willkürlichen Hin- und Herrechnungen sind somit nonsens und erwecken lediglich den Anschein es würde sich um Lohn handeln. Bleibt noch die Frage, Umsatzbeteiligung oder Provision. Umsatzbeteiligung wäre allgemein, eine Person wird am Umsatz beteiligt ohne dass das Fixum in Frage gestellt wird. Da (unser) Taxifahrer sich überwiegend die Geschäftsfälle selbst rekrutiert, auch innerhalb gut laufender Funkvermittlungen, dürfte es sich um die spezielle Form einer Umsatzbeteiligung, somit also um Provisionen für erfolgreiche Geschäftsvorfälle nach Menge und Umfang handeln. Im schlechtesten Fall, keine Geschäftsvorfälle -> keine Provision -> kein „Lohn“.
Man hat über Jahre Freiheiten genossen, wie eine mehr oder weniger großzügige Umsatzbeteiligung und jetzt nachdem das Gewerbe abgestürzt ist, fällt einem auf, daß das ganze Arrangement schon immer illegal war. Dann hätte man doch schon Mitte der 80er-Jahre Alarm schlagen können, man wolle nicht 50 % vom Umsatz, sondern einen festen Lohn mit Prämien. Umsatzbeteiligung als eine Quasi-Erhebung in den Unternehmerstand ist die Anerkennung, die man für seine Fahrstrategie bekommt. Daß immer etwas zu verdienen ist und kaum Schichtumsätze im prekären Bereich zu verzeichnen sind davon konnten alle gemäß den statistischen Wahrscheinlichkeiten ausgehen und entsprechend wurden die Gesetze gemacht. Festlohn ist imgrunde eine Beleidigung für jeden strebsamen Umsatzjäger. Daß sich nun die organisierte Sozialstaatsabzockerkriminalität breitgemacht hat und das Gewerbe unfrei und schäbig gemacht hat, kann nicht den Urhebern und Anwendern dieser Lohn-Umsatzbeteiligungs-Konstruktion angelastet werden.

Pirat
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Beitrag von Pirat » 09.05.2013, 15:22

Anna Chronismus hat geschrieben:Die realen Zustände, von Dir nicht unzutreffend beschrieben, ließen sich aber wirkungsvoll zum Tanzen bringen, wenn Krankenkassen u.a. erst einmal mitbekämen, dass im Taxigewerbe als Folge von Sozialabgabenverkürzungen durch kreative Lohnberechnerei Millionen zu holen wären
Wo bitte sind nach Deiner Meinung die Millionen zu holen, denn wenn es nur noch die Hälfte an Taxiunternehmen gibt, müssen nicht nur die Krankenkassen ihre Beiträge verdoppeln.
Du glaubst doch nicht im ernst, dass nicht alle Mitesser ihre Beiträge anpassen.

Es gibt definitiv keinen Taxiunternehmer in ..schland, der Probleme mit Schwarzgeld hat.
Es mag einige geben, die Geld aus anderen Geschäften im Taxigewerbe waschen, so wie es in der Gastronomie schon Jahrzehnte der Fall ist und das Gesamtbild verzerren.
Ansonsten sind es doch Peanuts, die ein Taxiunternehmer eventuell mit hohem Risiko plumpsen lassen kann - und wer dumm ist, kann nicht gleichzeitig clever sein.
Außerdem sind in den Sätzen der Steuer u. Sozialabgaben der Beschiss schon eingepreist.

Die Kriminalisierung eines ganzen Gewerbes soll doch nur von eigenen Versäumnissen ablenken.
Hier wurde das Recht so lange gebogen, bis es zum Unrecht wurde - und ein ganzes Gewerbe in Schieflage brachte.
Ich halte zivilen Ungehorsam für gerechtfertigt und solidarisiere mich auch mit denjenigen, dem nicht bewusst ist, dass er Opfer ist - und meint er sei clever, weil er mir eine Fahrt weggenommen hat.
Nur die Weisesten und die Dümmsten können sich nicht ändern... Konfuzius.

arne13
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Beitrag von arne13 » 09.05.2013, 15:41

Naja Eberhard,

ich kann keinerlei Hysterie meinerseits erkennen, für deine verschwörungstheoretischen Interpretationen bist einzig und allein du selbst verantwortlich.

Ich verweise darauf, dass es keinerlei Regelungen im Steuerrecht gibt, dass ein laufender Arbeitslohn (Berechnungsgrundlage für die steuerfreien Zuschläge) fix sein muss und bisher hab ich noch keinerlei Belege dafür gelesen, dass er es doch sein muss. Im Gegenteil, aus der (Siehe R 39b.2 LStR 2011) ergibt sich eindeutig, dass schwankende Lohnbestandteile zum laufenden Arbeitslohn gerechnet werden.

Ich verwies aber auch gleichzeitig vor gefühlten Ewigkeiten mehrmals darauf, dass ich folgendes auch kritisch sehe, aber dies auszudiskutieren überlasse ich gerne anderen:
arne13 hat geschrieben:1. Sittenwidrigkeitsgrenze des ermittelten steuer- u. sozialversicherungspfl. Std.-Lohns
2. Sämtliche Lohnbestandteile sind variabel, was ein grundsätzliches Problem darstellt, aber nicht bei der Ermittlung von steuerfreien Zuschlägen, wenn dies nicht pauschal passiert.

Reasoner drückte dies sehr drastisch und eindeutig aus (besser geht es in meinen Augen nicht):
reasoner hat geschrieben:Na das ist ja kaum zu glauben ...

Wenn ihr den Umsatzlohn angreifen wollt, dann tut das mit FPersG und Übertragung des unternehmerischen Risikos. Die Chancen, das für Unrecht erklären zu lassen, sind nicht so gering.

Die Chancen, Zuschläge auf einen schwankenden Lohn als ungesetzlich zu erklären sind = 0.
Vielleicht sollte man die Diskussion in Steuerrecht, Arbeitsrecht und sonst. Recht trennen. Ich befürchte allerdings, dass dies hier unter Taxifahrern kaum möglich ist. Wenn schon der Duden (sicherlich die Institutionen in Sachen Rechtschreibung) als Beleg für steuer-u. arbeitsrechtliche Regelungen bemüht wird, macht eine Diskussion irgendwann keinen Sinn mehr.
Eberhard E. Engel hat geschrieben:Ich habe gestern ein wenig auf Internetseiten gescrollt, überwiegend juristischer und wirtschaftlicher Art (Fachbeiträgen, nicht Foren).
Dabei schälte sich eindeutig heraus.
U.a. gültige Entlohnungsformen im Sinne unserer Fragestellung sind mit Blick auf den § 3 EStG:

- Umsatzbeteiligungen, aber mit Fixum,

- Gewinnbeteiligungen, aber mit Fixum,

- Provisionslohn, aber mit Fixum.

Provisionslohn ohne Fixum gibt es nicht, sondern allenfalls „Provisionen“.
Müssen ja tolle Fachbeiträge gewesen sein:

1. §3 EStG hat mit der Thematik hier nun absolut gar nichts zu tuen. Es ist eine lange Auflistung von Bezügen, Sachleistungen…., die in jedem Fall steuerfrei bleiben.
2. §3b EStG regelt diese ominösen steuerfreien Zuschläge und ist Gegenstand der Diskussion
3. Deine „Gewinnbeteiligung, aber mit Fixum“ sind in aller Regel einmalige Zahlungen die somit „Sonstige Bezüge“ sind und somit kein „Laufender Arbeitslohn“ sind (Siehe R 39b.2 LStR 2011).

Aber geschenkt, es ist lediglich mal wieder mal ein kleiner Hinweis auf deine Arbeitsweise und Argumente, die manchmal verdammt wenig Substanz haben.

Nun wird es wieder interessant, da werden sich gerade die Fahrer mächtig freuen:
Eberhard E. Engel hat geschrieben:Im Falle Hamburgs wäre das auch gar nicht so schwer. Ohne mich jetzt auf Heller und Pfennig festzulegen, L&K ermittelte für Hamburg einen durchschnittlichen Stundenumsatz von ca. 15.- € netto. Allgemein und wohl auch ohne größere Probleme nachweisbar sind Provisionen in Höhe von 43% vom Umsatz als marktüblich anzusehen. Und schon haben wir einen verwertbaren Maßstab. 43% von 15.- € = 6,45 €. Davon 2/3 wären 4,30 €. 4,30 € mal 206 Std./Monat (6 Tage x 8 Std./Tag) ergäben 886.- € als unteres Fixum.
Im Rahmen des Steuerrechts ist diese Vorgehensweise wie beschrieben nicht notwendig. Mit Blick auf das FPersG oder anderer Gesetze vielleicht schon.
Eberhard E. Engel hat geschrieben:Würde das so in den Arbeitsvertrag hineingeschrieben wären eben auch nur die 4,30 € pro Stunde / 886.- € pro Monat zuschlagsfähig. Also vorbei mit der „Nettolohnrechnung“. Natürlich können Taxiunternehmer mit ihren AN auch höhere Fixlohnanteile vereinbaren. Aber das würde aus Sicht der Taxenunternehmer wieder andere Nachteile mit sich bringen.
Eindeutig falsch, auch Zuschläge und Zulagen, die man selbstverständlich arbeitsvertraglich regeln kann, gehören zum laufenden Arbeitslohn (Siehe R 39b.2 LStR 2011) und sind somit zuschlagsfähig.

Arne

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Beitrag von eichi » 09.05.2013, 15:46

Edelgard, erzähl doch mal:
Dann hätte man doch schon Mitte der 80er-Jahre Alarm schlagen können
Wer hätte bei wem Alarm schlagen sollen?
Der gemeine Kutscher ist doch zufrieden, wenn das Geld pünktlich kommt.
Von einer verständlichen Erläuterung, wie sich der Lohn zusammensetzt, träumen sie ja nicht mal.
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Anna Chronismus
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Beitrag von Anna Chronismus » 09.05.2013, 16:19

Pirat hat geschrieben:Wo bitte sind nach Deiner Meinung die Millionen zu holen, (...)
Bei fast allen vergangenen und aktuellen Mehrwagenunternehmern in Städten.
Pirat hat geschrieben:(...) denn wenn es nur noch die Hälfte an Taxiunternehmen gibt (...)
... fährt die verbleibende Hälfte die doppelten Umsätze ein (Auskömmlichkeit!).
Pirat hat geschrieben:(...) müssen nicht nur die Krankenkassen ihre Beiträge verdoppeln.
Das ist mit Verlaub Unsinn. Krankenkassen haben Hunderttausende oder Millionen Mitglieder, der Wegfall von einigen Hundert oder Tausender Mitglieder führt ganz sicher nicht zur Verdoppelung der Beiträge.
Pirat hat geschrieben:Es gibt definitiv keinen Taxiunternehmer in ..schland, der Probleme mit Schwarzgeld hat.
Meinst Du jetzt vom Gewissen her oder von der Anlageform? Im Ernst: Eines der wirklich schlimmen Dinge in unserem Lande ist, dass Steuerhinterziehung nicht, wie beispielsweise in skandinavischen Ländern, als asoziales Verhalten, sondern als Kavaliersdelikt gilt. Ändert sich erst langsam und allmählich, wozu der Fall Hoeneß seinen Beitrag liefert.
Pirat hat geschrieben:Es mag einige geben, die Geld aus anderen Geschäften im Taxigewerbe waschen (...) Ansonsten sind es doch Peanuts (...)
Hast Du die Ironie-Tags oder Smileys nur vergessen, oder willst Du die Mitleser für dumm verkaufen? In Hamburg hat es bei einigen zu ordentlichen Einfamilienhäusern gereicht. Wieviel ist sowas in Hamburg noch einmal wert? Ach ja: Sechsstellig.
Pirat hat geschrieben:Außerdem sind in den Sätzen der Steuer u. Sozialabgaben der Beschiss schon eingepreist.
Meines Wissens nur in der Geldautomaten-Branche (Steuerquote auf angegebenen Umsatz über 100%!) - sowas will ich gar nicht erst, auch nicht im Ansatz in unserem Gewerbe haben. Ich vermute: Die große Mehrheit der Taxenunternehmer auch nicht.
Pirat hat geschrieben:Die Kriminalisierung eines ganzen Gewerbes soll doch nur von eigenen Versäumnissen ablenken.
Die Glaubwürdigkeit und damit der Effekt von gewerbepolitischer Arbeit steigt, wenn man die Unkorrektheiten auf der eigenen Seite nicht unterschlägt und den Zeigefinger nicht ausschließlich auf die Behörden, Politik und Verwaltung richtet.
Pirat hat geschrieben:Ich halte zivilen Ungehorsam für gerechtfertigt und solidarisiere mich auch mit denjenigen, dem nicht bewusst ist, dass er Opfer ist - und meint er sei clever, weil er mir eine Fahrt weggenommen hat.
Nicht jeder hat diese urchristliche Haltung, die andere Wange auch noch hinzuhalten, wenn man auf die eine schon geohrfeigt wurde. Ich solidarisiere mich mit denen, die zurückschlagen. An besten so kräftig, dass damit die drohende Schlägerei gleich schon wieder beendet ist.
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E. G. Engel
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Beitrag von E. G. Engel » 09.05.2013, 17:50

Zu arne13's Posting


Ich glaube, wir reden aneinander vorbei. Absicht oder nicht.


In Deiner Lohnsteuerrichtlinie R 39b.2 LStR 2011 finde ich einfach keine Provision. Und bevor, das mache ich, wir über die Zuschlagsfähigkeit diskutieren sollten wir einfach einmal über die Begriffe Lohn und Provision Klarheit herstellen. Einfach per Umdeklaration zu sagen: „Provision ist Lohn“ ist einfach zu dürftig. Da hilft es auch nicht wenn als Zwischenschritt der Begriff „Umsatzbeteiligung“ verwendet wird.


In diesem Sinne habe ich versucht darzulegen was müsste nach allgemeinem Rechtsverständnis, ich sehe mich da nicht alleine, in einem Arbeitsvertrag drinstehen was man als Lohn deklarieren kann. Und das wäre das Fixum, der Grundlohn, erst einmal unabhängig von der Höhe und somit unabhängig von Sittenwidrig oder nicht.


Und dann habe ich aufgezählt was Unternehmer denn alles versuchen um das Wirtschaftsrisiko auf den Arbeitnehmer zu übertragen, denn es gibt nicht nur Taxenunternehmer. Dabei habe ich die verschieden vorkommenden und fragwürdigen variablen Vergütungen aufgezählt und wann sie als „Lohn“ angesehen werden können der die Grundvoraussetzung für die Anwendung des § 3 EStG. Ist in diesen variablen Formen der Entgeltermittlung ein Fixum enthalten, dann ist erst einmal die grundsätzliche Voraussetzung eines Lohnes gegeben.


Im Weiteren bin ich ein wenig ausschweifend geworden und auf das Minimum dieses Fixums in Bezug zum Taxengewerbe eingegangen.


Tja, und zu rea, ohne den Kollegen persönlich angreifen zu wollen, bis vor einiger Zeit konnte sich rea (und ich auch nicht) noch nicht einmal ein FPersG vorstellen. Wie vieles andere auch.




Und jetzt wird es spannend:


„Eindeutig falsch, auch Zuschläge und Zulagen, die man selbstverständlich arbeitsvertraglich regeln kann, gehören zum laufenden Arbeitslohn (Siehe 39b.2 LStR 2011R) und sind somit zuschlagsfähig.“



Nach Deiner Argumentation wäre dann ja wohl auch der ominöse „Essensgeldzuschuss“ zuschlagsfähig, oder die „Stauzulage“? Dann gibt es für Nachtfahrer wohl bald eine „Rotlichtzulage“ weil sie seinen Arbeitseifer und „Provisionshunger“ bremst und die fließt dann auch in den zulagefähigen Lohn nach § 3 EStG ein?


Folge ich Deinem Verweis der Richtlinie 39b.2 LStR 2011, bsw. (1) 4., dann gibt es Zuschläge auf Zuschläge?


Oder meinst Du „(2) 1Ein sonstiger Bezug ist der Arbeitslohn, der nicht als laufender Arbeitslohn gezahlt wird. 2Zu den sonstigen Bezügen gehören insbesondere einmalige Arbeitslohnzahlungen, die neben dem laufenden Arbeitslohn gezahlt werden, insbesondere: …“ und damit die laufende Variabilität des Taxifahrerentgeltes.


Also, ich muss an dieser Stelle zugeben dass ich nicht der Experte im Steuerrecht bin. Aber die Richtlinie 39b.2 LStR 2011 auf welche Du verweist trägt bei mir in Bezug auf zuschlagsfähigen Lohn nach § 3 EStG nicht zur Erhellung bei. Ich kann hier keine Rechtfertigung für Provisionen erkennen, ebenso auch nicht für variable Erfolgszuwendungen (neben einem Fixum, oder auch gerne neben einer Stundenlohnbasis) wie sie Umsatz-, Gewinn- oder Provisionsbeteiligungen als variable Zuwendung mit sich bringen würden welche wiederum nach § 3 EStG zuschlagsfähig wären.


Mein Stiefsohn arbeitet bei Daimler in Schichtarbeit. Erst vor kurzem gab es eine Gewinnbeteiligung. Aber sie war brutto und nicht ein € wurde heruntergerechnet und wieder heraufgerechnet und auch nicht mit steuerfreien Zuschlägen versehen. Ob jetzt Gewinnbeteiligung oder Umsatzbeteiligung ist für den hier diskutierten Sachverhalt gleich.


Und zum Abschluss muss ich noch sagen dass Deine Argumentationen nicht besonders gut sind, bsw:

„Nun wird es wieder interessant, da werden sich gerade die Fahrer mächtig freuen:“ und dann Zitat Engel zum nicht sittenwidrigen Fixum.


Was hat die Freude der Fahrer mit dem Thema zu tun?


Engel

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Beitrag von SindSieFrei? » 09.05.2013, 18:07

pauline hat geschrieben:...
Auch Zuschläge, die auf Provisionsgehälter gezahlt wurden, wurden von Finanzämtern bei Außenprüfungen meines Wissens noch nie moniert. ...
Erstens, weil es Provisiongehälter gar nicht gibt und zweitens, weil Zuschläge, die AUF Provisionen gezahlt werden, auch nicht monierbar sind.

Wird aber eben bei uns NICHT so gemacht!!! Kapiert nur keiner, der nicht instruiert wird. "Bitte, waaas...? Sowas hab ich ja noch nie gehört." Oder, um es ganz konkret zu sagen, Frau Müller-Lüdenscheid: Es gibt keinen Grundlohn! Von meiner Provision werden steuer- und abgabenmindernd Zuschläge heruntergerechnet, diese ergeben den nicht exisitenten Papier-Grundlohn. Damit ist der Vielwagenunternehmer durch den Multiplikatoreffekt (x Anzahl Fahrer) im Besitz des Steuersparmodelles Parkallee und für mich kommt nach 30 Jahren vielleicht mal der Geräteschuppen in der Badstraße raus. Sone Lohnabrechnung bei uns müssen Sie sich wie folgt vorstellen: Unten steht das, was oben hätte stehen müssen.

"Das ist Steuerhinterziehung und Abgabenbetrug." Ach wirklich? Uns Fahrern wird eigentlich immer gesagt, es sei zu ihrem Besten, wegen mehr Geld in der Büx und so... Nun kam der mittelschwere Lachanfall. Das ist immer so, bei guten Geschichten, die das Leben schreibt.
Den hatte ich auch eben, wobei??? Beim oben Zitierten. Ist aber nicht schlimm, liebe Kollegin, ich habe damals auch fast 1,5 Jahre gebraucht, bis ich genug wußte, um die dumme Fahrer-Seppl-Mütze absetzen zu können. :wink:

LG
Dura lex, sed lex.

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Beitrag von Edelgard » 09.05.2013, 18:07

eichi hat geschrieben: Wer hätte bei wem Alarm schlagen sollen?
Der gemeine Kutscher ist doch zufrieden, wenn das Geld pünktlich kommt.
Von einer verständlichen Erläuterung, wie sich der Lohn zusammensetzt, träumen sie ja nicht mal.
Niemand hätte Alarm schlagen sollen - zumal Lebenskünstler- und studentische 50%-vom-Umsatz-Taxler sowas ohnehin langweilt - weil mit dem Umsatzbeteiligungslohn wie oben dargestellt alles in Ordnung ist. Jetzt wird das eben auseinandergenommen, durch das Einschlafthema müssen wir durch, weil die Köpfe leer sind. Jeder Kieselstein wird umgedreht auf der Suche nach etwas handhabbarem um aus dieser selbst fabrizierten Scheisse herauszukommen. Politische Korrektheit hat über die Ratio obsiegt. Gewerkschaftsheinze und andere Volksbeglücker wollen die arbeitende Bevölkerung für dumm verkaufen. Hier im Forum mit Erfolg. Dabei gibt es User wie pxxxxxxxxx, Sxx oder Exxxx und einige andere von denen man mehr hören wollte in dem Sinne daß sie das Sagen in diesem Forum haben bzw. die Grundtendenz vorgeben damit das geistige Prekariat aus Hetzern und Denunzianten niedergehalten wird.

Poorboy
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Beitrag von Poorboy » 09.05.2013, 18:08

Umsatzbeteiligung könnte auf den Firmenumsatz bezogen werden.

Korrekt ist also einzig die Bezeichnung Provision, weil das Arbeitsentgelt einzig von persönlich vom Fahrer abgewickelten Geschäftsvorfällen abhängt.

Lohn steht per Definition in Bezug zu Zeit oder Arbeitsleistung (Akkord).
Beides für Taxifahrer nicht gegeben.

Ob eine variable Provision in fiktiven Lohn mit quasi stündlich wechselnden Zuschlägen umdeklariert werden darf, ist die Frage.

Steuerlich werden Lohn, Kapitalerträge, Provisionen, Mieteinnahmen etc durchaus unterschiedlich behandelt. Nach Arne könnte man sich das sparen und alles zu Essensgeld und Stauzulage umdeklarieren.

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Pirat
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Beitrag von Pirat » 09.05.2013, 18:29

@ Anna Chronismus.

Tut mir leid, Gewalt, Neid u. Missgunst ist als Reaktion durchaus verständlich, kann aber langfristig zu gesundheitlichen Problemen führen und kommt deshalb für mich nicht infrage.
Meine Kollegen u. ich nehmen auch weiter § 34 StGBin Anspruch.
Nur die Weisesten und die Dümmsten können sich nicht ändern... Konfuzius.

Edelgard
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Beitrag von Edelgard » 09.05.2013, 19:20

Poorboy hat geschrieben:Umsatzbeteiligung könnte auf den Firmenumsatz bezogen werden.

Korrekt ist also einzig die Bezeichnung Provision, weil das Arbeitsentgelt einzig von persönlich vom Fahrer abgewickelten Geschäftsvorfällen abhängt.

Lohn steht per Definition in Bezug zu Zeit oder Arbeitsleistung (Akkord).
Beides für Taxifahrer nicht gegeben.

Ob eine variable Provision in fiktiven Lohn mit quasi stündlich wechselnden Zuschlägen umdeklariert werden darf, ist die Frage.

Steuerlich werden Lohn, Kapitalerträge, Provisionen, Mieteinnahmen etc durchaus unterschiedlich behandelt. Nach Arne könnte man sich das sparen und alles zu Essensgeld und Stauzulage umdeklarieren.
Dir gehts so gesehen viel zu gut, Poorboy. Du führst eine unternehmerische Tätigkeit aus und bekommst Umsatzbeteiligung. Und man ist nett zu Dir, Du mußt Dich nicht selbst krankenversichern oder rentenversichern oder eigenständig Steuern zahlen, das macht Dein Co-Unternehmer und Autoverleiher für Dich. Du darfst ausnahmsweise in Übereinstimmung mit den Gesetzen den Arbeitslohn-Arbeiter geben, eigentlich bist Du Unternehmer, weil Du allein entscheidest über Erfolg oder Minderleistung in jeder Schicht. Der Stundenlohn ist imgrunde eine Fiktion Deines Co-Unternehmers, entscheidend ist Dein Brutto-Umsatz pro Stunde, da liegt der wirkliche Betrug, wenn diese Umsätze regelmäßig zu niedrig sind. Staat und Ordnungsamt wären schadensersatzpflichtig, da sie nicht für ein ausbalanciertes Verhältnis zwischen Angebot und Nachfrage nach§13 (4) PBefG gesorgt haben.

arne13
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Beitrag von arne13 » 09.05.2013, 19:32

Auf ständige Wiederholungen meinerseits habe ich nun wirklich keine Lust mehr:

Hier wird euch geholfen, ansonsten kann man sich auch selbst anderswo schlau machen

Uups, hätte ich mal vorher googeln sollen, da steht nämlich auch:
Unter laufendem Arbeitslohn sind alle regelmäßigen Zahlungen des Arbeitgebers zu verstehen. Der Lohnzahlungszeitraum ist in der Regel der Kalendermonat, kann aber auch die Woche oder der Kalendertag sein. Die Zahlungen müssen nicht konstant sein. Als laufender Arbeitslohn zählen auch schwankende Bezüge wie Umsatzprovisionen.
Und wie gesagt, dieser laufender Arbeitslohn ist Grundlage für die Berechnung der steuerfreien Zuschläge (§3b, Abs. 2 EStG)

Und nochmal für Poorboy: Der Lohnabrechnungszeitraum MONAT ist entscheidend, du kannst dir ja gerne deine täglichen Stundenlöhne ausrechnen, aber diese sind keine Berechnungsgrundlage für irgendwas.

Viel Spaß damit oder auch nicht
Arne

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