Arbeitszeitgesetz (ArbZG)

arne13
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Beitrag von arne13 » 18.08.2013, 21:06

Ach poorboy,

Diskussionen mir dir machen einfach keinen Spaß und auch keinen Sinn, vor allem, weil du permanent deinen Diskussionspartnern und jetzt auch noch dem AFA Dinge unterstellst, die nie geschrieben worden sind. Ich warte diesbezgl. noch immer auf deine Version des Anschreibens.
Poorboy hat geschrieben:
SindSieFrei? hat geschrieben: Nichts Spektakuläres ...
Da steht drin, dass für Arbeit an Feiertagen Ersatzruhetage einzuräumen sind, was Arne weiterhin bestreitet.
SSF hat es richtig erkannt! Dass Ersatzruhetage bei SF-Arbeit zu gewähren sind, ist selbstverständlich. Obige unrichtige Unterstellung ist typisch für deine Art, Diskussionen zu führen.
Poorboy hat geschrieben:Und im Entgeldfortzahlungsgesetz steht drin, dass die bezahlt werden muss!!
Und genau, dass steht niiicht drin!!!!!!!!!! Im Entgeltfortzahlungsgesetz (mit -t geschrieben) steht, dass wenn Arbeitszeit aufgrund eines gesetzl. Verbots (hier: Feiertage) ausfällt, dieser "Schaden" nicht vom AN sondern vom AG zu tragen ist, sprich der AG Lfzg. im Falle gesetzl. Feiertage zu leisten hat. Taxifahrer sind aber nun von diesem gesetzl. Verbot ausgenommen. Er darf arbeiten und erhält dafür einen Lohn. Aus Ende Basta!!

Wieso der Ersatzruhetag, der unzweifelhaft nach höchstrichterlicher Rechtsprechung auch an einem ohnehin arbeitsfreien Tag fallen darf, zusätzlich noch bezahlt werden soll, ist eine Wunschvorstellung deinerseits, dies auch nicht zum Wohle der AN, sondern lediglich zum Unwohle der AG.

Arne

P.S.
Wenn es beispielsweise Ottos Arbeitsgeber anders handhabt, empfinde ich dies im übrigen als sehr fair und auch richtig!!

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SindSieFrei?
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Beitrag von SindSieFrei? » 18.08.2013, 21:38

Liebe Kollegen, ich erlaube mir, sorry lieber JR :oops:, zur Befriedung des Themas den Beitrag zu zitieren, den Habenichts drüben geschrieben hat. Meines Erachtens nach ist diese Erklärung richtig. Ich hoffe niemand hat hier Einwände, auch wenn ich von drüben zitiere, da es ein rein sachlicher Beitrag ist. Ich hatte erst vor, das AfA morgen anzuschreiben, bzgl. "des Problems", aber ich denke, das ist überflüssig. Wenn Ihr denkt nicht, dann mache ich das gerne.
Lösung: Es geht um den Ersatzruhetag für Arbeit an Sonn- und Feiertagen. Der Gesetzgeber wollte damit sicherstellen, dass die 6-Tage-Werkwoche
nicht überschritten wird und der Arbeitnehmer einen garantierten Ruhetag pro 7-Tage-Woche erhält. Das ist alles. Übrigens darf dieser
Ersatzruhetag nicht selbst wieder auf einen Sonn- oder Feiertag fallen, aber auf jeden beliebigen Tag der gesetzlichen Werkwoche von Mo bis Sa.
15 Sonntage im Jahr müssen dabei prinzipiell arbeitsfrei bleiben.

Was die Entgeltfortzahlungspflicht angeht, so ergibt sich daraus folgendes. Hätte der Arbeitnehmer regulär, d.h. planmäßig an einem beliebigen
Wochentag arbeiten müssen (also auch Sonntags) und fällt dieser wegen Feiertag aus, so ist die Entgeltfortzahlungspflicht gegeben.

Oder anders: Arbeitet der Angestellte an einem Sonntag, so erhält er dafür bereits ein Entgelt. Der Gesetzgeber hält den Angestellten mit der Entgelt-
fortzahlungspflicht lediglich schadfrei für ausgefallene Arbeit. Die zusätzliche Belohnung für die extraordinäre Arbeit an S-u.F-Tagen aber ist der
gewährte Ruhetag an einem anderen Tag. Und dieser kann auf einen Tag fallen, der sowieso arbeitsfrei gewesen wäre. Letzteres ist zwar aus Arbeitnehmersicht
ein wenig suspekt und unschön, aber bundesarbeitsgerichtlich bestätigtes Recht.

Fällt der Ersatzruhetag wiederum auf einen Tag an dem der Arbeitnehmer normalerweise und planmäßig gearbeitet hätte (und kein Sonn- oder Feiertag ist), so
muss dieser Tag natürlich auch bezahlt werden.

Die letzten beiden Umstände sinds vermutlich, die manchem einen Knoten ins Gehirn machen.

Sollte jetzt gelöst sein. Schönen Gruß nach drüben, Habenichts.
Sollte es hierzu noch Fragen geben, dann wende ich mich für uns alle gerne an das AfA und bitte um weitere Erläuterung.

LG
Dura lex, sed lex.

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nightrider
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Beitrag von nightrider » 18.08.2013, 22:23

....ähmn wo ist drüben????
everybodys darling is everybodys hausdepp (FJS)

arne13
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Beitrag von arne13 » 18.08.2013, 22:46

Schönes Ding,

habenichts ist wohl ziemlich unverdächtig, wenn es darum geht AG-Interessen zu vertreten. Diese elendigen Diskussion mit poorboy hatten wir schon bei den Sonntagen:http://www.taxiforum.de/forum/viewtopic ... sc&start=0

Mein persönliches Highlights aus dem Thread sind:
Poorboy hat geschrieben:Die aber nicht als unbezahlten Zwangsurlaub sondern voll entlohnt!!
Also nix mit Ersatztagen!

Der Herr braucht also weitere "Besuche"!

Poorboy
Noch besser in Sachen poorschen Gesetzesinterpretationen wirds dann hier:
Poorboy hat geschrieben:Fakt ist, dass bezahlter Zeitausgleich etwa im Verhältnis 1:5 vorgeschrieben ist. Abweichende Regelungen bedürfen eines Tarifvertrages, den es für Taxler nicht gibt!

Nummern wie aus Arnes wirrer Welt der virtuellen Zuschläge sind mal wieder illegal.

Sonntagsarbeit verteuert sich so um etwa 20%.

Wer das nicht zahlen kann, muss selber auf den Bock oder die Strasse sonntags dem legal agierenden Mitbewerb überlassen!

Poorboy
Das Ergebnis lieferte dann letztendlich deine Nachfrage bei ver.di (Ab Seite 2). Ich würde daher vorschlagen nachdem poorboy nach den Sonntagen jetzt auch die Feiertage abhanden kommen, bedarf es nicht nur das AFA sondern zusätzlich noch ver.di, sonst diskutieren wir noch in zwei Jahren über diesen Schwachfug!

Arne

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IK
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Beitrag von IK » 19.08.2013, 08:15

Ach du liebe Güte

Vor langer Zeit habe ich Beispiel des Kollegen Tempo gebracht.
Mit passenden Urteilen dazu.

Wundert mich, dass da noch Fragen offen waren.

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IK
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Beitrag von IK » 19.08.2013, 10:57

Und dann noch das hier:

Ersatzruhetag ist nicht gleich ein zusätzlicher Tag

Auch da sind zwei schöne Urteile, welch keinen Interpretationsspielraum offen lassen.

Poorboy
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Beitrag von Poorboy » 20.08.2013, 22:29

Nur geht es da nie um Taxifahrer ohne Tarifvertrag! IK und Kumpels meinen wohl auch, Scheidungsurteile ihrer Nachbarn wären für alle, besonders für Unverheiratete bindend.

Poorboy

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Otto126
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Beitrag von Otto126 » 21.08.2013, 13:26

IK hat geschrieben:Und dann noch das hier:

Ersatzruhetag ist nicht gleich ein zusätzlicher Tag

Auch da sind zwei schöne Urteile, welch keinen Interpretationsspielraum offen lassen.
Die treffen aber gar nicht auf uns zu, weil wir keine Gehaltsempfänger sind, sondern Tagelöhner, die zudem das wirtschaftliche Risiko tragen, wenn nix los ist auf der Straße.

Ein "Ersatzruhetag" ist vielleicht nicht ein zusätzlicher Tag, aber mit Sicherheit ein bezahlter Tag. Sonst ist er nämlich nur ein ganz normaler freier Tag, aber kein "Ersatzruhetag" als Ausgleich im Sinne des Gesetzes.
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"Mir gefällt Ihr Benehmen nicht."
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Beitrag von IK » 21.08.2013, 14:01

@ Otto

Ich betrachte Thema als abgehackt. Wer eine andere Auffassung hat, muss daraus Konsequenzen ableiten. Naheliegend wäre dann, den eigenen AG auf Gewährung der bezahlten Ersatzruhetage zu verklagen. Nach meinem Kenntnisstand von heute - nach gründlicher Überlegung - hat eine solche Klage keine Aussicht auf Erfolg.

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Otto126
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Beitrag von Otto126 » 21.08.2013, 14:17

Ich hab' da persönlich wie gesagt kein Problem, ich bekomme bezahlte Urlaubstage für die Arbeit an und vor Feiertagen.

Sonntags siehst du mich halt nicht, folglich auch kein Problem. Und solange ich meine 48 Stunden pro Woche einhalte, komme und gehe ich wann ich will.

Verschone uns bitte mit irgendwelchen Links zu Gerichtsurteilen, die ganz anders gelagerte Einzelfälle betreffen und keinerlei Aussage zu den vielerorts üblen Verhältnissen in unserem Gewerbe treffen können. Wenn du nur die Links reinsetzt, die Texte in den Urteilen aber nicht interpretierst, wozu auch das korrekte Zitieren der relevanten Textteile und die Anwendung auf unser Gewerbe bzw unsere Situation zählt, ist das witzlos.

Du erinnerst mich (das ist jetzt keine persönliche Anmache) mit deinen Links zuweilen an einen Studenten, der eine Semesterarbeit mit Wikipedia-Zitaten abgibt. Das geht nicht durch.
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Beitrag von IK » 21.08.2013, 14:49

@ Otto

Sicherlich kann man die entsprechenden Stellen zitieren, würde man sich dann möglicherweise dem Vorwurf aussetzen, den Kontext weggelassen zu haben. Den Spruch, wie man's macht, macht man es falsch, kennst du sicherlich.

Ich dachte, dass jemand, der dieses Thema für so wichtig hält, keine Mühe scheuen würde die entsprechenden Urteile komplet zu lesen. Ich habe es getan und somit ist für mich dieses Thema geklärt.

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Beitrag von IK » 21.08.2013, 14:55

@ Otto

Sicherlich kann man die entsprechenden Stellen zitieren, würde man sich dann möglicherweise dem Vorwurf aussetzen, den Kontext weggelassen zu haben. Den Spruch, wie man's macht, macht man es falsch, kennst du sicherlich.

Ich dachte, dass jemand, der dieses Thema für so wichtig hält, keine Mühe scheuen würde die entsprechenden Urteile komplet zu lesen. Ich habe es getan und somit ist für mich dieses Thema geklärt.

Der Link zu dem Urteil aus 2001 geht nicht mehr.
Deswegen hier jetzt neu:
http://lexetius.com/2001,2306

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Beitrag von Otto126 » 21.08.2013, 15:11

Also, Jura geht ganz einfach:

Du hast einen Sachverhalt aus dem realen Leben und du hast einen juristischen Tatbestand, der in einer gesetzlichen Vorschrift geregelt ist.

Der Jurist muss nun versuchen, diesen Sachverhalt aus dem Leben mit dem juristischen Tatbestand in Einklang zu bringen, im Fachjargon wird das "subsummieren" genannt.

Denn im Gesetz steht ja nicht: "Max und Moritz kommen in die Getreidemühle, wenn sie den Hund der Witwe Bolte ersäufen", sondern "Wer das Eigentum eines anderen beschädigt, ist zum Ersatz des Schadens verpflichtet" (abgesehen von den in diesem Fall noch zusätzlich relevanten Tierschutzgesetzen).

Folglich geht die Subsumtion so: "Wer (Max und Moritz) das Eigentum (den Hund) eines anderen (Witwe Bolte) beschädigt (ersäufen), kommt in die Getreidemühle...äh, ist zum Schadenersatz verpflichtet.

Es reicht im vorliegenden Fall nicht aus, mit einem Link zu dem Gerichtsurteil in dem völlig anders gelagerten Fall der Tötung des Drachens Smaug durch den Hobbit Bilbo Beutlin zu verweisen, da hier Rechtfertigungsgründe vorlagen.

Verstanden?
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Beitrag von SindSieFrei? » 21.08.2013, 18:47

Kleine Korrektur: Es heißt subsumieren und das bedeutet, der Jurist PRÜFT zunächst, ob ein Sachverhalt unter eine Rechtsnorm unterzuordnen ist, er schreibt im Geiste so etwas wie ein Gutachten. Im nächsten Schritt SAGT er dann, das der Tatbestand unter eine Rechtsnorm subsumierbar ist oder nicht. Er versucht es nicht, das machen wir hier, sondern er begründet es.

Diese Einzelprüfung für jeden, auch ähnlichen, Sachverhalt immer wieder neu macht es in Deutschland im Vergleich zum anglo-amerikanischen Rechtssystem häufig schwer, sogenannte Präzedenzurteile zu finden, hier fast nur durch "Obergerichte" gesprochen. Das nur zur sachlichen Ergänzung.

LG
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Beitrag von Poorboy » 21.08.2013, 19:07

IK hat geschrieben: die entsprechenden Urteile komplet
Diese gibt es überhaupt nicht!
Kein Gericht hat TAXIFAHRER OHNE TARIFVERTRAG für Freiwild der rechtsbrechenden MWU erklärt!

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Re: Arbeitszeitgesetz (ArbZG)

Beitrag von SindSieFrei? » 17.07.2014, 18:10

Es tut mir ja wahnsinnig leid, diesen "alten" Hut wieder frisch aufpolieren zu müssen, aber ich hatte heute eine längere Fahrt mit einem recht prominenten Arbeitsrechtler / Fachanwalt für Arbeitsrecht, die mich doch einerseits zur Ruhe brachte, denn soooo falsch liegen viele mit ihren Interpretationen nicht, andererseits möchte ich doch die Kernaussagen des Anwaltes aus dem Gespräch gerne zusammenfassen:

1. Eine Anwendbarkeit tarifvertraglicher -oder betrieblicher Vereinbarungen aus anderen Branchen ist für uns schlichtweg unzulässig und nicht machbar. (Eigentlich logisch)

2. Eine aus diesen Vereinbarungen hergeleitete Beurteilung eines konkreten Sachverhaltes durch ein Gericht ist ebenso juristisch nicht machbar. Heisst, ein Gerichtsurteil zu einem Fall, der sich aus Punkt 1. ergibt, gilt für uns nicht, Herleitungen arbeitsrechtlich unmöglich!
(Darüber waren sich nicht alle einig.)

3. Die 15 arbeitsfreien Sonntage bei dauerhafter Sonntagsarbeit sind verpflichtend einzuhalten. Es wird aber zur Zeit darüber "nachgedacht, aufgrund von geänderten gesellschaftlichen Rahmenbedingungen und der Flexibilisierung der Arbeitswelt, dieses irgendwann zu liberalisieren." (Halte ich persönlich für eine "zeitgemäße Herangehensweise", aber noch gilt das Gesetz.)

4. Ein regelmäßiger Arbeitstag, der auf einen gesetzlichen Feiertag fällt, ist grundsätzlich frei. Nimmt der AN sich frei, ist KEIN Urlaubstag dafür anzurechnen und der Tag ist VOLL zu entlohnen (Lohnausfallprinzip!!!) Arbeitet der AN freiwillig oder aufgrund betrieblicher Erfordernisse dort, ist der volle Feiertagszuschlag ZUSÄTZLICH zu zahlen zum erwirtschafteten Lohn. (Anm.:Jetzt weiss ich auch, warum eine Freundin so gerne Feiertags arbeitet als Krankenschwester, denn da erhält sie 125% zusätzlich für den Tag AUF ihren normalen Grund-/stundenlohn!!!, verdient also an dem Tag mehr als das Doppelte!) (Zweites Beispiel: Ein AN arbeitet immer Do-So: Do ist Feiertag: Er bekommt das als LFZ, was er normal im Schnitt der letzten 6 Monate verdient hätte, wenn er frei hat. Arbeitet er aber!!! (Anreizfunktion) kriegt er an diesem Tag das Doppelte!!!). Also für mich klingt das arbeitsrechtlich wie menschlich mehr als einleuchtend.

5. Ansonsten haben wir noch über kleinere, belanglose Themen gesprochen, die wir hier aber ebenso bereits abgearbeitet haben. Wenn wir uns alle hier mal einig würden, könnten wir mal ein paar Euro zusammenlegen und sowas in professioneller Form als Merkblatt von einem Anwalt abfassen lassen und herausgeben, damit wir auch mal etwas schriftlich haben. Ich weiss aber jetzt schon, wer NEIN schreit! :mrgreen:

Insbesondere zu Punkt 4. dürfte jetzt klar sein, das etwaige Tarifverhandlungen zwischen dem BZP und ver.di mehr als spannend werden, da kein AG in unserer Branche das bisher so handhaben dürfte... Ich weiss, furchtbar nerviges Thema, aber Schritt für Schritt gehts voran. :wink:

LG
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Re: Arbeitszeitgesetz (ArbZG)

Beitrag von Jim Bo » 17.07.2014, 18:48

@SSF: Hast du auch über das Thema gesprochen, was als Stundenlohn von 8,50 € angerechnet wird? Ist das die Zeit zwischen Anmelden und Abmelden vom Taxameter? Oder ist das die Summe der Zeiten zwischen Ein- und Aussteigen des Fahrgastes.

Das ist nämlich auch so ein Punkt, über den sich streiten lässt.

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Re: Arbeitszeitgesetz (ArbZG)

Beitrag von Poorboy » 17.07.2014, 19:04

Nicht lange labern, handeln:

http://www.rechtswoerterbuch.de/recht/b/betrug/

Mal ausgerechnet, um wie viel Geld Du geprellt wurdest?????

Bei großer Wagenzahl kann man sich auch hier einlesen:

http://www.strafverteidiger-berlin.info ... er-betrug/

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Zuletzt geändert von Poorboy am 17.07.2014, 19:26, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Arbeitszeitgesetz (ArbZG)

Beitrag von IK » 17.07.2014, 20:09

@ SSF

Dein Punkt 4 ist einfach falsch. Dazu ist alles gesagt. Die Argumente sind bekannt und die Urteile sind bekannt.
Dass du bei diesem Thema keine Ruhe findest, wundert mich sehr.
Solltest du deinen AG verklagen, sag Bescheid. Bin gerne dabei.

"Ein Prominenter Arbeitsrechtler" :| :| :|
Du kannst es aber dick auftragen.

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Re: Arbeitszeitgesetz (ArbZG)

Beitrag von Poorboy » 17.07.2014, 20:46

SSF hat den Anwalt wiedergeben!

Ohne abweichenden Tarifvertrag ist das nackte Gesetz zu erfüllen!

Verantwortlich für die Einhaltung ist der Taxiverleiher, unabhängig davon, ob der Taxileiher die Gesetze kennt oder gar versteht!

Die Panik gewisser Kreise ist nachzuvollziehen, die Gesetze lassen ihre wirtschaftliche Existenz im heutigen Umfang überhaupt nicht zu!

Poorboy
Zuletzt geändert von Poorboy am 17.07.2014, 20:50, insgesamt 1-mal geändert.

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