Diskussionen mir dir machen einfach keinen Spaß und auch keinen Sinn, vor allem, weil du permanent deinen Diskussionspartnern und jetzt auch noch dem AFA Dinge unterstellst, die nie geschrieben worden sind. Ich warte diesbezgl. noch immer auf deine Version des Anschreibens.
SSF hat es richtig erkannt! Dass Ersatzruhetage bei SF-Arbeit zu gewähren sind, ist selbstverständlich. Obige unrichtige Unterstellung ist typisch für deine Art, Diskussionen zu führen.Poorboy hat geschrieben:Da steht drin, dass für Arbeit an Feiertagen Ersatzruhetage einzuräumen sind, was Arne weiterhin bestreitet.SindSieFrei? hat geschrieben: Nichts Spektakuläres ...
Und genau, dass steht niiicht drin!!!!!!!!!! Im Entgeltfortzahlungsgesetz (mit -t geschrieben) steht, dass wenn Arbeitszeit aufgrund eines gesetzl. Verbots (hier: Feiertage) ausfällt, dieser "Schaden" nicht vom AN sondern vom AG zu tragen ist, sprich der AG Lfzg. im Falle gesetzl. Feiertage zu leisten hat. Taxifahrer sind aber nun von diesem gesetzl. Verbot ausgenommen. Er darf arbeiten und erhält dafür einen Lohn. Aus Ende Basta!!Poorboy hat geschrieben:Und im Entgeldfortzahlungsgesetz steht drin, dass die bezahlt werden muss!!
Wieso der Ersatzruhetag, der unzweifelhaft nach höchstrichterlicher Rechtsprechung auch an einem ohnehin arbeitsfreien Tag fallen darf, zusätzlich noch bezahlt werden soll, ist eine Wunschvorstellung deinerseits, dies auch nicht zum Wohle der AN, sondern lediglich zum Unwohle der AG.
Arne
P.S.
Wenn es beispielsweise Ottos Arbeitsgeber anders handhabt, empfinde ich dies im übrigen als sehr fair und auch richtig!!