Anordnung - Vollzug des FPerG

E. G. Engel
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Re: Anordnung - Vollzug des FPerG

Beitrag von E. G. Engel » 28.10.2014, 10:06

@ FD

Du entsprichst nicht nur meiner Erwartenshaltung, nein, Du übertriffst sie sogar bei weitem. Logische Aussage: "Du bist einfach unübertrefflich" So, und jetzt gib Ruhe und beiss in den Gummiknochen. :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen:

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IK
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Re: Anordnung - Vollzug des FPerG

Beitrag von IK » 28.10.2014, 10:37

@ Donner und Blitz
@ eichi
@ HTV Tepichetage und deren Anhänger
Donner und Blitz hat geschrieben: Unabhängig davon bleibt aber trotzdem festzuhalten, dass du bei deinen Darstellungen das Ergebniss einer anderen Recherche hier nicht weiter erwähnt, also unter den Tisch hast fallen lassen.

Mit Fakten nimmt es IK leider nicht so genau, wie es Not täte. Oder anders ausgedrückt: Man kann IK nicht vorbehaltlos trauen. Nicht einmal, wenn Dinge nach gültigem Dokument aussehen.
Am 08.09.2012 habe ich alle Unterlagen veröffentlicht.
Alle Drucksachen und die Bundestagsreden.
Dazu mein Widerspruchsschreiben.

Mir vorzuwerfen, ich würde etwas unterschlagen, ist falsch und dumm.
Das überrascht mich nicht, wenn ich weiß, mit wem ich hier zu tun habe.

http://www.taxiforum.de/forum/viewtopic ... ch#p130643

@ Donner und Blitz

Sicherlich wirst du dich jetzt wie folgt rechtferigen:
"Ja, sorry, ich bin erst seit dem 24.01.2014 in diesem Forum angemeldet"
Zuletzt geändert von IK am 28.10.2014, 10:38, insgesamt 1-mal geändert.

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Das Laiengericht tagt

Beitrag von scarda » 28.10.2014, 14:29

Das Laiengericht tagt
IK hat geschrieben:@ Donner und Blitz
@ eichi
@ HTV Tepichetage und deren Anhänger

...

@ Donner und Blitz

Sicherlich wirst du dich jetzt wie folgt rechtferigen:
"Ja, sorry, ich bin erst seit dem 24.01.2014 in diesem Forum angemeldet"

:wink: :!:

Du bist ein Lügner!
Nein, Du!
Du bist ein ***!
*** dich!

PS: Es ist Herbst, - und ihr habt Zeit von Teppichetagere zu Teppichetagere zu posten???
Na, hoffentlich arbeitet ihr genau solche Umsatzzahlen auf der Straße wie ellenlange Statements hier.
Hamburg (der Mitbewerb) schaut amüsiert zu.
Zu dem Thema könnt ihr euch doch einfach nächstes Jahr vor Gericht treffen ... :mrgreen:
DEREGULIERUNG IST AUCH NUR REGULIERUNG. ZIELFÜHRENDE VORSCHLÄGE? NEIN? ACH SO!
Taxi_2017 ist gut, innovativ, technisch top, hat beste Fahrzeuge zu vernünftigen, regulierten Preisen
http://www.yumpu.com/de/document/view/2 ... toi-studie#

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Re: Anordnung - Vollzug des FPerG

Beitrag von IK » 28.10.2014, 15:38

@ scarda

Es ist mein gutes Recht darauf hinzuweisen, wenn mich jemand diffamiert!
Daran ist nichts amüsant.

Guter_Kollege
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Re: Anordnung - Vollzug des FPerG

Beitrag von Guter_Kollege » 30.10.2014, 21:01

FD hat geschrieben:
Auch Gratifikationen und Prämien für das Erreichen von Zielvorgaben sind dann nicht mehr möglich, weil auch solche Prämien eine Bezahlung nach Umsatz sind. Man kann dann natürlich irgendwelche Prämien erfinden, aber z.B. eine Prämie wegen unfallfreien Fahrens wird dann auch der Fahrer mit dem deutlich niedrigeren Umsatz in gleicher Höhe erhalten müssen. Also führt auch dieser Weg in die Sackgasse der Illegalität!
Ziemlich wilde oder gewagte Schlußfolgerung.

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Re: Anordnung - Vollzug des FPerG

Beitrag von Guter_Kollege » 30.10.2014, 21:11

FD hat geschrieben:Wird das FPerG vollzogen, ist es vorbei mit gutem Verdienst für gute Fahrer.
Auch das eine wilde Vermutung. Jedenfalls durch keinerlei praktisches Beispiel belegt. Am allerwenigsten duch die Anwendung des Akkordlohnverbots auf die hauptsächlich betroffene Klientel - der Güterkraftfahrer.
Auch dort gibt es zwar miese Löhne, aber ebenso Beispiele von anständiger und leistungsgerechter Bezahlung (Kumpel von mir hat grade in einem Entsorgungsfachbetrieb angefangen für 13,- €/Stunde + Extras).
Einen Automatismus von FPerG/Akkordlohnverbot und schlechter Bezahlung gibt es nicht.

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Re: Anordnung - Vollzug des FPerG

Beitrag von Guter_Kollege » 30.10.2014, 21:20

arne13 hat geschrieben:Zunächst einmal Eigentum am Umsatz oder meinetwegen auch Umsatz pro Tour gibt es für den AN nicht!! Kann es auch nicht geben, er fährt auf Rechnung des Unternehmers, dem auch der Umsatz zu 100% gehört.
Arne
Genauso ist es. Mit der kleinen Einschränkung - wie Kollege YES schon angedeutet hat - dass das Recht auf die Entlohnung auch nur einer einzigen Tour besteht.
Aber über die Feinheiten zu streiten ist doch beinahe müßig, oder?
Etwas interessanter ist das erst dann, nach welchen Kriterien etwa ein Verlust des Umsatzes (etwa durch Kassenfehlbestand - falsch herausgegeben etc.) bewertet wird in Bezug auf die Entlohnungsfrage.
Aber das führt in ein anderes Thema und hatten wir - meine ich - an anderer Stelle schon mal ausdiskutiert.

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Re: Anordnung - Vollzug des FPerG

Beitrag von Guter_Kollege » 30.10.2014, 21:30

FD hat geschrieben: Wollte man die Taxifahrer doch noch mit dem FPerG beglücken, hätte man DAS nun wiederum explizit ins Gesetz schreiben müssen!

Ich glaube der Gute Kollege steckt gerade mit dem Kopf ganz tief in der Kloschüssel. An seiner Stelle täte ich aber auch abkotzen.
Sicher nicht. Ich hab mich mit allen verfügbaren Aspekten und schriftlichem Material dessen man habhaft werden kann, auseinandergesetzt und mir daraus meine Meinung gebildet. Daran hat sich bis heute nichts geändert. Ich bin ja kein Jurist, aber die rechtliche Bewertung ist nach wie vor völlig offen.
Mit "Begründungen" wie 'weil Taxifahrer explizit nicht drinnestehen, gilt das Gesetz für sie nicht', würdest Du bei Gericht jedenfalls nur ein müdes Lächeln erzeugen. Das müsste eigentlich selbst Dir intelligenten Burschen klar sein.
Das Gesetz gilt für alle Kraftfahrer von KFZ die unter das Arbeitszeitgesetz fallen.
Zuletzt geändert von Guter_Kollege am 30.10.2014, 21:38, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Anordnung - Vollzug des FPerG

Beitrag von Guter_Kollege » 30.10.2014, 21:35

Donner und Blitz hat geschrieben:Es reicht schon, dass IK hier mit verfälschten Fakten arbeitet. Die von ihm hier verlinkte Bundestags-Drucksache spielte schon auf der Behörden-Sitzung im Januar 2012 zum Fahrpersonalgesetz eine Rolle. IK war anwesend, als die Behördenmitarbeiter erklärten, dass sie bei ihrer Recherche herausbekommen haben, dass die erwähnte Aussparung der Taxifahrer im weiteren Verlauf der Gesetzgebung, namentlich durch Einwirkung des Bundesrates, wieder herausgenommen wurde. Warum er den hier Mitlesenden, die nicht an der Sitzung teilgenommen haben, solche Fakten verschweigt, sollte er einmal erklären.
Mit dem Verstehen zusammenhängender Texte hatte der Kollege schon öfters Schwierigkeiten. Hier kommt allerdings noch bewusste Manipulation der Meinungsbildung hinzu, weil gewisse Dinge einfach nicht in den Kram passen.
Diese Bundestags-Drucksache ist mittlerweile wirklich ne olle Kamelle und wurde hier und drüben schon öfters verlinkt.
Zuletzt geändert von Guter_Kollege am 30.10.2014, 21:37, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Anordnung - Vollzug des FPerG

Beitrag von Guter_Kollege » 30.10.2014, 21:46

IK hat geschrieben:@ Donner und Blitz
@ eichi
@ HTV Tepichetage und deren Anhänger....
Du wirst dem Kollegen im anderen Forum immer ähnlicher. :mrgreen:

Zitat I.K.: "Es ist mein gutes Recht darauf hinzuweisen, wenn mich jemand diffamiert!"
Irgendwie kommt mir das alles wahnsinnig dejawü-mäßig vor :D :lol:
Zuletzt geändert von Guter_Kollege am 30.10.2014, 21:49, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Anordnung - Vollzug des FPerG

Beitrag von Donner und Blitz » 31.10.2014, 02:11

FD hat geschrieben:In ALLEN Verträgen ist der Monatsumsatz die Berechnungsgrundlage.
Es geht nicht um die Auszahlungsmodalitäten (= monatlich), sondern wann der Zahlungsanspruch entsteht. Er entsteht nach jeder einzelnen Tour. Unfassbar, dass Ihr Euer eigenes Lohnmodell über Jahre nicht verstanden habt.

FD hat geschrieben:Du und Gewitter, Ihr lauft doch nur AMOK, weil das FPerG wahrscheinlich vom Verwaltungsgericht für Taxifahrer als nicht anwendbar eingestuft werden wird.
Dafür, dass du den gedanklichen Zusammenhang nicht erfasst hast, machst du aber auf ganz schön dicke Hose. Es geht um die von zahlreichen Taxiunternehmern mit angestellten Fahrern angestrebte Rüberrettung des bisherigen umsatzabhängigen Lohnes in die Epoche der zeitbasierten Zahlung nach Mindestlohngesetz. Tatsächlich schrieb ich zuerst:
Donner und Blitz hat geschrieben:Zum einen können wir ja abwarten, ob es bei der gerichtlichen Klärung einer Gültigkeit des Fahrpersonalgesetzes und des dortigen Verbots des Akkordlohns auch für angestellte Taxifahrer zu einem gerichtlichen Verbot des in Städten gängigen Provisionslohns kommt oder nicht.

Unabhängig davon regelt aber das Gesetz zur Einführung eines Mindestlohns von € 8,50 genau das: (...)
(Quelle 1) (Fettschrift nachträglich zur Hervorhebung)

Entgegen deiner Darstellung wurde also eben keine Verbindung hergestellt zwischen den möglichen Implikationen von Fahrpersonalgesetz und kommenden Lohnzahlungs-Modellen, deshalb auch die Formulierung "Unabhängig davon ...". Aber ein ausreichendes Leseverständnis ist selbst bei manchen, die hier längere Texte verfassen, nicht immer vorauszusetzen.


In weiteren Beiträgen habe ich dann die Problematik der Überführung des bisherigen umsatzabhängigen Lohnes mit einem Lohnanspruch pro Tour erläutert - schade, dass Du, FD, und andere schon dort mental abgeschaltet und ihr Euch stattdessen irgendwas Dummes ausgemalt habt, was aber mit meinen Ausführungen nichts mehr zu tun hatte. Deshalb habt ihr auch die Quintessenz meiner Ausführungen in Quelle 3 verpasst:
Donner und Blitz hat geschrieben:Der juristisch saubere Ausweg, nämlich ein Monatslohn + erfolgabghängige Komponenten oben drauf, wird auch in anderen Branchen praktiziert.
(Quelle 2 und Quelle 3)


Merket, FD, IK und andere, die ohne Sinn, Verstand und vor allem ohne Textbezug schreiben: Erst lesen, dann verstehen, und dann antworten. Dann steht Ihr am Ende auch nicht so blamiert da.
Zuletzt geändert von Donner und Blitz am 31.10.2014, 02:14, insgesamt 2-mal geändert.

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Re: Anordnung - Vollzug des FPerG

Beitrag von IK » 31.10.2014, 09:03

@DuB
Donner und Blitz hat geschrieben:derjuristisch saubere Ausweg, nämlich ein Monatslohn + erfolgabghängige Komponenten oben drauf, wird auch in anderen Branchen praktiziert.
Ja, wir haben es verstanden: Morgen am Tage wird es hell und in der Nacht dunkel. Wann kommt die nächste Banalität?

Es wird keine Prämien geben!!!
Es wird vom Monat zu Monat schwankende Stundenlöhne geben. Wie bis jetzt.
Neu ist: die AG werden einen Teil der Prozente einbehalten um einen Puffer für die schlechte Zeiten aufbauen zu können. Bei sehr guten Fahrern muss das nicht gemacht werden, bei Wackelkandidaten schon.
Neu ist auch: Wer den ML nicht verdienen kann, der wird gekündigt.

Es wird im Taxigewerbe immer nach Umsatz bezahlt, mit oder ohne ML. Selbest wenn wieder Erwarten dazu kommen sollte, dass ich beim Gericht scheitere, wird die Zahlung in der Abhängigkeit vom Umsatz bleiben. Sie wird dann geringfügig modifiziert. Aber ich muss hier nicht alles verraten.
Zuletzt geändert von IK am 31.10.2014, 09:07, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Anordnung - Vollzug des FPerG

Beitrag von am » 31.10.2014, 09:06

Ich sehe hier gar keinen Interpretationsbedarf. Das Gesetz ist eindeutig und unmißverständlich formuliert. Dass sich ein Gericht nun mit den Lesungen zur Entstehung des Gesetzes befassen muß, ist lediglich einer Taxiunternehmermentalität geschuldet, die augenscheinlich alles in den Schatten stellt, was der Kapitalismus bisher so zum Vorschein gebracht hat.

Natürlich nimmt das Gesetz Taxifahrer ausdrücklich aus - jedoch nur solche, die als selbstfahrende Unternehmer unterwegs sind. Wir diskutieren hier jedoch über angestellte Fahrer. Und die fallen unter die Regelungen des Arbeitszeitgesetzes. Als solche ist das Fahrpersonalgesetz uneingeschränkt auf sie anzuwenden. Klarer, als im FPersG kann man es nicht formulieren.

Sollte das Gericht zu einem anderen Schluß kommen, dann muss man das, wie so oft, akzeptieren - mit dem Gesetzestext hat das dann jedoch nichts zu tun.
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.

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Re: Anordnung - Vollzug des FPerG

Beitrag von IK » 31.10.2014, 09:13

@ am
am hat geschrieben:Ich sehe hier gar keinen Interpretationsbedarf. Das Gesetz ist eindeutig und unmißverständlich formuliert. Dass sich ein Gericht nun mit den Lesungen zur Entstehung des Gesetzes befassen muß, ist lediglich einer Taxiunternehmermentalität geschuldet, die augenscheinlich alles in den Schatten stellt, was der Kapitalismus bisher so zum Vorschein gebracht hat.
Hast du vielleicht schon daran gedacht, dass die Richter unabhängig sein könnten?
Und wenn alles so klar ist, wie du das sagst, frage ich mich, warum haben sie bei der Verabschiedung des Gesetzen von Taxen geredet? Waren sie alle besoffen?

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Re: Anordnung - Vollzug des FPerG

Beitrag von Donner und Blitz » 31.10.2014, 09:21

***
FD hat geschrieben:Wann ein Zahlungsanspruch entsteht ist hier irrelevant!
Nachtigall, ick hör dir trapsen ...

FD hat geschrieben:Es entsteht ein Zahlungsanspruch je Tour in einer bestimmten prozentualen Höhe.

... und schon ist die Nachtigall da. Genau das habe ich von Anfang an behauptet und musste mir von dir und Deinesgleichen vorhalten lassen, keine Ahnung zu haben. Ob Du jetzt auch die Kurve kriegst, dass eine Vermengung des bisherigen Umsatzbeteiligungs-Modells mit Zahlungsanspruch pro Tour und die neue zeitbasierte Abrechnung gemäß gesetzlichem Mindestlohn nicht gehen wird - außer, jemand will sich sofort in den Ruin stürzen?

Ich nehme jedenfalls nicht ohne Genugtuung zur Kenntnis, dass langsam auch bei Dir und anderen der Groschen resp. Mindestlohn-Euro fällt. Und dafür tauschen wir uns hier ja aus - zum möglichst gegenseitigen Erkenntnisgewinn. Bei dem einen schneller, bei dem anderen langsamer. Ich find das nicht schlimm, wenn es mal langsamer geht. Suspekt sind mir nur die Leute, die sich jedem Erkenntnisgewinn widersetzen. Aber die kegeln sich in der kommenden Mindestlohn-/Fiskaltaxameterzeit sowieso aus der Branche raus.

FD hat geschrieben:
Donner und Blitz hat geschrieben:Es geht nicht um die Auszahlungsmodalitäten (= monatlich), sondern wann der Zahlungsanspruch entsteht.
Falsch! Der Lohn ist ein Monatslohn.
Richtig. Und er wird nicht auf der Basis eines fiktiven (wie von dir behauptet), sondern eines realen Stundenlohns berechnet. Sollte der Unsinn einer Transferierung des bisherigen Umsatzlohnes mit - du hast es richtig erkannt - Zahlungsanspruch pro Tour (so das jetzt praktizierte Modell) - von dem einen oder anderen Arbeitgeber ausprobiert werden, würde es richtig teuer. Spätestens bei der Nachberechnung durch Prüfer wahlweise von Krankenkasse, Rentenversicherung oder BG.

***
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*** von jr - persönliche Ansprache entfernt
Zuletzt geändert von jr am 06.11.2014, 03:22, insgesamt 4-mal geändert.

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Re: Anordnung - Vollzug des FPerG

Beitrag von Donner und Blitz » 31.10.2014, 09:26

am hat geschrieben:Sollte das Gericht zu einem anderen Schluß kommen, dann muss man das, wie so oft, akzeptieren - mit dem Gesetzestext hat das dann jedoch nichts zu tun.
Sollte das Gericht zu einem anderen Schluß kommen, würde das in der nächsten Instanz von erfahreneren und zumeist höher qualifizierten Richtern korrigiert werden. Die Fehlerquote bei Gericht wird mit höheren Instanzen immer geringer - dafür sind die als notwendiges Korrektiv ja auch da.

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Re: Anordnung - Vollzug des FPerG

Beitrag von Donner und Blitz » 31.10.2014, 09:32

Ein hahnebüchenes Argument ist noch auf Lager und unbearbeitet. Wohlan:
FD hat geschrieben:Wäre das FPerG auf Drängen der Bundesländer hin auch für Taxifahrer gültig gewesen, hätte man mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes 1971!!! sofort auch mit der Durchsetzung begonnen.
Die Steuergesetze sind zum Teil noch älter, und mit der Durchsetzung im Taxigewerbe wurde in großen Teilen Deutschlands bis heute nicht ernsthaft begonnen. ***

---
*** von jr - persönliche Ansprache entfernt
Zuletzt geändert von jr am 06.11.2014, 03:24, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Anordnung - Vollzug des FPerG

Beitrag von am » 31.10.2014, 10:29

IK hat geschrieben:@ am
am hat geschrieben:Ich sehe hier gar keinen Interpretationsbedarf. Das Gesetz ist eindeutig und unmißverständlich formuliert. Dass sich ein Gericht nun mit den Lesungen zur Entstehung des Gesetzes befassen muß, ist lediglich einer Taxiunternehmermentalität geschuldet, die augenscheinlich alles in den Schatten stellt, was der Kapitalismus bisher so zum Vorschein gebracht hat.
Hast du vielleicht schon daran gedacht, dass die Richter unabhängig sein könnten?
Und wenn alles so klar ist, wie du das sagst, frage ich mich, warum haben sie bei der Verabschiedung des Gesetzen von Taxen geredet? Waren sie alle besoffen?
Die Formulierung ist vollkommen klar und wird nur aus ideoligischen Gründen angezweifelt.

Unabhängig von was? Auch Richter unterliegen einem subjektiven Empfinden. Ein eher wirtschaftsfreundlicher Richter wird hier natürlich selbst sehr viel mehr interpretieren als es zu interpretieren gibt.

Lies doch mal was ich schrieb. Natürlich stehen da doch Taxen drin. Der Zusatz, dass das FPersG (nur) für Fahrpersonal (von Taxen) gilt , welches unter die Regelungen des Arbeitszeitgesetzes fällt, ist da nicht aus Versehen hineingerutscht.
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.

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Re: Anordnung - Vollzug des FPerG

Beitrag von IK » 31.10.2014, 11:18

@ am

1971 gab es keinen Areitszeitgesetz.
Um die Geltung auf alle auszuweiten stand im Paragraf 2 (heute 3) ein weiterer absatz:

FahrPG, Paragraf 2, Absatz 2:
"Absatz 1 gilt auch für die Mitglieder des Fahrpersonals
auf die die Verordnung (EWG) Nr. 543/69 nicht anzuwenden ist."


Im Klartext, das Gesetz gilt für alle, aber ...
Das Gesetz lässt Lücken offen. Es ist die Rede von "bestimten" Prämien.
Die Entlohnung nach dem erzielten Umsatz fällt nicht darunter.
Zuletzt geändert von IK am 31.10.2014, 11:18, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Anordnung - Vollzug des FPerG

Beitrag von am » 31.10.2014, 11:50

Mit Verlaub,

gilt das Gesetz von 1971 oder von heute?

Bist Du der ehrlichen Annahme, dass ein Gericht urteilt, dass zwar zwar heute im Gesetz steht, dass es (vereinfacht) für Arbeitnehmer gilt aber weil das so eindeutig im Ursprungsgesetz von 1971 ja nicht war, auch so nicht anzuwenden ist?
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.

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