Anordnung - Vollzug des FPerG

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Anordnung - Vollzug des FPerG

Beitrag von IK » 08.08.2012, 17:02

Anordnung - Vollzug des Fahrpersonalgesetzes

Hallo Kollegen

Das Warten hat ein Ende. Die AfA hat die angekündigten Bescheide verschickt. Sicherlich fragen sich viele, was da drinnen steckt.
Die Antwort darauf könnt ihr hier lesen.

Für die Lese-Faule eine kurze Zusammenfassung:
  1. AfA stellt fest, dass die Umsatzbezahlung eine Art Akkordlohn ist und dass dieser nach FPerG für das Fahrpersonal nicht zulässig ist.
  2. AfA fordert auf, die Entlohnung gemäß § 3 FPersG rechts konform umzustellen. Sie fordert bis 09.11.2012 Nachweis dieser Umstellung.
  3. Es gibt keinen Bußgeldbescheid. Es werden lediglich Bearbeitungsgebühren in einem gesondertem Schreiben in Rechnung gestellt.
  4. Die Betroffenen können gegen diese Anordnung innerhalb eines Monats nach Zustellung einen Widerspruch erheben.
Mein Kommentar dazu:

Das Schreiben der AfA entspricht genau meinen Erwartungen. AfA hat sich entschieden eine Klärung des Sachverhaltes vor einem Gericht herbeizuführen. Weil das FPersG nie und nirgendwo in Deutschland für Taxibranche angewendet wurde, hat sich AfA auf eine Anordnung beschränkt.
Gegen diese Anordnung können die betroffenen Unternehmer einen Widerspruch erheben und wenn dieser abgelehnt werden sollte, können sie vor dem Verwaltungsgericht klagen. Eine Unternehmergruppe wird auf keinen Fall die Anordnung widerspruchslos hinnehmen. Dieses bedeutet unter Umständen, dass man klagen wird.

Diese Anordnung gibt fast allen Seiten etwas, ohne sie ganz zu befriedigen. Ganz frustriert werden jene Scharfmacher werden, welche horrende Bußgelder auf die Unternehmer kommen sahen. Die gemäßigten werden sich freuen, dass die Behörde ihre Meinung teilt. Die betroffenen Unternehmer können auch durch atmen, den die angedrohte Existenzvernichtung ausgeblieben ist.

Damit ist jetzt Startschuss für die zweite Runde abgefeuert. Die Fortsetzung dürfte in etwas sachlicheren Rahmen ablaufen. Ich gehe davon aus, dass die Gerichte die Anordnung für unwirksam erklären werden, weil das FPersG in Taxigewerbe nicht anwendbar und nicht kontrollierbar ist. Wenn eine Behörde keine Möglichkeit hat zu prüfen, ob jemand gegen dieses Gesetz verstößt, dann ist mit dem Gesetz und den Verordnungen etwas nicht in Ordnung. Außerdem hat der Gesetzgeber bei der Gesetzesverabschiedung explizit die Umsatzbeteiligung der Miet-Und Taxifahrer von der Wirkung des Gesetzes ausgeschlossen.

Die Anwendung des FPerG an das Taxigewerbe würde mehr Schaden als Nutzen bringen:

Die ehrlichen Unternehmer, welche ihre Geschäftsvorfälle (Touren, Umsatz, Arbeitszeiten usw) lückenlos aufzeichnen,
würde man bestrafen
und die Gauner würde man zu Vorzeige-Unternehmern ausrufen.
Das darf nicht geschehen.


MkG

Ivica Krijan

nightdancer
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Re: Anordnung - Vollzug des FPerG

Beitrag von nightdancer » 08.08.2012, 17:11

Ivica Krijan hat geschrieben:Anordnung - Vollzug des Fahrpersonalgesetzes

Hallo Kollegen

Das Warten hat ein Ende. Die AfA hat die angekündigten Bescheide verschickt. Sicherlich fragen sich viele, was da drinnen steckt.
Die Antwort darauf könnt ihr hier lesen.
geht nicht

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Beitrag von IK » 08.08.2012, 17:13

Jetzt geht :oops:

Schmidt-Taxi

Beitrag von Schmidt-Taxi » 08.08.2012, 17:16

Danke für die Veröffentlichung des Schriftstückes.
Übrigens: Ich würde mich eher zu den Gemäßigten - nach Deiner Interpretation - zählen.

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Anna Chronismus
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Re: Anordnung - Vollzug des FPerG

Beitrag von Anna Chronismus » 08.08.2012, 17:58

Zuerst auch Dank von mir für die Veröffentlichung.
Ivica Krijan hat geschrieben:Ganz frustriert werden jene Scharfmacher werden, welche horrende Bußgelder auf die Unternehmer kommen sahen. Die gemäßigten werden sich freuen, dass die Behörde ihre Meinung teilt. Die betroffenen Unternehmer können auch durch atmen, den die angedrohte Existenzvernichtung ausgeblieben ist.
Ivica, sorry, aber das ist ein bisschen Schattenboxerei. Schon in der Sitzung am 20.1.12 (da warst Du dabei) war von Behördenseite deutlich gemacht worden, dass der Weg erst einmal nicht über Bußgelder, sondern zunächst einmal über Anordnungen und ggf. (Muster)Klage laufen würde. Das wurde am 13.7.12 (andere Vertreter Deines Verbandes waren da) noch einmal bekräftigt. Das war ja auch der thematische Zusammenhang des in meinem Footer zitierten Satzes.
Ivica Krijan hat geschrieben:Damit ist jetzt Startschuss für die zweite Runde abgefeuert.
Hürdenlauf - selbst Profis bleiben manchmal hängen und verheddern sich. Meine Prognose: Bei Beendigung des Verfahrens haben wir längst einen gesetzlichen Mindestlohn.
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Schmidt-Taxi

Beitrag von Schmidt-Taxi » 08.08.2012, 18:05

Das steht zu erwarten. Womit alleine aber erst die halbe Arbeit (oder weniger) getan wäre.

Schmidt-Taxi

Beitrag von Schmidt-Taxi » 08.08.2012, 18:43

Der "Unternehmergruppe" wäre zu empfehlen sich lieber mit dem ganzen Gewerbe und einer Arbeitnehmervertretung an den runden Tisch zu setzen und eine verträgliche und tragbare Lösung anzustreben, die endlich soziale Mindeststandarts (und zwar solche nach Recht und Gesetz und nicht solche nach Belieben) einführt und Wettbewerbsgerechtigkeit schafft.

Stattdessen wollen welche lieber auf Streit setzen?

Wer Wind sät, wird Sturm ernten ...

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Beitrag von IK » 08.08.2012, 19:18

@ Anna
Schon in der Sitzung am 20.1.12 (da warst Du dabei) war von Behördenseite deutlich gemacht worden, dass der Weg erst einmal nicht über Bußgelder, sondern zunächst einmal über Anordnungen und ggf. (Muster)Klage laufen würde. Das wurde am 13.7.12 (andere Vertreter Deines Verbandes waren da) noch einmal bekräftigt.
Sagen wir das so:
Du weißt nicht alles.
Schattenboxen mein lieber, geht anders.
Was zwischen diesen zwei Terminen alles vorgefallen ist, wird der Leserschaft hier vorenthalten bleiben.
Hürdenlauf - selbst Profis bleiben manchmal hängen und verheddern sich. Meine Prognose: Bei Beendigung des Verfahrens haben wir längst einen gesetzlichen Mindestlohn.
Prognosen sind schwierig, besonders wenn sie die Zukunft betreffen.
Aber das weist du schon.

Ich halte es für seltsam, dass du glaubst, Mindestlohn würde etwas ändern.
Die nötige "Anpassungen" der Arbeitszeiten, kreativer Umgang mit den Pausen usw. werden jeden Mindestlohn "unschädlich" machen. Dürfte jedem denkendem Menschen klar sein.

Ivica

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Beitrag von IK » 08.08.2012, 19:27

@ Schmidt
Der "Unternehmergruppe" wäre zu empfehlen sich lieber mit dem ganzen Gewerbe und einer Arbeitnehmervertretung an den runden Tisch zu setzen und eine verträgliche und tragbare Lösung anzustreben, die endlich soziale Mindeststandarts (und zwar solche nach Recht und Gesetz und nicht solche nach Belieben) einführt und Wettbewerbsgerechtigkeit schafft.
Abgesehen von den Umsatzverkürzungen und Arbeitszeitfälschungen ist das Taxigewerbe optimal organisiert.

Arbeisbeschaffungsmaßnahmen für die selbsternannten "Arbeitnehmervertreter" sollen diese Arbeitnehmer zahlen, welche sich von solchen vertreten lassen wollen. Wenn ich gut im Bilde bin, hält sich die Begeisterung derselben für eine solche Investition in sehr beschaulichen Rahmen. Aber vielleicht übernimmt Ver.di die Kosten. Mir kann es egal sein.

Ich gehe davon aus, dass es solche Verhandlungen nicht geben wird.
Aber ich möchte deinen Traum, ein bezahlter AN-Vertreter zu sein, nicht kaputt reden. Wenn du deine letzten zwei Prüfungen geschafft hast, kannst du durchstarten.

Schmidt-Taxi

Beitrag von Schmidt-Taxi » 08.08.2012, 20:10

Ivica Krijan hat geschrieben:
Die nötige "Anpassungen" der Arbeitszeiten, kreativer Umgang mit den Pausen usw. werden jeden Mindestlohn "unschädlich" machen.
Dürfte jedem denkendem Menschen klar sein.
Sag mal, war das als Vorankündigung gemeint, wie Du Dich in Zukunft verhalten willst?
Ständig klagst auch Du über Betrug und Lug und erzählst wiederum, "das Gewerbe ist wie es ist, optimal organisiert."
Die Bösen sind immer die anderen. Du bist der Gute und man will Dir das Geschäft kaputt machen.
Das Du Dich in diesem Spannungsfeld wohlig und komfortabel eingerichtet hast, haben wir nun wirklich alle begriffen langsam.
Das musst Du nicht ständig wiederholen. Es gibt ausser Dir aber noch "ein paar Andere", die es nicht so kommod haben.
Capice? ti razumjeti ?


Und by the way: was faselst Du da eigentlich von "bezahlter Arbeitnehmervertreter" und wofür ich geprüft werde?
Ach, lass es, ich will es gar nicht wissen.
Kommt eh nur Schwachsinn bei raus.

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Beitrag von reasoner » 08.08.2012, 20:16

Ivica hat geschrieben:Gegen diese Anordnung können die betroffenen Unternehmer einen Widerspruch erheben und wenn dieser abgelehnt werden sollte, können sie vor dem Verwaltungsgericht klagen.
Heißt das, dass jeder für sich alleine klagen muss?

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Beitrag von Thomas-Michael Blinten » 08.08.2012, 20:17

Wird Zeit das sie sich zusammentun und eine Sammelklage führen.
„Alle sind irre, aber wer seinen Wahn zu analysieren versteht wird Philosoph genannt" (Ambrose Bierce)

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Beitrag von IK » 08.08.2012, 20:23

@ reasoner
Heißt das, dass jeder für sich alleine klagen muss?
Um ehrlich zu sein, weiß ich nicht.
Zwei Unternehmer haben auf jeden Fall identische Bescheide. Wie es bei den anderen aussieht, wird sich bald herausstellen.

Ich gehe davon aus, dass jeder für sich klagen muss, wobei es Wege gibt in einer Art Sammelverfahren zu tun. Wie dieses aussieht, weiß ich nicht, aber wird man bald wissen.

Jedenfalls, da die Bescheide gleich sind, muss ein bezahlter Anwalt sich nur einmal mit der Sache befassen. Dieses würde die Kosten massiv nach unten drücken. Die Gerichtsgebühren dürften eher gering sein.

So gesehen, haben wir eine Musterklage.

Schmidt-Taxi

Beitrag von Schmidt-Taxi » 08.08.2012, 20:25

Also erstmal lautet die Anordnung ja:

Hiermit fordern wir Sie daher auf, Ihre Entlohnung gemäß § 3 FPersG rechtskonform umzustellen.
Bitte senden Sie uns bis zum 09.11.2012 Unterlagen aus denen eine rechtskonforme
Entlohnung Ihrer angestellten Taxifahrer und Taxifahrerinnen ersichtlich ist
.

Sodann weiter unten

Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Anordnung können Sie innerhalb eines Monats nach
Bekanntgabe/Zustellung bei der im Briefkopf genannten Dienststelle schriftlich oder zur Niederschrift
Widerspruch erheben.


wie jeder lesen kann.
Die Anordnung betrifft also das rechtskonforme Umstellen nach FPerG § 3, wiewohl die Einsendung der Unterlagen zu ultimo.

Geht das, das mehrere Unternehmer gemeinsam gegen diese Anordnung Einspruch erheben, oder nur Einzeln?
Ist das möglicherweise egal, weil sich die Behörde dann einen herauspickt oder anbietet sich Mustergültig einen stellvertretend für alle heraus zu picken?

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Beitrag von Thomas-Michael Blinten » 08.08.2012, 20:30

Vielleicht sollte man diese Frage einem Anwalt stellen und nicht dilettantischen (das ist durchaus im Wortsinne und nicht abwertend gemeint)
Forumsusern in einem Taxiforum :?: :!: :idea:




:arrow: Der Dilettant

"Ein Dilettant (italienisch dilettare aus lateinisch delectare „sich erfreuen“) ist ein Nicht-Fachmann, Amateur oder Laie. Der Dilettant übt eine Sache um ihrer selbst willen aus, also aus privatem Interesse oder zum Vergnügen.
Dabei mag er durchaus vollendete Kenntnisse und Fähigkeiten erlangt haben.
"
Zitat Wiki
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Beitrag von Otto126 » 08.08.2012, 20:33

Also zunächst einmal muss gegen jeden einzelnen Bescheid Widerspruch eingelegt werden.
"In der Lebenswelt gibt es drei Kategorien, das Essbare, das Kopulierbare und das Gefährliche"

"Mir gefällt Ihr Benehmen nicht."
"Macht nichts. Ich verkauf's ja nicht."

Wat woll'n die Atzen eigentlich von mir?

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Beitrag von Anna Chronismus » 08.08.2012, 20:36

Ivica Krijan hat geschrieben:Ich halte es für seltsam, dass du glaubst, Mindestlohn würde etwas ändern.
Es würde bei Dir und anderen Arbeitgebern jeglichen Zweifel über die Kalkulationsgrundlagen beim Betrieb von Taxen mit angestellten Taxifahrern wegblasen. Diese Klarheit wäre eine Änderung nach meinem Geschmack.
Ivica Krijan hat geschrieben:Die nötige "Anpassungen" der Arbeitszeiten, kreativer Umgang mit den Pausen usw. werden jeden Mindestlohn "unschädlich" machen. Dürfte jedem denkendem Menschen klar sein.
Mein Prognose: Wir brauchen beim weitem nicht so lange, das Gewerbe "sauber" zu kriegen, wie es flächig unkorrekt gearbeitet hat - unkorrekt gegenüber Angestellten, gegenüber Sozialversicherungen, gegenüber den Steuerbehörden, gegen ihre korrekt arbeitenden Kollegen, die Lohnfortzahlungen zahlten usw. Sinead O'Connor singt: "They give me five years five years" (Song "Jerusalem") - dann haben wir 2017 ...
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Schmidt-Taxi

Beitrag von Schmidt-Taxi » 08.08.2012, 20:49

Na wie auch immer, das wird lustig.
Da Herr Krijan ja zu den Aufgeforderten zählt, wird er wohl doch musterklagen oder musterklagen lassen.

Ob in seinen schriftlichen Arbeitsverträgen wohl Entlohnungsmodalitäten drinnestehen und auch Arbeitszeiten (nicht: Schichtzeiten), die ein klares Bild der Beschäftigung liefern? Bislang hat er diese Daten auch auf freundliches Bitten hin immer verweigert.

Nun ist die Bitte etwas nachdrücklicher aber leider kostenbewehrt.
Hätte er auch billiger haben können .... :wink:

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Beitrag von reasoner » 08.08.2012, 20:55

Woran siehst du denn, dass Ivica Post bekommen hat?

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Beitrag von plusminus0 » 08.08.2012, 20:59

Die Einführung eines angemessenen Mindestlohns wäre zwar eine einfache Möglichkeit, das Taxengewerbe zum Gesundschrumpfen zu zwingen

Aber Ivica Krijan hat Recht:
Ich halte es für seltsam, dass du glaubst, Mindestlohn würde etwas ändern.
Die nötige "Anpassungen" der Arbeitszeiten, kreativer Umgang mit den Pausen usw. werden jeden Mindestlohn "unschädlich" machen.

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