Deine Leseschwäche, die du mit anderen teilst, auch nicht.arne13 hat geschrieben:(...) dein Unfug ist schlicht nicht mehr zu ertragen (...)
Du musst mir nicht die Worte im Munde umdrehen, das mag ich nicht. Ich sprach nirgendwo vom Umsatz, sondern von dem vereinbarten Anteil am Umsatz, auf die der AN nach der Erwirtschaftung zweifelsfrei einen Rechtsabspruch hat, welchen ihm niemand mehr wegnehmen kann (Eigentumsgarantie des GG) - unabhängig von Auszahlungsmodalitäten. Wenn du Schwierigkeiten mit der hiesigen Rechtsordnung hast, mach das bitte mit dir selber aus.arne13 hat geschrieben:Zunächst einmal Eigentum am Umsatz oder meinetwegen auch Umsatz pro Tour gibt es für den AN nicht!!
Ein Arbeitsvertrag? In der üblichen Schriftform? ImTaxigewerbe? Ich ahnte nicht, dass du so schlecht informiert bist.arne13 hat geschrieben:Dann gibt es da noch sowas ominöses wie einen Arbeitsvertrag, in dem festgelegt ist wie der Lohn zu zahlen ist und wann der Lohnanspruch des Arbeitnehmers entsteht.
Habe ich auch nicht geschrieben, du Wortverdreher. Aus dem GG ergibt sich, dass dem AN einmal erwirtschafteter Lohn auch gehört und nicht mehr enteignet werden kann. Und erwirtschaftet wird der bisher übliche Lohn aus Umsatzbeteilgung (auch bekannt als "Provisionslohn" oder "Akkordlohn") pro Tour. Mit jeder Tour erhöht sich dieser Lohn aus Umsatzbeteiligung. Es ist in der bisherigen Ausgestaltung ein Lohn pro Tour. Die Ahnungslosigkeit bezüglich der Zusammenhänge von Leuten wir IK, die solchen Umsatzlohn pro Tour seit Jahren auszahlen, oder arne13, der solche für andere Unternehmer jahrelang errechnet hat, ist schon befremdlich. Es wird gemacht nach alter Väter Sitte ohne Sinn und Verstand - unfassbar.arne13 hat geschrieben:Der Lohnanspruch ergibt sich also nicht aus dem GG (...)
Wenn du dich an deinen Rat gehalten hättest, wäre dir dein letztes Posting und die damit einhergehende Blamage erspart geblieben.arne13 hat geschrieben:Also ich würde vorschlagen, du äusserst dich zu DIngen von denen du etwas verstehst
Es reicht schon, dass IK hier mit verfälschten Fakten arbeitet. Die von ihm hier verlinkte Bundestags-Drucksache spielte schon auf der Behörden-Sitzung im Januar 2012 zum Fahrpersonalgesetz eine Rolle. IK war anwesend, als die Behördenmitarbeiter erklärten, dass sie bei ihrer Recherche herausbekommen haben, dass die erwähnte Aussparung der Taxifahrer im weiteren Verlauf der Gesetzgebung, namentlich durch Einwirkung des Bundesrates, wieder herausgenommen wurde. Warum er den hier Mitlesenden, die nicht an der Sitzung teilgenommen haben, solche Fakten verschweigt, sollte er einmal erklären.
Ich mag weder diese unverschämte Wortverdreherei, wie sie arne13 an den Tag gelegt hat (selbstverständlich ohne ein einziges Zitat anzubringen) noch diese unverschämte Unterschlagung von Fakten von IK, dem diese seit dem Januar 2012 bekannt sind. So sollte man nicht miteinander umgehen.