Anordnung - Vollzug des FPerG

Donner und Blitz
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Re: Anordnung - Vollzug des FPerG

Beitrag von Donner und Blitz » 27.10.2014, 19:04

arne13 hat geschrieben:(...) dein Unfug ist schlicht nicht mehr zu ertragen (...)
Deine Leseschwäche, die du mit anderen teilst, auch nicht.

arne13 hat geschrieben:Zunächst einmal Eigentum am Umsatz oder meinetwegen auch Umsatz pro Tour gibt es für den AN nicht!!
Du musst mir nicht die Worte im Munde umdrehen, das mag ich nicht. Ich sprach nirgendwo vom Umsatz, sondern von dem vereinbarten Anteil am Umsatz, auf die der AN nach der Erwirtschaftung zweifelsfrei einen Rechtsabspruch hat, welchen ihm niemand mehr wegnehmen kann (Eigentumsgarantie des GG) - unabhängig von Auszahlungsmodalitäten. Wenn du Schwierigkeiten mit der hiesigen Rechtsordnung hast, mach das bitte mit dir selber aus.

arne13 hat geschrieben:Dann gibt es da noch sowas ominöses wie einen Arbeitsvertrag, in dem festgelegt ist wie der Lohn zu zahlen ist und wann der Lohnanspruch des Arbeitnehmers entsteht.
Ein Arbeitsvertrag? In der üblichen Schriftform? ImTaxigewerbe? Ich ahnte nicht, dass du so schlecht informiert bist.

arne13 hat geschrieben:Der Lohnanspruch ergibt sich also nicht aus dem GG (...)
Habe ich auch nicht geschrieben, du Wortverdreher. Aus dem GG ergibt sich, dass dem AN einmal erwirtschafteter Lohn auch gehört und nicht mehr enteignet werden kann. Und erwirtschaftet wird der bisher übliche Lohn aus Umsatzbeteilgung (auch bekannt als "Provisionslohn" oder "Akkordlohn") pro Tour. Mit jeder Tour erhöht sich dieser Lohn aus Umsatzbeteiligung. Es ist in der bisherigen Ausgestaltung ein Lohn pro Tour. Die Ahnungslosigkeit bezüglich der Zusammenhänge von Leuten wir IK, die solchen Umsatzlohn pro Tour seit Jahren auszahlen, oder arne13, der solche für andere Unternehmer jahrelang errechnet hat, ist schon befremdlich. Es wird gemacht nach alter Väter Sitte ohne Sinn und Verstand - unfassbar.

arne13 hat geschrieben:Also ich würde vorschlagen, du äusserst dich zu DIngen von denen du etwas verstehst
Wenn du dich an deinen Rat gehalten hättest, wäre dir dein letztes Posting und die damit einhergehende Blamage erspart geblieben.


Es reicht schon, dass IK hier mit verfälschten Fakten arbeitet. Die von ihm hier verlinkte Bundestags-Drucksache spielte schon auf der Behörden-Sitzung im Januar 2012 zum Fahrpersonalgesetz eine Rolle. IK war anwesend, als die Behördenmitarbeiter erklärten, dass sie bei ihrer Recherche herausbekommen haben, dass die erwähnte Aussparung der Taxifahrer im weiteren Verlauf der Gesetzgebung, namentlich durch Einwirkung des Bundesrates, wieder herausgenommen wurde. Warum er den hier Mitlesenden, die nicht an der Sitzung teilgenommen haben, solche Fakten verschweigt, sollte er einmal erklären.

Ich mag weder diese unverschämte Wortverdreherei, wie sie arne13 an den Tag gelegt hat (selbstverständlich ohne ein einziges Zitat anzubringen) noch diese unverschämte Unterschlagung von Fakten von IK, dem diese seit dem Januar 2012 bekannt sind. So sollte man nicht miteinander umgehen.

Donner und Blitz
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Re: Anordnung - Vollzug des FPerG

Beitrag von Donner und Blitz » 27.10.2014, 19:06

FD hat geschrieben:Nun ist klar: Das FPerG gilt nicht für Taxifahrer!!! Die sind eindeutig von diesem Gesetz ausgenommen.
Falsch. Auf der Behörden-Sitzung im Januar 2012 zum Fahrpersonalgesetz erklärten die Behördenmitarbeiter (IK war anwesend), dass sie bei ihrer Recherche herausbekommen haben, dass die erwähnte Aussparung der Taxifahrer im weiteren Verlauf der Gesetzgebung, namentlich durch Einwirkung des Bundesrates, wieder herausgenommen wurde.

Warum IK solche Fakten unterschlägt, weiß ich nicht. Ich weiß aber, dass mich hier IK einmal einer erheblichen Geschwindigkeitsübertretung bezichtigt hat, und ich aus meiner DashCam dem hiesigen Moderator am die entsprechende Videosequenz zusandte. am hat dann hier öffentlich bestätigte, dass die von IK mit einem klaren nominalen Wert behauptete Geschwindigkeitsübertretung so nicht stattgefunden hat. Fazit: Mit Fakten nimmt es IK leider nicht so genau, wie es Not täte. Oder anders ausgedrückt: Man kann IK nicht vorbehaltlos trauen. Nicht einmal, wenn Dinge nach gültigem Dokument aussehen.
Zuletzt geändert von Donner und Blitz am 27.10.2014, 19:13, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Anordnung - Vollzug des FPerG

Beitrag von eichi » 27.10.2014, 19:17

Ergänzung zu D&B:
erklärten die Behördenmitarbeiter (IK war anwesend), dass sie bei ihrer Recherche
...zum Entstehen/ Entwicklung der jetzigen Fassung des FPersG...
Wurde von der AfA-Mitarbeiterin verständlich und fundiert
vorgetragen.
Es ist so bequem, unmündig zu sein. (Immanuel Kant)

Donner und Blitz
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Re: Anordnung - Vollzug des FPerG

Beitrag von Donner und Blitz » 27.10.2014, 19:33

FD hat geschrieben:So so. Die Behördenmitarbeiter haben erklärt, ertwas herausgefunden zu haben. Und wo ist der Beleg?
Brauchst du zur Nachfrage jemand, der dir die Kontaktdaten der hiesigen Taxenstelle und der AfA raussucht? Oder schaffst du das alleine?

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Re: Anordnung - Vollzug des FPerG

Beitrag von eichi » 27.10.2014, 19:39

Wurde bereits so von min. zwei bei der besagten Veranstaltung
Anwesenden hier im Forum bestätigt. Unmittelbar danach und
später auch.

ISSO
Es ist so bequem, unmündig zu sein. (Immanuel Kant)

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Re: Anordnung - Vollzug des FPerG

Beitrag von Yes » 27.10.2014, 19:40

IK hat geschrieben:Und ja, ich weiß, wir reden hier nicht vom Gesetz sondern von einer Drucksache, falls Yes auf diese kleine sprachliche Ungenauigkeit wartet :mrgreen:
Hallo IK, ich lauere doch nicht auf sprachliche Ungenauigkeiten...

Du bist vollkomen im Recht. Das Gericht muss § 3 FPersG auslegen, um den in diesem zum Ausdruck gebrachten Willen des Gesetzgebers zu ermitteln. Da der Wortlaut der Vorschrift offenlässt, ob diese auch solche Löhne erfasst, in deren Berechnung die Fahrleistung nur mittelbar einfließt, greift das Gericht bei seiner Auslegung auch auf die Entstehungsgeschichte und die Gesetzesmaterialien zum FPersG zurück. Hierzu gehört die BT-Drucksache, deren Inhalt zumindest ergibt, dass der Gesetzgeber die Umsatzbeteiligung von Taxi- und Mietwagenfahrern nicht erfassen wollte, weil hier die Fahrleistung nur mittelbare Bedeutung für die Entlohnung habe.
Rollerfahrer hat geschrieben:Das ist aber von 1970 :idea:
Das Fahrpersonalgesetz gilt seit 1971 und gehört damit zu den "ganz jungen" unter den Gesetzen. Das BGB ist nochmal 71 Jahre älter und das Strafgesetzbuch geht sogar auf das Jahr 1872 zurück. Bei ungeklärten Rechtsfragen wird auch heute noch auf deren Entstehungsgeschichte in den vergangenen Jahrhunderten zurückgegriffen. Das Alter des Fahrpersonalgesetzes dürfte keine Rolle spielen, zumal es zuletzt 2013 angepasst worden ist.
Poorboy hat geschrieben:Und das Ding ist seit 1987 aufgehoben!
Das Fahrpersonalgesetz wurde 1987 lediglich neugefasst.
Poorboy hat geschrieben:Der Prozess wird wegen Staatsraison verschleppt! Wer 1400 Taxen rechtswidrig zulässt ,um sie dann doch vom Markt zu nehmen, dürfte schadenersatzpflichtig sein!

Also verschleppen bis 2015, dann ist die Klage wegen ML gegenstandslos!

VG-Verfahren können schon mal drei Jahre dauern! Das ist System!
Zum einen macht der Mindestlohn die Umsatzbeteiligung nicht gegenstandslos. Zum anderen sind die Richter am Verwaltungsgericht (vgl. Art. 97 GG) unabhängig, auch von der BWVI. Zumal im vorliegenden Fall u. U. auch noch zwei ehrenamtliche Richter "aus dem Volk" mitentscheiden.
Donner und Blitz hat geschrieben:Warum IK solche Fakten unterschlägt, weiß ich nicht. Ich weiß aber, dass mich hier IK einmal einer erheblichen Geschwindigkeitsübertretung bezichtigt hat, und ich aus meiner DashCam dem hiesigen Moderator am die entsprechende Videosequenz zusandte. am hat dann hier öffentlich bestätigte, dass die von IK mit einem klaren nominalen Wert behauptete Geschwindigkeitsübertretung so nicht stattgefunden hat. Fazit: Mit Fakten nimmt es IK leider nicht so genau, wie es Not täte. Oder anders ausgedrückt: Man kann IK nicht vorbehaltlos trauen. Nicht einmal, wenn Dinge nach gültigem Dokument aussehen.
Ich halte die BT-Drucksache für echt.

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Re: Anordnung - Vollzug des FPerG

Beitrag von Donner und Blitz » 27.10.2014, 19:55

Yes hat geschrieben:Ich halte die BT-Drucksache für echt.
Wer zweifelt das an? Angezweifelt wird lediglich, ob der dort dokumentierte Stand der letzte im Gesetzgebungsverfahren war. "Nein" sagen Behördenmitarbeiter, die den Werdegang des Gesetzgebungsverfahren recherchiert haben, der dort dokumentierte Stand wäre ein früher. Später sei die Passage, nach der Taxifahrer von dem Verbot der Bezahlung nach Umsatzanteilen ausgenommen würden, herausgenommen worden. Entscheidend bei Gesetzgebung ist nicht, was jemand anfangs entwirft, sondern was schlussendlich verabschiedet wird. Das soll, nach glasklarer Aussage von Hamburger Behördenmitarbeitern, dann ohne Sonderstellung für Taxifahrer gewesen sein.

IK war, wie auch nach meiner Erinnerung arne13, bei der Behördensitzung Januar 2012 anwesend. Warum von IK ein falscher Eindruck erweckt wird durch Weglassung der Behörden-Infos, mag jeder für sich beurteilen. Redlich finde ich es jedenfalls nicht.

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Re: Anordnung - Vollzug des FPerG

Beitrag von Poorboy » 27.10.2014, 20:29

Was erwartest Du??? Dass sie ihre Betriebe schließen und Pizzaboten werden??

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Re: Anordnung - Vollzug des FPerG

Beitrag von IK » 27.10.2014, 21:14

Poorboy hat geschrieben:Was erwartest Du??? Dass sie ihre Betriebe schließen und Pizzaboten werden??

Poorboy
:mrgreen: :mrgreen: :mrgreen:

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Re: Anordnung - Vollzug des FPerG

Beitrag von IK » 27.10.2014, 21:22

@ HTV Tepichetage :mrgreen:

Ich unterschlage hier nichts, sondern wollte nur auf einen Beitrag von Poorboy eingehen, um zu zeigen wie die Entlohnung der Taxifahrer genannt wird. Deswegen habe ich die Drucksache rausgeholt. Bitte den Kontext beachten.

Ich wiess nicht, was ihr zwei in der Behördensitzung alles gehört habt. Denn das ist nicht wichtig. Ich habe erklärt, warum ich die Drucksache zitiert habe. Ihr aber solltet uns erklären, warum ihr mit dem Schaum vor dem Mund euch an Diskussionen beteiligt, welche euch eigentlich kalt lassen müssten. Irgendwie liegen bei euch Nerven blank.
Zuletzt geändert von IK am 27.10.2014, 21:24, insgesamt 2-mal geändert.

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Re: Anordnung - Vollzug des FPerG

Beitrag von IK » 27.10.2014, 22:04

FD hat geschrieben:
Donner und Blitz hat geschrieben: Falsch. Auf der Behörden-Sitzung im Januar 2012 zum Fahrpersonalgesetz erklärten die Behördenmitarbeiter (IK war anwesend), dass sie bei ihrer Recherche herausbekommen haben, dass die erwähnte Aussparung der Taxifahrer im weiteren Verlauf der Gesetzgebung, namentlich durch Einwirkung des Bundesrates, wieder herausgenommen wurde.
So so. Die Behördenmitarbeiter haben erklärt, ertwas herausgefunden zu haben. Und wo ist der Beleg? Erklären, darlegen, vielmehr einfach behaupten kann jeder alles und nichts.

Also BELEGE! Wo steht DAS?
Leider hat die Behördenmitarbeiterin die Sache nicht bis zum Schluss verfolgt. Nicht mal die Drucksache IV/1060 bis zum Ende gelesen. Denn das, was auf der Seite 11 steht ist nach dem Einwand des Bundesrates Sachstand gewesen. Die Bundesregierung hat einige Vorschläge des Bundesrates angenommen ( Seite 11, Zu 2.). Trotzdem ist man dabei verblieben, die Taxifahrer auszunehmen.

Im Anschluss tagten noch zwei Ausschüsse. Die Protokolle liegen vor. Von Taxen redete man nicht mehr. Die Endgültige Gesetzesfassung wurde dann in der Drucksache IV/1624 im Dezember 1970 festgelegt. Von Taxen kein Wort mehr.

Wer jetzt frohlockt und meint damit Beweis zu haben, dass für die Taxen das Gesetz doch gilt, sonst würde das in der Drucksache stehen, der freut sich zu früh. Diese Drucksache beschäftigt sich mit Teilbereichen des Problems, welche in den Ausschüssen beraten wurden. Im Ausschuss finden die Taxen keine Erwähnung, außer dass einer es für unfair findet, dass die Taxen ausgenommen sind.

Im Januar 1971 wurde das Gesetz verabschiedet. Es gab drei Redner, davon reden zwei von Taxen.

Nachzulesen HIER.

Insbesondere Seite 5, letzter Absatz und weiter auf die Seite 6 erster Absatz ( Abgeordnetter Haar SPD). Dazu die Rede von Herr Ollesch FDP ab Seite 6, letzter Absatz und weiter. Herr Verhar (CDU/CSU=Opposition) hat nicht wiedersprochen und nichts gegnteiliges gesagt. Gesetz wurde einstimmig beschlossen. Man war sich einig.

Das müsste doch reichen! Oder?

PS
die spätere Änderungen beziehen sich auf diesen Sachverhalt nicht mehr. Dieses Thema taucht nie wieder auf. Ich habe fünf Tage in der Stabi gesessen und jede Änderung des Gesetzes studiert. Der Gesetzestekst zu diesem Thema blieb immer gleich.

Donner und Blitz
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Re: Anordnung - Vollzug des FPerG

Beitrag von Donner und Blitz » 27.10.2014, 22:45

IK hat geschrieben:Ich habe fünf Tage in der Stabi gesessen und jede Änderung des Gesetzes studiert.
Dann warte ich einfach mal den Gang deines Muster-Verfahrens ab und welche Darstellung, Deine oder die der Behörde, sich dann als zutreffend herausstellt. Unabhängig davon bleibt aber trotzdem festzuhalten, dass du bei deinen Darstellungen das Ergebniss einer anderen Recherche hier nicht weiter erwähnt, also unter den Tisch hast fallen lassen.

Festzuhalten bleibt auch, und das schrieb ich von Anfang an, dass die bisherige Einnahmebeteiligung pro Tour in Verbindung mit den Vorschriften zum Mindestlohn nicht mehr durchzuhalten sein wird. Das bisherige Modell wird also so oder so nicht fortgeführt werden können.

arne13
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Re: Anordnung - Vollzug des FPerG

Beitrag von arne13 » 27.10.2014, 22:50

DuB,

wie immer wortgewaltig, aber irgendwie mangelt es an Inhalten, dass du dich beschwerst dir etwas in den Mund gelegt zu haben, aber gleichzeitig extremst verkürzt und sinnverfälschend zitierst, spricht für sich. Aber kommen wir zu den Inhalten:
Donner und Blitz hat geschrieben:Du musst mir nicht die Worte im Munde umdrehen, das mag ich nicht. Ich sprach nirgendwo vom Umsatz, sondern von dem vereinbarten Anteil am Umsatz, auf die der AN nach der Erwirtschaftung zweifelsfrei einen Rechtsabspruch hat, welchen ihm niemand mehr wegnehmen kann (Eigentumsgarantie des GG) - unabhängig von Auszahlungsmodalitäten. Wenn du Schwierigkeiten mit der hiesigen Rechtsordnung hast, mach das bitte mit dir selber aus.
Wie schon zehnmal vorher erwähnt meinst du mit Erwirtschaftung ja einen Lohnanspruch pro Tour, was hochwahrscheinlich falsch ist. Wann ein Lohnanspruch entsteht, kann man eigentlich wunderbar ableiten und zwar aus der Sozialgesetzgebung:
Das Entstehungsprinzip gilt im Beitragsrecht der Sozialversicherung. Demnach werden Beiträge bereits dann fällig, wenn der Anspruch des Arbeitnehmers auf das Arbeitsentgelt entsteht. Der Anspruch auf das Entgelt und damit die Berechnungsgrundlage der Beiträge ergibt sich aus dem Tarifvertrag oder dem Einzelarbeitsvertrag.
http://www.aok-business.de/fachthemen/s ... gsprinzip/

Wäre deine krüde Theorie richtig, dass nach jeder Tour ein Lohnanspruch im rechtlichen Sinne entsteht, käme jeder Arbeitgeber nach jeder Tour (Taxenunternehmer) oder vollen Arbeitsstunde (ziemlich viele andere AG) mächtig ins Schwitzen und aus dem Tippen gar nicht mehr raus. Ich dagegen würde ableiten, dass gem. Arbeitsvertrag der rechtliche Lohnanspruch monatlich gemäß der Lohnabrechnung entsteht, die natürlich vom Arbeitnehmer auf Richtigkeit zu überprüfen ist.

Im übrigen würde ich mich freuen, wenn du deine Theorien auch irgendwie belegen könntest. Ich denke, da du schon mit dem Eigentumsschutz aus dem GG argumentierst, ist dies eigentlich auch nicht zu viel verlangt.
Donner und Blitz hat geschrieben:Ein Arbeitsvertrag? In der üblichen Schriftform? ImTaxigewerbe? Ich ahnte nicht, dass du so schlecht informiert bist.
Sehr schade, ich bin nie ohne schriftlichen Arbeitsvertrag gefahren, wenn dies andere tuen, liegt es in ihrer eigenen Verantwortung. Ich würde es nicht tuen! Vielleicht liegt hierin die Problematik der Diskussion. Ich habe einige gelesen, und viele davon würde ich nicht unterschreiben!

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Re: Anordnung - Vollzug des FPerG

Beitrag von Poorboy » 27.10.2014, 22:56

Zum Schichtbeginn einmal Flensburg!

Macht € 200,- und drei Stunden, für den Fahrer € 80,- als Provision!

Danach leider fünf Stunden ohne Tour zum Mindestlohn, ergibt weitere € 42,- für den Kutscher!

Zum Feierabend also € 122,- für den Kutscher und € 78,- für den Wagenvermieter!

Ist doch nicht soooo schwer :mrgreen:

Poorboy

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Re: Anordnung - Vollzug des FPerG

Beitrag von IK » 27.10.2014, 23:01

Donner und Blitz hat geschrieben:Unabhängig davon bleibt aber trotzdem festzuhalten, dass du bei deinen Darstellungen das Ergebniss einer anderen Recherche hier nicht weiter erwähnt, also unter den Tisch hast fallen lassen.
Weil ich mich zu einem Sachverhalt äußere, bedeutet nicht, dass ich alle andere erwähnen muss, die ich kenne. Du suchst Kapmf, wo es weder Anlass noch Gegner gibt. Dass du dann aus einer solchen Nummer als Sieger rauskommen möchtest ist an sich tragisch. Mein Beileid.

Das mindert leider das Leiden der Forumsgemeinde nicht. In deinem Blutrausch richtest du viel Schaden an.
Das entgeht dir. Mach mal Pause. Geh spazieren, joggen, mach Yoga oder Zaubererkurs.

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Re: Anordnung - Vollzug des FPerG

Beitrag von Donner und Blitz » 27.10.2014, 23:14

arne13 hat geschrieben:wie immer wortgewaltig, aber irgendwie mangelt es an Inhalten (...) Aber kommen wir zu den Inhalten: [es folgen Zitate von mir]
Und das im gleichen Absatz - fällt dir der Widerspruch in deinen Zeilen jetzt selbst auf?

Und dann folgt bei dir ein Link auf eine AOK-Seite, von der ich befürchte, dass du den Inhalt nicht verstanden hast. Es geht nämlich darum, wann die Sozialbeiträge fällig sind, nicht, wann der Lohn fällig ist, und zwar weder als Rechtsanspruch noch als Auszahlung. Dazu hatte ich was geschrieben, du hast es gar als Zitat drinengelassen, aber offensichtlich nicht richtig zur Kenntnis genommen. Deshalb nochmal für dich wiederholt - und achte bitte auf die Ergänzung zum Schluss des Satzes:
Donner und Blitz hat geschrieben:Ich sprach nirgendwo vom Umsatz, sondern von dem vereinbarten Anteil am Umsatz, auf die der AN nach der Erwirtschaftung zweifelsfrei einen Rechtsabspruch hat, welchen ihm niemand mehr wegnehmen kann (Eigentumsgarantie des GG) - unabhängig von Auszahlungsmodalitäten.
Wenn du die Unterscheidung zwischen "Rechtsanspruch" und "Auszahlungsmodalitäten" hinbekommen hast, können wir gerne noch einmal diskutieren. Vorher hat es keinen Sinn, denn da kommt nur Unsinn wie folgender raus:
Wäre deine krüde Theorie richtig, dass nach jeder Tour ein Lohnanspruch im rechtlichen Sinne entsteht, käme jeder Arbeitgeber nach jeder Tour (Taxenunternehmer) oder vollen Arbeitsstunde (ziemlich viele andere AG) mächtig ins Schwitzen und aus dem Tippen gar nicht mehr raus. Ich dagegen würde ableiten, dass gem. Arbeitsvertrag der rechtliche Lohnanspruch monatlich gemäß der Lohnabrechnung entsteht, die natürlich vom Arbeitnehmer auf Richtigkeit zu überprüfen ist.

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Re: Anordnung - Vollzug des FPerG

Beitrag von Yes » 27.10.2014, 23:24

Wenn nichts anderes vereinbart worden ist, wird der Lohn gemäß § 614 Satz 1 BGB nach der Leistung der Dienste fällig.

arne13
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Re: Anordnung - Vollzug des FPerG

Beitrag von arne13 » 27.10.2014, 23:42

Deine herablassende Art und Weise ist schlicht peinlich und die Argumente fehlen, aber vielleicht lieferst du noch?!

Ganz offensichtlich hast du auch den Link der AOK nicht verstanden. Eine Beitragsschuld gegenüber den Sozialversicherungsträgern entsteht, wenn der LOHNANSPRUCH entsteht, nichts anderes ist hieraus abzuleiten und exakt über diesen LOHNANSPRUCH reden wir. Ich achte auch gerne auf deinen Zusatz, der aber nichts mit dem Thema zu tun hat. Und ja, ich wiederhole mich gerne:
Wäre deine krüde Theorie richtig, dass nach jeder Tour ein Lohnanspruch im rechtlichen Sinne entsteht, käme jeder Arbeitgeber nach jeder Tour (Taxenunternehmer) oder vollen Arbeitsstunde (ziemlich viele andere AG) mächtig ins Schwitzen und aus dem Tippen gar nicht mehr raus. Ich dagegen würde ableiten, dass gem. Arbeitsvertrag der rechtliche Lohnanspruch monatlich gemäß der Lohnabrechnung entsteht, die natürlich vom Arbeitnehmer auf Richtigkeit zu überprüfen ist.

E. G. Engel
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Re: Anordnung - Vollzug des FPerG

Beitrag von E. G. Engel » 27.10.2014, 23:49

@ yes

Wir wollen doch die Gerichte und Richter, auch nicht die Laienrichter, überschätzen. Wie heißt es doch so schön: „Auch Richter sind nur Menschen“. Das betrifft nicht nur Irrtümer sondern vor allem einen entsprechenden Wertekonsens, eingebettet in ein herrschendes System, auch von oben und unten. Kutscher sind nun einmal sehr weit unten. Mehr wie einmal erlebt in verschiedenen Variationen. Will ich aber nicht auswalzen.

***

Zu DuB, Zitat:

„Verdient also jemand in einer Stunde € 6,50 und in einer anderen € 10,50, hat der AG den unteren Lohn zu ergänzen. Mittelwertbildung ist nicht, weil der AG zu einer teilweisen Enteignung ganz sicher nicht berechtigt ist (Eigentumsschutz aus Grundgesetz).“

Komische Begründung, aber nennt sich Besitzstandswahrung und dürfte sich aus dem GG ableiten. Käme auch BGB in Frage: „pacta sunt servanda“ (Verträge müssen eingehalten werden.)



Erst dachte ich auch, der DuB spinnt mal wieder. Aber ich muss sagen, er liegt gar nicht so verkehrt. Ich muss mich korrigieren und entschuldigen. :oops: :oops: :oops:


Bisher fahren angestellte Taxifahrer auf Provisionsvereinbarung. Die einzelne Tour ist identisch mit einem einzelnen getätigten Geschäft im Namen des AG’S/Unternehmers. Dürfte wohl ohne Widerspruch Konsens sein. Gibt der Arbeitsvertrag des Taxifahrers nicht anderes her, was i.d.R. so sein dürfte, ist eben dieses einzelne Geschäft (Tour) die maßgebliche Einheit für die Provisionsvereinbarung.


Das dürfte auch dadurch bestätigt werden dass Fahrer keinen Anteil an einer einzelnen Fehltour (oder ähnlich) erhalten sondern nur im Erfolgsfall an der einzelnen Tour, dem erfolgreichen Einzelgeschäft, prozentual beteiligt ist. Also x% pro erfolgreichem Geschäftsvorfall. Was dann sonst?


Das am Monatsende die Summe der einzel abgeschlossenen Geschäfte (Touren) rechnungsmäßig identisch sind mit der Summe des bis dahin eingefahrenen Umsatzes ändert an der grundsätzlichen Betrachtung überhaupt nichts.


Daraus folgt fast zwangsläufig das wenn ein Fahrer in einer Stunde mit der vereinbarten Provision über den ML liegt er einen Anspruch nach Arbeitsvertrag, wenn nichts konkret anderes vereinbart wurde, auf den vereinbarten prozentualen Anteil hat. Der ML greift dann als untere Absicherung für den Fall dass sich aus dem vereinbarten prozentualen Umsatzanteil weniger als eben die 8,50 € ergibt. Das ML-Gesetz spricht dem Text nach ja eben von einem Mindeststundenlohn und nicht von einem Mindestmonatslohn. Drüber (pro Stunde) liegen darf man immer, nur nicht darunter.


Bleibt als letzter Rettungsanker noch § 133 BGB:

„Auslegung einer Willenserklärung“

„Bei der Auslegung einer Willenserklärung ist der wirkliche Wille zu erforschen und nicht an dem buchstäblichen Sinne des Ausdrucks zu haften.“



Aber eines dürfte auch klar sein, der Wille im Sinne des § 133 BGB bedeutet nicht heute so und morgen so, je nach gusto. Sollte aber ein Arbeitsrichter den Willen eines MWU erforschen wollen dürfte im schlecht werden. :roll: :roll: :roll:

Aber wenn der AG bzw. nicht das Risiko der Fehltour (oder ähnlich) übernimmt, respektive übernommen hat, ist er am Ar… . :twisted: :twisted: :twisted:

Das gibt eine Rechnerei.


Und dann noch das Thema Änderungskündigung. Geltendes Recht ist auch immer Grundlage rechtsgültiger Arbeitsverträge. Da muss nichts geändertgekündigt werden. Da kann nur gezahlt oder gekündigt werden. Sonst müsste man, auch wenn der Vergleich hinken mag, bei jeder Änderung der Sozialversicherungsgesetze geändertgekündigt werden.



It’s showtime. Großes Kino, ganz großes Kino.


Übrigens war heute die Taxenstelle inkl. Aschermann am Flieger und hat die Kollegen bei ihrer Pause belästigt.


Engel


Ergänzung @ arne13.

Ob jemand aus dem Tippen nicht mehr herauskommt oder nicht kann nicht Gegenstand einer rechtlichen Betrachtung und Bewertung sein, vor allem dann nicht wenn er selbst diesen Umstand zu verantworten hat. Kein Argument.

---
*** von jr - persönliche Ansprache entfernt
Zuletzt geändert von jr am 06.11.2014, 03:44, insgesamt 3-mal geändert.

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Re: Anordnung - Vollzug des FPerG

Beitrag von Poorboy » 28.10.2014, 00:58

Mein Flensburg-Beispiel war kein Spaß, das ist Folge der Provisionsvereinbarung plus Mindestlohn!
Zahlungsanspruch entsteht unmittelbar bei Geschäftsabschluss oder geleisteter Arbeitszeit, nicht erst bei Abrechnung!

Poorboy

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