Konzessionsverl. / Neuwagen ohne "Fiskaltaxameter"

Benutzeravatar
reasoner
Vielschreiber
Beiträge: 6884
Registriert: 25.01.2009, 06:34
Wohnort: Berlin

Beitrag von reasoner » 15.05.2012, 06:57

ImmerMitDerRuhe hat geschrieben:Begreife eure "Denke" nicht.
Das kannst du schlecht uns in die Schuhe schieben.

Ivica geht von der Ermittlung der Tageseinnahmen durch Kassensturz aus. Da müssen natürlich erst einmal alle Einnahmen drin sein, oder eine Privatentnahme ist entsprechend dokumentiert (das ist ein bisschen weltfremd).

Was gar nicht geht, Ivica, ist, dass du von Hause aus davon ausgehst, dass die Art der Ermittlung der Einnahmen durch Kassensturz sowieso nicht stimmt. Diese Ansicht ist genau so verkürzt wie die, dass Mehrwagenunternehmer sowieso alle nicht abgabenehrlich arbeiten. Das willst du dir ja auch nicht nachsagen lassen.

Wattwurm
Vielschreiber
Beiträge: 11156
Registriert: 14.07.2007, 20:40

Beitrag von Wattwurm » 15.05.2012, 07:49

Glaubt Ihr im Ernst das es einem Betriebsprüfer sonderlich interessiert, ob Ihr Euren Pausenkaffee oder Eure Mopo bei einem Kassensturz berücksichtigt? Wenn unter dem Strich alle Daten einer Plausibilitätsprüfung standhalten, alle betriebsrelevanten Daten zeitnah und korrekt erfasst wurden, dann könnt Ihr Euch die Quittung über 50 Cent für die Mopo oder den Pappbecher Kaffee sparen! Betriebsprüfer fahnden nicht nach Unternehmern die ihren Pappbecher Kaffee oder die Bockwurst mit Löwensenf nicht als Einnahme berücksichtigt haben, sondern nach Leuten die permanent "vergessen" ein Drittel ihrer Tageseinnahmen als Umsatz zu deklarieren! Ich als Alleinfahrer ermittel meine Tageseinnahmen auch per Kassensturz. Ich gehe dann kurz im Kopf durch, wo und in welcher Höhe ich mir eine Privatentnahme erlaubt habe, und addiere sie zu den Einnahmen dazu und fertig! Da geht es in aller Regel um Beträge unter 10 Euro am Tag! Für einen Betriebsprüfer sind das "Peanuts" mit denen er sich nicht beschäftigt!

Gemäß § 4 Abs. 5 Nr.5 EKStG steht uns eine steuerfreie Verpflegungspauschale in Höhe von 6.- Euro am Tag zu!

Wird der Steuerpflichtige vorübergehend von seiner Wohnung und dem Mittelpunkt seiner dauerhaft angelegten betrieblichen Tätigkeit entfernt betrieblich tätig, ist für jeden Kalendertag, an dem der Steuerpflichtige wegen dieser vorübergehenden Tätigkeit von seiner Wohnung und seinem Tätigkeitsmittelpunkt.....

.... weniger als 14 Stunden, aber mindestens 8 Stunden abwesend ist, ein Pauschbetrag von 6 Euro abzuziehen!


Also 6.- Euro stehen Euch als Verpflegungsmehraufwand laut Gesetz sowieso zu, ohne das diese 6.- Euro auf den Umsatz draufzusatteln sind! Nur das was 6.- Euro überschreitet, muß als Privatentnahme berücksichtigt werden! Die Mopo, der Pappbecher Kaffee und eine Bockwurst mit Senf dürfte damit abgedeckt sein!

Entspannt Euch mal wieder...! Auch Betriebsprüfer sind keine Pennschieders...! Dann wollen wir das auch nicht sein!

Benutzeravatar
reasoner
Vielschreiber
Beiträge: 6884
Registriert: 25.01.2009, 06:34
Wohnort: Berlin

Beitrag von reasoner » 15.05.2012, 08:30

Ein bisschen schummeln ist okay, ja? Hast du griechische Vorfahren?

Hauke
Vielschreiber
Beiträge: 1326
Registriert: 16.11.2010, 08:42
Wohnort: Cuxhaven

Beitrag von Hauke » 15.05.2012, 08:55

Wattwurm hat geschrieben: Gemäß § 4 Abs. 5 Nr.5 EKStG steht uns eine steuerfreie Verpflegungspauschale in Höhe von 6.- Euro am Tag zu!
Was natürlich Blödsinn ist, denn mit der Verpflegungspauschale darf man wenn man darunter fällt, zwar seine Einkommensteuer kürzen aber auf gar keinen Fall seine Umsatzsteuer, was man aber machen würde wenn man die 6€ aus der Kasse nimmt und nicht als Privatentnahme deklariert.

Natürlich sieht die Praxis anders aus, aber ein FA-Beamter wird bei täglich 5-10€ unterschlagenen Umsatz vorrechnen, das es sich um monatlich (Werktage) 100-200€ handelt und wird die Umsatzsteuer dafür berechnen... Geschätzt berechnen, was immer ganz schlecht ist ;) weil bei der nächsten Ungereimtheit weiter geschätzt wird. Das mit der Verpflegungspauschale nach EKStG zu rechtfertigen ist schon sehr kühn und bringt vermutlich den trockensten Steuerfahnder zum lachen.

Scheint aber in Unternehmerkreisen normal zu sein, das sie ihre Einkommensteuer und die Umsatzsteuer gedanklich nicht getrennt bekommen und ihren Brutto-Umsatz als Gewinn vor Steuer betrachten.

eichi
Vielschreiber
Beiträge: 3967
Registriert: 16.06.2009, 13:25
Wohnort: Hamburg Nord

Beitrag von eichi » 15.05.2012, 14:55

Ivo schüttet wahrscheinlich am Schichtende sein Potschmonotsch aus und zählt, was rausfällt
und sagt: Das ist meine Einnahme.

Ich addiere Taxametermeterumsatz, andere Einnahmen, subtrahiere Ausgaben und Bargeldlos-Umsatz
und weiß dann genau, wieviel mein Scheff zu kriegen hat.
Was dann noch da ist, ist mein Wechselgeld, was darüber hinausgeht, Trinkgeld, puh, fertig!
Es ist so bequem, unmündig zu sein. (Immanuel Kant)

Benutzeravatar
IK
Vielschreiber
Beiträge: 4009
Registriert: 30.10.2009, 18:57
Wohnort: Hamburg
Kontaktdaten:

Beitrag von IK » 15.05.2012, 15:08

@reasoner
.... oder eine Privatentnahme ist entsprechend dokumentiert (das ist ein bisschen weltfremd).
Genau das ist der Punkt um den es mir hier geht.
Kassensturz ist eine Einladung zur Hinterziehung.

Wer soll dieser Versuchung widerstehen?
Die EWU?
Was gar nicht geht, Ivica, ist, dass du von Hause aus davon ausgehst, dass die Art der Ermittlung der Einnahmen durch Kassensturz sowieso nicht stimmt. Diese Ansicht ist genau so verkürzt wie die, dass Mehrwagenunternehmer sowieso alle nicht abgabenehrlich arbeiten. Das willst du dir ja auch nicht nachsagen lassen.
Die Pflicht die Schichtzettel zu führen ist eine viel schwierigere Ausgangsposition für die Umsatzverkürzung. Besonders deswegen, weil die Taxameterdaten von den Behörden ausgelesen werden.

Bei der Kassensturtzmethode gibt es gar keine Kontrolle, außer der Plausibilität. Diese ist aber für die EWU ohne Fahrer sowieso kein Thema. Es reichen 80-90 Cent als KM-Schnitt. Ich erinnere gerne, dass manche EWU hier damit prahlten, dass ihre KM-Schnitte auf dem Hansaniveau sind.

In der Kombination mit Kassensturz können sie einen großen Teil der Einnahmen verschwinden lassen und sich dafür Gold oder Schmuddelhefte :oops: kaufen.

Ivica

RaimundHH
Vielschreiber
Beiträge: 865
Registriert: 06.09.2011, 02:00
Wohnort: Hamburg

Beitrag von RaimundHH » 15.05.2012, 15:11

Moin,

nachdem ich jetzt diverse Arten der Einnahmenermittlung mir
durchgelesen haben, die zu kommentieren ich mir jetzt
erspare, würde ich doch gerne wieder auf das Thema
zurückkommen.

Bin ich denn der Einzige hier, der die derzeitige
Praxis der Taxenbehörde bzgl. der angeblichen Pflicht,
seinen Taxameter vor 2017 umzurüsten, bzw. zu ersetzen
kritisch hinterfragt?!

Grüße

nightdancer
Vielschreiber
Beiträge: 1347
Registriert: 28.08.2004, 20:19
Wohnort: Wilder Süden

Beitrag von nightdancer » 15.05.2012, 15:25

Hier im Süden führen wir aus internen Gründen Schichtzettel. Aber weder Behörde noch FA möchten diese sehen. Wie ich schon mehrfach erläutert habe, sind sie auch wenig aussagefähig, da die tatsächlichen Einnahmen so nicht ermittelt werden können. Daran wird der FT(der faktisch ja nur die Schichtzettel ersetzen soll) auch nix ändern(wie auch mehrfach schon erläutert). Bevor wieder paar Großleuchten hier maulen - 1. geht es nicht anders 2. ist es legal..........

GS1471
User
Beiträge: 24
Registriert: 16.01.2010, 14:32
Wohnort: Hamburg

Beitrag von GS1471 » 15.05.2012, 19:30

Hallo raimundhh !
Habe mir Deinen Beitrag mit grossem Interesse durchgelesen und auch gleich ausgedruckt.
Habe nämlich auch demnächst die Konzessionsverlängerung anstehen und war bis jetzt auch total verunsichert ,was zun tun ist.
Mein jetziges Taxameter nachrüsten oder das neue Fiskalmeter von der Behörde sponsorn lassen ??? Oder doch gar nichts von beidem !?
Habe mal meinen Steuerberater darauf angesetzt , ob er mir etwas schwarz auf weiss bringen kann , was man bei der Behörde vorlegen kann.
Vielen Dank erstmal für Deinen Beitrag und hoffe ,daß es hier noch ein paar nützliche Tipps zu DIESEM THEMA gibt !!!!
Gruß
Auch Fehltouren müssen gefahren werden !

Benutzeravatar
Anna Chronismus
Vielschreiber
Beiträge: 2583
Registriert: 24.09.2009, 12:15
Wohnort: Hamburg

Beitrag von Anna Chronismus » 16.05.2012, 10:41

RaimundHH hat geschrieben:Bin ich denn der Einzige hier, der die derzeitige Praxis der Taxenbehörde bzgl. der angeblichen Pflicht, seinen Taxameter vor 2017 umzurüsten, bzw. zu ersetzen kritisch hinterfragt?!
Also erst einmal Respekt für die gezeigte Zivilcourage des "Nein"-Sagens, als Du Unrechtes vermutetest. Die nachfolgende Konzessionsverlängerung hat Dir Recht gegegeben.

Davon abgesehen kann ich den Trend zu ehrlichen Einnahme-Angaben (Fiskaltaxameter) nur begrüßen, wir führen bei uns so etwas in Kürze ein. Denn nur mit ehrlichen Zahlen kann man gewerbepolitisch vorankommen (Stichwort "auskömmliches Einkommen"). Im Übrigen entfällt bei der Lösung Fiskaltaxamter/Tesymex der Zwang zum handschriftlichen Schichtzettel.

E. G. Engel
Vielschreiber
Beiträge: 1863
Registriert: 06.09.2004, 23:11
Wohnort: Hamburg

Beitrag von E. G. Engel » 16.05.2012, 12:07

Zitat I.K.

„Genau das ist der Punkt um den es mir hier geht.
Kassensturz ist eine Einladung zur Hinterziehung.

Wer soll dieser Versuchung widerstehen?
Die EWU?“



Hast Du keine Erfahrungswerte? Ich meine vor Deiner Zeit als MWU warst Du doch ein EWU. Das war die Zeit, vielleicht erinnerst Du Dich, bevor Du 60.000.- € auf den Markt geschmissen hast um Dich mit zwei Genossenschaftsanteilen beim Hansafunk einzukaufen und zu verschlechtern, folgt man Deiner Interpretation. Was für eine ehrliche Haut. Schmeisst 60.000.- € auf den Markt um dem Schmusddel zu entkommen.



Zitate I.K.

"Die Pflicht die Schichtzettel zu führen ist eine viel schwierigere Ausgangsposition für die Umsatzverkürzung."

Ist eben nur was für Profis die mittels „Key“ den Überblick behalten. Könnte ja jeder kommen wenn es so einfach wäre."


Besonders deswegen, weil die Taxameterdaten von den Behörden ausgelesen werden.

Aha, wusste ich noch gar nicht. Wie stellt man eigentlich die Datenanzeige der Taxameter auf 3-stellig? Ich krieg‘s einfach nicht mehr zusammen.


"Bei der Kassensturtzmethode gibt es gar keine Kontrolle, außer der Plausibilität. Diese ist aber für die EWU ohne Fahrer sowieso kein Thema. Es reichen 80-90 Cent als KM-Schnitt. Ich erinnere gerne, dass manche EWU hier damit prahlten, dass ihre KM-Schnitte auf dem Hansaniveau sind."

Klar. Vor ein paar Tagen erklärte mir ein Hansagenosse: „Es gibt auch EWU-Alleinfahrer die 25.- € Umsatz/Std. fahren, nicht nur Hansafahrer.“ Klar, Sonntags zwischen 2:00 Uhr und 6:00 Uhr morgens. Aber man kann auch tagsüber 75.- €/Std. als „Graupe“ schaffen. Vom Flieger zu Airbus und umgehend mit Einsteiger zurück zum Flieger.


"In der Kombination mit Kassensturz können sie einen großen Teil der Einnahmen verschwinden lassen und sich dafür Gold oder Schmuddelhefte kaufen."

Na klar. Bei einer Graupe hängt meist der linke Arm runter weil die goldene Rolex mit Brillantenlünette so schwer ist und, da musst Du einmal genau hinschauen, erst die Hornhaut an der rechten Hand. Schon richtig abartig.


Tauchen Sie ein die Welt des I.K. Erleben sie 1001 und eine Nacht. Lassen Sie sich verzaubern von Geschichten ohne Ende.

RaimundHH
Vielschreiber
Beiträge: 865
Registriert: 06.09.2011, 02:00
Wohnort: Hamburg

Beitrag von RaimundHH » 16.05.2012, 12:43

Anna Chronismus hat geschrieben:
Davon abgesehen kann ich den Trend zu ehrlichen Einnahme-Angaben (Fiskaltaxameter) nur begrüßen, wir führen bei uns so etwas in Kürze ein. Denn nur mit ehrlichen Zahlen kann man gewerbepolitisch vorankommen (Stichwort "auskömmliches Einkommen"). Im Übrigen entfällt bei der Lösung Fiskaltaxamter/Tesymex der Zwang zum handschriftlichen Schichtzettel.
Moin,

mir geht es auch nicht darum, die Vorgaben des BMFs zu kritisieren
oder zu umgehen, ich habe jedoch ein großes Problem mit der
"Umsetzungspolitik" in Hamburg.

1. Wie kam die Kooperation der Fa. Tesymex und der Hamburger
Taxenbehörde zustande? Ich finde es sehr bedenklich, wenn eine
Gutachterfirma einen Lösungsvorschlag für das selbstbegutachtete
Problem präsentiert und der Vertrieb dieses privatwirtschaftlichen
Produkts durch die Behörde subventioniert wird.

2. Wieso sollen alle meine Fahrten (auch Privatfahrten)
von einem Dienstleister per GPS-Daten erfaßt und gespeichert werden?

3. Wieso sollen meine steuerliche Daten von einem externen Dienstleister
erfaßt und gespeichert werden?

4. Wieso soll ich meinen Taxameter innerhalb der Übergangszeit aufrüsten,
obwohl er dadurch nicht die Vorgaben des BMFs erfüllt?

5. Wer entscheidet eigentlich, welche Taxameter/-systeme die Vorgaben
des BMFs erfüllen? Gibt es seitens des BMFs eine Klassifizierung?

6. Die Regelungen des BMFs gelten ja wohl deutschlandweit. Wie wird das
in anderen Bundesländern gehandhabt? Gibt es keinen Rechtsanspruch
auf eine bundesweite Regelung?!

Ich habe mir das maßgebende Schreiben des BMFs mehrfach durchgelesen,
konnte jedoch nirgends etwas von GPS-Datenerfassung, externe
DAtenerfassung/-speicherung, Keysysteme lesen.

Wenn wir davon ausgehen, daß bis 2017 alle Taxameter in
Deutschland umgerüstet oder ersetzt werden müssen, ist es doch
sehr unwahrscheinlich, daß das Tesymex-System die einzige am Markt
befindliche Version bleiben wird und nicht auch "schlankere" Versionen
entwickelt und angeboten werden.

Grüße

nightdancer
Vielschreiber
Beiträge: 1347
Registriert: 28.08.2004, 20:19
Wohnort: Wilder Süden

Beitrag von nightdancer » 16.05.2012, 14:06

Ist der Kienzle T21 nicht auch FT tauglich?

Benutzeravatar
IK
Vielschreiber
Beiträge: 4009
Registriert: 30.10.2009, 18:57
Wohnort: Hamburg
Kontaktdaten:

Beitrag von IK » 16.05.2012, 17:08

@ Engel
Hast Du keine Erfahrungswerte? Ich meine vor Deiner Zeit als MWU warst Du doch ein EWU. Das war die Zeit, vielleicht erinnerst Du Dich, bevor Du 60.000.- € auf den Markt geschmissen hast um Dich mit zwei Genossenschaftsanteilen beim Hansafunk einzukaufen und zu verschlechtern, folgt man Deiner Interpretation. Was für eine ehrliche Haut. Schmeisst 60.000.- € auf den Markt um dem Schmusddel zu entkommen.
Als ich ein Auto hatte, habe ich keine Schichtzettel geführt. Das mache ich heute auch nicht.

Ich habe einen Fahrtenbuch im Auto, wo alle Daten eines Schichtzettels in jeder Schicht erfasst werden. Ein Fahrtenbuch reicht für 6 Monate. Das heißt, dass jeder Fahrer in meinem Betrieb, aber auch jeder Prüfer pro Fahrtenbuch 6 Monate zurückschaue kann. Ein solches Buch kann man nicht fälschen. Jede Schicht ein anderer Fahrer, eine andere Handschrift und die Daten, welche chronologisch aufeinander bauen.

Dazu habe ich Cey-System und speichere jede Tour. Auch diese Daten passen exakt mit den Daten in den Fahrtenbüchern.
Ist eben nur was für Profis die mittels „Key“ den Überblick behalten. Könnte ja jeder kommen wenn es so einfach wäre."
Du willst hier den Eindruck erwecken, dass man die elektronisch erfassten Daten ohne Mühe fälschen kann. Das kann sein. Aber mit einem Fahrtenbuch diese dann synchron zu halten, halte ich für ausgeschlossen.
Aha, wusste ich noch gar nicht. Wie stellt man eigentlich die Datenanzeige der Taxameter auf 3-stellig? Ich krieg‘s einfach nicht mehr zusammen.
Warum brauchst du den Taxameter auf 3-stellig? Ich habe es 5-stellig.

Bei dir sind offensichtlich die Hansa-Voruteile das Top-Thema. Wie man das Gewerbe unter einen Hut bekommt, oder wie man die Schwarzarbeit oder Umsatzverkürzung eindämmt, ist bei dir auch Thema, aber nur solange, bis es deine erwähnten Vorurteile bekräftigt. Sonst musst du dagegen halten.

Man kann es auch als ....-starrsinn nennen.

Ivica

P.S.
Du scheinst wieder mit mehreren unterwegs zu sein. :oops:

Benutzeravatar
reasoner
Vielschreiber
Beiträge: 6884
Registriert: 25.01.2009, 06:34
Wohnort: Berlin

Beitrag von reasoner » 16.05.2012, 17:24

Im BMF-Schreiben stehen noch einmal die steuerlichen Anforderungen, die bereits seit einigen Jahren für Unternehmen Bestand haben (GoBS, GDPdU). Diese Daten befinden sich auf meinem Computer (und sind gesichert). Weiter:
Ist die komplette Speicherung aller steuerlich relevanten Daten - bei der Registrierkasse ins­ besondere Journal-, Auswertungs-, Programmier- und Stammdatenänderungsdaten - innerhalb des Geräts nicht möglich, müssen diese Daten unveränderbar und maschinell auswertbar auf einem externen Datenträger gespeichert werden.
http://www.bzp.org/Content/MELDUNGEN/20 ... 1.2010.pdf

Nichts von Tesymex zu lesen. Daher können diese Daten (das sind ja keine anderen) ebenfalls zu Hause gespeichert werden, wie mir auch Rechtsanwaelte bestätigten.

Durch das Insika-Verfahren sind die Daten dahingehend gesichert, dass man manuelle Veränderungen bemerkt.

Ohne Gewähr.

Poorboy
Vielschreiber
Beiträge: 5147
Registriert: 21.01.2005, 06:23

Beitrag von Poorboy » 16.05.2012, 19:40

Seit wann heben Beamte Gesetze und Urteile des Bundesfinanzhofs per Erlass auf?????

Wieso soll der Erlass per Unterschrift anerkannt werden? Gesetze und Urteile brauchen nicht Taxlers Unterschrift, um zu gelten!!!

Wann kommt der Erlass, ab sofort zu schweben?? Ist so wenig möglich wie die geforderte Datensicherung.

Poorboy

roter stern
Vielschreiber
Beiträge: 667
Registriert: 17.06.2004, 10:21
Wohnort: Hamburg

Beitrag von roter stern » 16.05.2012, 23:06

Und wie sollen die Daten gespeichert werden ?
Vor zehn Jahren hatten wir noch Windows 311.
Oder war es Windows 98 ?
Selbst Museen für digitale Kunst ( jo die gibt es ) haben Schwierigkeiten
altes Material aufzubewahren.
Was maßen sich die Finanzbehörden an ?
Sie sollten lieber nicht drittklassige Programmierer ihr Elster Pogramm
als Standard für alle Steuerpflichtige machen !
so long
roter stern

Poorboy
Vielschreiber
Beiträge: 5147
Registriert: 21.01.2005, 06:23

Beitrag von Poorboy » 16.05.2012, 23:55

Mir ist eine externe Festplatte mit Fotos final abgeraucht.
Mit Key-Daten käme ich wohl mit in die Hansa-Zellen.

Idiotie pur.


Daten vom Taxameter direkt ans Finanzamt. Sollen die doch sehen, wie man bei monatlich wechselnden Datei-Formaten bis in die Ewigkeit speichert.

Poorboy

arne13
Vielschreiber
Beiträge: 831
Registriert: 18.07.2004, 04:43

Beitrag von arne13 » 17.05.2012, 00:21

@reasoner

Völlig richtig, nur will die Behörde in Hamburg Fiskaltaxameter nur fördern, wenn die Daten bei einem externen Dienstleister, z.B. Tesymex ausgelagert werden, und diese dann beispielsweise für Gutachten, Auswertungen, Konzessionsverlängerungen usw. zur Verfügung stehen. Dies steht ihnen auch frei. Sie wollen nur etwas fördern, von dem sie selbst auch einen Vorteil haben, z.B. eine erhebliche Arbeitserleichterung bei Konzessionsverlängerungen.

Zur Zeit können meines Wissens die verschlüsselten Daten allerdings nicht per Cey ausgelesen werden, da die Signiereinheit nicht im Taxameter sondern per Kabel verbunden in einer externen Gehäuse untergebracht ist.

Gruß
Arne

Benutzeravatar
reasoner
Vielschreiber
Beiträge: 6884
Registriert: 25.01.2009, 06:34
Wohnort: Berlin

Beitrag von reasoner » 17.05.2012, 08:28

Okay, danke, das war mir neu.

Der Preis für die Speicherung von Tesymex ist unverschämt, zumal L&K an den Gutachten ebenfalls reichlich verdienen dürften. Was ist denn für HH, insbesondere für das Gewerbe bei den inzwischen 4 oder 5 erstellten Gutachten hervorgegangen? Allenfalls Annäherungswerte für Plausi-Prüfungen. Und ein Gutachten nach 13(4) stellt es nicht dar.

Antworten