Behörden-Vorschlag zur künftigen Fahrerentlohnung stützt HTV

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Otto126
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Beitrag von Otto126 » 04.08.2012, 22:04

Poorboy hat geschrieben:Was Otto nicht versteht, muss eine Lücke sein!!

Warum das Gesetz nur für Angestellte gilt verstehen sie nicht!!

Ist auch nicht nötig sofern sie sich nur daran halten.

Also, die Gefahr sieht der Gesetzgeber alleine bei den Angestellten.

Muss man so hinnehmen, auch ohne die Zusammenhänge zu erfassen Otto!

Poorboy
Nein, muss man nicht.

Nur Doofe nehmen alles so hin...
"In der Lebenswelt gibt es drei Kategorien, das Essbare, das Kopulierbare und das Gefährliche"

"Mir gefällt Ihr Benehmen nicht."
"Macht nichts. Ich verkauf's ja nicht."

Wat woll'n die Atzen eigentlich von mir?

Schmidt-Taxi

Beitrag von Schmidt-Taxi » 04.08.2012, 22:27

FR März 2010

Volkswirte wie Ifo-Chef Hans-Werner Sinn oder Deutsche-Bank-Ökonom Mayer sehen die einzige Chance im Ausbau des Niedriglohnsektors.

Michael Hüther, Direktor des Instituts der deutschen Wirtschaft:

"Die Herren Sinn und Mayer irren, wenn sie glauben, nur durch mehr Tellerwäscher, Gärtner oder Schrankenwärter käme Deutschland voran. Das Gegenteil ist richtig.
Wir müssen die Menschen besser qualifizieren, mehr in Bildung investieren. Kurzum: Wir müssen höhere Löhne möglich machen
!"

FR September 2010

Mit ihren Vorschlägen versuchen die Juristen, Antworten auf Fragen zu finden, deren Behandlung der Gesetzgeber seit Jahren beharrlich verweigert.
Zwischen 1998 und 2008 ist der Anteil der Normalarbeitsverhältnisse − also der unbefristeten Vollzeitjobs − an allen Beschäftigungsformen von
72, 6 Prozent auf 66 Prozent gesunken. Das ist schon deshalb relevant, weil die Finanzierbarkeit von Krankenversicherung, Pflege und Rente eine
mindestens vierzigjährige, ununterbrochene Erwerbsbiografie voraussetzt. An deren Stelle treten aber zunehmend prekäre Beschäftigungsverhältnisse,
also 400-Euro-Jobs, befristete Arbeitsverhältnisse und Leiharbeit. Die Zunahme dieser Beschäftigungsformen betrachten die Juristen mit Argwohn.

400-Euro-Jobs kein gutes Modell für Übergang in ersten Arbeitsmarkt

In einem 120-seitigen Gutachten für den Juristentag hatte der Bonner Arbeitsrechtler Professor Raimund Waltermann geklagt, die Konzeptlosigkeit
des Gesetzgebers werde eine Flut von „Billiglöhnern“ zur Folge haben, die wegen fehlender Altersvorsorge mit Steuergeldern aufgefangen werden
müssten.

Einhellig bescheinigten die Juristen vor allem den 400-Euro-Jobs, kein taugliches Modell des Übergangs in den ersten Arbeitsmarkt zu sein.
Professor Wolfhard Kohte aus Halle kritisierte, nicht nur würden 400-Euro-Jobber immer wieder um ihren Anspruch auf Urlaub, Lohnfortzahlung
und Sonderzahlungen betrogen: „ Die auf diese Weise begründeten Arbeitsverhältnisse sind in aller Regel ertragsschwach und qualifizierungsarm,
führen kaum zu nachhaltiger Beschäftigung, jedoch zu gravierender Altersarmut.
________________________________________________

Na bitte, und wie sieht's heute aus .....?????

Poorboy
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Beitrag von Poorboy » 04.08.2012, 23:44

Die Herren meinen, das liegt alles am Fahrpersonalgesetz?

Poorboy

Schmidt-Taxi

Beitrag von Schmidt-Taxi » 04.08.2012, 23:56

Ja!

Oder isses Dir lieber Du hast Schuld?

Poorboy
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Beitrag von Poorboy » 05.08.2012, 00:13

Am Fahrpersonalgesetz??

Poorboy

Schmidt-Taxi

Beitrag von Schmidt-Taxi » 05.08.2012, 00:40

Und wie gehts sonst so?

Poorboy
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Beitrag von Poorboy » 05.08.2012, 00:54

Prima, weil Du den Halbsatz im Fahrpersonalgetz gefunden hast. Das zerfrisst ja auch den Otto.

Poorboy

Filou
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Beitrag von Filou » 05.08.2012, 01:20

Eure Streitereien lösen sich aber in Luft auf, wenn Fakten und Daten Gesetzesänderungen nötig machen. Und dass an uns betreffenden Gesetzen irgendwann gearbeitet werden muss, sollte auch dem letzten einleuchten.

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Beitrag von Poorboy » 05.08.2012, 06:13

Gesetze bedürfen keiner Änderung weil sie von Leuten diskutiert werden, die sie nicht einmal verstehen!!

Das Fahrpersonalgesetz verbietet eine Entlohnungs-Art für angestellte Fahrer und beschäftigt sich überhaupt nicht mit Arbeits- oder Einsatzzeiten.

Die Verkehrgefährdung sieht der Gesetzgeber aus gutem Grund in der verbotenen Entlohnungsart. Das ist alles.

Da der Unternehmer aber von niemandem "entlohnt" wird, sondern Umsatz generiert, fällt er logischerweise nicht unter dieses Gesetz!!

Poorboy

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Otto126
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Beitrag von Otto126 » 05.08.2012, 07:12

Poorboy hat geschrieben:Gesetze bedürfen keiner Änderung weil sie von Leuten diskutiert werden, die sie nicht einmal verstehen!!

Das Fahrpersonalgesetz verbietet eine Entlohnung für angestellte Fahrer und beschäftigt sich überhaupt nicht mit Arbeits- oder Einsatzzeiten.

Die Verkehrgefährdung sieht der Gesetzgeber aus gutem Grund in der verbotenen Entlohnungsart. Das ist alles.

Da der Unternehmer aber von niemandem "entlohnt" wird, sondern Umsatz generiert, fällt er logischerweise nicht unter dieses Gesetz!!

Poorboy
Der erste und der letzte Satz sind sowas von dämlich, da fällt einem fast nix mehr zu ein.

Warum sieht der Gesetzgeber in der Entlohnungsart "Akkord" eine Verkehrsgefährdung? Weil zu schnell gefahren wird, um in möglichst kurzer Zeit möglichst viel Umsatz zu generieren - da gibt es in der realen Welt jenseits der Poorboy'schen Nebelmaschine keinen Unterschied zwischen dir und mir. Wenn ich keinen Umsatz generiere, werde ich nicht entlohnt.
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Beitrag von oldstrolch » 05.08.2012, 07:55

Poorboy hat geschrieben: Das Fahrpersonalgesetz verbietet eine Entlohnung für angestellte Fahrer
Poorboy

????????????????????.....wie erkläre ich das meinen fahrern.....??????

8) 8) 8) 8) 8) 8) :lol: :lol: :lol: :lol: :lol: :lol: :lol:
ich würde mich ja mit dir geistig duellieren,aber du bist unbewaffnet


komm auf die dunkle seite der macht....wir haben kekse :D


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Beitrag von Poorboy » 05.08.2012, 07:59

Otto126 hat geschrieben: Wenn ich keinen Umsatz generiere, werde ich nicht entlohnt.
Eben, Otto, das ist übrigens kein Akkord!!!

Und nun versuche einmal zu ergründen, was uns beide unterscheidet.

Wo liegt Dein Handicap, das ich nicht habe??? Das meine ich jetzt nicht intellektuell, mir liegt es fern, Dich zu beleidigen!!!

Poorboy

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Beitrag von oldstrolch » 05.08.2012, 08:23

Poorboy hat geschrieben: Das Fahrpersonalgesetz verbietet eine Entlohnungs-Art für angestellte Fahrer
Poorboy
dummdreist mal berichtigt anstatt fehler zuzugeben.

mal nen fehler zugeben zeugt eigendlich von grösse.

aber der poorboy scheint ein zwerg zu sein. :lol: :lol: :lol:
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Beitrag von Filou » 05.08.2012, 13:04

oldstrolch hat geschrieben:
Poorboy hat geschrieben: Das Fahrpersonalgesetz verbietet eine Entlohnung für angestellte Fahrer
Poorboy

????????????????????.....wie erkläre ich das meinen fahrern.....??????

8) 8) 8) 8) 8) 8) :lol: :lol: :lol: :lol: :lol: :lol: :lol:
Sklaven werden nicht entlohnt, weißt du als Sklavenhalter doch. 8)

Schmidt-Taxi

Beitrag von Schmidt-Taxi » 05.08.2012, 13:22

Poorboy hat geschrieben:Gesetze bedürfen keiner Änderung weil sie von Leuten diskutiert werden, die sie nicht einmal verstehen!!

Das Fahrpersonalgesetz verbietet eine Entlohnungs-Art für angestellte Fahrer und beschäftigt sich überhaupt nicht mit Arbeits- oder Einsatzzeiten.

Die Verkehrgefährdung sieht der Gesetzgeber aus gutem Grund in der verbotenen Entlohnungsart. Das ist alles.

Da der Unternehmer aber von niemandem "entlohnt" wird, sondern Umsatz generiert, fällt er logischerweise nicht unter dieses Gesetz!!

Poorboy
WOW Poorboy, ich bin stoz auf Dich, das Du das erkannt hast.
Wie lange hast Du für diese Erkenntnis gebraucht?
Erst verkomplizierst Du die Dinge, brichst Streit vom Zaun und wirfst Dich für Recht und Ordnung ins Zeug und zuletzt
willst Du uns ne simple Wahrheit als die Deinige verkaufen auf die wir ohne dich nicht gekommen wären?

Mann mann mann mann mann ... (kopfschüttel ... Augenroll ... ArmezumHimmelWerf .... ZeigefingerAugenbraueTip ... )

verzeih die kleine Satire, aber das musste raus ... :wink:

@filou,

richtig! Sklaven werden verkauft, nicht entlassen.

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Beitrag von Anna Chronismus » 05.08.2012, 13:39

oldstrolch hat geschrieben:
Poorboy hat geschrieben:Das Fahrpersonalgesetz verbietet eine Entlohnungs-Art für angestellte Fahrer
Poorboy
dummdreist mal berichtigt anstatt fehler zuzugeben.
Dummdreist, einen offensichtlichen Tippfehler für die Propaganda auszunutzen. Aber wenn die Argumente fehlen ...

Dummdreist vor allem von jemandem, der zu "geistigen Duellen" immer nur mit einer Wattebausch-Schleuder erscheint ...
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Beitrag von Anna Chronismus » 05.08.2012, 14:01

SM hat geschrieben:Selbsternannter Unternehmer, schon vergessen, Du hattest die Einladungskarten in meinem Namen verschickst.
Bleibt dabei: Komplett gaga. Kann mir auf das wirre Zeugs keinen Reim mehr machen ... Und ich halte mich an die Empfehlung, sich als Nicht-Medizinerin mit Diagnosen zurück zu halten, und seien sie noch so offensichtlich.
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Beitrag von nightdancer » 05.08.2012, 14:38

Otto126 hat geschrieben:
nightdancer hat geschrieben:§3 FPerG spricht von Arbeitnehmern, dort noch Selbstständige hinzuzuählen ist absurd.
Warum wäre das absurd?
Weil man Getze nicht so anwenden darf, wie es einem gefällt.

Der Gesetzgeber hat in §3 Satz 1 FPersG geschrieben "als Angestellter". Klarer geht es schon nimmer. Jetzt noch Nicht-Angestellte zu subsummieren ist albern.


Im Übrigen halte ich es nicht für richtig, dass Löhne mit Umsatzbeteiligung wie in HH üblich unter §3 FahrpersG fallen. Güter werden nicht transportiert und nach zurückgelegten Strecken wird auch nicht entlohnt(vorausgesetzt das sich "der beförderten Güter" nur auf die 2. Alt bezieht).

Aber ich schlug ja längst vor, dass jemand in einer Uni-Stadt zu einem juristischen Seminar fährt und mal in die Kommentarlit. zum FahrpersG guckt. Von der Systematik passt das alles nicht. Das FahrpersG ist in der 1. Linie ein Ermächtigungsgrundlage fürs Ministerium Rechtsverordnungen zu erlassen bzw. für die Behörden die Aufsicht auszuüben und Bußgelder zu verhängen.....

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Beitrag von Otto126 » 05.08.2012, 14:42

nightdancer hat geschrieben:
Otto126 hat geschrieben:
nightdancer hat geschrieben:§3 FPerG spricht von Arbeitnehmern, dort noch Selbstständige hinzuzuählen ist absurd.
Warum wäre das absurd?
Weil man Getze nicht so anwenden darf, wie es einem gefällt.

Der Gesetzgeber hat in §3 Satz 1 FPersG geschrieben "als Angestellter". Klarer geht es schon nimmer. Jetzt noch Nicht-Angestellte zu subsummieren ist albern.
"Albern" ist nun gar kein juristisches Argument.

Im übrigen gilt die gleiche Begründung wie bei deinem "absurd".

Eine analoge Anwendung eines Gesetzes ist weder "absurd" noch "albern". So etwas gibt es schlicht und einfach im deutschen Recht.
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Beitrag von Schmidt-Taxi » 05.08.2012, 14:46

nightdancer hat geschrieben: ...... Güter werden nicht transportiert und nach zurückgelegten Strecken wird auch nicht entlohnt(vorausgesetzt das sich "der beförderten Güter" nur auf die 2. Alt bezieht).
Botenfahrten jedweder Art sind Gütertransport!
Das kann man drehn und wenden wie man will.


"..... nach zurückgelegten Strecken wird auch nicht entlohnt"

Bitte nicht schon wieder. Oder soll ich noch mal von vorne .....????
Das will niemand!!! :wink:

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