nightdancer hat geschrieben:Schmidt hat geschrieben:Zitat:
"Der Wille des Gesetzgebers ist klar und nicht weiter auslegungsbedüftig."
eijeijeijei ... was für'ne Aussage!
Wenn dem so wäre, warum streiten dann .....
aber lassen wir das.
Wer meint über die korrekte Auslegung von "als Angestellter" streiten zu müssen, zeigt dass er die jur. Subsumtionsmethoden nicht beherrscht. Diese Argumentation, das Selbstständige ähnlichem Druck ausgesetzt sind begründet nicht die Zulässigkeit einer analogen Anwendung auch auf Selbsbständige. Das ist eine politische Frage und kann nur durch Gesetzänderungen herbeigeührt werden. Exakt ist dies ja mit dem neuen Gesetz für selbstständige Kraftfahrer geschehen.
Aber genau das ist doch der Knackpunkt dieser Diskussion. Es ist ganz offensichtlich eben nicht so klar.
Sollte es hierüber zu einem Verfahren, meinetwegen Musterprozess kommen, wird ein Gericht möglicherweise auch nach dem Gleichheitsgrundsatz urteilen müssen.
Da in allen anderen Bereichen, die vom FPersG erfasst werden durch nachgeordnete Verordnungen sowohl angestellte, wie selbständige Fahrer betroffen sind, ist klar, dass man die Gefährdung unabhängig hiervon festgestellt hat.
Mir will es nicht einleuchten, dass dies im Taxigewerbe anders aussehen soll, womit ich meine Auffassung zum FPersG begründe. Wie ich finde, leicht verständlich und logisch nachvollziehbar.
Die Diskussion um Rechtsfolge usw. steht uns rein vom Wissen her überhaupt nicht zu, so dass wir uns da nach wie vor im Kreis drehen werden.
Die Frage, ob angestellte Taxifahrer eine größere Gefahr im Strassenverkehr darstellen als selbständige, ist doch die entscheidene. Das FPersG hat m.E. nicht das Wohl des Taxifahrers als lohnabhängig Beschäftigtem im Sinn.
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.