du arbeitest nur 274 Stunden im Monat?Ich möchte nämlich schon jetzt mit wöchentlich 40 statt 64 Stunden auf der Straße meine Familie durchbringen können und nicht erst in acht Jahren!!
Wann hast du reduziert?
Nein, hier wird versucht ein Ziel dadurch zu erreichen, dass man versucht ein Gesetz so zu verbiegen, dass es passt. Hier wird so getan, als käme es ausschließlich auf die Sicherheit des Verkehrs an und einer Gefährdungslage. Was in Satz 1 steht kann man dann ja getrost ignorieren. Das alles ist unhaltbar und verstößt gegen unserer Rechststaatsprinzip bzw. den allgemeinen Regeln des Staats und Organisationsrecht.André hat geschrieben:
Es ist mir auch vollkommen neu, dass Gesetze in Deutschland in Beton gegossen sind. Insbesondere dann, wenn sich durch neue Erkenntnisse eine Schieflage in deren Anwendung ergibt.
Geht's dabei um Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten?Poorboy hat geschrieben: Herr Werner "Wir gehen nicht sofort in die Exekution..."
Eine bundesweit wohl einmalige Aussage eines Beamten!!!!
Eigentor?Schmidt hat geschrieben:Zum Beispiel das hier, nä?
Darüber hinaus sollen diese Vorschriften einen Beitrag zu Verkehrssicherheit leisten. Die Teilnahme des übermüdeten Fahrers am Strassenverkehr soll dadurch verhindert werden, daß Bestimmungen die Belastungen des Fahrpersonals an ihrem Arbeitsplatz am Steuer eines LKW oder Kraftomnibusses zeitlich begrenzen. Der überlastete Fahrer ist angesichts der hohen Anforderungen, welche die Teilnahme am Strassenverkehr an den Menschen stellt, ein erhöhtes Risiko für die Sicherheit. Die Sozialvorschriften im Strassenverkehr erfassen in der Regel sowohl den in abhängiger Arbeit stehenden Fahrer als auch den selbstständigen Unternehmer, der selbst Fahrzeuge lenkt, die der Güter- oder Personenbeförderung dienen. Beide Personenkreise können durch ordnungswidriges Verhalten am Steuer die Verkehrssicherheit gefährden.
Das Sozialrecht im Strassenverkehr ist aufgrund internationaler wirtschaftlicher Verflechtungen innerhalb und ausserhalb der Europäischen Union auch von erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung. Einheitliche Regelungen der Arbeitsbedingungen des Fahrpersonals sollen unterschiedliche Wettbewerbsbedingungen auf dem Gebiet der Güter- und Personenbeförderung vermeiden.
Ausszug Kommentar Andresen & Winkler, Vorwort
Natürlich nicht, Otto, darum kann der Gesetzgeber sie ändern.Otto126 hat geschrieben:
Gesetze sind nun einmal nicht in Stein gemeißelt.
Dass war mir vorher schon klar. Ich sagte bereits, von der Systematik passt das alles nicht aufs Taxigewerbe.Schmidt hat geschrieben: Dennoch bleibt zugegeben der Eindruck - auch wenn man den ganzen Kommentar und das Buch liest (ich habe die 3. Ausgabe, die neueste ist die 4),
dass "man" vorwiegend LKW und KOM im Blick hatte mit dem FPerG.
Ich wünsche mir gar nichts.Poorboy hat geschrieben:Natürlich nicht, Otto, darum kann der Gesetzgeber sie ändern.Otto126 hat geschrieben: Gesetze sind nun einmal nicht in Stein gemeißelt.
Auf Antrag rechtswidrig agierender Taxler kann aber kein "Amtsrichter Ronald Schill", keine Richterin Barbara Salesch, kein Jugendrichter, kein Finanzrichter, nicht mal ein Verwaltungsrichter ein Gesetz extra für Dich und André umschreiben, auch wenn Du und einige andere es sich noch so sehr wünschen.