Die Behörde wird nichts tun.
http://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsbeugung.
Verurteilungen wegen dieses Delikts kommen faktisch nicht vor, weil Krähen einander bekanntlich keine Augen aushacken.
Das Gesetz, mit fünfjähriger Höchststrafe und entsprechender Verjährung ist schon in der Anlage derart schwammig formuliert, dass es kaum zur Anwendung kommen kann. Der BGH hat es durch entsprechende „Rechtsprechung“ komplett abgeschafft.
Danach gilt es nur bei einem „elementaren“ Rechtsverstoß von Amtsträgern. Nicht bei „fulminanten“, „grandiosen“, „exorbitanten“, „sensationellen“ oder gar „intergalaktischen“ und schon gar nicht bei „vorsätzlichen“ Rechtsverstößen von Amtsträgern, also etwa der massenhaften Herausgabe von Konzen an MWUs, die sich - bekanntermaßen – an kein einziges „Arbeitnehmerschutzrecht“ je gehalten haben.
Da Vorsicht aber die Mutter der Porzellankiste ist, würde ich als langjährig „vorsätzlich“ aber niemals „intergalaktisch“ rechtsbeugender Beamter der Taxibehörde, den Schulterschluss mit der von mir begünstigten MWU-Klientel, die sich nie an relevanten Gesetze gehalten hat, suchen, um die fünfjährige Verjährungsfrist zu überstehen. Man weiß ja nie.
Die faktische Aufhebung des ohnehin widersinnig formulierten Gesetzes durch die Rechtsprechung des BGH, diente ja nun nicht der Förderung von organisierter Kleinkriminalität wie im Taxigewerbe. Hier sollte die Großkriminalität der politischen Klasse geschützt und „rechtsbeugenden“ Amtsträger zur Förderung dieser, über die Besetzung hoher und gut bezahlter Richterposten entscheidenden Personengruppe, Schutz vor Strafverfolgung garantiert werden.
So hat die BGH-Richterin Monika Harms die durch alle Instanzen verknackten CDU/CSU-Promis Strauß und Krause freigesprochen mit Argumenten, auf die nicht einmal deren Verteidiger gekommen wären. Zur Belohnung wurde sie hochbezahlte Generalbundesanwältin, und nahm dann in CDU/CSU-Angelegenheiten, wie gewollt und erwartet, gar keine Ermittlungen mehr auf. Das ersparte peinliche Prozess-Possen.
Eine „rechtskonforme“ Aufsicht über das Taxengewerbe ist in Hamburg nicht ohne kompletten Wechsel des Personals der Aufsichtsbehörde zu erreichen. Dieses Personal könnte zum „Gartenbauamt“ versetzt werden, und sich dort den Gesetzen und Vorschriften zu Baumbeschnitt und Heckenhöhe widmen.
Eine entsprechende Zahl von „Amtsträgern“ aus der Gartenbauabteilung wird dann zur Taxibehörde versetzt und kann „unbelastet“ ihrer Aufsichtspflicht nachkommen.
Zu erreichen ist das aber niemals durch „Verhandlungen“ oder auch nur „Gespräche“ mit den „Aufsichtsbehörden“, sondern nur durch politischen Druck auf „Mandatsträger“, diese „Aufsichtsbehörde“ sofort von ihren Aufgaben zu entbinden.
Diese „Aufsichtsbehörde“ ist Verursacherin der asozialen Zustände im Gewerbe, sie kann nie zur Lösung beitragen.
Poorboy