Der amtliche Bericht zur Lage des Hbg. Taxigewerbes ist da!

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Martin Berndt

Der amtliche Bericht zur Lage des Hbg. Taxigewerbes ist da!

Beitrag von Martin Berndt » 31.08.2004, 13:13

Der Bericht , Drs. 18/767, kann als pdf-Datei von der Seite der Bürgerschaft runtergeladen werden (http://www.buergerschaft-hh.de/parldok/).
Die unabhängigen Hamburger Taxenverbände - also alle bis auf einen - (in alphabetischer Reihenfolge: HTV, LHT. LPVG und MUV) haben heute ihre gemeinsame Stellungnahme zu diesem Bericht per Fax an die Politiker versandt.
Am 8. September steht der amtliche Bericht auf der Tagesodnung des Plenums der Bürgerschaft.
Lest Euch diesen Bericht in Ruhe durch. In weiten Teilen ist er praktisch das "Testament" des von uns hoch geschätzten Herrn Hartmann.
In Kürze wird hier auch unsere gemeinsame Stellungnahme veröffentlicht.
Die SPD startet in dieser Angelegenheit eine große Anfrage (Drs. 18/794).

Ich hoffe, Ihr lest den Bericht und unsere Stellungnahme gründlich durch, damit hier eine sachliche Debatte statfinden kann. Sollte dieser Bericht wirklich das letzte Wort des CDU-Senats sein, müssen wir für einen heißen Herbst sorgen.

PS. Bitte lieber Webmaster, verlinke die Datei des Berichts, die ich Dir zugesandt habe!

Um schon mal für schlechte Laune zu sorgen, hier der Anfang des Berichts mit den Stellunganhmen zur Konzessions- und Tarifpolitik:

Bericht über 2002/2003 getroffene Maßnahmen im Taxenbereich

1. Vorbemerkung

Taxen sind das einzige öffentliche Verkehrsmittel zur individuellen Verkehrsbedienung. Sie sind für die Entwicklung der Wirtschaftsmetropole Hamburg ebenso unverzichtbar wie für die täglichen Transportbedürfnisse breiter Bevölkerungsschichten. Die hamburgischen Taxenunternehmen gewährleisten allen Hamburgerinnen und Hamburgern sowie den Gästen der Stadt flächendeckende Mobilität rund um die Uhr an 365 Tagen im Jahr. Taxen prägen den großstädtischen Verkehrsraum und vermitteln ein urbanes Lebensgefühl. Die Dienste des Hamburger Taxengewerbes werden – saisonal schwankend – 30 000 bis 50 000 mal am Tag in Anspruch genommen; pro Jahr werden rund 15 Millionen Fahraufträge ausgeführt.

Der großen Bedeutung des Taxenverkehrs entspricht die erhebliche öffentliche Aufmerksamkeit, die diesem Verkehrssektor gilt. Der Taxenverkehr ist ein besonders sorgfältig regulierter und überwachter Bereich des öffentlichen Personenverkehrs. Um die Sicherheit und Vertrauenswürdigkeit des Taxengewerbes zu gewährleisten, werden im Straßenverkehrszulassungsrecht ebenso wie im Personenbeförderungsrecht hohe Anforderungen an Unternehmer und Fahrer gestellt.

In einem freien Markt lassen sich Fehlentwicklungen gleichwohl nie ausschließen. Der Senat hat sich jedoch zum Ziel gesetzt, alle notwendigen Maßnahmen zu treffen, um die Qualität der Leistungserbringung im Taxengewerbe weiter zu steigern, die Ertragssituation für das Taxengewerbe zu verbessern und Schwarzarbeit stärker zu bekämpfen. Ein Teil der erforderlichen Maßnahmen, über die im Folgenden berichtet wird, ist bereits umgesetzt oder eingeleitet. Weitere Maßnahmen werden in den nächsten Monaten folgen. Dabei erwartet der Senat, dass das Taxengewerbe seinerseits weitere Anstrengungen unternimmt, um das Image der Hamburger Taxen wieder zu verbessern.

Mit diesem Bericht wird zugleich auf folgende Bürgerschaftlichen Ersuchen geantwortet:

Ersuchen der Bürgerschaft an den Senat vom 16., 17. und 18. Juni 2004 (Drucksache 18/422) sowie vom 30. Oktober 2002 (Drucksache 17/1559), das auch die beiden Punkte des Beschlusses der Bürgerschaft gemäß der Drucksache 17/245 vom 06.02.2002 aufgreift,
Ersuchen aus den Drucksachen 17/4116 und 17/4221,
Beschluss der Bürgerschaft gemäß der Drucksache 17/4221 vom 11./12. Februar 2004.

2. Zu den einzelnen Themenbereichen werden nachfolgende Anmerkungen gemacht:

2.1 Lage des Taxengewerbes, Gutachten, Entscheidung über Beobachtungszeitraum

Hierzu hat die Bürgerschaft den Senat auf Grund der Drucksache 17/1559 ersucht,

zur Vorbereitung der Entscheidung über die Einrichtung eines Beobachtungszeitraums die erforderlichen Prüfungen einzuleiten und ggf. die entsprechenden Gutachten in Auftrag zu geben.

Auf Grund der Drucksache 17/4116 vom 11./12.2.2004 hat die Bürgerschaft zum selben Thema den Senat ersucht,

unverzüglich ein umfassendes Gutachten über die wirtschaftliche Lage des Hamburger Taxengewerbes in Auftrag zu geben, damit nötigenfalls die Einrichtung eines Beobachtungszeitraumes gemäß § 13 Personen-beförderungsgesetz rechtlich abgesichert ist.

Das Taxenverkehrsgewerbe genießt ebenso wie andere Gewerbezweige den grundrechtlichen Schutz der Gewerbefreiheit. Mit Rücksicht auf seine große Bedeutung für die öffentlichen Verkehrsinteressen unterliegt es allerdings einer Berufszugangskontrolle. Die Ausübung des Taxenverkehrs bedarf einer Genehmigung, die nicht erteilt werden darf, wenn der beantragte Verkehr die Funktionsfähigkeit des örtlichen Taxengewerbes bedrohen würde. Wenn die Funktionsfähigkeit des Taxengewerbes bedroht ist, soll zur Feststellung der Auswirkungen früher erteilter Genehmigungen auf die öffentlichen Verkehrsinteressen vor der Erteilung neuer Genehmigungen ein Beobachtungszeitraum eingeschaltet werden (§ 13 Absatz 4 des Personenbeförderungsgesetzes – PBefG –). Der Beobachtungszeitraum darf höchstens ein Jahr betragen und nicht länger dauern, als es für die Feststellung der Auswirkungen erforderlich ist. Lässt sich ohne weiteres feststellen, dass die erteilten Genehmigungen ohne Auswirkungen auf die Funktionsfähigkeit des Gewerbes geblieben sind, scheidet die förmliche Anordnung eines Beobachtungszeitraums daher aus.

Die Umstände, die in § 13 Absatz 4 PBefG ausdrücklich als mögliche Zeichen einer drohenden Funktionsunfähigkeit des Taxengewerbes genannt werden, geben in Hamburg momentan keinen Grund zu der Annahme, die Einrichtung eines Beobachtungszeitraums sei erforderlich.Das Gesetz zählt auf:

a) die Nachfrage nach Beförderungsaufträgen im Taxenverkehr,
b) die Taxendichte,
c) die Entwicklung der Ertrags- und Kostenlage unter Einbeziehung der Einsatzzeit und
d) die Anzahl und Ursachen der Geschäftsaufgaben.

Es ist davon auszugehen, dass die Beförderungsnachfrage seit Ende 2000 konjunkturbedingt deutlich zurückgegangen ist. Dies hat die Ertragslage negativ beeinflusst. Die zur Erzielung gleich bleibender Erträge erforderlichen Einsatzzeiten haben sich verlängert. Zugleich ist jedoch die Zahl der Unternehmen seit dem 31. Dezember 2000 von 2248 mit 4014 genehmigten Taxen bis zum 31. Juli 2004 ebenfalls stark zurückgegangen auf 1930 mit 3587 genehmigten Taxen, obwohl keinerlei zugangsbeschränkende Maßnahmen angeordnet waren und jeder Unternehmer, der die subjektiven Genehmigungsvoraussetzungen (Zuverlässigkeit, fachliche Eignung und finanzielle Leistungsfähigkeit) erfüllte, eine beantragte Genehmigung erhalten hat. Das Abschmelzen der Genehmigungen um runf (sic !) 14 % bezogen auf die Unternehmer und 11% bezogen auf die Taxen belegt, dass sich die Gesetze des Marktes als ausreichendes Regulativ erweisen, um die Zahl der Taxenunternehmen und Taxen der wirtschaftlichen Entwicklung anzupassen.
Die von den Unternehmern angegebenen Gründe für die Berufsaufgabe sind vielfältig und statistisch nicht immer eindeutig zuzuordnen. Eindeutig erkennbar ist nach der Statistik der zuständigen Fachbehörde jedoch, dass die Unternehmen nur zu einem kleinen Teil aus Gründen der Wirtschaftslage aufgegeben werden. Im Einzelnen:

Gründe 2002 2002 2003 2004 bis Mai
Alter 61 = 29% 37 = 19% 44 = 24% 18 = 27%
Berufs- 23 = 11% 2 = 1% 8 = 4% 9 = 14%
wechsel
Gesund- 23 = 11% 19 = 10% 6 = 3% 5 = 8%
heit
Sonstiges 46 = 22% 86 = 43% 64 = 34% 14 = 21%
Tod 6 = 3% 3 = 2% 4 = 2% 3 = 5%
Wirtschaft 35 = 17% 46 = 23% 48 = 26% 15 = 23%
-slage
Gesamt 207 = 100% 198 = 100% 186 =100% 66 = 100 %

Damit steht fest, dass die Erteilung von Genehmigungen zur Zeit ohne Auswirkungen auf die Funktionsfähigkeit des Gewerbes ist. Vor diesem Hintergrund würde jede den Marktzugang beschränkende Maßnahme das Grundrecht der Berufsfreiheit in rechtswidriger Weise verletzen.
Es kommt hinzu, dass der mit der Einführung eines Beobachtungszeitraums faktisch verbundene Konzessionsstopp die Angleichung des Angebots an eine stagnierende oder sinkende Nachfrage verhindern würde. Die Begrenzung des Marktzutritts ist ein Instrument, das tatsächlich nur bei steigender Nachfrage greift, indem eine Überhitzung des Marktes durch den massenhaften Auftritt neuer Anbieter verhindert werden kann. In Zeiten sinkender Nachfrage dagegen vereitelt ein Konzessionsstopp/Beobachtungszeitraum die wirtschaftlich gebotene Reduzierung der Taxenanzahl, weil Konzessionen dann nicht zurückgegeben, sondern verkauft werden (was zulässig ist, vgl. § 2 Absatz 2 Nummer 2 PBefG). Unternehmer, die sich aus dem Gewerbe zurückziehen wollen, erhalten dafür Geld; aber die Taxenanzahl sinkt nicht. Neuunternehmer müssen sich den Marktzutritt für hohe Summen erkaufen, die ihnen im täglichen Geschäft fehlen und erst wieder erwirtschaftet werden müssen.

Ein Vergleich mit anderen deutschen Städten belegt die Richtigkeit der voranstehend geschilderten Überlegung:
In Hamburg kommen gegenwärtig 477 Einwohner auf eine Taxe, in Berlin, wo es ebenfalls keinen Konzessionsstopp gibt, sind es 518. Dagegen weist München, das seit langem einen Konzessionsstopp hat, mit 361 Einwohnern pro Taxe die höchste Taxendichte einer deutschen Großstadt auf, gefolgt von Frankfurt/Main, wo gleichfalls ein Konzessionsstopp besteht, mit 376 Einwohnern pro Taxe und Düsseldorf, wo auch ein Konzessionsstopp herrscht, mit 394 Einwohnern pro Taxe.

Gleichwohl ist es erforderlich, die wirtschaftliche Lage des Taxengewerbes vertieft zu prüfen, um künftige Entscheidungen über den Taxentarif auf eine breitere Erkenntnisbasis stellen zu können. Während die Kostensituation bisher schon durch die der zuständigen Behörde zugänglichen Informationen recht genau erfasst werden konnte, sollen die vorhandenen Erkenntnisse über die Einkommenslage durch ein Gutachten präzisiert werden.

Die erforderlichen Daten sollen mit einem Fiskaltaxameter (siehe 2.7) erfasst werden, das auf freiwilliger Basis in etwa 200 Taxen eingebaut werden soll. Hierzu wird der Senat Zuschüsse im Volumen von maximal 200 T € gewähren. Der öffentliche Teilnehmerwettbewerb zur Vergabe des Gutachtens, mit dem die gewonnenen Daten ausgewertet werden sollen, ist angelaufen. Mit der Auftragsvergabe ist im Oktober 2004 zu rechnen.

Anm.: Die Behörde behauptet dem PBefG und der Rechtssprechung zum trotz, dass wir einen freien Markt hätten. Diese Position gilt es nun zu verteidigen. Sie unterschlägt, dass sie den Markt regelmäßig auch ohne akute Bedrohung der Funktionsfähigkeit gemäß der 4 im Gesetz genannten Kriterien zu prüfen hat. Auch der Beobachtungszeitraum ist kein Instrument der 1. Hilfe sondern normales Mittel, um die Auswirkungen der erteilten Konzessionen auf den Markt zu beurteilen.

Im Folgenden zieht sie sich an den Gründen für die Geschäftsaufgaben hoch. Sie unterschlägt dabei Vergleichszahlen aus anderen Städten und übersieht, dass der Anteil der Geschäftsaufgaben aus wirtschaftlichen Gründen in Hamburg in den letzten 3 Jahren kontinuierlich gestiegen ist. Da sie nur eine oberflächliche Befragung ohne gründliche Analyse durchführt, entgeht ihr ebenso, dass sich hinter vielen der anderen Gründe in Wahrheit ebenfalls wirtschaftliche Gründe verbergen können. Dies gilt insbesondere für altersbedingte Betriebsaufgaben. Auch der Bereich "Sonstige" ist verdächtig hoch.

Auch mit der Taxendichte kann man nicht so operieren, wie sie es tut. Bevor man diese Zahlen vergleicht, müßte man eine sinnvolle Richtgröße zu Grunde legen. Es ist schlicht unredlich zu behaupten, das in Hamburg alles gut sei, weil die Taxendichte hier etwas niedriger als in München ist.

Verdächtig macht sich die Behörde damit, dass sie um die anderen beiden Kriterien herumschleicht, wie die Katze um den heißen Brei. Trotz unserer wiederholt vorgebrachten Klagen, verschließt man die Ohren vor der Realität und weigert sich zur Kenntnis zu nehmen, auf welches Niveau die Erträge und Löhne im Taxengewerbe abgerutscht sind.

Der Rückgang der Konzessionszahlen ist in Hamburg in erheblichem Maße auf das Eingreifen anderer Behörden zurückzuführen. Diese müssen die Folgen der verfehlten Hamburger Konzessionsvergabe aufarbeiten. So schlägt der Fall Sevenard allein mit 146 Konzessionen zu Buche. Daneben haben in den letzten Jahren mehrere Großbetriebe aus ähnlichen Gründen aufgegeben. Offensichtlich hat hier der Markt - zumindest im gesetzlichen Rahmen - nicht funktioniert.
Statt sich differenziert mit den Folgen ihres Versagens zu befassen, holt man das Schreckgespenst Konzessionshandel aus der Kiste. In Gebieten, wo seit Jahrzehneten der Marktzugang beschränkt ist, mag dies ein Problem sein. Da dort alle Unternehmer für ihre Konzessionen gezahlt haben, muss man ihnen auch das Recht zugestehen, wieder verkaufen zu dürfen. Nur kann man diese Situation nicht mit Hamburg vergleichen. Hier geht es allenfalls darum, für ein erstes halbes Jahr Bewerber auf eine Warteliste zu setzen, um dann zu entscheiden, wie viele neue Taxen der Markt verträgt. Die Behörde verschleiert auch, dass die Zahl der Konzessionen in Hamburg viel stärker zurückgegangen wäre, wenn nicht gleichzeitig dauernd neue erteilt würden. Wie sich ein Beobachtungszeitraum in Hamburg auswirkt, kann erst ein Versuch erweisen.
Die wirtschaftliche Lage des Taxengewerbes vertieft zu prüfen, ist nicht nur wegen des Tarifs notwendig, sondern auch um § 13 Abs 4 PBefG voll gerecht zu werden. Dieser Aspekt des Gutachtens ist inzwischen für alle unabhängigen Verbände unverzichtbar. Eine Verkürzung des Gutachtens allein auf den "Fiskaltaxameter"-Aspekt werden wir nicht hinnehmen. Wir wollen ein Gutachten, das im Falle notwendiger Konzessionsbeschränkung auch gerichtsfest ist. Die Behörde kennt diese Voraussetzung und hat uns trotz anderslautender Zusage bisher kein Einblick in die Ausschreibungsunterlagen gewährt. Die Gründe liegen auf der Hand.


2.2 Taxentarif

Der Taxentarif wurde zuletzt mit Wirkung zum 1. Januar 2002 angepasst. Seinerzeit war der Grundpreis für jede Fahrt um 0,40 € auf 2,00 € angehoben und die entgeltfreie Stillstandszeit von drei Minuten auf eine Minute reduziert worden. Mittlerweile sind Treibstoff- und andere Kosten erheblich gestiegen. Diese Aufwandserhöhung wird nur zu einem kleinen Teil durch das leichte Absinken der Finanzierungs- und Haftpflichtversicherungskosten ausgeglichen. Die Einnahmechancen haben sich konjunkturbedingt verschlechtert, allerdings hat sich auch der Kreis der Marktteilnehmer deutlich reduziert. Es kann jedoch nicht davon ausgegangen werden, dass die Aufwandssteigerungen durch Mehreinnahmen ausgeglichen werden.

Vor diesem Hintergrund ist eine den Anforderungen des Personenbeförderungsrechts entsprechende Tarifanpassung zum 1. November 2004 vorgesehen. Sie muss allerdings moderat ausfallen, um negative Auswirkungen auf die Nachfrage zu vermeiden.

Anm.: Die Behörde blendet durch die willkürliche Wahl eines Stichtages die gesamte Tarifdebatte ( Wartezeit, Kurztouren, angemessene Höhe), die bereits 1999/2000 begann, aus. So muss sie sich nicht detailliert mit den Argumenten auseinandersetzen und kann die Problematik auf den Ausgleich des Kostenanstiegs von 2002 bis 2004 verkürzen. Sie verschweigen dabei auch, dass sie seit Juli 2001 eine Klage wg. des Tarifs an der Backe haben, bei der sie bisher jede Instanz verloren haben.

Fazit: Dieser Bericht ist einseitig, unvollständig und grob irreführend. Entsprechend scharf wurde die Stellungnahme der Verbände. Wenn sich an der Position der Behörde nicht umgehend etwas ändert, sollten wir auchjeden Montag auf die Straße gehen bzw. fahren!

Jakob Fehling

Beitrag von Jakob Fehling » 31.08.2004, 20:24


Martin Berndt

Beitrag von Martin Berndt » 03.09.2004, 10:02

Ich warte auf konstruktive Diskussionsbeiträge. Oder darf ich das Schweigen als Zustimmung zu meinen Anmerkungen werten? Dann kommt Ihr also alle zur Demo?! 8)

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Beitrag von jr » 03.09.2004, 11:17

Darf es auch etwas Provokantes sein?

Gut - dann eine Frage:

Wieviele Gewerbezweige außerhalb des Taxigewerbes bedürfen einer solch umfassenden behördlichen Betreuung, um existieren zu können?

Martin Berndt

Beitrag von Martin Berndt » 04.09.2004, 09:58

Gegenfrage: Welche andere Branche wird gezwungen, jedem Kunden die Ware oder Dienstleistung zu einem staatlich festgesetztem Preis anzubieten?
Die gewachsenen Strukturen des Taxengewerbes können nur funktionieren, wenn Rechte und Pflichten austariert sind. Eine "Liberalisierung", die uns unserer Rechte beraubt, uns aber weiter Pflichten auferlegt ist, eine Missgeburt.
Entweder man dereguliert richtig, dazu müßte das Bundesrecht geändert werden, wofür es keine Mehrheit gibt, oder man muss das geltende Recht sinnvoll umsetzen. Der Dritte Weg führt schnurstracks in die Kriminalität.

Da der Einfluß unserer Handelskammer nur in Hamburg groß ist, dagegen an der Stadtgrenze sehr schnell schwindet, besteht keine Aussicht, dass das PBefG in ihrem Sinne verändert wird. Ole könnte sich bei einer entsprechenden Bundesratsinitiative von Stoiber und Teufel ein Paar warme Ohren abholen. Mehr ist da für ihn nicht drin. Und das ist gut so!
Weniger gut ist, dass der Senat sich hier trotzdem der Handelskammer beugt und das PBefG auf dem Verwaltungsweg eleminiert. Das kann man nicht mehr als rechtsstaatlich bezeichen. Für Risiken und Nebenwirkungen haftet daher der Senat.

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Beitrag von jr » 04.09.2004, 17:12

Gegenfrage: Welche andere Branche wird gezwungen, jedem Kunden die Ware oder Dienstleistung zu einem staatlich festgesetztem Preis anzubieten? Die gewachsenen Strukturen des Taxengewerbes können nur funktionieren, wenn Rechte und Pflichten austariert sind.
Das ist natürlich richtig. Ohne hier eine Diskussion über die Liberalisierung vom Zaum brechen zun wollen, fragt sich aber, ob der jetzige Ordnungsrahmen, der ja erkennbar für viel Verdruß sorgt, das richtige Mittel ist, um das Gewerbe vom Fleck zu bringen. Ich habe mir die Stellungnahme und die Schreiben drumherum gut durchgelesen und frage: Ist es nicht so, daß immer wieder der Einruck entsteht, die Behörden wären grundsätzlich nicht sonderlich an uns interessiert?
"Macht euren Kram doch endlich allein! Fangt an, eigenständig zu wirtschaften! Warum zieht ihr immer wieder uns da mit rein?" Diese Sätze höre ich zwischen allen Formulierungen der Stellungnahme herausquellen. Und das ist nicht nur in eurem "Testament" der Fall, Behörden anderer Kreise und Städte äußern sich in gleicher Weise.


Und die Verantwortlichen in den Behörden persönlich in Regreß nehmen zu wollen, wenn was schief geht? Wir sind scheinbar deren Spielwiese - genau wie immer häufiger unsere Fahrgäste dafür herhalten müssen, daß wir uns ausleben können. Was ist mit dem Regreß für die? Könnten und wollten wir dafür aufkommen?

Besser ist es, einen Trennstrich zu ziehen. Auch wenn Ole, Edmund und Erwin sich da in absehbarer Zeit nicht drüber unterhalten werden, darf man ja durchaus darüber nachdenken, was machbar wäre.

Ich kann im übrigen in der Stellungnahme durchaus Nachvollziehbares wie auch das Gegenteil entdecken und wundere mich daher, wie sie in Bausch und Bogen verdammt wird. Kann es sein, daß vieles in der Kritik der Hamburger Taxiverbände daran einfach nur durch die Abneigung gegen einzelne Behördenmitarbeiter bestimmt ist? Ich kann mir nicht vorstellen, daß das und die Drohung mit Regreßforderungen eine konstruktive Zusammenarbeit gründen kann.

Es wird also so weitergehen wie bisher, und wir werden in diesem Forum auch in Jahren noch über das gleiche Thema schreiben.

Warum auch nicht ;-)

Martin Berndt

Beitrag von Martin Berndt » 05.09.2004, 07:08

Dein Eindruck, das Verwaltung und Politik kein besonderes Interesse an unserem Gewerbe haben, ist wohl richtig. Allerdings gibt es doch erhebliche lokale Unterschiede. Tief unten im Süden werden sogar Bürgermeister auf Mitgliederversammlungen der Verbände gesichtet. Dem einen oder anderen altgedienten Verbandsfunktionär wird hier und dort ein Bundesverdienstkreuz an die Brust geheftet. Ich erinnere mich dunkel: War da nicht auch was in Oldenburg? Nun ja, in diesem Falle ist es wohl auch besser, dass die alte Hamburger Garde leer ausgeht. Verdient haben sie es wirklich nicht.
Nun sollte Politik keine reine Shownummer sein und die Verwaltung sollte geltendes Recht beachten. Mehr verlangt man doch gar nicht. Wenn dieser berechtigte Anspruch eines jeden Bürgers sträflich missachtet wird, wer hat dann wohl ein Recht eingeschnappt zu sein? Eben! Hier steht die Welt doch etwas auf dem Kopf. Der Feudalismus ist doch formal schon vor 2 Jahrhunderten abgeschafft worden!?
Im Übrigen sind die Ankündigungen rechtlicher Schritte die zwangsläufige Reaktion auf das Verhalten der hiesigen Verwaltung, die uns seit Jahren bewußt demonstriert, wer hier am längeren Hebel sitzt. Es verschafft dem geplagtem Bürger doch eine gewisse Genugtuung, Beamte, die Anträge ewig verschleppen, einmal in der Gerichtsverhandlung schwitzen zu sehen. Diese Beamten haben schlicht vergessen, welche Funktion sie in einem demokratischen Staat haben.
Da inkompente Politiker alle Beschwerden deckeln, so lange sie können, weil sie auf den Burgfrieden mit ihren "Fachbeamten" angewiesen sind - diese können sie nämlich nach Belieben ins offene Messer laufen lassen - muss man letztlich eine Drohkulisse aufbauen, die sie mehr schreckt als die Heimtücke in ihrer eigenen Behörde. Saftige Schadensersatzforderungen, vom Gericht abgesegnet, sind da bei einem bankrotten Staat ein wirksames Mittel.
Addiert man die finanziellen Folgen der verfehlten Konzessions- und Tarifpolitik, kommen in Hamburg für die letzten 4 Jahre beachtliche Summen zusammen. Sie liegen über 100.000.000 €! Wenn man sich die Dimension des wirtschaftlichen Schadens einmal verdeutlicht, vergeht einem eben die Gemütlichkeit.
Für einen Schmusekurs besteht kein Anlass. Wir haben den Herrschaften in der Vergangenheit genügend Brücken gebaut. Man wollte sie aber nicht sehen. Man war sich seiner Sache ja so sicher. Ist die Sache erst mal gerichtlich aufgearbeitet, werden die verantwortlichen Beamten ohnehin "versetzt". Man nennt dies in Hamburg auch "Umstrukturierung" und hat damit auch schon begonnen.
Da hier auch die Behörde mitliest: Krawall um jeden Preis ist nicht mein Anliegen. Aber zu einem fairen Miteinander gehört eben, dass man dem Gegenüber nicht kaltlächelnd unter Missachtung geltenden Rechts die Existenz zerstört. Dies war unter dem letzten Referatsleiter faktisch der Kurs unserer Aufsichtsbehörde. Der lies sich sogar als Zeuge gegen mich in meinem Hansa-Ausschluss-Verfahren benennen. So würde ich das mal mit der Einschränkung, dass ich mich natürlich auch irren kann, formulieren, da ich es für lebensfremd halte, dass er von der Sache nichts gewußt haben sollte.
Aber vielleicht lernt man ja aus Fehlern. Vielleicht verstockt der Herr aber auch ihre Herzen?! Wer weiß?

PS: Natürlich haftet ein Taxenunternehmer, wenn seinem Fahrgast nachweislich ein Schaden zugefügt wird, den der Unternehmer oder sein Fahrer zu verantworten hat. Dazu hat man doch ne Betriebshaftpflicht! Nur Politiker haften nie für den Salat, den sie anrichten.

Jörn

Beitrag von Jörn » 05.09.2004, 16:24

Da darf ich aber mal Korrektur schreiben!
JEDER Politiker haftet für das, was er tut oder auch nicht! Am Tag der Wahl bekommt er seine Quittung!
Jedenfalls, wenn die Demokratie funktionieren täte!
Da aber immer mehr Wähler/Innen zu denken scheinen, daß man eh nichts ändern kann, gehen sie einfach nicht mehr zur Wahl, verschenken aber damit gerade den Teil ihrer Macht, den Politiker fürchten!
Jeder, der nicht zur Wahl geht, macht denen, die das Sagen haben, ein wunderbares Geschenk!

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Beitrag von jr » 05.09.2004, 16:51

Ich weiß zwar nicht, wie das in HH aussieht, aber bei Wahlen läßt der Ankreuzende i.d.R. höchstens die vormals Gewählten über die Klinge springen. Die Leute in der Verwaltung sind - leider - höchstens durch die beschriebenen Umstrukturierungen betroffen. Diese Konstellation sorgt allerorten für größte Konstanz im tatsächlichen Verhalten der Behörden, egal, wer darüber am Ruder ist.
Es ist aber sicher richtig und wichtig, daß der Wähler zumindest diese kleine Chance zur Änderung wahrnimmt.

Noch mal zum Anfang zurück:
Alle Probleme beginnen letzten Endes damit, daß die zwingenden intensiven Verbindungen zwischen Behörden und Taxigewerbe auf dem gegenwärtigen Ordnungsrahmen fußen. Und mein Eindruck ist, daß das Gewerbe den will und die Verwaltungen es leid (oder zu müde) sind, sich damit abzugeben. Im Grunde bestätigt Martin den letzten Satz ja auch. Je verwobener die Verbindung, je leichter läßt es sich handeln. Da sind die Leute auf dem Land halt besser dran als die in der großen Stadt.
Dem einen oder anderen altgedienten Verbandsfunktionär wird hier und dort ein Bundesverdienstkreuz an die Brust geheftet. Ich erinnere mich dunkel: War da nicht auch was in Oldenburg?

Genau, das ist hier das größte Dorf der Welt. Mit den entsprechenden Konsequenzen.
Gegenfrage: Welche andere Branche wird gezwungen, jedem Kunden die Ware oder Dienstleistung zu einem staatlich festgesetztem Preis anzubieten?
Doch - die gibt es, wenn die Preise auch nicht immer staatlich festgelegt sind: Alle im Rechtswesen Tätigen kennen das, im Gesundheitswesen ist auch nicht wirklich anders, Architekten verordnen sich selbst einen Quasi-Ordnungsrahmen. Im Grunde handelt es sich stets um eine überkommene Mischung aus Stände- und Planwirtschaft. Auch wenn wir uns um die Belange dieser Leute weniger kümmern, so kann ich mir doch vorstellen, daß dort vergleichbare Probleme diskutiert werden wie bei uns. Arbeitslose Architekten gibt es eine Menge, und diejenigen, die den Titel schon führen dürfen, tun alles, damit keine neuen dazu kommen. Den (unnnötig hohen) Preis zahlen wir, wenn wir deren Dienste benötigen.

Frage zum Ende:
Ist denn zu erwarten, daß die Drohkulisse der Hamburger auch zu Erfolgen in der Sache führen könnte? Oder taugt die nur zu einer weiteren Verschlechterung der Beziehungen?

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