Fahrpersonalgesetz - Die Entscheidung
Fahrpersonalgesetz - Die Entscheidung
Hallo Kollegen
In der Frage der Entlohnung nach dem erzielten Umsatz haben wir eine Entscheidung. Ich und noch zwei weitere Kläger haben uns mit dem Amt fürs Arbeitsschutz verglichen. Den Vergleich könnt ihr HIER lesen. Die vom Amt fürs Arbeitsschutz erlassene Anordnung wird inklusive Gebühren aufgehoben. Dieses wurde in einem Extraschreiben des Amtes zugesichert und war Bedingung meinerseits für die Zustimmung.
Ich habe diesem Vergleich zugestimmt, weil durch einen Sieg auch nicht mehr raus gekommen wäre. Den ML müssen wir nun mal zahlen. Alles darüber hinaus ist frei und darf nach Umsatz entlohnt werden. Nach fünf Jahre ist Schluss. Wenn AfA dann der Meinung sein sollte, dass sie noch mal kommen müssen, stehen wir dann wieder das, wo wir vor 2012 gestanden haben. Davon ist nicht mehr auszugehen. Die haben dieses Thema satt.
Ich bin froh, dass ich damals 2012 nicht nachgegeben habe und geklagt habe. Ich bin auch froh, dass ich den Anwalt Herr S. in die Wüste geschickt habe und die Sache in die eigene Hände genommen habe. Dieser Mann hat uns damals klipp und klar gesagt, dass sich Klagen nicht lohnt und wir verlieren werden. Im Laufe der Zeit wurde immer deutlicher, dass die Argumente des AfA immer dünner wurden und dass dem Amt eine Niederlage droht. Der AfA wurde von mir mit Argumenten sturmreif geschossen. Der Vergleich selbst wurde von dem Anwalt S. angeregt und durch das Gericht umgesetzt.
Für diejenigen, welche der Meinung sind, dass das Angebot des AfA und der Taxibehörde 2012 das gleiche war wie der Vergleich, muss ich sagen, dass sie falsch liegen. Damals sprach man von Prämien. Es wurde aber definitiv ausgeschlossen, dass sie mit der Kilometerleistung zusammenhängen dürfen. Ich werde später mehr Einzelheiten bekannt machen. Im Moment reicht das zum Feiern
Zuletzt geändert von IK am 13.12.2014, 10:20, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Fahrpersonalgesetz - Die Entscheidung
Du musst Dich also fünf Jahre auf jeden Fall an den ML halten und darfst danach dann mal wieder versuchen, dran herumzudrehen, oder wie soll man das verstehen?
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.
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Re: Fahrpersonalgesetz - Die Entscheidung
Der Begriff "Fahrpersonalgesetz" und "Akkordlohn" taucht in dem Vergleich überhaupt nicht auf.
Die Frage, ob diese Art Umsatzabhängige Entlohnung nach FPerG ein Akkordlohn ist, ist in dem Vergleich
gar nicht behandelt.
Es scheint hier mehr um Verfahrensfragen gegangen zu sein. Und das eigentliche Problem - die Klärung einer
Rechtsfrage - wurde auf die lange Bank geschoben.
p.s. wieso postet man das eigentlich nicht im dazugehörigen Originalthread?
Die Frage, ob diese Art Umsatzabhängige Entlohnung nach FPerG ein Akkordlohn ist, ist in dem Vergleich
gar nicht behandelt.
Es scheint hier mehr um Verfahrensfragen gegangen zu sein. Und das eigentliche Problem - die Klärung einer
Rechtsfrage - wurde auf die lange Bank geschoben.
p.s. wieso postet man das eigentlich nicht im dazugehörigen Originalthread?
Zuletzt geändert von Guter_Kollege am 13.12.2014, 03:03, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Fahrpersonalgesetz - Die Entscheidung
Natürlich nicht! Das Urteil wäre der GAU für die Stadt geworden!
Geht sie gegen Betriebe vor, die sie rechtswidrig genehmigt hat, ist Schadenersatz fällig!
Darum dieser Eiertanz!
Riecht ein wenig nach Strafvereitelung im Amt!
Poorboy
Geht sie gegen Betriebe vor, die sie rechtswidrig genehmigt hat, ist Schadenersatz fällig!
Darum dieser Eiertanz!
Riecht ein wenig nach Strafvereitelung im Amt!
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Re: Fahrpersonalgesetz - Die Entscheidung
Nein, so ist es nicht. Den ML muss man so oder so bezahlen. Aber nach 5 Jahren gilt der Vergleich nicht mehr.am hat geschrieben:Du musst Dich also fünf Jahre auf jeden Fall an den ML halten und darfst danach dann mal wieder versuchen, dran herumzudrehen, oder wie soll man das verstehen?
Es kann passieren, dass in 5 Jahren kein ML mehr da ist. Dann muss ich natürlich keinen ML bezahlen.
Auch keinen beragsmäßigen Grundlohn.
In einem gesonderten Schreiben habe ich meine Bediengungen für die Zustimmung definiert:
- Die gegen mich am 07.08.2012 vom Amt für Arbeitsschutz erlassene Anordnung (Aktenzeichen V3-AS1030) muss komplett aufgehoben werden. Auch die damit zusammenhängenden Gebühren müssen aufgehoben werden.
- Ich muss von der Pflicht der Zahlung eines Grundlohnes in Höhe von 8,50 € vor der Ablauf der Frist entbunden werden, wenn sich die gesetzlichen Rahmen ändern sollten.
Ich freue mich, dass das Taxifahren frei bleibt.
Zuletzt geändert von IK am 13.12.2014, 10:23, insgesamt 4-mal geändert.
Re: Fahrpersonalgesetz - Die Entscheidung
Zum einen - wo ist Deine Klageschrift?
Ohne Klageschrift und die Erwiderung vom Amt kann man sich kein Bild machen.
Der Vergleich allein sagt gar nichts.
Zum anderen - das Amt und Richter gehen wohl davon aus, dass es Dich in fünf Jahren sowieso nicht mehr geben wird.
Ohne Klageschrift und die Erwiderung vom Amt kann man sich kein Bild machen.
Der Vergleich allein sagt gar nichts.
Zum anderen - das Amt und Richter gehen wohl davon aus, dass es Dich in fünf Jahren sowieso nicht mehr geben wird.
Nur die Weisesten und die Dümmsten können sich nicht ändern... Konfuzius.
Re: Fahrpersonalgesetz - Die Entscheidung
@ Pirat
Dazu sage ich nur:
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Zuletzt geändert von IK am 13.12.2014, 18:02, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Fahrpersonalgesetz - Die Entscheidung
Mit der Einführung des Mindestlohnes ist die Sache mit dem Fahrpersonalgesetz im Taxigewerbe sowieso obsolet. 8,50€ pro Stunde, aber mindestens 40% vom Umsatz.
So sieht das aus!!!
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"In der Lebenswelt gibt es drei Kategorien, das Essbare, das Kopulierbare und das Gefährliche"
"Mir gefällt Ihr Benehmen nicht."
"Macht nichts. Ich verkauf's ja nicht."
Wat woll'n die Atzen eigentlich von mir?
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Re: Fahrpersonalgesetz - Die Entscheidung
ML plus umsatzabhängige Entlohnung on top. Ist doch ok. Das FPersG war natürlich zu Anfang für uns alle DAS Ding. Erst in der weiteren Entwicklung hat sich das Arbeitszeitgesetz als wesentlich effizienter zur Säuberung des Gewerbes herausgestellt. Man betrachte die Entwicklung der letzten 2 Jahre. Aber IK, soviel Fairness muss sein: Deiner, manchmal verbissenen, aber letztendlich erfolgreichen Fleißarbeit zolle ich Respekt und Anerkennung! Hut ab auch dafür, das du das alleine OHNE Anwalt durchgezogen hast! Nicht jeder hätte hier diesen Mut! Thema durch, weiter mit anderem, ich bin da pragmatisch.
LG
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Re: Fahrpersonalgesetz - Die Entscheidung
" Und wenn ich siebenfoffzig verdiene geb ich dir dreifoffzig ab"
Ton Steine Scherben vor 42 Jahren.
Wir hatten noch den Taler.
Immerhin bald achtfoffig.
ward ja auch Tied.
Und abgeben tun wir an Vater Staat
Mutter Krankenkasse
und Investionen in die Zukunft.
Und an die kapitalisierten Allmende Güter
der Allgemeinheit gehörenden und über Jahre aufgebauten und bezahlten Besitztümer.
Asklepios ersteigert das Atlantik.
ganz großes Kino
roter stern
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Wir hatten noch den Taler.
Immerhin bald achtfoffig.
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Zuletzt geändert von roter stern am 14.12.2014, 22:41, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Fahrpersonalgesetz - Die Entscheidung
Warum sollte ich nicht?FD hat geschrieben:Na und? Der Vergleich berücksichtigt nicht Deine Befindlichkeiten. Kommst Du damit klar?Guter_Kollege hat geschrieben:Die Frage, ob diese Art Umsatzabhängige Entlohnung nach FPersG ein Akkordlohn ist, ist in dem Vergleichgar nicht behandelt.
Dir ist wohl durchgegangen dass es hierbei nicht um mich geht. Kann ja mal passieren, aber bitte nicht zu oft, ja?
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Re: Fahrpersonalgesetz - Die Entscheidung
Das ist es immer noch und auch das Fahrpersonalgesetz.SindSieFrei? hat geschrieben: Das FPersG war natürlich zu Anfang für uns alle DAS Ding. Erst in der weiteren Entwicklung hat sich das Arbeitszeitgesetz als wesentlich effizienter zur Säuberung des Gewerbes herausgestellt.
Denn dieses wurde 1975 geändert, und zwar dahingehend, das es ausdrücklich auf Fahrpersonal anwendbar sein sollte, das in der VO 561 (bzw. dessen Vorgänger) nicht gemeint war. Es bezog grade auch Kraftfahrer auf Fahrzeugen bis 2,8 T ein, die unters Arbeitszeitgesetz fallen.
Wenngleich auch in früheren Versionen - zumindest in den Beratungen dazu - ausgerechnet Taxifahrer scheinbar ausgenommen sein sollten. Im Gesetzestext selber findet sich davon nichts wieder. Jedoch findet sich grade in diesen Stellungnahmen/Beratungen der deutliche Hinweis, das die prozentuale Umsatzentlohnung sehr wohl als Akkordlohn angesehen wurde. Es war allerdings in den Beratungen und Stellungnahmen dazu beabsichtigt (z.B. von der SPD Fraktion), Ausnahmen/Erleichterungen zuzulassen, für die das Akkordlohnverbot nicht gelten solle.
Halten wir also fest, das der Charakter der %ualen Umsatzentlohnung sehr wohl als Akkordentlohnung nach Wegstrecke angesehen wurde und wird.
Insofern deckt sich meine Meinung dazu immer noch damit.
Worin der "Kompromiss", der Deal von Ivica's Vergleich besteht ist mir nicht so ganz klar. Das Arbeitsschutzamt verlangt darin also die Einhaltung des Mindestlohngesetzes. Ist ein Witz oder? Seit kann ein Gesetz Verhandlungsmasse für Vergleiche sein?
Zuletzt geändert von Guter_Kollege am 15.12.2014, 18:00, insgesamt 2-mal geändert.
Re: Fahrpersonalgesetz - Die Entscheidung
Das ist eine sehr zutreffende Beschreibung der Vorgänge.FD hat geschrieben:Glitza selbst hielt es nicht für opportun, das FPersG mittels Bußgeldverfahren durchzusetzen. Das Risiko war ihm einfach zu groß und den Dummen hatte er in Form des AfA gefunden.
Man kann es im Dr Glitzas Schreiben "Entlohnungsmodus für Hamburger Taxenfahrer als Problem" nachlesen.
Das Schreiben wurde am 17.11.2010 verfasst.
Mit dieser Nummer wollte Glitza die Proteste gegen die Karrenzminute aus der Gewerbe sabotieren.
Im August 2011 wurde Kontakt zum AfA aufgenommen.
Im Oktober wußte CG vom Fahrpersonalgesetz.
Im November oder Dezember Schmidt, welcher dann das auf die große Glocke hängte.
Damit sah danach aus, als ob er das Fahrpersoanlgesetz entdeckt und daraus große Welle gemacht hat.
Der Strippenzieher blieb unerkannt.
Ich finde diese intrigante Art abartig.
Die willigen Helfer auch.
Re: Fahrpersonalgesetz - Die Entscheidung
Man muss auch wissen, dass AfA sich komplett auf dieses Gutachten in eigener Argumentation verlassen hat. Spätestens als keine Beweise für die Gefährlichkeit der Entlohnung nach Umsatz vorgelegt werden konnten, dämmerte es den Leuten in der Billstraße, dass sie benutzt wurden. Die Taxibehörde hat nicht geliefert. Es wurde auch schnell klar, dass es keine unterdrückte Taxifahrer gibt, welche man schützen muss. Besser gesagt, es wurde klar, dass das Ganze nur eine peinliche Nummer wird. Daraus folgte, was kommen musste.
Re: Fahrpersonalgesetz - Die Entscheidung
Diese Entwicklung sah ich schon 2/2012 kommen:
http://www.taxiforum.de/forum/viewtopic ... se#p112502
http://www.taxiforum.de/forum/viewtopic ... se#p112502
Ich werde mein Beruf wechseln und werde WahrsagerIK hat geschrieben:Ich sagte damals, die Initiatoren haben sich auf die Schulter des Riesen gesetzt und haben im sehr viel dummes Zeug ins Ohr geflüstert. Der Riese glaubte zuerst alles. Jetzt stellt der Riese fest, dass die Zwerge auf seiner Schulter ihm sehr viel dummes Zeug erzählt haben. Da wird der Riese nachdenklich.
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Re: Fahrpersonalgesetz - Die Entscheidung
Intrigant ist Deine unsachliche Behandlung des Themas.IK hat geschrieben:Ich finde diese intrigante Art abartig.
Zu dem Thema wurde schon alles gesagt und geschrieben. Im anderen Forum drüben selbst ist der Beleg dafür das
ich niemanden brauchte das Fahrrpersonalgesetz zu entdecken. Lediglich ein undifferenzierter Hinweis von C.G.
brachte mich darauf das das Eisen heißer ist als ich selbst erst annahm. Also hab ich es geschmiedet. Und mit deinen Aktionen ist
das Thema noch längst nicht durch. Insofern ist Dein gewählter Thementitel etwas unkorrekt.
Allerdings habe ich keine Aktien mehr daran.
Dein Vergleich mag Dir persönlich wie ein Sieg anmuten. Tatsächlich wurde über den Paragraphen um den es geht
und seine Anwendbarkeit aufs Taxigewerbe gar nicht entschieden.
Aber ich bin sicher das wird noch kommen.
Nachtrag 1): Nett, das "Gutachten" von Herrn Dr. Glitza! Tatsächlich kannte ich das noch gar nicht.
Lustig finde ich daran, der scheinbar auch nicht mehr Quellen kannte als ich. Zumindest hat er keine
die ich nicht kenne, genannt. Fehlt nur der Kommentar von Winkler/Andresen.
Nachtrag 2): Man darf bezweifeln, Du und Deine Kumpane Euch nicht zumindest vorher ausführlich rechtlich habt beraten lassen.
Vonwegen "alles alleine durchgefochten".
Zuletzt geändert von Guter_Kollege am 15.12.2014, 20:26, insgesamt 3-mal geändert.
Re: Fahrpersonalgesetz - Die Entscheidung
@ GK
Du hast nichts entdeckt. Auf die Spur brachte dich CG, welcher von der Behörde eingeweiht wurde. Ihm war offenbar das Thema zu heiss und er bediente sich. Du bist in dieser Sache eine sehr tragische Figur. Man benutzte dich und du hast es bis heute nicht begriffen. Du verschießt deine Augen vor der Realität. Es schmerzt. Das kann ich verstehen. Aber das bringt dich nicht weiter.
Was die von dir angesprochene Beratung angeht, liegst du falsch. Dieses Thema habe ich in alleiniger Arbeit durchgekaut und alles alleine geschrieben. Auch da spricht aus dir deine seelische Armut. Du kannst Leistung des anderen nicht erkennen und anerkennen, weil deine Unzulänglichkeit damit offenbar wird. Auch das kann ich verstehen, aber auch dabei gilt: Diese Einstellung wird dich nicht weiter in deinem Leben bringen.
Du hast nichts entdeckt. Auf die Spur brachte dich CG, welcher von der Behörde eingeweiht wurde. Ihm war offenbar das Thema zu heiss und er bediente sich. Du bist in dieser Sache eine sehr tragische Figur. Man benutzte dich und du hast es bis heute nicht begriffen. Du verschießt deine Augen vor der Realität. Es schmerzt. Das kann ich verstehen. Aber das bringt dich nicht weiter.
Was die von dir angesprochene Beratung angeht, liegst du falsch. Dieses Thema habe ich in alleiniger Arbeit durchgekaut und alles alleine geschrieben. Auch da spricht aus dir deine seelische Armut. Du kannst Leistung des anderen nicht erkennen und anerkennen, weil deine Unzulänglichkeit damit offenbar wird. Auch das kann ich verstehen, aber auch dabei gilt: Diese Einstellung wird dich nicht weiter in deinem Leben bringen.
Zuletzt geändert von IK am 15.12.2014, 21:50, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Fahrpersonalgesetz - Die Entscheidung
Schluss jetzt IK und GK.
Fakt ist, In der Sache wurde nichts entschieden. Ein Vergleich ist eine Niederlage erster Klasse für beide Seiten. Stolz kann man da auf nichts sein. Und da ich den Eindruck habe, dass das hier mit Euch beiden eskalieren wird, folgt in Kürze der Vorhang!
Fakt ist, In der Sache wurde nichts entschieden. Ein Vergleich ist eine Niederlage erster Klasse für beide Seiten. Stolz kann man da auf nichts sein. Und da ich den Eindruck habe, dass das hier mit Euch beiden eskalieren wird, folgt in Kürze der Vorhang!
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.
Re: Fahrpersonalgesetz - Die Entscheidung
@ am
Ich kann sehr wohl stolz sein auf das Erreichte. Ich habe nach Umsatz entlohnt und ich werde es weiter tun.
Das ist für mich Erfolg. Wenn du das anders siehst, ist das dein gutes Recht.
Was Schmidt angeht, war an der Zeit das verklärte falsche Bild in das richtige Licht zu rücken. Ich wollte Glitzas Text vor dem Verfahrensende nicht veröffentlichen. Jetzt kann das bekannt gemacht werden. Was dich aber dabei veranlasst so schnell zum Knüppel zu greifen, bleibt mir ein Rätsel. Bist du sauer, dass wir nicht verloren haben?
Wenn es dich beruhigt, ich werde Schmidt einfach ignorieren. Dann muss du deine Drohnung nicht vollstrecken.
Ich kann sehr wohl stolz sein auf das Erreichte. Ich habe nach Umsatz entlohnt und ich werde es weiter tun.
Das ist für mich Erfolg. Wenn du das anders siehst, ist das dein gutes Recht.
Was Schmidt angeht, war an der Zeit das verklärte falsche Bild in das richtige Licht zu rücken. Ich wollte Glitzas Text vor dem Verfahrensende nicht veröffentlichen. Jetzt kann das bekannt gemacht werden. Was dich aber dabei veranlasst so schnell zum Knüppel zu greifen, bleibt mir ein Rätsel. Bist du sauer, dass wir nicht verloren haben?
Wenn es dich beruhigt, ich werde Schmidt einfach ignorieren. Dann muss du deine Drohnung nicht vollstrecken.
Zuletzt geändert von IK am 15.12.2014, 21:51, insgesamt 1-mal geändert.