Gewerbeaufsicht prüft Mindestlohn!
Re: Gewerbeaufsicht prüft Mindestlohn!
http://www.etl-rechtsanwaelte.de/aktuel ... ereinfacht
wenn das zu trifft dann reicht es aus wenn die Dauer der tatsächlichen täglichen Arbeitszeit aufgezeichnet wird. Wenn ein punkt nicht zutrifft dann nicht.
wenn das zu trifft dann reicht es aus wenn die Dauer der tatsächlichen täglichen Arbeitszeit aufgezeichnet wird. Wenn ein punkt nicht zutrifft dann nicht.
Re: Gewerbeaufsicht prüft Mindestlohn!
Aufzeichnungspflichten: Ministerien schreiben Gegensätzliches
http://www.taxi-heute.de/Taxi-News/News ... aetzliches
Metadiskussionen bitte hier: http://www.taxiforum.de/forum/viewforum.php?f=40
Re: Gewerbeaufsicht prüft Mindestlohn!
Mit anderen Worten......und sich ihre tägliche Arbeitszeit eigenverantwortlich einteilen,
...
Eine eigenverantwortliche Einteilung der Arbeitszeit liegt vor, wenn
Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer während ihrer täglichen Arbeitszeit
regelmäßig nicht durch ihren Arbeitgeber oder Dritte Arbeitsaufträge
entgegennehmen oder für entsprechende Arbeitsaufträge zur Verfügung
stehen müssen.
gilt nicht für Funktaxenfahrer!?
Aber zum Glück haben wir ja Taxameter, die Schichtbeginn und Ende
aufzeichnen könnten.
Es ist so bequem, unmündig zu sein. (Immanuel Kant)
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Re: Gewerbeaufsicht prüft Mindestlohn!
Da die Ausführung und Zuweisung von Aufträgen durch Dritte (Funkzentralen etc.) erfolgt, beträfe die Erleichterung der Aufzeichnungspflicht nach der Vorlage Taxifahrer grade nicht, obwohl das ja fürs Personenverkehrsgewerbe gelten soll.
Klar geht anders. Deutlich wird an diesem Herumgeeiere vor allem eines: Man hat über die Jahrzehnte reichlich Energie auf verwaltungsrechtliche Vorschriften zur Regelung des Taxigewerbes aufgebracht. Die sozial- und arbeitsschutzrechtlichen Belange sind dabei ziemlich vernachlässigt worden.
Klar geht anders. Deutlich wird an diesem Herumgeeiere vor allem eines: Man hat über die Jahrzehnte reichlich Energie auf verwaltungsrechtliche Vorschriften zur Regelung des Taxigewerbes aufgebracht. Die sozial- und arbeitsschutzrechtlichen Belange sind dabei ziemlich vernachlässigt worden.
Re: Gewerbeaufsicht prüft Mindestlohn!
Und dieses Unklare gilt dann auch nur noch zu einem Zehntel nicht, wenn Cheffe einer von Zehn Teilhabern einer Zentrale ist ...Guter_Kollege hat geschrieben:Da die Ausführung und Zuweisung von Aufträgen durch Dritte (Funkzentralen etc.) erfolgt, beträfe die Erleichterung der Aufzeichnungspflicht nach der Vorlage Taxifahrer grade nicht, obwohl das ja fürs Personenverkehrsgewerbe gelten soll.
Klar geht anders. ...
Wird die Gewerbeaufsicht im Zweifel nicht am tiefer bohren hindern. Wer immer noch kein Fiskaltaxameter nutzt, wer immer noch Zettelwirtschaft betreibt ...
www.123starcab.net/Download/zettelarchiv1601-1800.pdf
Zuletzt geändert von scarda am 27.11.2014, 16:54, insgesamt 1-mal geändert.
DEREGULIERUNG IST AUCH NUR REGULIERUNG. ZIELFÜHRENDE VORSCHLÄGE? NEIN? ACH SO!
Taxi_2017 ist gut, innovativ, technisch top, hat beste Fahrzeuge zu vernünftigen, regulierten Preisen
http://www.yumpu.com/de/document/view/2 ... toi-studie#
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Re: Gewerbeaufsicht prüft Mindestlohn!
Wer das Danaergeschenk Fiskaltaxameter angenommen hat, liefert Beweise frei Haus!
Wer Zettel führt, ist klar im Vorteil, da kann die Behörde drohen wie sie will!
Poorboy
Wer Zettel führt, ist klar im Vorteil, da kann die Behörde drohen wie sie will!
Poorboy
Re: Gewerbeaufsicht prüft Mindestlohn!
Drohung hin oder her. Vorteil hin oder her. Im Zweifel ist es eben kein Vorteil. Die Message ist doch eigentlich recht wohlwollend: Nimmst Du das Fiskaltaxameter von den Verkehrsgewerbe-Danaern und legst noch eine plausible Pausendoku dazu, kriegst Du eine Schnellprüfung. Machst Du weiter wie bisher, wirst Du beim ersten Zweifel zerlegt. Wenn dann alles gut ist, ist ja gut. Wenn nicht, hacken kacken.Poorboy hat geschrieben:Wer das Danaergeschenk Fiskaltaxameter angenommen hat, liefert Beweise frei Haus!
Wer Zettel führt, ist klar im Vorteil, da kann die Behörde drohen wie sie will!
Poorboy
Zuletzt geändert von scarda am 27.11.2014, 20:28, insgesamt 1-mal geändert.
DEREGULIERUNG IST AUCH NUR REGULIERUNG. ZIELFÜHRENDE VORSCHLÄGE? NEIN? ACH SO!
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http://www.yumpu.com/de/document/view/2 ... toi-studie#
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Re: Gewerbeaufsicht prüft Mindestlohn!
Die Regelung ist sehr klar. Mit dem Wort "regelmäßig" wird klargestellt, dass es nicht immer so sein muss.Eine eigenverantwortliche Einteilung der Arbeitszeit im Sinne des Absatzes 1 liegt vor, wenn Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer während ihrer täglichen Arbeitszeit regelmäßig nicht durch ihren Arbeitgeber oder Dritte Arbeitsaufträge entge- gennehmen oder für entsprechende Arbeitsaufträge zur Verfügung stehen müssen. Die zeitliche Ausführung des täglichen Arbeitsauftrages muss in der Verantwortung der Ar- beitnehmerinnen und Arbeitnehmer liegen.
Der letzte Satz ist entscheidend: Wann, wo und wie du dich bereitstellst oder welche Tour du annimmst, entscheidest du. Damit liegt die zeitliche Ausführung in der Hand eines Taxifahrers.
Wenn ein Kollege in einem Zeitkorridor (06:00-18:00) 8 Stunden arbeiten soll, aber ihm selbst überlassen ist, wann er anfängt und wann er Schluss macht, wenn er selber entscheidet wann und wo er sich bereitstellt oder welche Tour er fährt und welche nicht, dann ist völlig klar, dass er die Bedingungen der Verordnung komplett erfüllt.
Die An- und Abmeldung auf dem Fiskaltaxameter ist in diesem Kontex völlig irrelevant, denn diese Zeitpunkte nur den Zeitkorridor definieren, nicht aber die Arbeitsaufteilung. Aus aufgezeichneten Einzeltouren ist nicht möglich den Dauer der Arbeitszeit zu rekonstruieren, weil die Besetztzeiten zu gering sind (25% der Schichtzeit).
Zuletzt geändert von IK am 27.11.2014, 21:52, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Gewerbeaufsicht prüft Mindestlohn!
Für Pausen, dürfte bei Taxen praktikabel sein, kann ein Zeitkorridor festgelegt werden:
http://www.wiki-gute-arbeit.de/index.php/Ruhepausen
Poorboy
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Poorboy
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Re: Gewerbeaufsicht prüft Mindestlohn!
Grundsätzlich halte ich die 8 bis 18 Regelung auch für möglich. Wird nachweislich Taxameterdaten (Zeitstempel) jedoch stündlich eine Tour gefahren, ist es jedoch nichts mit freier Einteilung.
Besser ist, wie ich schon mal schrieb, eine feste Kernzeit plus flexiblem Anteil. Also beispielsweise 2 x 3 Stunden Kernzeit + 2 Stunden zur Verfügung.
Das sollte man auch als Unternehmer so sehen, denn ansonsten könnte der Fahrer auf die Idee kommen, sich die entspanntesten Stunden auszusuchen.
Besser ist, wie ich schon mal schrieb, eine feste Kernzeit plus flexiblem Anteil. Also beispielsweise 2 x 3 Stunden Kernzeit + 2 Stunden zur Verfügung.
Das sollte man auch als Unternehmer so sehen, denn ansonsten könnte der Fahrer auf die Idee kommen, sich die entspanntesten Stunden auszusuchen.
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.
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Re: Gewerbeaufsicht prüft Mindestlohn!
In Verbindung mit dem Durchgriffsurteil des BFH ist diese Verordnung eine Katastrophe für alle Vermittlungssystheme.
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.
Re: Gewerbeaufsicht prüft Mindestlohn!
"Während der Arbeitszeit keine Aufträge durch Arbeitgeber oder Dritte"!
Dritter ist jeder Fahrgast! Dazu Beförderungspflicht! Oder zerrt jemand Leute ins Auto und fährt sie wann er will, wohin er will ?
Was mag überhaupt ein Dritter sein??? Jeder Anläufer:
http://www.juraforum.de/forum/t/juristi ... itte.1031/
Poorboy
Dritter ist jeder Fahrgast! Dazu Beförderungspflicht! Oder zerrt jemand Leute ins Auto und fährt sie wann er will, wohin er will ?
Was mag überhaupt ein Dritter sein??? Jeder Anläufer:
http://www.juraforum.de/forum/t/juristi ... itte.1031/
Poorboy
Zuletzt geändert von Poorboy am 28.11.2014, 03:05, insgesamt 2-mal geändert.
Re: Gewerbeaufsicht prüft Mindestlohn!
Der Gesetzgeber ist vernünftiger und lebensnäher als manche hier erhofft haben :
Also mehr Freiheit für den angestellten Fahrer, was Beginn und Ende der Schicht angeht und die Sache ist paletti.
AN verpflichtet sich innerhalb eines Zeitkorridors (Tagschicht, Nachtschicht) mindestens X Stunden und maximal Y Stunden zu arbeiten. Seine Pausen macht er wann er will, hat sich bzgl. der Länge an die Gesetzeslage zu halten und muss diese gewissenhaft aufzeichnen.
Hier genügt (wenn überhaupt nötig) eine entsprechende Anpassung im Arbeitsvertrag - in beiderseitigem Einverständnis natürlich - um den Vorschriften zu genügen.(1) Abweichend von § 17 Absatz 1 Satz 1 des Mindestlohngesetzes und § 19 Absatz
1 Satz 1 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes genügt ein Arbeitgeber,
1. soweit er Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit ausschließlich mobilen Tätigkeiten
beschäftigt,
2. diese keinen Vorgaben zur konkreten täglichen Arbeitszeit (Beginn und Ende) unterliegen
und
3. sich ihre tägliche Arbeitszeit eigenverantwortlich einteilen,
seiner Aufzeichnungspflicht, wenn für diese Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nur die
Dauer der tatsächlichen täglichen Arbeitszeit aufgezeichnet wird.
Also mehr Freiheit für den angestellten Fahrer, was Beginn und Ende der Schicht angeht und die Sache ist paletti.
AN verpflichtet sich innerhalb eines Zeitkorridors (Tagschicht, Nachtschicht) mindestens X Stunden und maximal Y Stunden zu arbeiten. Seine Pausen macht er wann er will, hat sich bzgl. der Länge an die Gesetzeslage zu halten und muss diese gewissenhaft aufzeichnen.
Zuletzt geändert von pauline am 28.11.2014, 13:19, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Gewerbeaufsicht prüft Mindestlohn!
Es nützt nicht, wenn Ihr diesen Satz aus o.a. Verordnung:
"Eine eigenverantwortliche Einteilung der Arbeitszeit im Sinne des
Absatzes 1 liegt vor, wenn Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer während ihrer täglichen
Arbeitszeit regelmäßig nicht durch ihren Arbeitgeber oder Dritte Arbeitsaufträge entgegennehmen
oder für entsprechende Arbeitsaufträge zur Verfügung stehen müssen."
beständig ignoriert! Gerade Euch hat das Ministerium damit die Nase vor der Tür zugeschlagen !
Ein Taxifahrer, der regelmäßig nicht für Fahrten zur Verfügung stehen muss, fiele tatsächlich darunter !
Wir wurden informiert, dass sich Vertreter von Verkehrsgewerbeaufsicht, Amt für Arbeitsschutz und Zoll in Sachen gemeinsames Vorgehen abgestimmt haben.
Da saßen nicht die Pförtner sondern Verwaltungsjuristen! Und denen wollt Ihr die Rechtslage erklären ???
Game over
D-Day minus 34!!
Poorboy
"Eine eigenverantwortliche Einteilung der Arbeitszeit im Sinne des
Absatzes 1 liegt vor, wenn Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer während ihrer täglichen
Arbeitszeit regelmäßig nicht durch ihren Arbeitgeber oder Dritte Arbeitsaufträge entgegennehmen
oder für entsprechende Arbeitsaufträge zur Verfügung stehen müssen."
beständig ignoriert! Gerade Euch hat das Ministerium damit die Nase vor der Tür zugeschlagen !
Ein Taxifahrer, der regelmäßig nicht für Fahrten zur Verfügung stehen muss, fiele tatsächlich darunter !
Wir wurden informiert, dass sich Vertreter von Verkehrsgewerbeaufsicht, Amt für Arbeitsschutz und Zoll in Sachen gemeinsames Vorgehen abgestimmt haben.
Da saßen nicht die Pförtner sondern Verwaltungsjuristen! Und denen wollt Ihr die Rechtslage erklären ???
Game over
D-Day minus 34!!
Poorboy
Re: Gewerbeaufsicht prüft Mindestlohn!
@ Poorboy
Die Rechtslage hat sich eben geändert.
Bei deinem Zitat lässt du den darauf folgenden Satz aus.
Die Rechtslage hat sich eben geändert.
Bei deinem Zitat lässt du den darauf folgenden Satz aus.
Re: Gewerbeaufsicht prüft Mindestlohn!
Wahnsinn wie verbissen. Gibt es dafür Gründe?
Re: Gewerbeaufsicht prüft Mindestlohn!
Die reine Panik , dazu mit dem Text überfordert!
AN bleibt die zeitliche Ausführung überlassen als Voraussetzung !
"Sie wollen zum Flughafen? Gerne doch, machen wir morgen gegen 17 Uhr!"
Poorboy
AN bleibt die zeitliche Ausführung überlassen als Voraussetzung !
"Sie wollen zum Flughafen? Gerne doch, machen wir morgen gegen 17 Uhr!"
Poorboy
Re: Gewerbeaufsicht prüft Mindestlohn!
ich glaube du solltest dich mal entspannen.