Gewerbeaufsicht prüft Mindestlohn!
Re: Gewerbeaufsicht prüft Mindestlohn!
Wird bei 2000 weiß netto auch geprüft? Oder geht das im Vorgriff auf die derzeit diskutierten 1900 unbesehen klar?
Metadiskussionen bitte hier: http://www.taxiforum.de/forum/viewforum.php?f=40
Re: Gewerbeaufsicht prüft Mindestlohn!
1900 Euro netto? Von wievielen Arbeitsstunden reden wir dann?
Doch nicht etwa von den unerlaubten 60?
Welcher Taxifahrer tut sich das denn an?
Doch nicht etwa von den unerlaubten 60?
Welcher Taxifahrer tut sich das denn an?
Re: Gewerbeaufsicht prüft Mindestlohn!
Auf Umsatz also ca. 4000 aufwärts, oder?
Re: Gewerbeaufsicht prüft Mindestlohn!
Wieso, 2000 weiss ist doch erstmal ein Unternehmerproblem, hier geht es dann nicht um ML.
Und im Prinzip kannst du ja auch 20,- die Stunde zahlen, es muss ja nur erwirtschaftet werden.
Das ist das Problem der Aushilfe. Solange die Entlohnung über ML liegt, ist alles gut. Aber bei 450,- ist Schluss. 2-3 gute Schichten, das war es.
Und im Prinzip kannst du ja auch 20,- die Stunde zahlen, es muss ja nur erwirtschaftet werden.
Das ist das Problem der Aushilfe. Solange die Entlohnung über ML liegt, ist alles gut. Aber bei 450,- ist Schluss. 2-3 gute Schichten, das war es.
Re: Gewerbeaufsicht prüft Mindestlohn!
Was bleibt von all den hitzigen Diskussionen?
Unternehmergejammer und Marktbereinigung.
Anzeige. Die kann auch vom Nachbarn kommen.
Arbeitnehmer aufgepaßt!
Unternehmergejammer und Marktbereinigung.
Anzeige. Die kann auch vom Nachbarn kommen.
Arbeitnehmer aufgepaßt!
Re: Gewerbeaufsicht prüft Mindestlohn!
Bemerkenswert für Februar 2015:
http://www.ok-taxi.de/taxischein-faq.html
Dazu hier Kapitel 8 :
http://www.etl-rechtsanwaelte.de/aktuel ... etzes-2015
Den Link hatten wir schon, ist aber erst vor sechs Tagen überarbeitet worden.
Poorboy
http://www.ok-taxi.de/taxischein-faq.html
Dazu hier Kapitel 8 :
http://www.etl-rechtsanwaelte.de/aktuel ... etzes-2015
Den Link hatten wir schon, ist aber erst vor sechs Tagen überarbeitet worden.
Poorboy
Zuletzt geändert von Poorboy am 06.02.2015, 01:08, insgesamt 2-mal geändert.
Re: Gewerbeaufsicht prüft Mindestlohn!
Das Mindestlohngesetz spricht nicht von Arbeitsstunden, sondern von Zeitstunden.
Damit ist schon vorgezeichnet, dass hier nicht nur die reine Arbeitszeit gemeint ist, sondern jede Stunde. Auch Zeiten, die der Angestellte mit warten auf den nächsten Auftrag verbringt.
Hier:
http://www.etl-rechtsanwaelte.de/aktuel ... fragen-faq
sollte zumindest der Punkt 11 bei den Arbeitgebern beachtet werden. Der DRV prüft nach, ob auch 173,33 Stunden gezahlt werden, also mindestens die 1473 €, die bei einer 40-Stunden-Woche vorgeschrieben sind. Das lässt sich anhand des Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteiles leicht feststellen.
In Zeiten vor dem 01.01.2015 war es teilweise ja üblich, dass der Arbeitnehmer seinen Sozialbeitrag nach Erhalt der Lohnabrechnung wieder an den Arbeitgeber zurück gezahlt hat.
Dem wurde mit dem Mindestlohngesetz ein Riegel vorgeschoben. Der Arbeitgeber hat netto in Steuerklasse 1 oder 4 ca. 1097 € auszuzahlen (Tagschicht) die Sozialabgaben und auch die Steuer muss der Arbeitgeber aber von 1473 € abführen.
Jeder angestellte Arbeitnehmer ist selber schuld, wenn er sich an die alte Regelung hält und seinen Sozialbeitrag wieder an den Arbeitgeber zurück zahlt, wie das (teilweise) früher der Fall war.
Damit ist schon vorgezeichnet, dass hier nicht nur die reine Arbeitszeit gemeint ist, sondern jede Stunde. Auch Zeiten, die der Angestellte mit warten auf den nächsten Auftrag verbringt.
Hier:
http://www.etl-rechtsanwaelte.de/aktuel ... fragen-faq
sollte zumindest der Punkt 11 bei den Arbeitgebern beachtet werden. Der DRV prüft nach, ob auch 173,33 Stunden gezahlt werden, also mindestens die 1473 €, die bei einer 40-Stunden-Woche vorgeschrieben sind. Das lässt sich anhand des Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteiles leicht feststellen.
In Zeiten vor dem 01.01.2015 war es teilweise ja üblich, dass der Arbeitnehmer seinen Sozialbeitrag nach Erhalt der Lohnabrechnung wieder an den Arbeitgeber zurück gezahlt hat.
Dem wurde mit dem Mindestlohngesetz ein Riegel vorgeschoben. Der Arbeitgeber hat netto in Steuerklasse 1 oder 4 ca. 1097 € auszuzahlen (Tagschicht) die Sozialabgaben und auch die Steuer muss der Arbeitgeber aber von 1473 € abführen.
Jeder angestellte Arbeitnehmer ist selber schuld, wenn er sich an die alte Regelung hält und seinen Sozialbeitrag wieder an den Arbeitgeber zurück zahlt, wie das (teilweise) früher der Fall war.
Zuletzt geändert von Haschmich am 05.02.2015, 08:11, insgesamt 1-mal geändert.
- alsterblick
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Re: Gewerbeaufsicht prüft Mindestlohn!
tatsächlichPoorboy hat geschrieben:Geht doch:
„Noch sitzt ihr da oben, ihr feigen Gestalten. Vom Feinde bezahlt, dem Volke zum Spott. Doch einst wird wieder Gerechtigkeit walten, dann richtet das Volk. Dann gnade Euch Gott !“
Re: Gewerbeaufsicht prüft Mindestlohn!
Logische Konsequenz, wenn man ein Angebot bezahlen muss, das man ohne Nachfrage bereitstellen will !
Poorboy
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