BWVI, Canabis und die Unternehmerzuverlässigkeit

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Re: BWVI, Canabis und die Unternehmerzuverlässigkeit

Beitrag von IK » 11.12.2015, 01:11

@ GK

Ich denke dein AG prüft dich auch nicht vor jeder Abfahrt und selbst wenn er es tun würde, könnte er nicht feststellen, ob du am Wochenende gekifft hast. Ein Urintest würde aber auch einige Tage später positiv ausfallen. Also, dürftest du gar nicht fahren.

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Re: BWVI, Canabis und die Unternehmerzuverlässigkeit

Beitrag von Pirat » 11.12.2015, 08:36

IK hat geschrieben:Der Fahrer bekam per Gerichtsbeschluss seinen Taxischein zurück und fährt bei mir wieder.
Wurde Dein Fahrer nicht bestraft?
Nur die Weisesten und die Dümmsten können sich nicht ändern... Konfuzius.

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Re: BWVI, Canabis und die Unternehmerzuverlässigkeit

Beitrag von IK » 11.12.2015, 14:29

@ Pirat

Bußgeld musste er schon zahlen, aber ich weiß jetzt im Moment nicht, wie viel das war. Die echte Strafe aber war, dass er für einen Zeitraum von 11 Monate nicht fahren konnte, weil das Verkehrsamt ihm sein P-Schein nicht geben wollte. Das musste das Gericht entscheiden. Mit Anwalt, Verdienstausfall usw. hatte er einen hohen vierstelligen Betrag verloren. Damit ist er mehr als hart bestraft.

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Re: BWVI, Canabis und die Unternehmerzuverlässigkeit

Beitrag von Guter_Kollege » 11.12.2015, 17:19

IK hat geschrieben:@ GK
Ich denke dein AG prüft dich auch nicht vor jeder Abfahrt und selbst wenn er es tun würde, könnte er nicht feststellen, ob du am Wochenende gekifft hast. Ein Urintest würde aber auch einige Tage später positiv ausfallen. Also, dürftest du gar nicht fahren.
Du weist selbst das Du recht hast: Natürlich überprüft er nicht täglich ob ich alkoholisiert oder bekifft Auto fahre.
Aber hat die Lebensrealität immer etwas mit Rechtsprechung zu tun?
Und noch mal: Soll etwa alleine die Verkehrsbehörde darüber entscheiden, ob jemand noch ausreichend geeignet ist als Fahrpersonal zu arbeiten,
bei festgestelltem Drogengenuss? Ich meine nicht!
Ausserdem: Wer nur einmalig erwischt wird, ein Test keinen signifikanten Drogengebrauch ergibt, bei dem dürfte eine Prognose künftiger Zuverlässigkeit
gegeben sein. Und gute Chance haben seinen P-Schein nicht zu verlieren. Ob er aber damit auch um ein Bußgeld herum kommt?
Und sollte/darf die Verkehrsbehörde das alleine entscheiden?

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Re: BWVI, Canabis und die Unternehmerzuverlässigkeit

Beitrag von Pirat » 11.12.2015, 17:19

@ IK

Verdienstausfall trifft ja auch auf Dich zu, oder?

Die ganze Sache ist für mich nicht nachvollziehbar.
Dein Fahrer verstößt gegen das Straßenverkehrsrecht, somit hast Du Aufsichtspflichten verletzt.
Wo fängt so eine Logik an und wo hört sie auf?
Handy am Steuer, Pausenzeiten nicht eingehalten?
Ich kann da nirgends Konkretes zu finden.
Wird wohl von Fall zu Fall entschieden.

Auf den gesunden Menschenverstand kann man sich nicht verlassen.
Zuletzt geändert von Pirat am 11.12.2015, 17:20, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: BWVI, Canabis und die Unternehmerzuverlässigkeit

Beitrag von Guter_Kollege » 11.12.2015, 17:24

Anderes Beispiel: Im Güterkraftverkehrsgewerbe gilt der Bußgeldkatalog sowohl für den Fahrer als auch für den Unternehmer.

Derselbe Verstoß, z.B. Lenkzeitüberschreitung, wird einmal beim Fahrer geahndet, einmal beim Unternehmer.
Auch hier könnte der Unternehmer argumentieren, er sitzt ja nicht neben seinem Fahrer, oder kann nicht ständig
per GPS überwachen, ob der auch seine Pausenzeiten einhält.

Nutzt ihm nichts: Er zahlt mit!

p.s. wetten, gleich kommt Poorboy angelaufen und erzählt wieder, das hat mit Taxi nichts zu tun?
Zuletzt geändert von Guter_Kollege am 11.12.2015, 17:26, insgesamt 2-mal geändert.

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Re: BWVI, Canabis und die Unternehmerzuverlässigkeit

Beitrag von Pirat » 11.12.2015, 17:38

Guter_Kollege hat geschrieben:Derselbe Verstoß, z.B. Lenkzeitüberschreitung, wird einmal beim Fahrer geahndet, einmal beim Unternehmer.
Auch hier könnte der Unternehmer argumentieren, er sitzt ja nicht neben seinem Fahrer, oder kann nicht ständig
per GPS überwachen, ob der auch seine Pausenzeiten einhält.
Streitet doch keiner ab.
Nur wenn Du einen Tot fährst, muss Dein Chef dann auch in den Knast?
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Re: BWVI, Canabis und die Unternehmerzuverlässigkeit

Beitrag von Guter_Kollege » 11.12.2015, 17:50

Pirat hat geschrieben:Streitet doch keiner ab.
Nur wenn Du einen Tot fährst, muss Dein Chef dann auch in den Knast?
Äähem, ich kenne den Bußgeldkatalog nicht auswendig.
Wie Du weisst dürfen solche Dinge nur dann geahndet werden, wenn sich dafür auch ein Bußgeldtatbestand findet und dieser beziffert ist.

Grade mal geguckt ... neee, von totfahren steht da nichts! :lol:
https://lkw.bussgeldkatalog.org/lenkzeiten-ruhezeiten/

Im Übrigen hoffe ich, das Du die Analogie zu IK's Fall, bzw. zur BoKraft verstanden hast.
In Kapitel VIII. der Lenk- und Ruhezeiten VO steht:
Verantwortung für Verstöße
Für begangene Verstöße sollen ab sofort alle an einer Transportkette Beteiligten zur Verantwortung gezogen werden, also nicht allein der Fahrer,
sondern auch der Arbeitgeber und der Auf-traggeber, vgl. Art. 10 VO (EG) 561/2006.


Ich denke mir, dass der Gesetzgeber auch hier, in der BOKraft die Verantwortungskette vom Fahrpersonal bis zum Unternehmer zieht.
Und die Verkehrsbehörde wendet die Bestimmung schlicht an. Inwieweit ihr dabei ein Ermessensspielraum zur Verfügung steht, kann
ich nicht sagen. Ich bleibe aber dabei, was ich oben geschrieben habe: Ich finde, der Unternehmer sollte mithaften. Prinzipiell!
Das soll nicht heissen, dass ich mir nicht im Einzelfall eine andere/mildere Bewertung vorstellen könnte.
Zuletzt geändert von Guter_Kollege am 11.12.2015, 18:03, insgesamt 3-mal geändert.

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Re: BWVI, Canabis und die Unternehmerzuverlässigkeit

Beitrag von Pirat » 11.12.2015, 17:59

Also ich denke, alle Verstöße die mit dem Fahrzeug im Zusammenhang stehen, da kann man von Mitverantwortung sprechen.
Analog zur Halterhaftung!
Für persönliches Fehlverhalten im Straßenverkehr kann doch nicht ein Zweiter in die Verantwortung genommen werden. (Ausnahmen Minderjährige, Kinder)
Der Fahrer kann Stock-nüchtern zum Dienst antreten und sich während der Fahrt die Kante geben.
Deshalb kann man nach meinem Empfinden so ein Verhalten nicht mit Lenkzeitüberschreitung oder Überladung vergleichen.
Nur die Weisesten und die Dümmsten können sich nicht ändern... Konfuzius.

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Re: BWVI, Canabis und die Unternehmerzuverlässigkeit

Beitrag von Guter_Kollege » 11.12.2015, 18:14

Mag sein, dass für Dein Empfinden Pausen-nicht-einhalten weniger schwer wiegt (in jeder Beziehung) als Drogengenuss.
Mal drastisch gesagt: Die Ausfallerscheinungen bei beiden Vergehen kann ich mir ähnlich vorstellen, je nach dem Maß des Alkoholgenusses,
oder der Arbeitszeit(Lenkzeit)überschreitung.
Aber darüber will ich jetzt nicht urteilen. Mein Augenmerk liegt mehr auf dem Prinzip dessen was Du eben Mitverantwortung oder Halterhaftung
genannt hast.
Welche Kriterien sollte der Unternehmer für sich in Anspruch nehmen dürfen um schadensfrei zu bleiben?
Kann der nicht immer sagen "wie soll ich denn?". Und diese Pauschalausrede ist quasi der Freibrief für alle Fälle von denkbarer
Mitverantwortung?

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Re: BWVI, Canabis und die Unternehmerzuverlässigkeit

Beitrag von SindSieFrei? » 11.12.2015, 18:30

IK hat geschrieben:@ GK

Ich denke dein AG prüft dich auch nicht vor jeder Abfahrt und selbst wenn er es tun würde, könnte er nicht feststellen, ob du am Wochenende gekifft hast. Ein Urintest würde aber auch einige Tage später positiv ausfallen. Also, dürftest du gar nicht fahren.
Kollegen, die entscheidende Antwort ist nicht: Also dürftest du gar nicht fahren! Sie ist: Du darfst niemals kiffen! Soweit das Gesetz.

Praktikabilität und Zumutbarkeit des Bussgeldbescheides: Bei IK´s 2 Wagen-Fuhrpark schon schwer, aber ich stelle mir meinen Cheffe mal vor, wie er mit seinen über 10 Wagen morgens zwischen 4-6 (üblicher Schichtbeginn) und nachmittags zwischen 15-17 zu über 10 Ablöse-Standorten durch die ganze Stadt düsen soll und jeden einzelnen Fahrer überprüfen soll. :mrgreen: :mrgreen:

Mit Verlaub: Herr Dr. Glitza hat schon wesentlich effektiver gearbeitet als mit so einem Verwaltungs-Konstrukt. Diese Kritik möge erlaubt sein. :wink:

LG
Dura lex, sed lex.

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Re: BWVI, Canabis und die Unternehmerzuverlässigkeit

Beitrag von ilkoep » 11.12.2015, 19:01

Guter_Kollege hat geschrieben: Mag das polizeiliche Führungszeugnis auch nicht üblich oder verbreitet sein im Taxigewerbe, so wäre es wohl immerhin doch geeignet -
da in Anwendung für eine Tätigkeit in der Personenbeförderung - für den Unternehmer zusätzlich als Beleg zu gelten, dass er sich
um die Geeignetheit seines Personals kümmert.

Bei jedem FzF-Antrag ist ein Führungszeugnis, Belegart O für behördliche Zwecke, mit zu beantragen. Und das nicht erst seit gestern.

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Re: BWVI, Canabis und die Unternehmerzuverlässigkeit

Beitrag von Guter_Kollege » 11.12.2015, 19:28

Praktikabilität und Zumutbarkeit sind nicht ganz die richtigen Begriffe.
Lass uns besser vom Verhältnismäßigkeit reden. Darauf hat der Bürger nämlich einen Rechtsanspruch bezüglich
aller Gesetze die der Staat für ihn macht.
Übrigens würde ich meinen, das "Herr Glitza" lediglich die Vorschrift streng nach den Buchstaben anwendet.
Und dann muss man fragen: Könnte "er" auch milder handeln? Von der Vorschrift dahingehend abweichen, dass
er sie auslegt, bzw. abgestuft anwendet oder gar ganz auf ihre Anwendung verzichtet?

DAS!!!! ist die entscheidende Frage.
Und nicht ob ich kiffen darf. Selbstverständlich darf ich kiffen. Nur nicht als Fahrpersonaler im Taxi.

Ich kann mich gut erinnern das HIER im Forum unter großem Hallo und Jubel die angebliche Aussage eines BWVI-Mitarbeiters umtrieb
"Wir gehen nicht sofort in die Exekution..." Ein Poorboy schrieb dazu "Behörden legen Gesetze nicht aus, sondern wenden sie an!"
Also: Spielraum oder die ganze Härte des Gesetzes?

Warten wir also mal ab wie sich die Sache im Spannungsfeld beider Varianten des Ermessenspielraumes entwickelt.
Sofern IK uns berichten will. Auf in eine weitere Runde Glitza vs. Krijan ..... :wink:
Zuletzt geändert von Guter_Kollege am 11.12.2015, 19:34, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: BWVI, Canabis und die Unternehmerzuverlässigkeit

Beitrag von Guter_Kollege » 11.12.2015, 19:31

ilkoep hat geschrieben:Bei jedem FzF-Antrag ist ein Führungszeugnis, Belegart O für behördliche Zwecke, mit zu beantragen. Und das nicht erst seit gestern.
Jo, mein Bester, hast gut aufgepasst.
Übrigens auch Vorraussetzung zur Erlangung der Fahrerlaubnis für Personenbeförderung nach der FeV.
Warum nicht jedes Jahr eine Erneuerung?

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Re: BWVI, Canabis und die Unternehmerzuverlässigkeit

Beitrag von ilkoep » 11.12.2015, 20:01

Guter_Kollege hat geschrieben: Warum nicht jedes Jahr eine Erneuerung?
Warum? Die Behörden sind inzwischen so gut vernetzt, dass alles, was die persönliche Zuverlässigkeit eines Erlaubnisinhabers in Frage stellt, morgens beim Einschalten des PC´s als erstes auf dem Bildschirm des zuständigen Sachbearbeiters aufklappt. Und das betrifft nicht nur Fahrerlaubnisse.

Die Zeiten sind vorbei wo der Punktestand in Flensburg nur bei der Verlängerung abgefragt wurde. Nu ham wa 24/7 check in Realtime.

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Re: BWVI, Canabis und die Unternehmerzuverlässigkeit

Beitrag von KlareWorte » 12.12.2015, 23:50

Guter_Kollege hat geschrieben:Mag sein, dass für Dein Empfinden Pausen-nicht-einhalten weniger schwer wiegt (in jeder Beziehung) als Drogengenuss.
Mal drastisch gesagt: Die Ausfallerscheinungen bei beiden Vergehen kann ich mir ähnlich vorstellen, je nach dem Maß des Alkoholgenusses,
oder der Arbeitszeit(Lenkzeit)überschreitung.
Aber darüber will ich jetzt nicht urteilen. Mein Augenmerk liegt mehr auf dem Prinzip dessen was Du eben Mitverantwortung oder Halterhaftung
genannt hast.
Welche Kriterien sollte der Unternehmer für sich in Anspruch nehmen dürfen um schadensfrei zu bleiben?
Kann der nicht immer sagen "wie soll ich denn?". Und diese Pauschalausrede ist quasi der Freibrief für alle Fälle von denkbarer
Mitverantwortung?

Nein, der Unterschied ist, Lenkzeitüberschreitung oder Überladung kann ich als Arbeitgeber objektiv selbst und ohne großem Aufwand feststellen und handeln. Einen AN pusten lassen oder einem Schnelltest zu unterziehen, dazu habe ich kein Recht.

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Re: BWVI, Canabis und die Unternehmerzuverlässigkeit

Beitrag von Guter_Kollege » 13.12.2015, 01:45

Kleine Hilfe für I.K. zum erkennen möglicherweise "angeditschter" Fahrer:

https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_show_pdf?p_id=23592

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Re: BWVI, Canabis und die Unternehmerzuverlässigkeit

Beitrag von KlareWorte » 13.12.2015, 11:28

Guter_Kollege hat geschrieben:Kleine Hilfe für I.K. zum erkennen möglicherweise "angeditschter" Fahrer:

https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_show_pdf?p_id=23592

Vieles davon darfst du als Arbeitgeber gar nicht prüfen. Als Arbeitgeber sind dir die Hände gebunden, ausser es ist ganz offensichtlich.

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Re: BWVI, Canabis und die Unternehmerzuverlässigkeit

Beitrag von arne13 » 13.12.2015, 11:59

http://www.spiegel.de/wirtschaft/pilote ... 67354.html
Die geplanten Cockpit-Kontrollen, die von Pilotenvertretern abgelehnt werden, sollen vom Staat organisiert werden.

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Re: BWVI, Canabis und die Unternehmerzuverlässigkeit

Beitrag von Guter_Kollege » 13.12.2015, 14:36

KlareWorte hat geschrieben:Vieles davon darfst du als Arbeitgeber gar nicht prüfen. Als Arbeitgeber sind dir die Hände gebunden, ausser es ist ganz offensichtlich.
Du hast natürlich recht!
Der Katalog war auch mehr als humoristische Einlage gedacht .... :wink:

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