BWVI, Canabis und die Unternehmerzuverlässigkeit

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IK
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Re: BWVI, Canabis und die Unternehmerzuverlässigkeit

Beitrag von IK » 13.12.2015, 15:41

GK hat geschrieben:Auf in eine weitere Runde Glitza vs. IK .....
Streng genommen, gab es keine erste Runde zwischen Herrn G. und mir. Mit etwas Wohlwollen könnte man folgendes als die erste Runde bezeichnen:
  1. Herr G. verfasste einen Aufsatz über das Fahrpersonalgesetz und die Entlohnung nach dem erzielten Umsatz, mit dem Ziel diese Entlohnungsart zu verbieten
  2. Um dieses Ziel zu erreichen versuchte er das Amt für Arbeitsschutz vor seinen Karren spannen und
  3. scheiterte an mir
Jedenfalls ist bei mir so, dass ich keine Lust auf dieses Kräftemessen hatte sowie ich keine Lust auf die vermeintliche zweite Runde habe. Aber im Leben kann man sich nicht alles aussuchen. Also muss ich durch. Und wenn ich schon durch muss, möchte ich gerne, dass das Verfahren zu meinem Gunsten ausgeht. Verliere ich, wird die Sicherheit der Fahrgäste nicht erhöht, dafür aber werden es die Taxifahrer schwerer haben.

Abgesehen von diesen zwei wenig erfreulichen Vorfällen pflegen Herr G. und ich einen guten und respektvollen Umgang miteinander. Auch wenn es mich nervt, dass ich mich jetzt in die Sachen einlesen muss, auf die ich wenig Lust habe, weiß ich die sonstige Arbeit unserer Behörde zu schätzen. Das gilt auch für die Arbeit von Herrn G.

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Re: BWVI, Canabis und die Unternehmerzuverlässigkeit

Beitrag von Guter_Kollege » 13.12.2015, 16:11

Nett, wie Du immer auf bestimmte Reizworte sofort wunschgemäß reagierst .... :lol:
Allerdings zolle ich Dir großen Respekt dafür, dass Du solches Engagement i.d. Sache entwickelt hast.
Davon könnte und sollte sich manch Taxiunternehmer (grade in Hamburg) eine große Scheibe abschneiden.
Ich bedaure beim Thema 'Fahrpersonalgesetz' lediglich, dass tatsächlich NICHT über den strittigen Passus
entschieden wurde. Dafür braucht es halt Kläger, Beklagte und Richter.
Letzlich ist es heute wohl auch nicht mehr so relevant, weil der gesetzliche Mindestlohn der Frage die Schärfe genommen hat.

Ich bleibe gespannt ob Dir das Rechtsamt der BWVI/die Verkehrsbehörde mittels Ermessensspielraum i.d. Sache "Gnade" gewährt.
Oder ein Gericht eine Begründung liefern wird. In die eine oder andere Richtung.
Zuletzt geändert von Guter_Kollege am 13.12.2015, 16:12, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: BWVI, Canabis und die Unternehmerzuverlässigkeit

Beitrag von alsterblick » 13.12.2015, 16:44

Wo wird eigentlich die "Kern-/Bedeutung-/Relevanz" in diesem Vorfall / dieser Angelegneheit juristisch angenommen /gesehen ?
Selbst bin ich nun kein Jurist, aber viele andere Forums-Teilnehmer lassen zumindest juristische Kenntnisse vermuten.
Natürlich habe ich bereits eine/meine Erklärung zu dem, nehme mich jedoch (vorerst) gerne zurück.
„Noch sitzt ihr da oben, ihr feigen Gestalten. Vom Feinde bezahlt, dem Volke zum Spott. Doch einst wird wieder Gerechtigkeit walten, dann richtet das Volk. Dann gnade Euch Gott !“

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Re: BWVI, Canabis und die Unternehmerzuverlässigkeit

Beitrag von IK » 20.01.2016, 14:33

Nachdem ich gegen den Bußgeldbescheid Einspruch eingelegt habe, habe ich die Begründung nachgereicht. Jetzt ist die Behörde am Zug.

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Re: BWVI, Canabis und die Unternehmerzuverlässigkeit

Beitrag von taxipost » 20.01.2016, 19:11

ich hätte das bussgeld gewählt.
weinger auffand und keine weitreichenden folgen.

trotzdem, viel spass.
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Re: BWVI, Canabis und die Unternehmerzuverlässigkeit

Beitrag von Haschmich » 20.01.2016, 22:22

IK hat geschrieben:Nachdem ich gegen den Bußgeldbescheid Einspruch eingelegt habe, habe ich die Begründung nachgereicht. Jetzt ist die Behörde am Zug.
Falls du einen Zeugen brauchst. Ich bin mit einem Flughafenshuttle im schwarzen Süden der Republik unterwegs. Die Anforderungen (0 Promille, keine Drogen, Personenbeförderungsschein) sind dieselben wie für Taxifahrer.

Unsere Fahrten beginnen nachts, so gegen 3 Uhr. Noch nie ist jemand dagestanden und hat uns auf Fahruntüchtigkeit kontrolliert. Was regelmäßig statt findet, ist lediglich die Kontrolle, ob wir noch einen gültigen Führerschein und einen gültigen Personenbeförderungsschein haben. Und sie haken auch nach, wenn sich ein Fahrgast über die Fahrweise des Fahrers/der Fahrerin beschwert, was aber nicht mit Alkohol- oder Drogenkonsum zusammen hängen muss, sondern auf "sportliche" Fahrweise oder Überempfindlichkeit des Fahrgastes.

Der Rest dürfte doch eher Sache der Exekutive und der Judikative Wir sind doch nicht im Kindergarten.

Gruß

Robert

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Re: BWVI, Canabis und die Unternehmerzuverlässigkeit

Beitrag von IK » 21.01.2016, 00:38

taxipost hat geschrieben:ich hätte das bussgeld gewählt.
weinger auffand und keine weitreichenden folgen.

trotzdem, viel spass.
Ich habe das in die Erwägung gezogen. Allerdings fand ich die Begründung des Bußgeldbescheids sehr überzogen und in der Sache falsch, sodas ich mich dann doch für den Einspruch entschieden habe. Die Auffassung, man müsste jeden Faher vor jeder Abfahrt prüfen, kann nicht von dem Gesetzgeber gewollt sein.

Ich nehme keinen Anwalt. Zumindest finanziell hält sich der Ärger in akzeptablen Grenzen.

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Re: BWVI, Canabis und die Unternehmerzuverlässigkeit

Beitrag von taxipost » 21.01.2016, 08:58

und genau hier sehe ich das problem.

ich sehe durchaus eine absicht,
dass dem unternehmer eine kontrollpflichtauferlegt wurde.
er muss sie nicht selbst wahrnehmen,
aber er darf die pflicht nicht gänzlich ausser acht lassen.

es kann sehr wohl konstrukte geben,
bei den diese pflich eingehalten wird.
bei dir lese ich die sache so,
dass du die pflicht vollständig unberücksichtigt gelassen hast.

ich vermutte, dass du über die schiene "branchenspezifischeabläufe/ablöse" argumentierst. das halte ich aber für sehr sehr problematisch.
bokraft schreibt die art der pflichtwahrnehmung nicht vor, nur die pflicht selbst.
hättest du eine regelung gehabt die pflicht wahrnimmt und
nur die regelung griff in dem genannten fall nicht,
dann wäre die sache anders.

ganz problematisch wird es, wenn das gericht BWVI folgt.
dann hat G. einen titel den er allgemein auslegen kann.
pflicht gerichtlich bestätigt, für alle!

anderer seits, erst abwarten,
vielleicht nimmt BWVI das bussgeld zurück.
und du kannst den einspruch noch im termin zurückziehen.
so gesehen hast du recht, erst gegenhalten !
Zuletzt geändert von taxipost am 21.01.2016, 09:10, insgesamt 4-mal geändert.
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Re: BWVI, Canabis und die Unternehmerzuverlässigkeit

Beitrag von IK » 21.01.2016, 13:07

@ Taxipost

Der Unterstellung der Behörde, ich würde gar nicht kontrolieren, habe ich natürlich widersprochen. Das Problem dabei ist tatsächlich, dass die Kontrolldichte in meinem Betrieb von der Vorstellung der Behörde abweicht. Das ist nicht schwer zu erreichen, weil die Behörde Kontrolle vor jeder Abfahrt will. Und genau da sehe ich nicht ein, dass das die richtige Auslegung des Gesetzes ist.

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Re: BWVI, Canabis und die Unternehmerzuverlässigkeit

Beitrag von Haschmich » 21.01.2016, 13:39

IK hat geschrieben:@ Taxipost

Der Unterstellung der Behörde, ich würde gar nicht kontrolieren, habe ich natürlich widersprochen. Das Problem dabei ist tatsächlich, dass die Kontrolldichte in meinem Betrieb von der Vorstellung der Behörde abweicht. Das ist nicht schwer zu erreichen, weil die Behörde Kontrolle vor jeder Abfahrt will. Und genau da sehe ich nicht ein, dass das die richtige Auslegung des Gesetzes ist.
In Bezug auf den Mindestlohn bist du wesentlich kontrollwütiger. :mrgreen:

Aber Spaß beiseite. Hier bin ich zu 100 % Deiner Meinung. Eine gewisse Eigenverantwortung hat auch der Fahrer, der weiß, dass er sich mit Restalkohol oder nach Drogengenuss nicht hinter das Steuer eines Taxis setzen darf.
Zuletzt geändert von Haschmich am 21.01.2016, 13:40, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: BWVI, Canabis und die Unternehmerzuverlässigkeit

Beitrag von Guter_Kollege » 21.01.2016, 20:36

Nochmal zum Verständnis der Kontrollpflicht des Unternehmers:

Kommentar von Fromm/Sellman/Zuck zum Paragraphen.
"Bekannt ist oder sein muss"
Der Kenntnis der personellen Mängel steht die pflichtwidrige Unkennnis gleich. Die Pflichtwidrigkeit kann schon darin bestehen, dass der Unternehmer Personal
auswählt, dass von vornherein Bedenken gegen Fähigkeit oder Eignung aufkommen läßt (BGH VRS 18, 322). Das ein Fahrer die nach § 48 FeV erforderliche Fahrerlaubnis zur
Fahrgastbeförderung besitzt, entbindet den Unternehmer nicht von der weiteren Prüfung der Geeignetheit, wenn hierzu Anlass besteht (vgl. BGH VRS 6, 452). Pflichtwidrig ist
insbesondere das Unterlassen der Überwachung. Der Unternehmer muss für eine dauernde und planmäßige Beaufsichtigung sorgen.
Er muss sein Personal in geeigneter Weise entweder selbst oder durch dazu geeignete Personen überwachen lassen. (BGHZ 8, 243 = VRS 5, 182, BGH VRS 13, 88)"
Sicher will niemand, dass ständig einer einen kontrolliert, ob man während der Arbeit auch nüchtern und unberauscht ist.
Ist auch äußerst unpraktisch im Arbeitsalltag: Für alle Beteiligten.
Dennoch plädiere ich bei dem Thema dafür, dass die Kontrollbehörde hier lieber einmal zuviel die volle Härte der Vorschrift
anwendet, als einmal zuwenig. Möglicherweise hat der Gesetzgeber aus gutem Grunde keine genauere Abstufung und Beschreibung
der Kontrollpflichten vorgenommen, weil nicht alle Maßnahmen für alle denkbaren Fälle greifen. Da wäre dann jeweils der Einzelfall
zu prüfen. Und juristisch wehren kann man sich immer noch.
Zuletzt geändert von Guter_Kollege am 21.01.2016, 20:38, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: BWVI, Canabis und die Unternehmerzuverlässigkeit

Beitrag von taxipost » 22.01.2016, 09:45

Guter_Kollege hat geschrieben:...
Sicher will niemand, dass ständig einer einen kontrolliert, ob man während der Arbeit auch nüchtern und unberauscht ist.
Ist auch äußerst unpraktisch im Arbeitsalltag: Für alle Beteiligten.
...
ich würde die vorschrift nicht dahin auslegen,
dass man während der arbeitszeit kontrollieren muss.
während der arbeitszeit ist es für den unternehmer unmöglich ständige kontrollen durchzuführen.
es wird also voraussichtlich darum gehen,
was ist zumutbar?
wenn man sich dann die möglichkeit anschaut,
was darf der unternehmer überhaupt prüfen/ vom AN verlangen,
wird man ein gesundes mass zw. möglich und notwendig ziehen müssen.

es dürfte nicht zu beanstanden sein,
dass die prüfung bei schichtbeginn vom jeweils schichtendenden fahrer vorgenommen wird.

es ist schwer zu sagen, welchen umfang die vorschrift vorschreibt.
dadurch wird die sache aber nicht einfacher,
sondern eher komplizierter.
das gesetz schreibt eine pflicht vor und ich meine,
ein unternehmer verfügt nicht über das recht den umfang der pflicht zu bestimmen.
das steht nur dem gesetzgeber zu.
daraus folgt,
hat der gesetzgeber die pflicht nicht konkretisiert,
dann muss sie als gegeben, im vollen umfang, angesehen werden.
Zuletzt geändert von taxipost am 22.01.2016, 09:50, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: BWVI, Canabis und die Unternehmerzuverlässigkeit

Beitrag von IK » 03.06.2016, 13:38

Nun ist es so weit gekommen:

Am Montag, den 13.06.2016 um 10:00 Uhr,
Sievekingplatz 3 (Strafjustizgebäude), Sitzungssaal 292/1. Stock


findet die Hauptverhandlung über meinen Einspruch zum Bußgeldbescheid der BWVI vom 16.11.2015 statt.
Falls jemand Interesse hat, kann gerne vorbeikommen.
Ich vertrete mich selbst und verzichte auf einen Anwalt.

Wer mag, kann mir die Daumen drücken :)

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Re: BWVI, Canabis und die Unternehmerzuverlässigkeit

Beitrag von eichi » 03.06.2016, 14:28

Wenn in Taxi-Unternehmen die Fahrer zum Zweck der Abrechnung
regelmäßig (wöchentlich) beim Chef am Schreibtisch stehen, könnte
man von einer "ausreichenden Kontrolldichte" sprechen.
Eine "Überwachung" durch den Ablösefahrer ist ungeeignet.

Ebenso ungeeignet hierfür ist die Betriebsform einer "digitalen" Betriebsführung,
bei der der der Chef die angestellten Fahrer höchstens zufällig zu Gesicht bekommt
und die betriebliche Kommunikation über Kurznachrichten erfolgt. Die Überwachung
ist bei einer 450€-Bürokraft sicher auch nicht in den besten Händen.

Nochmal: die von Dr. G. angedachte Art der Überwachung ist in Praxis in den hier üblichen
Mehrwagenbetrieben realitätsfern und nicht zu leisten.
Es ist so bequem, unmündig zu sein. (Immanuel Kant)

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Re: BWVI, Canabis und die Unternehmerzuverlässigkeit

Beitrag von Guter_Kollege » 03.06.2016, 15:49

IK hat geschrieben:Ich vertrete mich selbst und verzichte auf einen Anwalt.
Wer mag, kann mir die Daumen drücken :)
Ganz nüchtern betrachtet, wünsche ich Dir keinen Erfolg.
Denn ein positives Ergebnis in Deinem Sinne, wäre ein schlechtes, im Sinne der Vorschrift.
Die dann ein zahnlose Vorschrift wäre.

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Re: BWVI, Canabis und die Unternehmerzuverlässigkeit

Beitrag von taxipost » 04.06.2016, 09:26

eichi hat geschrieben:...
Eine "Überwachung" durch den Ablösefahrer ist ungeeignet.
...
die vorschrift schreibt eine überwachung nicht vor,
daher kann der noch "in der schicht" tätige fahrer,
dem "zur schicht antretenden" fahrer als weisungsberechtigter benannt werden
und über eine kompetenz verfügen ein arbeitsantritt zu versagen.

so bzw. ählich wird es bei den "fligenden wechsel" der busfahrer gemacht.

im gegensatz zu GK wünsche ich dir glück und wäre ggf. sogar bereit,
mich an einer "spendenaktion", um die 2. instanz zu finanzieren, zu beteiligen :mrgreen: .
Zuletzt geändert von taxipost am 04.06.2016, 09:28, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: BWVI, Canabis und die Unternehmerzuverlässigkeit

Beitrag von eichi » 04.06.2016, 15:03

daher kann der noch "in der schicht" tätige fahrer,
dem "zur schicht antretenden" fahrer als weisungsberechtigter benannt werden
und über eine kompetenz verfügen ein arbeitsantritt zu versagen.
Traumtänzer!
Ich warte nachts stundenlang auf meinen Kollegen, um ihm evtl. morgens um 4 Uhr
(ich könnte schon im Bett liegen und schlafen!!!) zu sagen, er dürfe
die Schicht nicht antreten?
Schon mal den Begriff "Betriebsklima" gehört?
Und woher bitteschön soll die Kompetenz kommen, aus der Impfspritze?
Es ist so bequem, unmündig zu sein. (Immanuel Kant)

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Re: BWVI, Canabis und die Unternehmerzuverlässigkeit

Beitrag von SindSieFrei? » 04.06.2016, 18:17

Um 4? :shock: Bei mir müßtest du bis 7 warten. :mrgreen:
Dura lex, sed lex.

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Re: BWVI, Canabis und die Unternehmerzuverlässigkeit

Beitrag von TaxiBabsi » 04.06.2016, 18:55

Loide, loide, is ja besser an der Halte hier ... :roll:

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Re: BWVI, Canabis und die Unternehmerzuverlässigkeit

Beitrag von taxipost » 05.06.2016, 06:47

eichi hat geschrieben:...
Traumtänzer!
Ich warte nachts stundenlang auf meinen Kollegen, um ihm evtl. morgens um 4 Uhr
(ich könnte schon im Bett liegen und schlafen!!!) zu sagen, er dürfe
die Schicht nicht antreten?
...
wen interessiert, dass du um 4 hättest im bett liegen und schlafen können.

tja,
in der normalen arbeitswelt hat ein arbeitnehmer einen vorbestimmte arbeitszeiten.
wenn deine schicht bis 4 uhr geplant war, dann hast du bis 4 zu arbeiten!

du und, wie es mir scheint auch, SSF,
verharrst in den allen gewerbestrukturen.

wir sind doch aber bereits in der arbeitswelt 4.0.
gerade Hamburger befürworten diese doch,
keine ausnahmen für niemanden,
keine rosinenpickerei!!!

soll ich dir wirklich erklären wie ein arbeitsplan aufzusehen hat?
eichi hat geschrieben:...
Schon mal den Begriff "Betriebsklima" gehört?
...
was hat das jetzt mit dem arbeitszeiten zu tun?!
hast du schon um 14:00uhr vor verschlossener tür bei aldi gestanden
-geschlossen, weil die frühschicht im bette liegt und die spätschicht erst um 15:00 anfängt-?
eichi hat geschrieben:...
...
Und woher bitteschön soll die Kompetenz kommen, aus der Impfspritze?
mach dir darum keine sorge,
deine ablöse wird's schon wissen, dass du sie hast.
ihr beide habt nämlich den gleichen chef,
der sich um alles gekümmert hat.
Zuletzt geändert von taxipost am 05.06.2016, 06:50, insgesamt 2-mal geändert.
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