BWVI, Canabis und die Unternehmerzuverlässigkeit

Sascha1979
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Re: BWVI, Canabis und die Unternehmerzuverlässigkeit

Beitrag von Sascha1979 » 05.06.2016, 15:55

IK hat geschrieben:Ich vertrete mich selbst und verzichte auf einen Anwalt.
Alleine dafür könnte man, meiner subjektiven Meinung nach, die Unternehmerzuverlässigkeit entziehen!

Sorry, aber das ist hochgradig unintelligent!
Ich glaube, du hast nicht die geringste Ahnung, was hier für dich auf dem Spiel steht.

Und du kannst hier 1000 fach im Recht sein, niemals im Leben würde ich in solch einer Sache ohne Rechtsbeistand vor Gericht erscheinen.
Das wirst du mit Pauken und Trompeten verlieren!
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Re: BWVI, Canabis und die Unternehmerzuverlässigkeit

Beitrag von eichi » 05.06.2016, 16:26

Nochmal zum besseren Verständnis:
Schichtzeit 12 Stunden, innerhalb dieser
liegt meine Arbeitszeit von 8 Std. + 30 Min. Pause.
Rest 3 Std.30 Min.

Vorbestimmte Arbeitszeiten? Wenn tote Hose, fahr ich nach Hause,
der Chef spart dann die eine oder andere Stunde Mindestlohn.
Wenn's brummt, fahr ich auch mal ein Stündchen länger,
aber nur innerhalb ArbZG. Dies kann mit festen Zeiten nicht funktionieren.
Zeitverluste sind so vorprogrammiert, unvermeidbar.

Taxipost offenbart seine Denkstruktur (Taxigewerbe 0,25).
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Re: BWVI, Canabis und die Unternehmerzuverlässigkeit

Beitrag von SindSieFrei? » 05.06.2016, 19:21

taxipost hat geschrieben:...
du und, wie es mir scheint auch, SSF,
verharrst in den allen gewerbestrukturen.
...
Kollege Taxipost, ich denke es soll "alten" Gewerbestrukturen heißen. Deine Strukturen sind alles plattzuplaudern, ohne Sinn, nur um dagegen zu sein, ob es Behördenentscheidungen, oder Gerichtsbeschlüsse sind. Es sind die irrationalen Dinge, die dich zu begeistern scheinen. Aber deine Forderungen sind dabei schädlich für jeden Unternehmer wie hier IK! Wenn IK´s N8fahrer um 01.00 Uhr in den Feierabend geht, weil nichts mehr zu tun ist, bist du wirklich der Meinung, dieser solle bis (meinethalben, kaum jemand beginnt so früh) 4.00 Uhr auf seine Ablöse warten, um ihn auf Fahrtüchtigkeit zu überprüfen??? IK müßte seinem N8fahrer dann mindestens 8,50 € pro Stunde zahlen, der N8fahrer kann sich zu Hause fröhlich einen trinken, um dann 3 Std. später den Tagfahrer auf Fahrtüchtigkeit zu überprüfen! :mrgreen:

Der AN hat "vorbestimmte Arbeitszeiten", das schreibst du richtig. Er hat aber auch in seinem Arbeitsvertrag den Passus stehen, das das Auto abzustellen ist, wenn der voraussichtliche Umsatz nicht zur Erzielung des ML ausreichend ist! Denn für das Rumstehen fielen ML plus echte N8zuschläge an. Bist du eigentlich Unternehmer? Ich frage mich das schon länger, da ich tagtäglich mit Unternehmern und Fahrern zusammenarbeite und bereits Vieles gehört habe, aber sowas noch nie! :mrgreen:

Berlin ist anders. Immer wieder lustig. :mrgreen:
Dura lex, sed lex.

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Thomas-Michael Blinten
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Re: BWVI, Canabis und die Unternehmerzuverlässigkeit

Beitrag von Thomas-Michael Blinten » 05.06.2016, 19:37

Wahrscheinlich verpflichtet er den Nachtfahrer, unabhängig vom Feierabend, bei Schichtbeginn des Nachtfahrers am Wechselort mit Abstrichtest für Drogen und Atemalkoholtester für den Tagfahrer anzutreten....selbstverständlich als Überstunde die mit dem Gehalt abgedeckt ist.
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Re: BWVI, Canabis und die Unternehmerzuverlässigkeit

Beitrag von taxipost » 05.06.2016, 22:05

@TMB
alkoholtest oder ein drogen test sind nicht vorgeschrieben.
allerdings bin ich mir nicht sicher, ob das auch bei bokraft 5.0 so sein wird.

@SSF
wenn der schichtplan vorsieht,
dass die "ablöse" um 4:00 anfängt ,
dann findet um 4:00 die wagenübergabe statt.

die schicht endet erst mit der übergabe oder zur vereinbarten zeit.
trinken, ‰, ist während der schicht gesetzlich verboten.
daher heisst es auch "feierabend bier".

bei grösseren betrieben wird ein fahrer zum schichtleiter ernannt
und übergibt um 4:00 gleich mehrere wagen an die entsprechenden fahrer.

verspätet sich ein fahrer nur 15min,
so wartet der "in der schicht" 15min und bekommt sie bezahlt/zeitausgleich, stichwort: überstunden.
der zu spät kommende kriegt sie vom gehalt abgezogen/zeitausgleich.

plötzlich machen sich die fahrer sorgen,
wie der chef ihrer arbeitszeit bezahlen soll.
irgendwie komisch.


SSF,
ich bin schockiert, dass du scheinbar die gesetzlichen regelungen nicht für wichtig erachtest.
gerade du warst es doch, der für 0 toleranz bei der verfolgung von gesetzes verstössen plädiert hat.
scheinbar ist für dich ein teil-schwarzarbeitender taxifahrer gefährlicher als ein betrunkener.

schwarzarbeit kontrollieren,
alkohol etc. nicht kontrollieren.

sag mal SSF, trinkst du öfter mal einen?
Zuletzt geändert von taxipost am 05.06.2016, 22:11, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: BWVI, Canabis und die Unternehmerzuverlässigkeit

Beitrag von IK » 05.06.2016, 23:19

Sascha1979 hat geschrieben:
IK hat geschrieben:Ich vertrete mich selbst und verzichte auf einen Anwalt.
Alleine dafür könnte man, meiner subjektiven Meinung nach, die Unternehmerzuverlässigkeit entziehen!

Sorry, aber das ist hochgradig unintelligent!
Ich glaube, du hast nicht die geringste Ahnung, was hier für dich auf dem Spiel steht.

Und du kannst hier 1000 fach im Recht sein, niemals im Leben würde ich in solch einer Sache ohne Rechtsbeistand vor Gericht erscheinen.
Das wirst du mit Pauken und Trompeten verlieren!
Wir hatten die Debatte beim Fahrpersonalgesetz auch. Mein Vorgehen ohne Anwalt hat sich für mich und das Gewerbe ausgezahlt. Der Hintergrund ist sehr einfach: Willst du von einem Profi vertreten werden, musst du mindestens einen fünfstelligen Betrag zahlen. Einen Billiganwalt kannst du gleich vergessen. Bringt gar nichts. Dann besser sich selber verteidigen. Ich habe schon mehrfach erlebt, wie schlechte Anwälte ihre "Kunden" in die Ruin trieben. Darauf kann ich verzichten. Angesichts der Höhe der Strafe ( 100€ + 25 € Gebühr) lohnt es sich nicht einen teuren Anwalt zu nehmen.

Dennoch wünsche ich mir eine grundsätzliche Klärung des Umfangs der unternehmerischen Aufsichtspflicht. Die Forderung jeden Fahrer vor jeder Abfahrt prüfen zu müssen, erscheint mir unverhältnismäßig und gar nicht machbar. Ich kann mir nicht vorstellen, dass der Gesetzgeber das mit dieser Vorschrift bezwecken wollte.

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Thomas-Michael Blinten
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Re: BWVI, Canabis und die Unternehmerzuverlässigkeit

Beitrag von Thomas-Michael Blinten » 06.06.2016, 00:00

taxipost hat geschrieben:@TMB
alkoholtest oder ein drogen test sind nicht vorgeschrieben.
allerdings bin ich mir nicht sicher, ob das auch bei bokraft 5.0 so sein wird.
Nun, bei Ironie hast Du scheinbar Verständnisprobleme
Allerdings solltest Du einmal genauer sagen warum und mit welchen Hintergrund ein Nachtfahrer dem Tagfahrer den Dienstantritt verweigern soll.
Immerhin schriebst Du:
taxipost hat geschrieben:daher kann der noch "in der schicht" tätige fahrer,
dem "zur schicht antretenden" fahrer als weisungsberechtigter benannt werden
und über eine kompetenz verfügen ein arbeitsantritt zu versagen.
taxipost hat geschrieben:wenn der schichtplan vorsieht,
dass die "ablöse" um 4:00 anfängt ,
dann findet um 4:00 die wagenübergabe statt.

die schicht endet erst mit der übergabe oder zur vereinbarten zeit.
trinken, ‰, ist während der schicht gesetzlich verboten.
daher heisst es auch "feierabend bier".

bei grösseren betrieben wird ein fahrer zum schichtleiter ernannt
und übergibt um 4:00 gleich mehrere wagen an die entsprechenden fahrer.

verspätet sich ein fahrer nur 15min,
so wartet der "in der schicht" 15min und bekommt sie bezahlt/zeitausgleich, stichwort: überstunden.
der zu spät kommende kriegt sie vom gehalt abgezogen/zeitausgleich.
Mit dieser Art der Menschenführung erziehst Du dir Dackel die nicht selber denken und handeln, sondern nur auf den Pfiff oder das kopftätscheln des Chefs warten.
Die guten Fahrer, welche durch Engagement und mitdenken deinen Gewinn (damit meine ich nicht den Umsatz, sondern das Geld was beim Unternehmer nach Abzug aller Kosten hängenbleibt) erhöhen verlierst Du.
Der gute Fahrer weiß wann es sich (nicht nur für ihn selber) lohnt die 12 Stunden auszunutzen und wann es besser ist den Wagen vorher abzustellen.
Aber das sollte ich einem Unternehmer nicht erklären müssen.
Genauso wie es mir schleierhaft ist das bei dir scheinbar alle Wagen um 4 Uhr ablösen müssen, habt ihr zwischen 3 und 6 Uhr keine Vorbestellungen ?
Gibt es keine Fahrer die z.B. lieber schon um 3 Uhr anfangen, oder andere die bis 6 Uhr durchfahren ?
Flexibilität hat schon oft nicht nur den Umsatz erhöht.
Aber auch das sollte dir ja bekannt sein.
Zuletzt geändert von Thomas-Michael Blinten am 06.06.2016, 00:06, insgesamt 1-mal geändert.
„Alle sind irre, aber wer seinen Wahn zu analysieren versteht wird Philosoph genannt" (Ambrose Bierce)

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Re: BWVI, Canabis und die Unternehmerzuverlässigkeit

Beitrag von alsterblick » 06.06.2016, 00:02

IK hat geschrieben: Mein Vorgehen ohne Anwalt hat sich für mich und das Gewerbe ausgezahlt. Der Hintergrund ist sehr einfach:
Viel "Glück", wuerde ich in dem Fall auch so machen.
Anwälte sind auch nur Geldmaschinen, denen man sich auszuliefern hat und oftmals dumm sind. :roll:
„Noch sitzt ihr da oben, ihr feigen Gestalten. Vom Feinde bezahlt, dem Volke zum Spott. Doch einst wird wieder Gerechtigkeit walten, dann richtet das Volk. Dann gnade Euch Gott !“

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Re: BWVI, Canabis und die Unternehmerzuverlässigkeit

Beitrag von scarda » 06.06.2016, 03:26

alsterblick hat geschrieben:
IK hat geschrieben: Mein Vorgehen ohne Anwalt hat sich für mich und das Gewerbe ausgezahlt. Der Hintergrund ist sehr einfach:
Viel "Glück", wuerde ich in dem Fall auch so machen.
Anwälte sind auch nur Geldmaschinen, denen man sich auszuliefern hat und oftmals dumm sind. :roll:
Deshalb werden sie ja RAs.
PS: Die prinzipielle Klärung als Ziel ergibt Sinn.
DEREGULIERUNG IST AUCH NUR REGULIERUNG. ZIELFÜHRENDE VORSCHLÄGE? NEIN? ACH SO!
Taxi_2017 ist gut, innovativ, technisch top, hat beste Fahrzeuge zu vernünftigen, regulierten Preisen
http://www.yumpu.com/de/document/view/2 ... toi-studie#

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Re: BWVI, Canabis und die Unternehmerzuverlässigkeit

Beitrag von Löwenzahn » 06.06.2016, 07:40

Ich bezweifle mal ganz stark, dass die BVG ihre Fahrer auf Fahrtauglichkeit überprüft angesichts solcher Schlagzeilen:

http://m.tagesspiegel.de/berlin/polizei ... _referrer=

Das kannst du ja mal spaßeshalber im Prozess erwähnen. Vielleicht bringt es was. Im Bus sind die Fahrgäste unangeschnallt.

Bei uns ist es so, dass es nicht erforderlich ist einen fliegenden Wechsel durchzuführen. Wenn ein Fahrer früher Feierabend macht, muss er nicht auf den anderen warten. Jeder ist für sich selbst verantwortlich.

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Re: BWVI, Canabis und die Unternehmerzuverlässigkeit

Beitrag von KlareWorte » 06.06.2016, 10:27

Ich hate das Argument, dass die HH-Verkehrsbetriebe jeden Fahrer vor Fahrantritt kontrollieren für eine Schutzbehauptung! Grundsätzlich gilt der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Kontrollen müssen regelmäßig sein, mit Sicherheit nicht jedesmal. Ich muß auch nicht den Fahrer vor Fahrantritt kontrollieren, ob er eine FE hat. Sondern nur ab und an.
Alkohol und Drogentest verdachtsunabhänigig sind unzulässig. Selbst einen trockenen Alkoholiker, kann ich nicht fristlos kündigen, wenn er seine Alkoholkrankheit bei Arbeitseinstellung verschwiegen hat.

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Re: BWVI, Canabis und die Unternehmerzuverlässigkeit

Beitrag von taxipost » 06.06.2016, 11:39

Thomas-Michael Blinten hat geschrieben:
taxipost hat geschrieben:@TMB
alkoholtest oder ein drogen test sind nicht vorgeschrieben.
allerdings bin ich mir nicht sicher, ob das auch bei bokraft 5.0 so sein wird.
Nun, bei Ironie hast Du scheinbar Verständnisprobleme
Allerdings solltest Du einmal genauer sagen warum und mit welchen Hintergrund ein Nachtfahrer dem Tagfahrer den Dienstantritt verweigern soll.
...
§3 abs.1 bokraft,
hier hat der unternehmer dem nachfahrer die kompetenz/aufgabe erteilt.
Thomas-Michael Blinten hat geschrieben:...
Mit dieser Art der Menschenführung erziehst Du dir Dackel die nicht selber denken und handeln, sondern nur auf den Pfiff oder das kopftätscheln des Chefs warten.
Die guten Fahrer, welche durch Engagement und mitdenken deinen Gewinn (damit meine ich nicht den Umsatz, sondern das Geld was beim Unternehmer nach Abzug aller Kosten hängenbleibt) erhöhen verlierst Du.
Der gute Fahrer weiß wann es sich (nicht nur für ihn selber) lohnt die 12 Stunden auszunutzen und wann es besser ist den Wagen vorher abzustellen.
...
tja,
was hat das jetzt mit "erziehung" zu tun.
entweder halten wir uns an die gesetze, ohne ausnahmen, oder wir ignorieren sie.

wenn §3 abs. 1 bokraft eine kontrolle vorsieht

und das ist ja hier unumstritten der fall,
weil die behörde das so sagt und
wenn ich in diesem forum eins gelernt habe, dann ist es

"...wenn die hamburger behörde etwas sagt, dann ist das zu 100% richtig und bedingungslos zu akzeptieren..."
,

dann muss eine entsprechende lösung her. falls sie vorher nicht bestand.

Thomas-Michael Blinten hat geschrieben:...
Genauso wie es mir schleierhaft ist das bei dir scheinbar alle Wagen um 4 Uhr ablösen müssen, habt ihr zwischen 3 und 6 Uhr keine Vorbestellungen ?
Gibt es keine Fahrer die z.B. lieber schon um 3 Uhr anfangen, oder andere die bis 6 Uhr durchfahren ?
Flexibilität hat schon oft nicht nur den Umsatz erhöht.
Aber auch das sollte dir ja bekannt sein.
nun,
ich habe die 4:00 nicht ins spiel gebracht.
richte bitte also diese frage an den erfinder 4.0.

fehlerkorrektur:
4:00
Zuletzt geändert von taxipost am 06.06.2016, 12:01, insgesamt 4-mal geändert.
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Re: BWVI, Canabis und die Unternehmerzuverlässigkeit

Beitrag von taxipost » 06.06.2016, 12:11

@KlareWorte

ich denke nicht, dass es darum gehen wird,
welche kontrollen, wann oder in welchen umfang vorgeschrieben sind,
sondern
ist eine regelung die möglichkeit/pflicht einer kontrolle zu bestimmten zeiten, zb. 4:00, gänzlich vernachlässigt gesetzeskonform?
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Guter_Kollege
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Re: BWVI, Canabis und die Unternehmerzuverlässigkeit

Beitrag von Guter_Kollege » 06.06.2016, 12:42

eichi hat geschrieben:Nochmal zum besseren Verständnis:
Schichtzeit 12 Stunden, innerhalb dieser
liegt meine Arbeitszeit von 8 Std. + 30 Min. Pause.
Rest 3 Std.30 Min.

Vorbestimmte Arbeitszeiten? Wenn tote Hose, fahr ich nach Hause,
der Chef spart dann die eine oder andere Stunde Mindestlohn.
Wenn's brummt, fahr ich auch mal ein Stündchen länger,
aber nur innerhalb ArbZG. Dies kann mit festen Zeiten nicht funktionieren.
Zeitverluste sind so vorprogrammiert, unvermeidbar.

Taxipost offenbart seine Denkstruktur (Taxigewerbe 0,25).
Die Struktur die Du offenbarst mit dieser Zeitperformance, ist genau die alte Struktur
nach der es bisher immer lief.
Die bescherte einem zwar ein hübsches Stückchen Freiheit; Aber in Zeiten von Mindestlohn und mit Augenmerk auf den Uberkonkurrenten,
der seine Fahrer als beliebig einsetzbares Verfügungsmaterial und wie Freiwild behandelt - und mit weiterem Blick auf unternehmerseitige
Bestrebungen mit Pausenzeiten, Bereitschaftszeit und Rufbereitschaft zu tricksen - taugt Deine 'Fahrperformance' als Vorbild nicht mehr.
Ich wundere mich schon ein wenig, wie nonchalant Du das hier in die Runde wirfst; Zumal Offtopic.
Thomas-Michael Blinten hat geschrieben:Der gute Fahrer weiß wann es sich (nicht nur für ihn selber) lohnt die 12 Stunden auszunutzen und wann es besser ist den Wagen vorher abzustellen.
Kann man das in einem Arbeitsvertrag nachlesen, dass die regelmäßige Schichtzeit 12 Stunden beträgt, inklusive 4 Stunden Pause?
Oder ist das alles nach 'alten Strukturen' geregelt?
Zuletzt geändert von Guter_Kollege am 06.06.2016, 12:50, insgesamt 2-mal geändert.

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Re: BWVI, Canabis und die Unternehmerzuverlässigkeit

Beitrag von Guter_Kollege » 06.06.2016, 13:10

IK hat geschrieben:Dennoch wünsche ich mir eine grundsätzliche Klärung des Umfangs der unternehmerischen Aufsichtspflicht. Die Forderung jeden Fahrer vor jeder Abfahrt prüfen zu müssen,
erscheint mir unverhältnismäßig und gar nicht machbar. Ich kann mir nicht vorstellen, dass der Gesetzgeber das mit dieser Vorschrift bezwecken wollte.
Du wirst es nicht glauben, aber ich gebe Dir sogar teilweise recht. Es kommt aber tatsächlich auf den Einzelfall an, daher denke ich nicht, dass Du etwas 'grundsätzlich klären' wirst. Oder willst Du bis BGH oder BVG? Spätestens dort brauchst Du aber einen Anwalt.
Du musst lediglich glaubhaft darstellen können, dass Du Deiner Sorgfaltspflicht weitestgehend und zumutbar nachgekommen bist um Dich zu entlasten (Bundesgerichtshof
Urt. v. 14.05.1957, Az.: VI ZR 101/56).

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Re: BWVI, Canabis und die Unternehmerzuverlässigkeit

Beitrag von Thomas-Michael Blinten » 06.06.2016, 14:20

Guter_Kollege hat geschrieben: Kann man das in einem Arbeitsvertrag nachlesen, dass die regelmäßige Schichtzeit 12 Stunden beträgt, inklusive 4 Stunden Pause?
Oder ist das alles nach 'alten Strukturen' geregelt?
Nein, die mögliche Schichtzeit ergibt sich aus der Startzeit des nachfolgenden Fahrers und ist eine Absprache zwischen ihnen beiden.
Die Arbeitszeit liegt Vertragsgemäß im Rahmen von 160 bis 208 Stunden im Monat, wobei die tägliche Arbeitszeit mindestens 6 Stunden beträgt.
Die "alten Strukturen" habe wir hier schon länger nicht mehr, die Verträge sind durchaus Arbeitgeberkompatibel und entsprechen den gesetzlichen Rahmenbedingungen.
Trotzdem muss der Unternehmer nur dann seine Weisungsbefugnis ausüben wenn der Fahrer nicht wirtschaftlich arbeitet.
Wenn die Zahlen stimmen kann der Fahrer im gesetzlichen Rahmen frei handeln.
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Re: BWVI, Canabis und die Unternehmerzuverlässigkeit

Beitrag von Thomas-Michael Blinten » 06.06.2016, 14:31

taxipost hat geschrieben: §3 abs.1 bokraft,
hier hat der unternehmer dem nachfahrer die kompetenz/aufgabe erteilt.
Er kann eine Aufgabe erteilen aber keine Kompetenz, die bekommt man nicht erteilt sondern muss sie erlernen.
taxipost hat geschrieben: was hat das jetzt mit "erziehung" zu tun.
entweder halten wir uns an die gesetze, ohne ausnahmen, oder wir ignorieren sie.

wenn §3 abs. 1 bokraft eine kontrolle vorsieht
Ich weiß ja nicht woher Du Pflicht zur täglichen Kontrolle hast, aus der BoKraft jedenfalls nicht.
Dort heißt es :
(1) Der Unternehmer ist dafür verantwortlich, daß die Vorschriften dieser Verordnung eingehalten und die hierzu behördlich erlassenen Anordnungen befolgt werden. Er hat dafür zu sorgen, daß das Unternehmen ordnungsgemäß geführt wird und daß sich die Fahrzeuge und Betriebsanlagen in vorschriftsmäßigem Zustand befinden. Er darf den Betrieb des Unternehmens nicht anordnen oder zulassen, wenn ihm bekannt ist oder bekannt sein muß, daß Mitglieder des Fahr- oder Betriebspersonals nicht befähigt und geeignet sind, eine sichere und ordnungsgemäße Beförderung zu gewährleisten.

Das heißt lediglich das er niemanden einsetzen darf von dem die Nichtbefähigung bekannt ist.
Deshalb ist IK Klage dagegen vollkommen berechtigt.
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Re: BWVI, Canabis und die Unternehmerzuverlässigkeit

Beitrag von taxipost » 07.06.2016, 10:04

Thomas-Michael Blinten hat geschrieben:. . .
Ich weiß ja nicht woher Du Pflicht zur täglichen Kontrolle hast, aus der BoKraft jedenfalls nicht.
. . .
wie wärst damit
". . . Er darf den Betrieb des Unternehmens nicht anordnen oder zulassen. . . "

ich lege das wie folgt aus:

der unternehmer darf den betrieb nur durch befähigtes personal anordnen
und
er darf das befähigte aber ungeeinete personal zum betrieb nicht zulassen.

die anordung kann einmalig, bis zum wirderruf, erfolgen.
das zulassen ist aber ein eigenstädiger vorgang der kontinuerlich erfolgen soll,
weil "ungeeignet sein" auch vorübergehend sein kann, zb. rausch.

wenn also "ungeeignet sein" von kurzer dauer sein kann,
dann muss auch die prüfung des "ungeeignet seins" in einem bestimmten zeitrahmen erfolgen,
sonst ist zulassen bzw. verhindern nicht möglich.

es ist ein unterschied zwischen:
1. ich habe den fahrer gesehen und mir ist nichts aufgefallen
und
2. mir ist nichts aufgefallen, weil ich ihn nicht gesehen habe.

bei 1. erfolgte eine anordung sowie zulassung und es wäre dann nur zu klären,
ob die zulassung OK war oder der unternehmer hätte es erkennen müssen.
wir reden hier aber über 2.
Zuletzt geändert von taxipost am 07.06.2016, 10:30, insgesamt 7-mal geändert.
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Re: BWVI, Canabis und die Unternehmerzuverlässigkeit

Beitrag von Thomas-Michael Blinten » 07.06.2016, 14:49

Du wärst gerne Beamter geworden, stimmts ? :wink:
Kompliziertes geht es nicht.
Wenn jemand
z.B. Alkohol oder Drogenprobleme hat, schickt man ihn zum Arzt.
Der entscheidet über Befähigung oder nicht.
Wenn ich (als Unternehmer) ihm nicht vertraue, kontrolliere ich ihn und beauftrage nicht irgendeinen seiner Kollegen damit.
Höchstens ein evt. vorhandener Betriebsleiter könnte involviert sein.
Wenn er nicht Fahrtüchtig zum Dienst erscheint bekommt er eine Abmahnung,
beim zweiten mal eine weitere und die Auflage der ärztlichen Untersuchung.
Wenn diese nicht erfolgt kommt die dritte.
Letztendlich muss es zwischen Unternehmer und Fahrer ein Vertrauensverhältnis geben, ist dieses gestört bleibt nur die Trennung.

Da wir hier aber über 2. reden, die BoKraft verordnet keine regelmäßige/tägliche Kontrolle der Fahrtüchtigkeit.
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Re: BWVI, Canabis und die Unternehmerzuverlässigkeit

Beitrag von taxipost » 07.06.2016, 15:34

Thomas-Michael Blinten hat geschrieben:...
Wenn jemand
z.B. Alkohol oder Drogenprobleme hat, schickt man ihn zum Arzt.
...
woher weisst du als unternehmer, dass jemand ein alkoholproblem hat?
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