BWVI, Canabis und die Unternehmerzuverlässigkeit

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IK
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Re: BWVI, Canabis und die Unternehmerzuverlässigkeit

Beitrag von IK » 02.11.2014, 13:07

@ Rollerfaher
Rollerfahrer hat geschrieben:Hallo IK,

wie ist der Stand der Dinge :?:
In der gleichen Sache ist ein Verfahren in der höheren Instanz im Gange. Bis dahin soll alles ruhen. So habe ich es gehört. Meinem Fahrer wurde sein P-Schein noch immer nicht zurückgegeben :evil:

Das Perverse an der Sache ist, dass die freiwillige Urinprobe meines Fahrers uns zum Verhängnis wurde. Hätte er nicht eingewilligt, hätten die Polizisten nichts in der Hand. Auf die Blutwerte würde man 6 Wochen warten. Bis dahin hätte er fahren können. Dann müsste die Polizei erst ein Verfahren für P-Scheinentzug einleiten. Auch ein schwacher Anwalt könnte das Verfahren ewig hinauszögern.

Vorsicht im Umgang mit der Polizei!!!
Nichts freiwillig machen!!!

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Re: BWVI, Canabis und die Unternehmerzuverlässigkeit

Beitrag von ilkoep » 02.11.2014, 22:06

IK hat geschrieben: Das Perverse an der Sache ist, dass die freiwillige Urinprobe meines Fahrers uns zum Verhängnis wurde. Hätte er nicht eingewilligt, hätten die Polizisten nichts in der Hand.

Vorsicht im Umgang mit der Polizei!!!
Nichts freiwillig machen!!!
Habe ich doch geschrieben: Fre??e halten und die Arme vor der Brust verkreuzen.

Leider gibt es hier ein paar Oberschlaue die meinen die Weissheit mit Löffeln gefressen zu haben...und verdursten beim Saufen aus der Schaumkelle :mrgreen: .

Guter_Kollege
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Re: BWVI, Canabis und die Unternehmerzuverlässigkeit

Beitrag von Guter_Kollege » 02.11.2014, 23:40

IK hat geschrieben:Vorsicht im Umgang mit der Polizei!!!
Nichts freiwillig machen!!!
Nee, is klar, statt Drogenschnelltest, kann man auch gerne eine Blutprobe abgeben:
Die ist dann jedenfalls auch nicht mehr freiwillig.
Und wer einem Platzverweis nicht Folge leistet, dem wird dann auch gerne nachdrücklich nachgeholfen.

Und so weiter.

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Re: BWVI, Canabis und die Unternehmerzuverlässigkeit

Beitrag von KlareWorte » 02.11.2014, 23:51

Guter_Kollege hat geschrieben:
IK hat geschrieben:Vorsicht im Umgang mit der Polizei!!!
Nichts freiwillig machen!!!
Nee, is klar, statt Drogenschnelltest, kann man auch gerne eine Blutprobe abgeben:
Die ist dann jedenfalls auch nicht mehr freiwillig.
Und wer einem Platzverweis nicht Folge leistet, dem wird dann auch gerne nachdrücklich nachgeholfen.

Und so weiter.

Ich habe im anderen Thread schon geschrieben. Blutprobe muss man auch nicht freiwillig abgeben, dann muss das ein Richter anordnen. Auf alles Fälle darf man die Papiere behalten und nach 24 Stunden Pause wieder fahren......

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Re: BWVI, Canabis und die Unternehmerzuverlässigkeit

Beitrag von DunklerOrt » 03.11.2014, 16:19

IK hat geschrieben:
Das Perverse an der Sache ist, dass die freiwillige Urinprobe meines Fahrers uns zum Verhängnis wurde. Hätte er nicht eingewilligt, hätten die Polizisten nichts in der Hand. Auf die Blutwerte würde man 6 Wochen warten. Bis dahin hätte er fahren können. Dann müsste die Polizei erst ein Verfahren für P-Scheinentzug einleiten. Auch ein schwacher Anwalt könnte das Verfahren ewig hinauszögern.
Bemerkenswert, wenn nicht gar "pervers" finde ich eigentlich eher, daß die Sicherheit der Fahrgäste den meisten Schreibern hier ziemlich egal zu sein scheint !!

@ IK lassen wir es mal dahingestellt, ob es praktikabel ist, jeden Fahrer vor Schichtbeginn zu überprüfen.
Daß dir deine monetären Interessen und die deines Fahrers allerdings wichtiger zu sein scheinen, als daß jemand bekifft, am Taxisteuer sitzt , wirft zumindest in meinen Augen kein gutes Licht auf dich als verantwortungsbewussten Taxenunternehmer !!

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Re: BWVI, Canabis und die Unternehmerzuverlässigkeit

Beitrag von IK » 03.11.2014, 17:28

@ Dunkler Ort

So kann man es sehen, aber so war es von mir nicht gemeint. Keineswegs setze ich mich dafür ein, dass die Leute unter Drogeneinfluss Auto fahren. Auch mein Fahrer soll es nicht tun. Allerdings gibt es Beispiele genug, wo Leute unschuldig unter die Räder kamen.

Das beste Beispiel ist der Wischtest. Wisch und weg bist du, nur weil ein Fahrgast davor mit einem verseuchten Schein gezahlt hat. Dann kannst du die nächsten 6-8 Wochen auf die Ergebnisse einer Blutprobe warten, welche deine Unschuld beweisen soll.

Deswegen heißt es bei mir nur noch:
Ist der Test, den Sie mir anbieten freiwillig oder muss ich den machen?
Ach es ist freiwillig. Gut. Dann mache ich nicht mit.
Zuletzt geändert von IK am 03.11.2014, 17:31, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: BWVI, Canabis und die Unternehmerzuverlässigkeit

Beitrag von DunklerOrt » 04.11.2014, 10:19

IK hat geschrieben:@ Dunkler Ort
Keineswegs setze ich mich dafür ein, dass die Leute unter Drogeneinfluss Auto fahren.
Das habe ich auch nicht behauptet, du weinst dich allerdings kräftig aus daß dein Fahrer jetzt erstmal aus dem Verkehr gezogen wurde, gibst gleichzeitig unverblümt zu verstehen, wie du es beim nächsten mal "besser" machen würdest
IK hat geschrieben: Das Perverse an der Sache ist, dass die freiwillige Urinprobe meines Fahrers uns zum Verhängnis wurde. Hätte er nicht eingewilligt, hätten die Polizisten nichts in der Hand. Auf die Blutwerte würde man 6 Wochen warten. Bis dahin hätte er fahren können. Dann müsste die Polizei erst ein Verfahren für P-Scheinentzug einleiten. Auch ein schwacher Anwalt könnte das Verfahren ewig hinauszögern.
Um dann nen halben Satz weiter irgendwelchen Blödsinn von unschuldigen "Wischtest-Opfern" zu erzählen...
IK hat geschrieben: Allerdings gibt es Beispiele genug, wo Leute unschuldig unter die Räder kamen.
IK hat geschrieben:Das beste Beispiel ist der Wischtest. Wisch und weg bist du, nur weil ein Fahrgast davor mit einem verseuchten Schein gezahlt hat.
JaJa....Wisch und weg, eben war´s noch ein Urintest jetzt wird gewischt.... ...Wusch wusch .... hatte dich hier nicht mal jemand einen "Hütchenspieler" genannt ??

weißt du IK, mir gefällt deine Art, die sich wie ein roter Faden durch mehrere Jahre dieses Forums zieht einfach nicht !

Sich für die eigene Sache einsetzen und dafür kämpfen, alles ok und legitim.

Du aber drehst dir die Sachen permanent so hin, wie sie dir am besten in den Kram passen !
Gesetze werden soweit bemüht, gedehnt und ausgelegt, wie es nur geht...Hauptsache es springt am Ende ein Vorteil für IK raus.

Ich will hier gar keinen "Privatkrieg" mit dir anzetteln, dafür bist du mir einfach zu "egal" , nur manchmal platzt mir einfach der Kragen wenn du dich mal wieder von deiner "schönsten" Seite zeigst ....
In mir lösen Leute die permanent auf den eigenen Vorteil "schielen" ( in diesem Fall den kiffenden Fahrer anscheinend für schützenswerter halten als drogenfreie Personenbeförderung ) nunmal einen Brechreiz aus....

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Re: BWVI, Canabis und die Unternehmerzuverlässigkeit

Beitrag von IK » 04.11.2014, 12:38

@ Dunkler Ort

Wisch und weg.
Darüber hinaus sind Drogenwischtests sehr ungenau. Konsumiert man Mohn auf Brötchen oder hat man Kontakt zu Geldscheinen können leicht Opiate und Kokain positiv getestet werden obwohl kein Drogenkonsum vorlag.

Ich habe niergendwo gesagt, dass mein Fahrer einen Wischtest gemacht hat. Wie kommst du darauf?
Gemessen an deinen eigenen Worten, hast du meine Worte verdreht, damit diese dir in den Kram passen.
Alles nur weil ich dir vollkommen egal bin. So viel ist klar.

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Re: BWVI, Canabis und die Unternehmerzuverlässigkeit

Beitrag von DunklerOrt » 04.11.2014, 14:00

IK hat geschrieben:@ Dunkler Ort

Wisch und weg.
Ich habe niergendwo gesagt, dass mein Fahrer einen Wischtest gemacht hat. Wie kommst du darauf?
Und ich habe nirgendwo behauptet, daß du das gesagt hast !!

Ich habe klar und deutlich zitiert und es sogar farblich markiert, es war ein Urintest

und einen Absatz später
DunklerOrt hat geschrieben: Um dann nen halben Satz weiter irgendwelchen Blödsinn von unschuldigen "Wischtest-Opfern" zu erzählen...
IK hat geschrieben:Gemessen an deinen eigenen Worten, hast du meine Worte verdreht, damit diese dir in den Kram passen.
Wenn DU einfachste Zitate nicht verstehst, musst du mir nicht vorwerfen ich würde deine Worte verdrehen !

Festzuhalten bleibt, es scheint für dich schwerer zu wiegen daß dein Fahrer aus dem Verkehr gezogen wurde, als daß er durch einen positiven Urintest aufgefallen ist ....
Und so etwas ist mir ganz und gar nicht egal, das ist einfach nur erschreckend !

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Re: BWVI, Canabis und die Unternehmerzuverlässigkeit

Beitrag von IK » 04.11.2014, 17:19

@ Dunkler Ort

Du brauchst Empörung sonst nichts.
Na dann reagiere dich mal ordentlich ab.
Wenn du dich als politisch Korrekter inszenieren möchtest, will ich dir nicht im Wege stehen.
Bühne ist frei :twisted: :twisted: :twisted:

Ich stehe zu meiner Absicht, mein Verhalten zur Polizei ändern zu wollen.
Und das ist übrigens Rat eines Polizeibeamten.
Und ich habe auch meine Mitarbeiter über ihre Recht informiert.
Zuletzt geändert von IK am 04.11.2014, 17:23, insgesamt 2-mal geändert.

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Re: BWVI, Canabis und die Unternehmerzuverlässigkeit

Beitrag von Poorboy » 04.11.2014, 18:58

Das wäre ja ganz neu :mrgreen: ! Soll ich sie mal über ihre Rechte in Sachen Arbeitszeit und Vergütung informieren :twisted: ?

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Re: BWVI, Canabis und die Unternehmerzuverlässigkeit

Beitrag von Guter_Kollege » 04.11.2014, 19:33

DunklerOrt hat geschrieben:Bemerkenswert, wenn nicht gar "pervers" finde ich eigentlich eher, daß die Sicherheit der Fahrgäste den meisten Schreibern hier ziemlich egal zu sein scheint !!
Nananana! Du scheinst ncht wirklich zu wissen wovon Du spricht.
Gestern Abend einen kleinen Joint geraucht zu haben und heute Taxi zu fahren, ist noch kein ursächlicher Zusammenhang für eine Einschränkung der Fahrtüchtigkeit, auch wenns verboten ist.
Ich hab so einige Bekannte, die trotz kiffens voll ihren Mann stehen im Beruf.
Das Problematische ist mehr die individuelle physische und psychische Reaktion auf THC im Blut.
Und hier kann der Gesetzgeber kaum einen Unterschied in der verkehrstechnischen Bewertung machen.

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Re: BWVI, Canabis und die Unternehmerzuverlässigkeit

Beitrag von IK » 04.11.2014, 20:01

Poorboy hat geschrieben:Das wäre ja ganz neu :mrgreen: ! Soll ich sie mal über ihre Rechte in Sachen Arbeitszeit und Vergütung informieren :twisted: ?

Poorboy
Ja klar, gerne.
Ich würde gern dabei Mäuschen spielen.
Die Sache hätte wahrscheinlich sehr hohen Unterhaltungswert.

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Re: BWVI, Canabis und die Unternehmerzuverlässigkeit

Beitrag von CPL5938 » 04.11.2014, 20:07

Poorboy hat geschrieben:Das wäre ja ganz neu :mrgreen: ! Soll ich sie mal über ihre Rechte in Sachen Arbeitszeit und Vergütung informieren :twisted: ?

Poorboy
Ja. Im Off-Club. Deine Show, Du zahlst.
"The only thing necessary for the triumph of evil is for good men to do nothing.”
Edmund Burke

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Re: BWVI, Canabis und die Unternehmerzuverlässigkeit

Beitrag von ilkoep » 04.11.2014, 20:55

DunklerOrt hat geschrieben:
Bemerkenswert, wenn nicht gar "pervers" finde ich eigentlich eher, daß die Sicherheit der Fahrgäste den meisten Schreibern hier ziemlich egal zu sein scheint !!
Hier sind zwei Sachen abzuwägen: die Sicherheit der Fahrgäste, die zweifelsohne an erster Stelle steht, und das ureigene Interesse des Kutschers seinen Lebensunterhalt zu verdienen. Nur auf blauen Dunst von einer Blaumütze ein vorläufiges Berufsverbot zu bekommen ist schon ein schwerwiegender Eingriff. Nachweispflichtig ist die Behörde ...und mit gutem Anwalt dann auch schadenersatzpflichtig.
Zuletzt geändert von ilkoep am 04.11.2014, 21:23, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: BWVI, Canabis und die Unternehmerzuverlässigkeit

Beitrag von Poorboy » 04.11.2014, 21:39

CPL5938 hat geschrieben:
Poorboy hat geschrieben:Das wäre ja ganz neu :mrgreen: ! Soll ich sie mal über ihre Rechte in Sachen Arbeitszeit und Vergütung informieren :twisted: ?

Poorboy
Ja. Im Off-Club. Deine Show, Du zahlst.
Wäre so sinnlos, wie Sozialarbeiter zu den Hell's Angels zu schicken!

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Re: BWVI, Canabis und die Unternehmerzuverlässigkeit

Beitrag von IK » 20.11.2014, 21:51

Die Geschichte geht weiter:
Noch keine Blutwerte vorhanden.

Dafür aber wurde mein Fahrer von der Taxibehörde als Zeuge aufgefordert,
nicht nur sich selbst sondern indirekt auch mich zu belasten.

Tolle Arbeit!!!

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Re: BWVI, Canabis und die Unternehmerzuverlässigkeit

Beitrag von Poorboy » 21.11.2014, 00:22

Wenn er als Zeuge und nicht als Beschuldigter geladen ist, kann es eigentlich nur um Deine Betriebsführung gehen!

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Re: BWVI, Canabis und die Unternehmerzuverlässigkeit

Beitrag von werners » 21.11.2014, 01:26

Ja, als Zeuge, weil er da eigentlich nicht lügen darf und nur unter bestimmten Voraussetzungen die Aussage verweigern darf. Sollte aber eigentlich eine Belehrung über das Zeugnisverweigerungsrecht nach § 55 StPO drunter stehen.

Solch eine Vorladung einer Behörde ist aber eher als zwanglose Aufforderung zu verstehen, erst einer gerichtlichen Vorladung ist Folge zu leisten.

Aber auch der Fahrer sollte sich schnell (guter) anwaltlicher Hilfe bedienen, allein um vor dem höchstwahrscheinlich folgenden Verfahren eine 153er Einstellung anzustreben.

Wie werden denn die Fahrer z.B. des HVV vor Fahrtantritt kontrolliert?

Bei der Berliner S-Bahn beispielsweise wird der Zug oftmals an irgendeinem Bahnhof an den nächsten Fahrer übergeben ohne dass zuvor irgendwelche Kontrollmaßnahmen seitens des AG stattgefunden haben.

Frag doch mal den Glitzerdoktor, wie die HVV ihren angeblichen Verpflichtungen nachkommen. Oder sollten für Busse und Bahnen keine so strengen Vorschriften gelten wie für Droschken?

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Re: BWVI, Canabis und die Unternehmerzuverlässigkeit

Beitrag von Poorboy » 21.11.2014, 02:48

Mannomann :roll: !

Was andere machen, interessiert im konkreten Fall niemanden!! Durch seinen Auftritt bei Glitza und seine dauernden Vorträge hier, wie er den Mindestlohn zu umgehen gedenkt, wird IK auch keine Sympathiepunkte bei der Behörde gesammelt haben!

Dass der augenblicklich wohl führerschein- und einkommenslose Fahrer nun auch noch einen Anwalt bezahlen soll, um Cheffes Hintern zu retten, ist ja wohl ein Witz!!

Ich sehe nur noch eine Lösung: IK und sein Fahrer müssen sich sofort verloben und bei der Behörde homosexuelle Handlungen zur Glaubhaftmachung aneinander vornehmen. Dann kann der Fahrer die Aussage verweigern :mrgreen: !

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