BWVI, Canabis und die Unternehmerzuverlässigkeit
Re: BWVI, Canabis und die Unternehmerzuverlässigkeit
Das juristische Treiben des Herrn Dr. Glitza als Mitarbeiter der Verkehrsgewerbeaufsicht zeichnet sich bekanntlich nicht durch Übermaß an sozialer Kompetenz oder wenigstens ein Mindestmaß an juristischem Fingerspitzengefühl aus. Trotzdem jubelten hier häufig viele Schreiber, wenn er sich mal wieder anschickte, mit dem juristischen Dreschflegel die Existenzen von Kollegen zu bearbeiten. Das fand ich immer abstoßend.
Einen fast wortgleichen Bescheid hat die Behörde bereits 2011 versandt. Es wurde Widerspruch eingelegt, mit der Begründung, dass es weder praktikabel, noch legal sei, die Fahrer vor jeder Fahrt auf Drogenkonsum zu prüfen. Außerdem könnte der in Rede stehende Fahrer ja auch in einer Pause eine Rolle geraucht haben. Es ist natürlich nicht in Ordnung, bekifft Taxi zu fahren. Aber dafür bekommt der Fahrer bereits eine hart Strafe. Es gab daraufhin einen Bußgeldbescheid über 110,- EUR plus Gebühren.
Auf die etwas süffisante Frage des dann hinzugezogenen Anwalts an den Herrn Dr. Glitza, wie er denn seine Untergebenen ohne einen Verstoß gegen Persönlichkeitsrechte täglich auf Drogenfreiheit überprüfe und welche legalen Tests er empfehle, konnte oder mochte er nicht antworten. Vor Gericht ist er aber klar gescheitert. Das scheint ihn aber offenbar nicht beeindruckt zu haben. Genug Ehrgeiz und Zeit hat er vermutlich, um es jedes mal wieder zu versuchen. Irgendwann trifft er sicher auf einen Richter mit ähnlichen Wesensmerkmalen und gewinnt ein solchermaßen absurdes Verfahren. Ronald Schill war ja schließlich auch mal Amtsrichter.
Einen fast wortgleichen Bescheid hat die Behörde bereits 2011 versandt. Es wurde Widerspruch eingelegt, mit der Begründung, dass es weder praktikabel, noch legal sei, die Fahrer vor jeder Fahrt auf Drogenkonsum zu prüfen. Außerdem könnte der in Rede stehende Fahrer ja auch in einer Pause eine Rolle geraucht haben. Es ist natürlich nicht in Ordnung, bekifft Taxi zu fahren. Aber dafür bekommt der Fahrer bereits eine hart Strafe. Es gab daraufhin einen Bußgeldbescheid über 110,- EUR plus Gebühren.
Auf die etwas süffisante Frage des dann hinzugezogenen Anwalts an den Herrn Dr. Glitza, wie er denn seine Untergebenen ohne einen Verstoß gegen Persönlichkeitsrechte täglich auf Drogenfreiheit überprüfe und welche legalen Tests er empfehle, konnte oder mochte er nicht antworten. Vor Gericht ist er aber klar gescheitert. Das scheint ihn aber offenbar nicht beeindruckt zu haben. Genug Ehrgeiz und Zeit hat er vermutlich, um es jedes mal wieder zu versuchen. Irgendwann trifft er sicher auf einen Richter mit ähnlichen Wesensmerkmalen und gewinnt ein solchermaßen absurdes Verfahren. Ronald Schill war ja schließlich auch mal Amtsrichter.
"Ich könnte dir deine Überlebenschancen ausrechnen, aber du wärst nicht begeistert."
Re: BWVI, Canabis und die Unternehmerzuverlässigkeit
Auch so ein Bericht aus dem Bereich "Fabeln und Wesen": "Sie müssen sich zum Sachverhalt nicht äussern". Kannste getrost in die Tonne kloppen. Ganz unten auf dem Formblatt der Freunde und Helfer ist eine Zeile: "Welche Äusserung machte der Beschuldigte zuerst." Was da steht ist in Stein gemeisselt.am hat geschrieben: Sie müssen Dich auf jeden Fall auch belehren, dass Du Dich zum Sachverhalt nicht zu äussern brauchst. Das "vergessen" ganz viele.
Beispiel: "Wie kamen sie nach Hause?"
Antwort: "Ich bin gefahren worden."
Wenn bei 1,8 im Turm das Wort "worden" vergessen wurde, ist der Drops gelutscht.
Das einzige was hilft ist gleich zu Anfang von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch zu machen und den Kumpels sagen dass sie das Kreuz an der entsprechenden Stelle zu machen haben.
Re: BWVI, Canabis und die Unternehmerzuverlässigkeit
Glitza, Verkehrsgewerbeaufsicht...puuuh ein amoklaufender Behördenapparat
Sind sie das Taxi ? ............NEIN, Der Fahrer !
Das müssen sie doch wissen, sie sind doch der Taxifahrer !
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Re: BWVI, Canabis und die Unternehmerzuverlässigkeit
@ilkoep
Es geht nicht darum, was Polizeibeamte alles anders machen als sie müssten, sondern es war gefragt, was sie dürfen oder tun müssen.
Du hast Dich leider darauf versteift, mir ans Bein pinkeln zu wollen, anstatt Interesse an einer Diskussion zu zeigen. Ein typisch Berliner Eigenschaft, die wir hier zur Genüge kennen und nicht besonders schätzen.
Ich konnte ein Verfahren wegen einer OWI in diesem Punkt bereits zu meinem Gunsten beeinflussen, weil die Beamten aufgrund meiner Aussage einräumen mussten, dass sie mir weder einen Tatvorhalt gemacht haben (können Sie sich vorstellen warum wie Sie angehalten haben ist nämlich keiner), noch mich darüber belehrt haben, dass ich mich nicht zu äussern brauche. Fand der Amtsgerichtspräsident, der für die Lapalie 2 Stunden angesetzt hatte, gar nicht lustig.
Es geht nicht darum, was Polizeibeamte alles anders machen als sie müssten, sondern es war gefragt, was sie dürfen oder tun müssen.
Du hast Dich leider darauf versteift, mir ans Bein pinkeln zu wollen, anstatt Interesse an einer Diskussion zu zeigen. Ein typisch Berliner Eigenschaft, die wir hier zur Genüge kennen und nicht besonders schätzen.
Ich konnte ein Verfahren wegen einer OWI in diesem Punkt bereits zu meinem Gunsten beeinflussen, weil die Beamten aufgrund meiner Aussage einräumen mussten, dass sie mir weder einen Tatvorhalt gemacht haben (können Sie sich vorstellen warum wie Sie angehalten haben ist nämlich keiner), noch mich darüber belehrt haben, dass ich mich nicht zu äussern brauche. Fand der Amtsgerichtspräsident, der für die Lapalie 2 Stunden angesetzt hatte, gar nicht lustig.
Zuletzt geändert von am am 19.10.2014, 00:01, insgesamt 1-mal geändert.
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.
- alsterblick
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Re: BWVI, Canabis und die Unternehmerzuverlässigkeit
@ Marvin
interessant ....plausibel
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„Noch sitzt ihr da oben, ihr feigen Gestalten. Vom Feinde bezahlt, dem Volke zum Spott. Doch einst wird wieder Gerechtigkeit walten, dann richtet das Volk. Dann gnade Euch Gott !“
Re: BWVI, Canabis und die Unternehmerzuverlässigkeit
@ FD
Seitdem die Owi-Abteilung der Verkehrsgewerbeaufsicht die Polizei im Umgang mit den Taxifahrern "schult", habe ich einige ziemlich merkwürdige Prüfungen erlebt, wo ich das Gefühl hatte, der Polizist will mir nichts Gutes. So oder so, war die Gefühlslage eine ganz andere. Die Befragungen begleitet von merkwürdigen Bemerkungen und strenge Blicke waren ein klares Zeichen, dass sich etwas grundlegend geändert hat. Später habe ich von den Schulungen der Polizei im Umgang mit den Taxifahrern durch die Behörde erfahren. Ein Freund von mir ist Polizist.
Ich frage mich, wohin dieser Weg führen soll? Die Behörde provoziert ein Wettrüsten und lässt eine Stimmung der Feindseligkeit zwischen den Taxifahrern und Beamten entstehen. Ich kann nicht erkennen, was das Gute ist, welches dadurch entstehen soll.
Jedenfalls habe ich noch immer ziemlich viel Wut im Bauch

Ich glaube nicht, dass die Behörde so weit in diesem Fall gehen wird. Dennoch würde mich seit ein paar Tage nichts mehr wirklich überraschen. Mein ungutes Gefühl geht eher in eine andere Richtung: Da ich seit fast zwanzig Jahren Taxi fahre, erinnere ich mich an einen anderen Umgang der Polizei mit uns. Die Polizisten hatten Herz für Kutscher. Historisch ist diese Beziehung gewachsen und nicht selten leisteten Taxifahrer für die Polizei gute Dienste. Es herrschte gut Stimmung zwischen der Polizei und den Taxifahrern.Wie ich aus eigener Erfahrung weiß, folgt im Windschatten des Bußgeldbescheides, eventuell der Versuch Dir die Konzen zu entziehen.
Seitdem die Owi-Abteilung der Verkehrsgewerbeaufsicht die Polizei im Umgang mit den Taxifahrern "schult", habe ich einige ziemlich merkwürdige Prüfungen erlebt, wo ich das Gefühl hatte, der Polizist will mir nichts Gutes. So oder so, war die Gefühlslage eine ganz andere. Die Befragungen begleitet von merkwürdigen Bemerkungen und strenge Blicke waren ein klares Zeichen, dass sich etwas grundlegend geändert hat. Später habe ich von den Schulungen der Polizei im Umgang mit den Taxifahrern durch die Behörde erfahren. Ein Freund von mir ist Polizist.
Ich frage mich, wohin dieser Weg führen soll? Die Behörde provoziert ein Wettrüsten und lässt eine Stimmung der Feindseligkeit zwischen den Taxifahrern und Beamten entstehen. Ich kann nicht erkennen, was das Gute ist, welches dadurch entstehen soll.
Jedenfalls habe ich noch immer ziemlich viel Wut im Bauch
Re: BWVI, Canabis und die Unternehmerzuverlässigkeit
Nach der Rechtsprechung des BGH hat der Unternehmer seine Aufsichts- und Sorgfaltspflicht beim Einsatz des Fahrpersonals erfüllt, wenn er -neben der sorgfältigen Auswahl bei der früheren Einstellung- den Fahrer während seiner bisherigen Tätigkeit überwacht und keinen Anlass gefunden hat, an seiner Zuverlässigkeit zu zweifeln (BGH,Urteile vom 14.05.1957 - VI ZR 101/56, Rdn. 14 bei jurion, 18.12.1952 - VI ZR 54/52, BGHZ 8, 239, 243). Dieser -zu den §§ 278, 831 BGB - entwickelte Sorgfaltsmaßstab dürfte auch im Anwendungsbereich des § 3 Abs. 1 Satz 3 BOKraft gelten (vgl. Hole/ Gern, BOKraft, 19. Auflage 2005, § 3 Rdn. 5).
Danach sind an die bei der fortwährenden Überwachung des Fahrers aufzuwendende Sorgfalt des Unternehmers zunächst große Anforderungen zu stellen (BGH,Urteile vom 14.05.1957, aaO., Rdn. 22, 22.10.1955 - VI ZR 179/54, Rdn. 14 bei jurion; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.04.1992 - 5 Ss (OWi) 110/92 - (OWi) 55/92 I, NZV 1993, 41).
Dennoch dürfen die Anforderungen an die Aufsichtspflicht des Unternehmers keinesfalls überspannt werden (st. Rspr., vgl. nur BGH-Urteile vom 21.06.1951 - III ZR 5/50, DAR 1951, 176, Rdn. 33 bei jurion m.w.N. und 15.11.1983 - VI ZR 57/82).
Die in der von IK zitierten Entscheidung des AG Hamburg bei Schichtbeginn verlangte "oberflächliche Kontrolle" des Fahrers dürfte diese Anforderungen -jedenfalls unter den dort gegebenen Bedingungen- nicht überspannen. Dort war, als der Fahrer seinen Wagen um 08°° Uhr in der Nähe des Betriebssitzes abholte, der betroffene Unternehmer bereits seit 7°° Uhr morgens vor Ort. Da erscheint es -aus der Perspektive des Richters- eher zumutbar, dass der Unternehmer sich den Fahrer kurz anguckt, als wenn er dafür erst aufstehen, durch die Stadt fahren und dann womöglich noch an verschiedenen Orten gleichzeitig warten müsste.
Dass Taxenunternehmer generell ihren Betrieb so organisieren sollen, dass die Fahrer ihre Schichten nicht ohne eine solche Kontrolle beginnen, könnte die Anforderungen an die dem Unternehmer obliegenden Überwachungspflichten auch aus rechtlicher Sicht überspannen.
Nach Ansicht des BGH genügt ein Beförderungsunternehmer den an eine ordnungsgemäße Überwachung zu stellenden Anforderungen jedenfalls dann, wenn er den Fahrer schon bald nach seiner Einstellung zweimal unvermutet kontrolliert und (im dortigen Fall "nach allgemeiner Anordnung") mindestens zweimal im Jahr unauffällig auf seine Fahrweise kontrolliert und seine Kenntnis der Straßenverkehrsordnung sowie den Zustand des Wagens und der Papiere überprüft (BGH, Urteil 14.05.1957, aaO., Rdn. 22 i.V.m. 17, beim Fahrzeug selbst soll jedoch eine bloß alle zwei Wochen erfolgende Kontrolle nicht ausreichen, vgl. OLG Düsseldorf, aaO.). Für die Einhaltung des strengen Maßstabs bei öffentlichen Verkehrsbetrieben verlangte der BGH, dass sie ihr Fahrpersonal "gelegentlich durch unvermutete Stichproben unauffällig" überprüfen (vom 22.11.1957 - VI ZR 185/56, VersR 1958, 29, Rdn. 25 bei jurion, einschränkend insoweit BGH, 15.11.1983 - VI ZR 57/82, unter II. 2 a der Gründe: "jedenfalls außerhalb öffentlicher Verkehrsunternehmen" ).
Auch darin, dass der Fahrer den Wagen regelmäßig über Nacht mit nachhause nimmt, sieht der BGH offenbar keine Verletzung der Überwachungspflicht (Urteil vom 14.05.1957, aaO. unter B I 3 der Gründe, Rdn. 23 bei jurion).
Allerdings ist bei der Beurteilung der Frage, in welcher Art und welchem Umfang die Überwachung durchzuführen ist, nicht von starren Regeln auszugehen, sondern den besonderen Verhältnissen des einzelnen Falles Rechnung zu tragen (BGH-Urteile vom 21.06.1951 - III ZR 5/50, DAR 1951, 176, Rdn. 33 bei jurion m.w.N. und 15.11.1983 - VI ZR 57/82, m.w.N. )
Dies nur so allgemein.
Danach sind an die bei der fortwährenden Überwachung des Fahrers aufzuwendende Sorgfalt des Unternehmers zunächst große Anforderungen zu stellen (BGH,Urteile vom 14.05.1957, aaO., Rdn. 22, 22.10.1955 - VI ZR 179/54, Rdn. 14 bei jurion; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.04.1992 - 5 Ss (OWi) 110/92 - (OWi) 55/92 I, NZV 1993, 41).
Dennoch dürfen die Anforderungen an die Aufsichtspflicht des Unternehmers keinesfalls überspannt werden (st. Rspr., vgl. nur BGH-Urteile vom 21.06.1951 - III ZR 5/50, DAR 1951, 176, Rdn. 33 bei jurion m.w.N. und 15.11.1983 - VI ZR 57/82).
Die in der von IK zitierten Entscheidung des AG Hamburg bei Schichtbeginn verlangte "oberflächliche Kontrolle" des Fahrers dürfte diese Anforderungen -jedenfalls unter den dort gegebenen Bedingungen- nicht überspannen. Dort war, als der Fahrer seinen Wagen um 08°° Uhr in der Nähe des Betriebssitzes abholte, der betroffene Unternehmer bereits seit 7°° Uhr morgens vor Ort. Da erscheint es -aus der Perspektive des Richters- eher zumutbar, dass der Unternehmer sich den Fahrer kurz anguckt, als wenn er dafür erst aufstehen, durch die Stadt fahren und dann womöglich noch an verschiedenen Orten gleichzeitig warten müsste.
Dass Taxenunternehmer generell ihren Betrieb so organisieren sollen, dass die Fahrer ihre Schichten nicht ohne eine solche Kontrolle beginnen, könnte die Anforderungen an die dem Unternehmer obliegenden Überwachungspflichten auch aus rechtlicher Sicht überspannen.
Nach Ansicht des BGH genügt ein Beförderungsunternehmer den an eine ordnungsgemäße Überwachung zu stellenden Anforderungen jedenfalls dann, wenn er den Fahrer schon bald nach seiner Einstellung zweimal unvermutet kontrolliert und (im dortigen Fall "nach allgemeiner Anordnung") mindestens zweimal im Jahr unauffällig auf seine Fahrweise kontrolliert und seine Kenntnis der Straßenverkehrsordnung sowie den Zustand des Wagens und der Papiere überprüft (BGH, Urteil 14.05.1957, aaO., Rdn. 22 i.V.m. 17, beim Fahrzeug selbst soll jedoch eine bloß alle zwei Wochen erfolgende Kontrolle nicht ausreichen, vgl. OLG Düsseldorf, aaO.). Für die Einhaltung des strengen Maßstabs bei öffentlichen Verkehrsbetrieben verlangte der BGH, dass sie ihr Fahrpersonal "gelegentlich durch unvermutete Stichproben unauffällig" überprüfen (vom 22.11.1957 - VI ZR 185/56, VersR 1958, 29, Rdn. 25 bei jurion, einschränkend insoweit BGH, 15.11.1983 - VI ZR 57/82, unter II. 2 a der Gründe: "jedenfalls außerhalb öffentlicher Verkehrsunternehmen" ).
Auch darin, dass der Fahrer den Wagen regelmäßig über Nacht mit nachhause nimmt, sieht der BGH offenbar keine Verletzung der Überwachungspflicht (Urteil vom 14.05.1957, aaO. unter B I 3 der Gründe, Rdn. 23 bei jurion).
Allerdings ist bei der Beurteilung der Frage, in welcher Art und welchem Umfang die Überwachung durchzuführen ist, nicht von starren Regeln auszugehen, sondern den besonderen Verhältnissen des einzelnen Falles Rechnung zu tragen (BGH-Urteile vom 21.06.1951 - III ZR 5/50, DAR 1951, 176, Rdn. 33 bei jurion m.w.N. und 15.11.1983 - VI ZR 57/82, m.w.N. )
Dies nur so allgemein.
Man könnte das Urteil des AG Hamburg auch als Gebrauchsanweisung..., aber lassen wir das.IK hat geschrieben:Als ich den Fahrer eine Stunde später abgeholt habe, wirkte dieser völlig normal. Von bekifft, zugedrönt oder sonstwas konnte keine Rede sein. Hätte ich ihn in der Schicht gesehen, hätte ich sowieso nichts merken können.
Re: BWVI, Canabis und die Unternehmerzuverlässigkeit
@ Yes
Danke für die vielen Quellen
Jedenfalls ist es so, dass ich an dem Tag selber mit einem Taxi von 8-20 Uhr unterwegs war und mein Fahrer gegen 18 Uhr seine Schicht angefangen hat ( FT kann alles bestätigen). Das habe ich Dr Glitza gesagt, aber dieser war der Meinung, dass jemand in einem solchen Fall diese Kontrolle für mich machen muss.
Danke für die vielen Quellen
Jedenfalls ist es so, dass ich an dem Tag selber mit einem Taxi von 8-20 Uhr unterwegs war und mein Fahrer gegen 18 Uhr seine Schicht angefangen hat ( FT kann alles bestätigen). Das habe ich Dr Glitza gesagt, aber dieser war der Meinung, dass jemand in einem solchen Fall diese Kontrolle für mich machen muss.
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Guter_Kollege
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Re: BWVI, Canabis und die Unternehmerzuverlässigkeit
Da sieht man mal wie selektiv die eigene Wahrnehmung sein, wenn es einem sowieso ins Bild passt. In diesem Fall gegen die "böse Obrigkeit".ilkoep hat geschrieben:Wie ich dass hier aus dem fernen Berlin so mitbekommen habe ist der wohl schon des öfteren mit seinen kruden Auslegungen vor Gericht mächtig auf die Schnauze gefallen. Es soll ja Typen geben die auf blutige Nasen stehen. Soll er sich die Nächste holen.
Hast Du auch nur annähernd ne Vorstellung davon wieviele Verfahren irgendwelche Taxi- und Mitwagenunternehmer (und nicht nur die)
wöchentlich wegen allem möglichen Scheixxdreck anstrengen, weil sie sich ungerecht behandelt fühlen; Oder auch einfach bloß weil sie ne Rechtsschutzversicherung/Betriebshaftpflichtversicherung haben und sowieso streitlustig sind?
Ein einziges gewonnenes Verfahren wird schnell als Sieg gegen Staatsmacht und Behördenwillkür gefeiert, während verlorene Verfahren
"natürlich" mal wieder typisch sind.
Schwarz und weiß, gut und böse = wie einfach doch manch' sein Weltbild ist.
Geh doch mal einfach davon aus dass ein Herr Dr. Glizza oder sonstwer beim Rechtsamt der BWVI einfach nur seinen Job macht - und das so
gut wie möglich. In anderen Fällen (Wundercar, Uber etc. p.p.) freut man sich darüber das die Behörde hartnäckig das Recht vertritt.
Zuletzt geändert von Guter_Kollege am 19.10.2014, 14:40, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: BWVI, Canabis und die Unternehmerzuverlässigkeit
Stufe 3 hast Du vergessen, als die Hamburger Taxiarge beim vorletzten Tarifantrag meinte auf eine nachhaltige ForderungFD hat geschrieben:Stufe Zwei in der Eskalation zündete dann Engel durch ...
der Abschaffung der KM vorläufig verzichten, bzw. das erstmal bis auf Weiteres auf die lange Bank schieben zu können.
So belegt man ebenso nachhaltig, dass es einem nicht wirklich darum auf den Nägeln brennt und es Wichtigeres gibt.
Die Chance für eine Rücknahme der KM ist derzeit so aussichtslos wie nie zuvor.
Zuletzt geändert von Guter_Kollege am 19.10.2014, 14:49, insgesamt 3-mal geändert.
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Re: BWVI, Canabis und die Unternehmerzuverlässigkeit
Ist ja hochinteressant was es hier zu lesen gibt. Indirekt gebt ihr dem Glitza vollkommen Recht. Es beschleicht einen das Gefühl das einige Kollegen abends mit eingeschalteten Mixer ins Bett gehen und sich morgens frisch durchgequirlt an die Tastatur hängen.

Re: BWVI, Canabis und die Unternehmerzuverlässigkeit
Aber der Mixa ist doch katholisch. Darf der das denn?

DEREGULIERUNG IST AUCH NUR REGULIERUNG. ZIELFÜHRENDE VORSCHLÄGE? NEIN? ACH SO!
Taxi_2017 ist gut, innovativ, technisch top, hat beste Fahrzeuge zu vernünftigen, regulierten Preisen
http://www.yumpu.com/de/document/view/2 ... toi-studie#
Taxi_2017 ist gut, innovativ, technisch top, hat beste Fahrzeuge zu vernünftigen, regulierten Preisen
http://www.yumpu.com/de/document/view/2 ... toi-studie#
Re: BWVI, Canabis und die Unternehmerzuverlässigkeit
Nee, sag mal.Guter_Kollege hat geschrieben: Hast Du auch nur annähernd ne Vorstellung davon wieviele Verfahren irgendwelche Taxi- und Mitwagenunternehmer (und nicht nur die)
wöchentlich wegen allem möglichen Scheixxdreck anstrengen, weil sie sich ungerecht behandelt fühlen; Oder auch einfach bloß weil sie ne Rechtsschutzversicherung/Betriebshaftpflichtversicherung haben und sowieso streitlustig sind?
Re: BWVI, Canabis und die Unternehmerzuverlässigkeit
Das würde ich auch gerne wissenilkoep hat geschrieben:Nee, sag mal.Guter_Kollege hat geschrieben: Hast Du auch nur annähernd ne Vorstellung davon wieviele Verfahren irgendwelche Taxi- und Mitwagenunternehmer (und nicht nur die)
wöchentlich wegen allem möglichen Scheixxdreck anstrengen, weil sie sich ungerecht behandelt fühlen; Oder auch einfach bloß weil sie ne Rechtsschutzversicherung/Betriebshaftpflichtversicherung haben und sowieso streitlustig sind?
Ich werde den Eindruck nicht los, dass manch einer guter Kollegen sich lieber von den Ärzten statt von Doktoren vertraulich beraten sollte.
Re: BWVI, Canabis und die Unternehmerzuverlässigkeit
Auch Deine Wahrnehmung scheint wenig objektiv zu sein: Fühlt sich ein Taxiunternehmer ungerecht behandelt, ist er ein Jammerlappen, der es wahrscheinlich nicht besser verdient hat. Ein Fahrer kämpft dagegen mutig für seine Rechte. Und ob Dein Weltbild differenzierter ist, könntest Du einfach mal unter Beweis stellen, indem Du abweichende Meinungen weniger schnell abqualifizierst.Guter_Kollege hat geschrieben:Da sieht man mal wie selektiv die eigene Wahrnehmung sein, wenn es einem sowieso ins Bild passt.
Schwarz und weiß, gut und böse = wie einfach doch manch' sein Weltbild ist.
Hast Du solche Erkenntnisse und möchtest Du beurteilen, wann das Verteidigen gegen Behördenwillkür einen Scheixxdreck wert ist?Guter_Kollege hat geschrieben: Hast Du auch nur annähernd ne Vorstellung davon wieviele Verfahren irgendwelche Taxi- und Mitwagenunternehmer (und nicht nur die) wöchentlich wegen allem möglichen Scheixxdreck anstrengen, weil sie sich ungerecht behandelt fühlen; Oder auch einfach bloß weil sie ne Rechtsschutzversicherung/Betriebshaftpflichtversicherung haben und sowieso streitlustig sind?
Genau das ist ja das Thema: Herr Dr. Glitza legt einen geradewegs absurden Eifer an den Tag, wenn es um die Verfolgung vermeintlicher oder tatsächlicher kleiner Verstöße gegen einschlägige Gesetze geht. Im Zweifel immer gegen die Taxifahrer. Dass er im Fall Uber seine Pflicht erfüllt, sollte doch eigentlich selbstverständlich sein. Das berechtigt ihn doch nicht zum juristischen Amoklauf gegen Taxifahrer.Guter_Kollege hat geschrieben: Geh doch mal einfach davon aus dass ein Herr Dr. Glizza oder sonstwer beim Rechtsamt der BWVI einfach nur seinen Job macht - und das so
gut wie möglich. In anderen Fällen (Wundercar, Uber etc. p.p.) freut man sich darüber das die Behörde hartnäckig das Recht vertritt.
Ich möchte Dich mal sehen, wenn Du beispielsweise wegen einer ungerechtfertigten Kundenbeschwerde („das Bier hab ich gerade bezahlt, also trink ich es auch in deiner Scheixxkarre aus“ ) die Folgen spüren darfst, wenn - eigentlich - vernünftige Gesetze durch absurde Auslegung verbogen werden.
"Ich könnte dir deine Überlebenschancen ausrechnen, aber du wärst nicht begeistert."
Re: BWVI, Canabis und die Unternehmerzuverlässigkeit
Kriegt Euch mal ein.
Fakt ist, dass IKs Version und die Darstellung im Behördenschreiben erheblich voneinander abweichen.
IKs Version würde ich ins Reich der Legenden verweisen, wenn es um eine normale Behörde ginge, mit denen ich so zu tun habe.
Die "Taxibehörde" aber ist ein Sonderfall. Eine Rechtsaufsicht, die Jahrzehnte lang Betriebe fördert, die sie nach gesetzlichem Auftrag verhindern soll, wird nicht über Nacht gesetzestreu.
Es wäre aber nur zu menschlich, die einstigen Schützlinge unter absurden Beschuldigungen über die Klinge springen zu lassen, um die eigenen Hände in Unschuld zu waschen und die persönliche Laufbahn nicht zu gefährden.
Um Gesetze scheint es hier nicht zu gehen.
Poorboy
Fakt ist, dass IKs Version und die Darstellung im Behördenschreiben erheblich voneinander abweichen.
IKs Version würde ich ins Reich der Legenden verweisen, wenn es um eine normale Behörde ginge, mit denen ich so zu tun habe.
Die "Taxibehörde" aber ist ein Sonderfall. Eine Rechtsaufsicht, die Jahrzehnte lang Betriebe fördert, die sie nach gesetzlichem Auftrag verhindern soll, wird nicht über Nacht gesetzestreu.
Es wäre aber nur zu menschlich, die einstigen Schützlinge unter absurden Beschuldigungen über die Klinge springen zu lassen, um die eigenen Hände in Unschuld zu waschen und die persönliche Laufbahn nicht zu gefährden.
Um Gesetze scheint es hier nicht zu gehen.
Poorboy
Re: BWVI, Canabis und die Unternehmerzuverlässigkeit
Sach ich doch, hier soll einer schuldig gemacht werden.
Gegen Kanonen helfen nur Kanonen. Vielleicht.
Gegen Kanonen helfen nur Kanonen. Vielleicht.
DEREGULIERUNG IST AUCH NUR REGULIERUNG. ZIELFÜHRENDE VORSCHLÄGE? NEIN? ACH SO!
Taxi_2017 ist gut, innovativ, technisch top, hat beste Fahrzeuge zu vernünftigen, regulierten Preisen
http://www.yumpu.com/de/document/view/2 ... toi-studie#
Taxi_2017 ist gut, innovativ, technisch top, hat beste Fahrzeuge zu vernünftigen, regulierten Preisen
http://www.yumpu.com/de/document/view/2 ... toi-studie#
Re: BWVI, Canabis und die Unternehmerzuverlässigkeit
Kann eng werden für IKs Fahrer! Fünf Tage lang ist der Joint im Urin nachweisbar:
http://m.spiegel.de/auto/aktuell/a-999091.html
Könnte also das Aus am Steuer bedeuten!
Poorboy
http://m.spiegel.de/auto/aktuell/a-999091.html
Könnte also das Aus am Steuer bedeuten!
Poorboy
Zuletzt geändert von Poorboy am 24.10.2014, 20:00, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: BWVI, Canabis und die Unternehmerzuverlässigkeit
Hallo IK,
wie ist der Stand der Dinge
wie ist der Stand der Dinge
... und jeden Tag ein bißchen besser 
Re: BWVI, Canabis und die Unternehmerzuverlässigkeit
Genau, da wird ein Schuldiogher gesucht!scarda hat geschrieben:Schichtwechsel um 6h und 18h auf dem Firmenhof. Kasse und Schlüssel im Büro abzugeben/-holen. Fahrdienstleiter kontrolliert Urin, Blut ...![]()
Ich glaub, es hackt! Da wird nen Schuldiger gesucht. Ab zum RA.
Die Behörde will und MUSS angesichts der von ihr selbst verursachten Schieflage im Gewerbe reduzieren, da wird jeder Winkelzug genutzt!
Demokratisch legimitierte Authorität:
Eine Horde inkompetenter Lügner, die einen ignoranten Pöbel mit falschen Versprechungen dazu gebracht haben, sie zu wählen.
(Jussi Adler Olsen)
Eine Horde inkompetenter Lügner, die einen ignoranten Pöbel mit falschen Versprechungen dazu gebracht haben, sie zu wählen.
(Jussi Adler Olsen)