Arbeitszeitgesetz (ArbZG)

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SindSieFrei?
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Beitrag von SindSieFrei? » 06.08.2013, 22:12

IK hat geschrieben: Behörden winken ab, da kein Gesetz vorhanden, welches es verbietet.
Ja, genau das wird ja hinterfragt.

Gute Nacht.
Dura lex, sed lex.

nightdancer
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Beitrag von nightdancer » 06.08.2013, 22:15

Poorboy hat geschrieben:
nightdancer hat geschrieben:
Falsch. Setzen 6.

Nach § 10 Absatz 1 Nr. 10 sind Verkehrsbetriebe von der Feiertagsregelung ausgenommen. Zu den Verkehrsbetrieben zählen auch wir.....
Dass ein Ersatzruhetag Pflicht ist, hast Du natürlich übersehen.

y
Mag ja sein, darum ging es in deinem Posting nicht. Dein Posting ist kaum ne Stunde alt und schon so vergesslich?!

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IK
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Beitrag von IK » 06.08.2013, 22:15

SindSieFrei? hat geschrieben:
IK hat geschrieben: Behörden winken ab, da kein Gesetz vorhanden, welches es verbietet.
Ja, genau das wird ja hinterfragt.

Gute Nacht.
Klingt so, als ob du noch viele offene Fragen diesbezüglich hättest!
Schätze ich das richtig ein?

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Otto126
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Beitrag von Otto126 » 06.08.2013, 22:17

IK hat geschrieben:Behörden winken ab, da kein Gesetz vorhanden, welches es verbietet.
Behörden winken ab, weil faul oder korrupt.
"In der Lebenswelt gibt es drei Kategorien, das Essbare, das Kopulierbare und das Gefährliche"

"Mir gefällt Ihr Benehmen nicht."
"Macht nichts. Ich verkauf's ja nicht."

Wat woll'n die Atzen eigentlich von mir?

nightdancer
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Beitrag von nightdancer » 06.08.2013, 22:17

IK hat geschrieben: Nun vergiss aber nicht, das die Sachlichkeit in diesem Forum gerne mit subjektiven Maßstäben gemessen wird. Oder anders: Was nützt schon der schönste Beweis, wenn man diesen nicht haben will, weil dieser stört?
Der Versuch zählt. ;-)

nightdancer
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Beitrag von nightdancer » 06.08.2013, 22:19

Mir wäre es neu, dass es verboten ist, ein Nickerchen an der Tanke zu machen.
Er hat doch ganeu das richtige getan, wenn er müde ist - schlafen.

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Beitrag von pauline » 06.08.2013, 22:19

@SSF
Ein 20 Stunden-EWU baut keinen Unfall und fällt nicht auf, OK. Tut er das, gibts Ärger. Richtig soweit?
Ja. Der Unternehmer trägt die Verantwortung für das, was in und mit seinem Taxi passiert. 20 Stunden hinterm Lenkrad zu sitzen ist grob fahrlässig. Ob das auch versicherungstechnische Konsequenzen hat, weiß ich nicht. Aber es wäre natürlich denkbar, weil es der Trunkenfahrt ähnelt, wo die Versicherung die Leistung verweigert.

@poorboy
In seinem Kampf gegen MWU verliert er gern mal die Contenance. Was mich am meisten ärgert ist, dass er angestellte Fahrer samt und sonders für dämliche Blödies hält, die sich ausbeuten lassen.
Er hat ganz offensichtlich absolut keine Ahnung. Oder er agitiert hier wissentlich verlogen.
Feindbilder versperren die Sicht und blockieren die geistige Beweglichkeit.
Ergebnis : Unglaubwürdigkeit, Stillstand, Losermentalität.

Poorboy
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Beitrag von Poorboy » 06.08.2013, 22:41

[quote="nightdancer]

Mag ja sein, darum ging es in deinem Posting nicht. Dein Posting ist kaum ne Stunde alt und schon so vergesslich?![/quote]

Aber doch, dass Ersatztage nicht gewährt werden sollte bekannt sein. Somit sind die Feiertage ohne wenn und aber frei und bezahlt!!!

Poorboy

Und die Regelungen im Tarifvertrag für Triebwagenführer in Oberursel betreffen uns nicht!

eichi
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Beitrag von eichi » 06.08.2013, 23:21

@ Pauline

Auch Versicherungsverträge haben analog zur StVO einen §1, der etwa so klingt:

"Jeder Versicherungsnehmer hat sich so zu verhalten, dass der Eintritt eines Schadens
verhindert wird oder die Folgen eines Schadens möglichst gering zu halten sind!"
Es ist so bequem, unmündig zu sein. (Immanuel Kant)

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Beitrag von Poorboy » 07.08.2013, 00:24

mario hat geschrieben:"Das Arbeitszeitgesetz lässt in Abhängigkeit von der Art des Verstoßes einen Bußgeldrahmen bis zu 15.000 Euro zu.

Grundsätzlich ist die Höhe des Bußgeldes abhängig von der Dauer des Verstoßes. Nach einer Absprache der Länder wird z.B. für einen Verstoß gegen die höchstzulässige Arbeitszeit pro angefangene Stunde Arbeitszeit bzw. bei nichteingehaltener Ruhezeit pro Stunde ein Betrag von 60,- Euro berechnet. Dies gilt für den vorsätzlichen Verstoß."
Der Ersatzruhetag, so reguläres Personal an Feiertagen eingesetzt wurde, ist binnen 8 Wochen zu gewähren! Diese Frist ist für Karfreitag, Oster- und Pfingstmontag sowie den 1.Mai 2013 verstrichen!!

Sieht also schwer nach Zahltag aus!

Poorboy

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Otto126
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Beitrag von Otto126 » 07.08.2013, 12:25

Poorboy hat geschrieben:
Otto126 hat geschrieben:was alle Unternehmer seit Jahrzehnten so machen und was (außer von den Behörden in HH) überall wissentlich geduldet wird kannst du nicht zum Konzessionsentzug
Lies Dir mal die Strafandrohung bei vorsätzlichem und wiederholtem Verstoß gegen das Arbritszeitgesetz durch!!
Das Gesetz wird nicht ungültig weil sich MWU noch nie dran gehalten haben!
Poorboy
Aber dadurch, dass die Behörden es offenbar über Jahrzehnte hinweg nicht oder nicht konsequent auf das Taxengewerbe angewendet haben.

Da reichen schon ein paar unterschiedliche Auskünfte aus unterschiedlichen Kreisen und Bundesländern, um jede ausgesprochene Strafe in der Revision zu Fall zu bringen: wenn die Behörden schon nicht Bescheid wissen, kann man das nicht dem Betroffenen negativ auslegen.*

*so geschehen hier! In einem anders gelagerten Fall zwar, aber absolut übertragbar.
"In der Lebenswelt gibt es drei Kategorien, das Essbare, das Kopulierbare und das Gefährliche"

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Beitrag von Otto126 » 07.08.2013, 12:39

"In der Lebenswelt gibt es drei Kategorien, das Essbare, das Kopulierbare und das Gefährliche"

"Mir gefällt Ihr Benehmen nicht."
"Macht nichts. Ich verkauf's ja nicht."

Wat woll'n die Atzen eigentlich von mir?

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Beitrag von Poorboy » 07.08.2013, 15:55

Otto126 hat geschrieben: Aber dadurch, dass die Behörden es offenbar über Jahrzehnte hinweg nicht oder nicht konsequent auf das Taxengewerbe angewendet haben.
Gesetze werden nicht durch dauerhafte Nichtbeachtung ungültig. Oder meinst Du, nach sechs Rotfahrten ohne Anzeige hast Du ein "Gewohnheitsrecht" Ampeln zu missachten??

Hamburgs Behörden stehen zudem unter Zugzwang. Wer nach dem 1. Juli seine FT-Förderung bewilligt bekommen hat oder gar erst beantragt, muss Mindestlohn zahlen und wird darauf kontrolliert.

Wer jetzt seinen Antrag stellt, fährt damit direkt in den Konkurs!!

Das Arbeitszeitgesetz vollumfänglich durchzusetzen, ist da ein vorzügliches Mittel, die Herren MWUs zu disziplinieren.

Nehmen wir mal einen Betrieb mit drei Wagen. Pro Tag mit falschen Schichtzetteln auf 16 Stunden Einsatz gedrückt. Macht für die vier o.a. Feiertage für die natürlich binnen acht Wochen kein Ruhetag (bezahlt) gewährt wurde, hübsche 192 illegale Arbeitsstunden. Und nach Marios Sätzen ein Bußgeld von € 11.520,-

Da kann der MWU so lange er will mit dem Tarifvertrag für Triebwagenführer in Oberursel herumfuchteln!

Solche Maßnahmen erziehen nachhaltig zur Rechtstreue!

Poorboy

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Beitrag von Otto126 » 07.08.2013, 16:15

Du hast meinen Beitrag nicht gelesen.
"In der Lebenswelt gibt es drei Kategorien, das Essbare, das Kopulierbare und das Gefährliche"

"Mir gefällt Ihr Benehmen nicht."
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Beitrag von SindSieFrei? » 07.08.2013, 16:54

Dann müßtest du ja erst die Behörden verklagen, um zu beweisen, das die dortigen Volljuristen keine Ahnung gehabt haben.

Damit wären wir mal wieder beim Verbotsirrtum. :mrgreen:
Dura lex, sed lex.

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Beitrag von Otto126 » 07.08.2013, 17:35

SindSieFrei? hat geschrieben:Damit wären wir mal wieder beim Verbotsirrtum. :mrgreen:
Das ist korrekt: Nordwestzeitung
(mein Anwalt)
"In der Lebenswelt gibt es drei Kategorien, das Essbare, das Kopulierbare und das Gefährliche"

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Beitrag von DunklerOrt » 07.08.2013, 18:24

Ach so, Behörden wenden also das ArbZG an, wusste gar nicht, daß die auch Taxifahrer beschäftigen.

Wer als AG meint, sich auf juristisch so dünnes Eis begeben zu wollen, er würde ein so elementares AN-Schutzgesetz nicht kennen, nur zu.

Machen wir uns doch nichts vor, das Geschäftsmodell vieler MWU beruht doch auf "Nichteinhaltung" etlicher Gesetze und Vorschriften.

Schon teilweise erbärmlich, wie einige sich jetzt im "Würgegriff" der Behörden winden.

Die sich hier besonders hervortun und auch die "wer soll das bezahlen" Fraktion, können sich gerne auf die Fahne schreiben, hier werden keine goldenen Wasserhähne gefordert, es wird lediglich verlangt, auch im Sinne von Wettbewerbsgerechtigkeit untereinander, geltende Gesetze einzuhalten.

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Beitrag von Poorboy » 07.08.2013, 20:14

Verbotsirrtum beim Arbeitszeitgesetz, das in jedem Betrieb ausliegen muss????? Bei geprüften Unternehmern???

Never, dann kann Otto mal eine Rotfahrt mit Verbotsirrtum begründen!

Poorboy

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Beitrag von SindSieFrei? » 07.08.2013, 20:25

Ich betrachte diesen Begriff mittlerweile als running gag... :wink:
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Beitrag von Otto126 » 07.08.2013, 20:32

Poorboy hat geschrieben:Verbotsirrtum beim Arbeitszeitgesetz, das in jedem Betrieb ausliegen muss????? Bei geprüften Unternehmern???

Never, dann kann Otto mal eine Rotfahrt mit Verbotsirrtum begründen!

Poorboy
Du bist offensichtlich des Lesens nicht mächtig. Nenne mir eine Behörde, die bei einer Rotfahrt kein Bußgeld verhängt.
"In der Lebenswelt gibt es drei Kategorien, das Essbare, das Kopulierbare und das Gefährliche"

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