(Kann den Artikel nicht lesen wegen RP+)Thomas-Michael Blinten hat geschrieben: ↑07.02.2021, 00:20JJetzt ist im Jahrzehntelangem Streit wohl doch ein dreizig Jahre alter Vertrag aufgetaucht:
Aber:
Dadurch, dass der Bahnhofsbetreiber der Anordnung eines Taxistandplatzes und der Anbringung des Zeichens 229 StVO (Taxistandplatz, Halteverbot) zugestimmt hat,
hat er die Nutzung für alle Taxiunternehmer ohne Beschränkung freigegeben und auf sein uneingeschränktes Hausrecht verzichtet.
Jeder Taxiunternehmer hat daher das Recht, diesen Taxiplatz zur Erbringung seiner Dienstleistungen zu benutzen, solange er den Betriebsablauf des Bahnhofs nicht stört.
Kann man in ähnlicher Form nachlesen >> Urteil vom 27.10.2009 - 13 S 9552/09