[§§§] Pflichtfahrgebiet verkleinern!
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[§§§] Pflichtfahrgebiet verkleinern!
Unser Pflichtfahrgebiet (PFG) ist viel zu gross.
Der Landkreis Mettmann hat für seine Taxen das PFG auf den Kreis Mettmann beschränkt.
Im Klartext, vom Holiday Inn / Ratingen darf der Fahrer zum Flughafen DUS die Fahrt ablehnen oder einen Festpreis vereinbaren.
Besonders interessant ist die Begründung in der Beschlussvorlage.
Nächste Generalversammlung versuche ich, das Thema zur Sprache zu bringen.
http://www.taxiverkehr.de/#taxi_15
Grüsse Winni
Der Landkreis Mettmann hat für seine Taxen das PFG auf den Kreis Mettmann beschränkt.
Im Klartext, vom Holiday Inn / Ratingen darf der Fahrer zum Flughafen DUS die Fahrt ablehnen oder einen Festpreis vereinbaren.
Besonders interessant ist die Begründung in der Beschlussvorlage.
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Ich möchte den Taxifahrer sehen, der vom Holiday Inn / Ratingen zum Flughafen freiwillig weniger verlangt, als auf der Uhr steht.
Viel wahrscheinlicher ist die Situation, dass ein eiliger Fahrgast, der seinen Flieger noch haben möchte, auch einen Preis von 20€ akzeptiert, weil der Kutscher sonst nicht tätig wird. Beschwerde zwecklos da ausserhalb Kreis ME!
Viel wahrscheinlicher ist die Situation, dass ein eiliger Fahrgast, der seinen Flieger noch haben möchte, auch einen Preis von 20€ akzeptiert, weil der Kutscher sonst nicht tätig wird. Beschwerde zwecklos da ausserhalb Kreis ME!
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Hallo Winni,
ist das nicht eine eher unwahrscheinliche Konstruktion? Denn es setzt voraus, dass keine weiteren Taxis am HP bereitstehen. Der Regelfall ist doch, dass dort mehrere Fahrzeuge stehen und der hartnäckige Fahrgast alle dort stehenden solange befragt, bis er einen akzeptablen Preis hat.
Du hast das sicher noch nie erlebt, dass der Kunde mit einem hinter Dir wartenden Taxi wegfährt ...
ist das nicht eine eher unwahrscheinliche Konstruktion? Denn es setzt voraus, dass keine weiteren Taxis am HP bereitstehen. Der Regelfall ist doch, dass dort mehrere Fahrzeuge stehen und der hartnäckige Fahrgast alle dort stehenden solange befragt, bis er einen akzeptablen Preis hat.
Du hast das sicher noch nie erlebt, dass der Kunde mit einem hinter Dir wartenden Taxi wegfährt ...
freundlichst
Stefan Kehren
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Hallo Stefan,
natürlich kommt das immer auf die Situation an. Aber es ist doch besser, 5x zum Festpreis von 100€ nach Dortmund zu fahren, als null mal und sich korrekt zu verhalten und dann mit ansehen zu müssen, dass andere Düsseldorfer Kollegen illegal Festpreise anbieten, oder schlimmer noch, die Kunden rufen einTaxi aus der Nachbarstadt.
Der Kreis Mettmann hat es kapiert.
Reglementierungsfetischismus war gestern.
An die Sicherheit der Taxifahrer denkt auch niemand. Habe öfters "illegale" Festpreise gemacht, wenn ich früher drei Kleiderschränke aus der Altstadt gefahren habe. Die haben sich anschliessend sogar mit Handschlag verabschiedet. Der Preis war in etwa der auf der Uhr. Auf der Rückfahrt hab ich dann die Uhr angemacht und dann noch nicht einmal meinen ehemaligen Chef betuppt.
Aber das kann sich so mancher Theoretiker nicht vorstellen. Es ist doch alles bestens geregelt. Zu deiner Sicherheit hast Du sogar das amtlich verbriefte Recht, die Fahrt abzulehnen, wenn Herr BinLaden entgegen den Vorschriften des deutschen Waffengesetzes, mit einer erlaubnispflichtigen Handfeuerwaffe, ohne den gültigen Waffenschein zu besitzen, in Dein Taxi steigt. Wenn Du ihn dann mit einem Verweis auf die Verwaltungsvorschriften belehrst, wird er sicher so verängstigt sein dass er sich auch nicht bei Herrn Hintz über Dich beschwert. Du brauchst also nichts befürchten - alles geregelt eben - schön, nicht war?
Gruss Winni
natürlich kommt das immer auf die Situation an. Aber es ist doch besser, 5x zum Festpreis von 100€ nach Dortmund zu fahren, als null mal und sich korrekt zu verhalten und dann mit ansehen zu müssen, dass andere Düsseldorfer Kollegen illegal Festpreise anbieten, oder schlimmer noch, die Kunden rufen einTaxi aus der Nachbarstadt.
Der Kreis Mettmann hat es kapiert.
Reglementierungsfetischismus war gestern.
An die Sicherheit der Taxifahrer denkt auch niemand. Habe öfters "illegale" Festpreise gemacht, wenn ich früher drei Kleiderschränke aus der Altstadt gefahren habe. Die haben sich anschliessend sogar mit Handschlag verabschiedet. Der Preis war in etwa der auf der Uhr. Auf der Rückfahrt hab ich dann die Uhr angemacht und dann noch nicht einmal meinen ehemaligen Chef betuppt.
Aber das kann sich so mancher Theoretiker nicht vorstellen. Es ist doch alles bestens geregelt. Zu deiner Sicherheit hast Du sogar das amtlich verbriefte Recht, die Fahrt abzulehnen, wenn Herr BinLaden entgegen den Vorschriften des deutschen Waffengesetzes, mit einer erlaubnispflichtigen Handfeuerwaffe, ohne den gültigen Waffenschein zu besitzen, in Dein Taxi steigt. Wenn Du ihn dann mit einem Verweis auf die Verwaltungsvorschriften belehrst, wird er sicher so verängstigt sein dass er sich auch nicht bei Herrn Hintz über Dich beschwert. Du brauchst also nichts befürchten - alles geregelt eben - schön, nicht war?
Gruss Winni
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Da stellt sich doch gleich eine Preisfrage. Wenn Herr BinLaden einen diplomatischen Pass besitzt und 10 Schusswaffen und 3 Handgranaten dabei hat. Gilt dann das Deutsche Waffenrecht? Und, dürfte ich diese Fahrt ablehnen?
freundlichst
Stefan Kehren
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Ich setze mal voraus, dass die Akkreditierung als Diplomat mit entsprechenden Papieren, der Zustimmung des Auswärtigen Amtes und der UN bedarf. Ich gebe mich der angenehmen Hoffnung hin, dass die Weltgemeinschaft es zwischenzeitlich nicht versäumt hat, Herrn BinLaden den Diplomatenpass zu versagen.
Wie mir bekannt ist, liegt wohl auch ein internationaler Haftbefehl gegen ihn vor. Somit unterliegt er, mal abgesehen von dem Privileg verhaftet werden zu dürfen, keinerlei Sonderrechten. Sollte er nun Dein Taxi besteigen und eine Beförderung wünschen, solltest Du vor Antritt dieser historischen Fahrt die Bundespolizei informieren. 0211-9518-118 oder die BGS-Hotline: 01805-234566.
In der Weltpresse stünde dann zu lesen:
German Cap-driver of Taxi-Dusseldorf arrests BinLaden.
Das ist für unsere Genossenschaft medial äusserst nützlich. Und Dir wäre eine Gratiskarte für den Song-Contest am 14. Mai 2011, persönlich überreicht durch unseren OB, sicher.
Wie mir bekannt ist, liegt wohl auch ein internationaler Haftbefehl gegen ihn vor. Somit unterliegt er, mal abgesehen von dem Privileg verhaftet werden zu dürfen, keinerlei Sonderrechten. Sollte er nun Dein Taxi besteigen und eine Beförderung wünschen, solltest Du vor Antritt dieser historischen Fahrt die Bundespolizei informieren. 0211-9518-118 oder die BGS-Hotline: 01805-234566.
In der Weltpresse stünde dann zu lesen:
German Cap-driver of Taxi-Dusseldorf arrests BinLaden.
Das ist für unsere Genossenschaft medial äusserst nützlich. Und Dir wäre eine Gratiskarte für den Song-Contest am 14. Mai 2011, persönlich überreicht durch unseren OB, sicher.
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Hab noch was vergessen.
Vielleicht überreicht Dir Lena die Eintrittskarte persönlich und gewährt Dir noch Einlass zur After-Show-Party. Die restlichen 29.999 Besucher in der Arena wären aber keine Normal-Zuschauer, sondern alles zivile Kripobeamte die für Deinen Personenschutz zuständig wären. Das dürfte die Stimmung etwas drücken, selbst wenn Lena wieder gewinnt.
Aber Zurück zum Thema, sonst bin ich OffTopic.
Wir müssen uns bei den Aussengrenzen des Pflichtfahrgebietes wirklich etwas einfallen lassen. Auch die Schlepper am Flughafen sind ein uraltes Problem. Dieses Thema lässt sich nur mit einer deutlich besseren Flexibilität lösen. Die Preise, die die Kunden in den illegalen Taxen zahlen, werden so habe ich gehört, pro Person verlangt. Da macht der Fahrer bei einer Fahrt quer durch das Ruhrgebiet mit 4 Stopps mehr Umsatz als wenn Du mit Uhr fahren würdest.
Hier ist auch mehr Aufklärung vom Flughafen nötig, notfalls mit regelmässigen, mehrsprachigen Ansagen. Ausserdem sollten die Fahrer unserer Genossenschaft den Ausweis sichtbar tragen. Das ermöglicht eine bessere Erkennbarkeit des Fahrpersonals für die Kunden.
Vielleicht überreicht Dir Lena die Eintrittskarte persönlich und gewährt Dir noch Einlass zur After-Show-Party. Die restlichen 29.999 Besucher in der Arena wären aber keine Normal-Zuschauer, sondern alles zivile Kripobeamte die für Deinen Personenschutz zuständig wären. Das dürfte die Stimmung etwas drücken, selbst wenn Lena wieder gewinnt.
Aber Zurück zum Thema, sonst bin ich OffTopic.
Wir müssen uns bei den Aussengrenzen des Pflichtfahrgebietes wirklich etwas einfallen lassen. Auch die Schlepper am Flughafen sind ein uraltes Problem. Dieses Thema lässt sich nur mit einer deutlich besseren Flexibilität lösen. Die Preise, die die Kunden in den illegalen Taxen zahlen, werden so habe ich gehört, pro Person verlangt. Da macht der Fahrer bei einer Fahrt quer durch das Ruhrgebiet mit 4 Stopps mehr Umsatz als wenn Du mit Uhr fahren würdest.
Hier ist auch mehr Aufklärung vom Flughafen nötig, notfalls mit regelmässigen, mehrsprachigen Ansagen. Ausserdem sollten die Fahrer unserer Genossenschaft den Ausweis sichtbar tragen. Das ermöglicht eine bessere Erkennbarkeit des Fahrpersonals für die Kunden.
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- Taxi Georg
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Re: [§§§] Pflichtfahrgebiet verkleinern!
Das Thema ist von 2010 und ich bin der Meinung, dass das mal gepuscht werden soll.
Ich bin auch für eine Verkleinerung.
Bild Ursprung: Stadt Düsseldorf bearbeitet G. Horafas
Ich schrieb vor kurzem hier, dass ...
...das Pflichtfahrgebiet für die Stadtfahrer auf Düsseldorf und für die Flughafenfahrer auf Düsseldorf, Ratingen, Meerbusch und Großwinkelhausen begrenzt werden sollte.
Ich bin auch für eine Verkleinerung.
Bild Ursprung: Stadt Düsseldorf bearbeitet G. Horafas
Ich schrieb vor kurzem hier, dass ...
...das Pflichtfahrgebiet für die Stadtfahrer auf Düsseldorf und für die Flughafenfahrer auf Düsseldorf, Ratingen, Meerbusch und Großwinkelhausen begrenzt werden sollte.
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Re: [§§§] Pflichtfahrgebiet verkleinern!
Georg, wenn Du eine ältere Karte hast, dann steht dort noch Pflichtfahrgebiete, also die Mehrzahl.
Das Pflichtfahrgebiet der Stadt Düsseldorf ist korrekt bezeichnet.
Aber auch die Pflichtfahrgebiete alle anderen Städte / Kreise / Gemeinden ...
Das Pflichtfahrgebiet der Stadt Düsseldorf ist korrekt bezeichnet.
Aber auch die Pflichtfahrgebiete alle anderen Städte / Kreise / Gemeinden ...
†
Untoter
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- Taxi Georg
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Re: [§§§] Pflichtfahrgebiet verkleinern!
Ja stimmt, die Originalkarte ist schon sehr alt. PDF
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