Der Verkehr mit Taxen oder Mietwagen zählt nach § 8 Absatz 2 PBefG zum ÖPNV, wenn hierdurch die Beförderung von Personen mit Verkehrsmitteln im Linienverkehr ersetzt, ergänzt oder verdichtet wird. Ach, interessant! Ich dachte, wir sind immer ein Teil des ÖPNVs.?! Für NRW https://abload.de/img/img_2...