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Filou
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BeitragVerfasst am: 30.07.2010, 01:46 Antworten mit ZitatNach oben

@ minol

Schau einfach mal auf die Seite 5 unserer Taxiordnung, diese Übersicht der anzufahrenden Gemeinden und Städte sollte jeder Berliner Taxifahrer, der sich für SXF interessiert, in seinen Händen halten. In der Robertha gibt es dazu noch eine Karte.
Ich musste mir mein Pflichtfahrgebiet zur Ortskundeprüfung selbst erarbeiten. Es gab kein Material(außer den Katalog) und keine Schulung. Soll heute immer noch so sein.

@ Oldstrolch

Du bist einfach zu nah an LDS dran, als dass ich dir deine Unwissenheit abkaufe. Außerdem: Selbst ist der Mann!
Ansonsten fühle ich mich nicht ange..., sondern ich mag einfach deine Ton nicht. Hab´s aber schon fast wieder vergessen. Lachen
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Holzy
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BeitragVerfasst am: 30.07.2010, 07:11 Antworten mit ZitatNach oben

Filou hat Folgendes geschrieben:
@ minol
In der Robertha gibt es dazu noch eine Karte.


@minol
wenn durch wagen wechsel das ding nicht weggekommen ist.
kannst du das heft/buch gern mal bei mir, beim nächsten besuch, angucken.

Jetzt will ich mich mal versuchen, den oldstrolch, den begriff Betriebssitzgemeinde zu erklären.
Aber vielleicht ist die Erklärung auch nicht richtig.
Deine Betriebssitzgemeinde ist Berlin.
Berlin ist halt nur unwesentlich größer als zb EW, ZTH oder eben KW.
Aber ich denke der Sinn ist der Gleiche.
Wenn Berlin nur ein Halteplatz hätte, wäre dies dein vorgeschriebener Halteplatz zum bereithalten für den Gelegenheitsverkehr.

zb. Zeuthen ist eine eigenständig genannte Gemeinde.
Somit zb. für ortsansääsigen Taxiunternehmer die ihren Betriebssitz in ZTH haben, ihre Betriebssitzgemeinde.

Die Verwaltungungen sind aber durch Verwaltungsreform zusammen gelegt worden, so das viele Verwaltungen für mich zb. in Eichwalde sind.
Dort muß ich zb. mein Führungszeugniss für eine P-Scheinverlängerung beantragen
Aber das, quasi LABO, für meine P-Scheinverlängerung in KW ist.
Auch für den Berliner P-Schein.
Obwohl ich die P-ScheinPrüfung in Berlin gemacht hatte.

Um an SXF laden zu dürfen, braucht der Zeuthener oder Eichwalder usw. Taxiunternehmer eine Ladeberechtigung für SXF.
Ich denke, das wird nur Formsache sein und ein Verwaltungsobolus kosten.
Was aber schon schwieriger werden würde, wenn Besagte Taxiunternehmer auch in KW ein Lade bzw. Standberechtigung haben wollen.
Ich denke da müsten diese Unternehmer ein Betriebssitz in KW vorweisen.

Das die Berliner Taxiunternehmer ebenso eine Stand bzw. Ladeberechtigung für SXF erhalten, muste im zuge der Wiedervereinung, also das gemeinsame Berlin, besser gesagt, die Taxiverbände für ihre Taxiunternehmer ebenso eine Berechtigung erwirken.
Das war damals bei dem geringen Flugaufkommen in SXF bestimmt kein großes Problem.

Schon stehen (aus meiner sicht) min. zwei unterschiedliche Betriebssitzgemeinden mit Sondergenehmigung an SXF.
und noch die, die ihren Betriebssitz im Amt Schönefeld haben und somit die einzigsten sind die am BHF. Schönefeld und SXF Laden und stehen dürfen.

Ich denke. Im grundegenommen hätte (oder hatte es evtl. sogar) die DDR eine Ladegenemigung für ihre VEB Berliner Taxen am Flughafen SXF haben müssen.
Da sich der Flughafen damals auf dem Territorium der DDR (Bezirk Potsdam) befunden hat.
Den (wen ich nicht irre) war Berlin ein eigener Bezirk. Wie es heut heisssen könnte. Ein Bezirksstaat (heute heist es StadtStaat).
Das Berlin (ost) dazu noch die Hauptstadt der DDR war, spielt (denke ich) dabei keine Rolle.

@Alter Bärenfunker
Somit kann ich deiner Ausführung, in der ersten hälfte deines beitrages, in keinem Punkt folgen.

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Interpunktion und Orthographie meiner Beiträge ist frei erfunden. Eine Übereinstimmung mit aktuellen oder ehemaligen Regeln wäre rein zufällig und ist nicht beabsichtigt.

Zuletzt bearbeitet von Holzy am 30.07.2010, 07:16, insgesamt einmal bearbeitet
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oldstrolch
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BeitragVerfasst am: 30.07.2010, 07:16 Antworten mit ZitatNach oben

Filou hat Folgendes geschrieben:
Hab´s aber schon fast wieder vergessen. Lachen



ich geb mal wieder einen aus Lachen Lachen Lachen
dann vergisst du es auch ganz Winken

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raimond c.caine
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BeitragVerfasst am: 30.07.2010, 07:27 Antworten mit ZitatNach oben

Holzy hat Folgendes geschrieben:
...........Dort muß ich zb. mein Führungszeugniss für eine P-Scheinverlängerung beantragen
Aber das, quasi LABO, für meine P-Scheinverlängerung in KW ist.
Auch für den Berliner P-Schein.
Obwohl ich die P-ScheinPrüfung in Berlin gemacht hatte......



jetzt weiß ich warum viele ohne "P-Schein" fahren.............. Mr. Green Mr. Green Mr. Green

da muß man ja vorher noch ein studium absolvieren

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Wenn man sein Gesicht immer zur Sonne dreht dann fallen alle Schatten hinter einen...........
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Holzy
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BeitragVerfasst am: 30.07.2010, 08:35 Antworten mit ZitatNach oben

raimond c.caine hat Folgendes geschrieben:

da muß man ja vorher noch ein studium absolvieren


Das hört sich bei mir nur so verquastet an.
Im grunde ist so simpel wie bei dir.

Wie schon in mein Dreizeiler angedeutet, liegen die Probleme der Ladeberechtigungen für SXF wohl doch viel Undurchsichtger.

Denn wie ich auch sagte.
Haben viele LDS Taxen anscheint auch nur eine Sondergenehmigung für SXF.
Es sei den, das sie ihren Betriebssitz im Amt Schönefeld haben.
Warum sollen wir Kompromisse eingehen, wenn es anscheint den meisten LDS Taxen rechtlich nicht anders geht, als den Berliner Taxen.
Das ändert der Standort BBI auch nicht.

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raimond c.caine
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BeitragVerfasst am: 30.07.2010, 08:44 Antworten mit ZitatNach oben

ich verstehe den ganzen quatsch nicht....ehrlich......warum läßt man die 30 LDS nicht einfach laden wo sie wollen.....????..wenn morgen ein gutbetuchter russe mal schnell 500 taxis bar kauft und anmeldet regt sich keiner auf....aber es ist ein politikum wegen son paar LDS taxen.......also wenn ihr keine anderen sorgen habt,lebt ihr doch glücklich....oder....??


Mr. Green

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Filou
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BeitragVerfasst am: 30.07.2010, 11:13 Antworten mit ZitatNach oben

Holzy hat Folgendes geschrieben:
Haben viele LDS Taxen anscheint auch nur eine Sondergenehmigung für SXF.
Es sei den, das sie ihren Betriebssitz im Amt Schönefeld haben.
Warum sollen wir Kompromisse eingehen, wenn es anscheint den meisten LDS Taxen rechtlich nicht anders geht, als den Berliner Taxen.
Das ändert der Standort BBI auch nicht.


Dass ist ein einfacher Verwaltungsakt, bei dem bei Bedarf an einem Taxistand alle Taxen aus einem Pflichtfahrgebiet gleichgeschaltet werden.
Keine Probleme mit der Ortskunde, den Tarifen und Pflichten dem Fahrgast gegenüber. Alle Taxen verwaltet durch eine Konzessionsvergabestelle. Wenn Bedarf bei einer Veranstaltung besteht, wird ja in Berlin auch nicht gleich ein Laderecht für alle Taxen der Republik eingerichtet.
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Holzy
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BeitragVerfasst am: 30.07.2010, 16:31 Antworten mit ZitatNach oben

raimond c.caine hat Folgendes geschrieben:
ich verstehe den ganzen quatsch nicht....


du, im grunde ist es mir auch egal.
und wie du schon sagst. es gibt andere fragwürdige dinge in berlin.
da kommt es mir auf LDS Verwaltungsaktion oder so nicht an.
nur weil ein paar 50zig Berliner Taxifahrer futterneidisch sind. drehen alle am rad.

machmal dachte ich schon, wir gründen eine selbsthilfegruppe.
das RPF wird zur schaltzentrale für ankündigungen der treffpunkte und zeiten.
also die usertreffen
beim RPF können sich dann auch alle crocyfaker anmelden.
mit crocyfaker meine ich nicht dich. sondern die oder den, die den anschein geben wollen, das du fakst.
den spätesdens zu den gesprächssitzungen wird klar wer wer ist.

Wenn ich uns so schreiben sehe. denke ich auch oft.
Wie haben die das bloss in München geregelt.
Da gab es zb. hier, keine endlosen langen, fast sinnlosen, debatten.

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oldstrolch
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BeitragVerfasst am: 30.07.2010, 22:16 Antworten mit ZitatNach oben

Holzy hat Folgendes geschrieben:


Wie haben die das bloss in München geregelt.
Da gab es zb. hier, keine endlosen langen, fast sinnlosen, debatten.



flughafen münchen ist ja auch 28 km von der münchener stadtgrenze entfernt!und nicht blos 1,7 km wie in sxf .da liegen bestimmt mehrere betriebssitzgemeinden dazwischen! Cool

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reasoner
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BeitragVerfasst am: 31.07.2010, 00:04 Antworten mit ZitatNach oben

Der Münchner Flughafen ist für Münchner Taxen Pflichtfahrgebiet zum Festpreis von 51 €.

Der kleine Isarfunk (ca. 150 Taxen) hat vor einigen Jahren dem Taxiverband München die "Aufpasserrolle" abgeluchst. Seitdem sind die Preise explodiert.

Jahresgebühr brutto: 243,50 €, zzgl 1 € pro Durchfahrt.

Obererdinger und Freisinger dürfen sich ebenfalls anstellen.

Die Aufstellgebühren dürfen nicht an den Fahrgast weiter gereicht werden.
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Holzy
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BeitragVerfasst am: 31.07.2010, 01:10 Antworten mit ZitatNach oben

cool Cool
und keiner der münchener hat sich hier darüber ausgeheult.
das nenn ich mal demokratie Winken

nur wir berliner fiaker jaulen wie die kinder Mit den Augen rollen

liegt das an unser mentalität?
große fresse und keine ahnung?
ach nee...das heist herz und schnauze Lachen

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Thomas-Michael Blinten
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BeitragVerfasst am: 31.07.2010, 01:41 Antworten mit ZitatNach oben

Neee, arm und sexy Lachen

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jr
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BeitragVerfasst am: 31.07.2010, 01:48 Antworten mit ZitatNach oben

Ich will mal weitere Verwirrung stiften.

Die Berliner schreiben ihren Taxitarif für Fahrten vom Flughafen aus vor, der LK Dahme-Spreewald seinen für Fahrten auf Berliner Stadtgebiet - dürfen die das denn?

Wäre nicht vielmehr das hier die (einzige) Lösung, die das Vorschreiben von Fahrpreisen für Gebiete außerhalb des eigenen Zuständigkeitsbereichs ermöglicht?
Zitat:
§ 51 PBefG Abs. 4
Die ermächtigten Stellen können für einen Bereich, der über den Zuständigkeitsbereich einer die Beförderungsentgelte und -bedingungen festsetzenden Stelle hinausgeht, in gegenseitigem Einvernehmen einheitliche Beförderungsentgelte und -bedingungen vereinbaren.
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Holzy
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BeitragVerfasst am: 31.07.2010, 02:16 Antworten mit ZitatNach oben

Thomas-Michael Blinten hat Folgendes geschrieben:
Neee, arm und sexy Lachen


*lach* ja/nee
das sagt schon der hamburger bürgermeister

ach nee, das sagte pobereit schon vor zeiten wo allen noch ums goldene kalb tanzten...

(menno sorry...tasten waren kaputt
natürlich wollte ich wowereit schreiben)


aber die beeden hinterladen haben am wenigsten schuld an diesen gelaber.

für mch ist ihre hintervötzigikeit nicht unnormal.

es gibt genügent (ohne das sie schwuhl sind) die hintervötziger sind.

siehe ob von DU

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Holzy
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BeitragVerfasst am: 31.07.2010, 02:43 Antworten mit ZitatNach oben

jr hat Folgendes geschrieben:
Ich will mal weitere Verwirrung stiften.


Das schaffst du nicht.
Die Berliner Bosse sind so etwas von verpennt oder mit sich und der Mitgliederschaftzahl beschäftigt.
TXL streid es gezeigt

zusatz:
ich bin nicht jörn...(schade das es in berlin kein jörn gibt)
selbst wenn ich soviel insider wissen hätte wie jörn .
ich würde den kampf gegen diese (ich nenn es mal sumpf) nicht aufnehmen.
jeder (auch gut gemeinte) kommentar landet im sumpf.
die spritzen von mir gegen das system wurden beim TiB alle negiert.
ich will (ich denke wie jörn) das system nicht stürzen.
es geht mir, wie jörn, um eine vernüftige, logische zusammenarbeit der unternehmer und ( in zweiter linie) funkgesellschaften.

leider bilden sich die funkgesselschaften ein, das ihnen alles gehört
(natürtilich in ein völlig heroischen gedanken)
die momentane entwicklung zeigt es (für mich) ganz deutlich.
es gibt nur noch das schallerprinzip.

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BeitragVerfasst am: 31.07.2010, 02:46 Antworten mit ZitatNach oben

sory freunde des gepflegten cháts

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BeitragVerfasst am: 31.07.2010, 13:59 Antworten mit ZitatNach oben

jr hat Folgendes geschrieben:
Ich will mal weitere Verwirrung stiften.

Die Berliner schreiben ihren Taxitarif für Fahrten vom Flughafen aus vor, der LK Dahme-Spreewald seinen für Fahrten auf Berliner Stadtgebiet - dürfen die das denn?

Wäre nicht vielmehr das hier die (einzige) Lösung, die das Vorschreiben von Fahrpreisen für Gebiete außerhalb des eigenen Zuständigkeitsbereichs ermöglicht?
Zitat:
§ 51 PBefG Abs. 4
Die ermächtigten Stellen können für einen Bereich, der über den Zuständigkeitsbereich einer die Beförderungsentgelte und -bedingungen festsetzenden Stelle hinausgeht, in gegenseitigem Einvernehmen einheitliche Beförderungsentgelte und -bedingungen vereinbaren.


Ich setz noch einen drauf. Von Berlin aus muss ich nicht nach Mahlow fahren (das ist ein kleines Nest gleich südlich von Berlin). Kein Pflichtfahrgebiet.

Stehe ich als Berliner per Ausnahmeregelung am Flughafen SXF mutiert Mahlow plötzlich zum Pflichtfahrgebiet und unterliegt somit der TarifO.

Das ist eine ziemlich außergewöhnliche Regelung. Entstanden ist sie durch massiven Beschiss der Berliner, die nach Mahlow 30 € kassiert haben, obwohl die Strecke mit Uhr nur etwa die Hälfte macht.

Es ist also letztendlich eine für den Fahrgast sinnvolle Regelung, die auch für BBI beibehalten werden sollte, und ziemlich sicher beibehalten werden wird.

rea
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BeitragVerfasst am: 31.07.2010, 14:25 Antworten mit ZitatNach oben

reasoner hat Folgendes geschrieben:


Entstanden ist sie durch massiven Beschiss der Berliner, die nach Mahlow 30 € kassiert haben, obwohl die Strecke mit Uhr nur etwa die Hälfte macht.




ich freu mich schon auf meine nächste flugreise mit ankunft sxf......

koffer einladen lassen....einsteigen und daaaaaaaaaaaaaaaaann.....

einmal berlin-bohnsdorf bitte(pflichtfahrgebiet)Sehr glücklichSehr glücklichSehr glücklichSehr glücklichSehr glücklichSehr glücklich


http://www.youtube.com/watch?v=NGs6f3c6V_o

zu schön die gesichter der kollegas!!!!! Lachen

am schönsten ist es immer wenn ganz vorne einer steht und darauf

besteht das ich ja das erste taxi nehmen muss!!!!! Mit den Augen rollen

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reasoner
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BeitragVerfasst am: 31.07.2010, 19:19 Antworten mit ZitatNach oben

jr hat Folgendes geschrieben:
Ich will mal weitere Verwirrung stiften.

Die Berliner schreiben ihren Taxitarif für Fahrten vom Flughafen aus vor, der LK Dahme-Spreewald seinen für Fahrten auf Berliner Stadtgebiet - dürfen die das denn?


Das Pflichtfahrgebiet Berlins besteht aus von Grund aus: Berlin, Flughafen Schönefeld, Gemeinde Schönefeld. Das ist also nicht zu beanstanden.

Bei LDS weiß ich es nicht so genau.

Für Fahrten von SXF gelten, wie geschrieben, noch ganz andere Vorschriften.
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oldstrolch
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BeitragVerfasst am: 31.07.2010, 20:07 Antworten mit ZitatNach oben

jr hat Folgendes geschrieben:
Ich will mal weitere Verwirrung stiften.

Die Berliner schreiben ihren Taxitarif für Fahrten vom Flughafen aus vor, der LK Dahme-Spreewald seinen für Fahrten auf Berliner Stadtgebiet - dürfen die das denn?




lass mal sein.....wir berliner sind verwirrt genug!!!

und wenn das beispiel schule macht....schreiben sie dir das nächste mal deine einnahme für ne tour zum flughafen HH vor.........und wenn du dann zurückzu auf der A1 im stau stehst wirst auch du verwirrt sein Lachen Lachen

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