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 Miese Tricks mit falschen Quittungen Nächstes Thema anzeigen
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Horafas
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Anmeldedatum: 10.06.2007
Beiträge: 3505
Wohnort: 40215 - Düsseldorf (HP Hütten)

BeitragVerfasst am: 23.07.2009, 11:06 Antworten mit ZitatNach oben

Miese Tricks mit falschen Quittungen: So betrügen Münchens Taxler!

Abendblatt hat Folgendes geschrieben:
MÜNCHEN - Dem Taxigewerbe geht’s wirklich nicht gut.
Wegen der Wirtschaftskrise steigen vor allem Geschäftskunden auf den MVV um.
Und allein am Flughafen wurden in den ersten fünf Monaten dieses Jahres 16,4 Prozent weniger abgehende Fahrten registriert.

Schwierige Zeiten, in denen einzelne schwarze Schafe die Branche zusätzlich in Misskredit bringen:
Sie tricksen mit falschen Quittungen, um ungeniert ihre Fahrgäste übers Ohr hauen zu können.
Mehrere „besonders dreiste Fälle“ listet die für die Abwicklung des Airport-Taxiverkehrs zuständige Firma IsarFunk in ihren aktuellen „Taxi News“ auf.
Einmal geht’s um einen Fahrgast, der seine wertvolle Sonnenbrille im Taxi liegen gelassen hatte.
Auf seiner Quittung fehlten aber wichtige Daten.
Die Unternehmer-Anschrift – und die Taxi-Nummer.

Zum Glück hatte sich der regelmäßige Taxi-Kunde die Konzessionsnummer notiert.
Und so kam er letztlich doch noch zu seiner Brille.
Den Taxler erwartet jetzt eine Strafe wegen Quittungs-Missbrauchs und Fundunterschlagung.


ex Taxler hat Folgendes geschrieben:
12 Jahre bin ich 6 Tage zu je 12 Stunden auf den Straßen Münchens unterwegs gewesen.
Seinerzeit (-2005) verdiente der Taxler noch gutes Geld.
Im letzten Jahr musste ich erkennen, dass die Moral bei den Kollegen sehr schlecht geworden ist.
Ein Großteil der Kollegen war aus dem nicht deutschen Raum und haben vor allem durch ihr Auftreten gegenüber den Fahrgästen schon damals für ein negatives Image gesorgt.

Dann gab und gibt es da noch den vermeintlichen "Obersten" des Taxigewerbes,
der durch seine dubiosen Geschäfte,
das Gesicht der Branche zerkratzte und trotz Vorstrafen immer noch dort sitzt....

Ich habe dann, wie so manch ein andere Mitstreiter auch, das Handtuch geworfen.

Heute bleibt festzustellen, dass für jeden Taxler der geht,
ein neuer kommt und dieser ist meist ein nicht Deutscher!

Wir in München passen uns also auch den Unsitten anderer Großstädte an,
und werden bald nur noch von "du sprechen ... ich fahren" Gepflogenheiten erfahren.

Schon zu meinen Anfangszeiten wurde beschießen, wo nur beschießen werden konnte,
wie gesagt "die Obersten haben es vorgemacht".
Aber jetzt wo das Geschäft wieder mal einbricht, werden die alle mit noch härteren Bandagen kämpfen.

Ich weiß von befreundeten Taxlern, dass z. B. die Unternehmensberater angehalten sind, nicht mehr Taxis für die Flughafen Fahrten zu benützen.
Auch da wurden Betrügereien im großem Stille geführt.
So wurden da Fahrten geführt und abgerechnet die es nicht gab....

Es bleibt also nur zu sagen:
Es gibt wahrscheinlich keinen einzigen Taxler mit einer weißen Weste und das wird sich auch nicht ändern können,
solange die Unternehmer nur noch auf Personal stoßen,
das kaum der Deutschen Sprache mächtig ist!


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E. G. Engel
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BeitragVerfasst am: 23.07.2009, 13:55 Antworten mit ZitatNach oben

Das ist doch in bestimmten Gewerbekreisen normal dass mehrere Quittungblöcke vorhanden sind. Einer zur Vorlage bei einer ev. Kontrolle, einer für Touren bei denen man ein "Schlechtes Gewissen" haben muß, wie 19% Touren, Umwege etc.

Unser Gewerbe ist vorm A***.

mfg Engel
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vas
Vielschreiber


Anmeldedatum: 24.04.2008
Beiträge: 783
Wohnort: Hamburg

BeitragVerfasst am: 23.07.2009, 17:06 Antworten mit ZitatNach oben

Ach, und ich dachte in München liegt das Geld auf der Strasse??? Wegen Konzessionsstopppp und supergutem Tarif und so weiter ???
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André
Moderator


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Beiträge: 3454
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BeitragVerfasst am: 23.07.2009, 21:48 Antworten mit ZitatNach oben

Moooment,

schonmal was von Geschäftsreisenden gehört, die versuchen, sich überhöhte Quittungen ausstellen zu lassen, um ihren Chef zu betrügen?

Ich habe auch so einen, der angeblich immer vergisst, sich Quittungen geben zu lassen.

Ich habe dann mal getestet, wie weit er gehen würde. Auf eine echte 200€ Quittung den Mehrwertsteueranteil plus Bearbeitungsgebühr abzudrücken, wäre er locker eingegangen. Blieben unterm Strich ja immer noch locker 150,- über.

Geschädigter ist da nur der Chef hinter dem "Unternehmensberater" oder wem auch immer. Der Staat verdient dann noch am Beschiss. Natürlich läuft so ein Deal nicht - bei mir nicht, aber die Welt ist ja schlecht.

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Thomas-Michael Blinten
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BeitragVerfasst am: 24.07.2009, 04:33 Antworten mit ZitatNach oben

Noch besser sind Kreditkartenzahler welche (zum vorhandenen Ausdruck der Zahlung) noch eine "normale" Quittung für die Buchhaltung brauchen ("das Format lässt sich besser abheften", ja nee iss klar).
Dann wird mit der normalen Quittung mit dem Mandanten abgerechnet und mit dem Ausdruck die Steuererklärung "ergänzt".
bei unseren Dauerkunden (mit ca. jeweils 20,- €) sind das einige Hunderter pro Jahr.
So einfach erhöhen wir denen das Jahreseinkommen (für 2,- € Trinkgeld)

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Schwatzbacke
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BeitragVerfasst am: 24.07.2009, 09:54 Antworten mit ZitatNach oben

Dein Kreditkartenzahler verhält sich absolut korrekt

Der Ausdruck zur Kreditkartenzahlung beschreibt nur die vollzogene Transaktion.

Die Quittung beschreibt die empfangene Leistung und den darin enthaltenen MWSt Anteil.

Zahlt Dein Kunde mit seiner privaten Karte, wie soll er dann seine Spesen ohne Quittung gegenüber seiner Firma abrechnen?

Das Finanzamt erkennt den Kreditkartenbeleg im allgemeinen nicht als Quittung an.
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Thomas-Michael Blinten
Vielschreiber


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Wohnort: Düsseldorf

BeitragVerfasst am: 24.07.2009, 20:07 Antworten mit ZitatNach oben

Zitat:
Der Ausdruck zur Kreditkartenzahlung beschreibt nur die vollzogene Transaktion.


Das stimmt (jedenfalls bei dem von uns benutzten System) so nicht.
Der Beleg enthält:
1. Aufdruck der Taxizentrale
2. Unternehmer incl. Steuernummer, Ordnungsnummer, Kennzeichen, Adresse etc.
3. Fahrpreis (incl. MwSt) Trinkgeld u. Sonderkosten, Gesamtkosten
4. Genehmigungs- und Transaktionsnummer
sowie Datum und Uhrzeit.

Über die Strecke kann ein gesonderter Ausdruck erstellt werden (falls gewünscht).
Somit enthält dieser Ausdruck alle Angaben einer regulären Quittung welche vom Finanzamt (und damit auch von den Firmen) verlangt werden.

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