Fahrerlaubnis nach FE-Entzug neu erworben; P-Schein möglich?

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vietcong
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Fahrerlaubnis nach FE-Entzug neu erworben; P-Schein möglich?

Beitrag von vietcong » 15.11.2008, 19:00

Aloha!

Ich will den P-Schein in Hamburg machen bzw beantragen.

Aufgrund von (ich sag mal) diversen Verkehrsdelikten wurde mir vor etlichen Jahren die Fahrerlaubnis entzogen.
Nach bestandener MPU und neuer Fahrprüfung habe ich die Fahrerlaubnis vor cä sechs Monaten wiedererlangt.
Soweit ich weiß, wird für den P-Schein allerdings zweijährige Fahrpraxis vorausgesetzt.
Wird meine Zeit vor dem Führerscheinentzug (als ich meine "erste" Fahrerlaubnis hatte) angerechnet, oder zählt (wovon ich eher ausgehe) die Zeit gerechnet, seit der ich die aktuell gültige Fahrerlaubnis besitze?

Danke und Grüße.

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Re: Fahrerlaubnis nach FE-Entzug neu erworben; P-Schein mögl

Beitrag von nightdancer » 15.11.2008, 19:03

vietcong hat geschrieben:Aloha!

Wird meine Zeit vor dem Führerscheinentzug (als ich meine "erste" Fahrerlaubnis hatte) angerechnet, oder zählt (wovon ich eher ausgehe) die Zeit gerechnet, seit der ich die aktuell gültige Fahrerlaubnis besitze?

Danke und Grüße.
Abs 4 Nr. 5 hilft dir weiter.....

http://www.gesetze-im-internet.de/fev/__48.html

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Stern 16
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Beitrag von Stern 16 » 15.11.2008, 19:56

seine geistige und körperliche Eignung gemäß § 11 Abs. 9 in Verbindung mit Anlage 5 nachweist
Da wirst Du schwierigkeiten bekommen...
Gruß
Steven
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nightdancer
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Beitrag von nightdancer » 15.11.2008, 20:06

Stern 16 hat geschrieben:
seine geistige und körperliche Eignung gemäß § 11 Abs. 9 in Verbindung mit Anlage 5 nachweist
Da wirst Du schwierigkeiten bekommen...
Er hat doch schon die MPU gemacht........

vietcong
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Beitrag von vietcong » 15.11.2008, 23:18

Erstmal danke für die Antworten.

Zitat aus nightdancers Quellenhinweis:
"...nachweist, daß er eine EU- oder EWR-Fahrerlaubnis der Klasse B oder eine entsprechende Fahrerlaubnis ...seit mindestens zwei Jahren ... besitzt oder innerhalb der letzten fünf Jahre besessen hat..."

Dem entnehme ich dann mal, dass es nicht so gut aussieht und ich erst in cä 1.5 Jahren den P-Schein beantragen kann. Naja, dann hab ich jedenfalls noch ausreichend Zeit, mir Ortskenntnisse zu verschaffen. Ich fahre weiterhin "mit offenen Augen" durch Hamburg. Sollte ich in 1.5 Jahren immer noch nen P-Schein machen wollen, dann wird das Lernen für die Ortskundeprüfung zumindest nicht mehr ganz so hammerhart werden.


Bezüglich der "geistigen und körperlichen Eignung" mache ich mir da weniger Gedanken.Das sehe ich so wie nightdancer.
Ich habe die MPU ja bereits absolviert. Im amtlich anerkannten Gutachten wurde (zurecht) festgestellt, daß ich meine Vergangenheit "aufgearbeitet" habe und zukünftig keine groben Verkehrsverstöße zu erwarten sind. Punktekonto ist bei Null.


Grizzle.

gast

Beitrag von gast » 16.11.2008, 10:28

Das hier sind ja jetzt alles lediglich Vermutungen bzw. Interpretationen von Gestztestexten durch User. Ruf doch einfach die Fahrerlaubnisbehörde an und lass es Dir sagen.

vietcong
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Beitrag von vietcong » 18.11.2008, 23:11

weltenbummler hat geschrieben:Das hier sind ja jetzt alles lediglich Vermutungen bzw. Interpretationen von Gestztestexten durch User. Ruf doch einfach die Fahrerlaubnisbehörde an und lass es Dir sagen.
Habe den Landesbetrieb Verkehr -Fahrerlaubnisstelle- konaktiert.
Personenbeförderungsschein kann ich laut deren Auskunft tatsächlich erst im Mai 2010 beantragen. Pünktlich zur WM sozusagen. :P

Werde mich ganz langsam ans Lernen machen und bin gespannt, ob ich 2010 tatsächlich im Taxi sitze, oder irgendwelchen anderen Blödsinn mache.

Ich wünsche euch umsatzreiche und unfallfreie Fahrten!

Grizzle.

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