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gringo
Vielschreiber

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Wohnort: Norderstedt
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Verfasst am:
26.09.2007, 15:14 |
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Kunde raucht trotzdem im Auto.
Was muß ich als Taxifahrer löhnen, wenn ich mit rauchendem Kunden erwischt werde. |
_________________ StGB §328 Abs 2.3 Mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht.
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Paulysega
User
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Beiträge: 177
Wohnort: Essen
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Verfasst am:
26.09.2007, 21:35 |
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Wenn der Kunde meint sich nicht an die Regeln halten zu müssen befördere ich Ihn nicht bzw. werde die fahrt beenden. Warum sollte ich das Knöllchen tragen müssen?? |
_________________
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N8tfahrer
Vielschreiber

Anmeldedatum: 02.11.2005
Beiträge: 875
Wohnort: Hamburg
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Verfasst am:
27.09.2007, 02:50 |
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noch interesanter : Was passiert wenn du eine mitrauchst......oder fahrt doch beide zu nächsten Wache und macht ne Selbstanzeige  |
_________________ Guckst du weiter ! |
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Otto126
Vielschreiber

Anmeldedatum: 20.03.2005
Beiträge: 3279
Wohnort: Oldenburg
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Verfasst am:
27.09.2007, 06:02 |
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1. Bezahlen muss im Taxi derjenige, der raucht, nicht wie in der Kneipe der Wirt.
2. Wenn ein Kunde im Wagen raucht und ich möchte dies aus irgend einem Grund nicht, ist die Fahrt beendet. Das war bislang so und ist auch durch das dumme neue Gesetz nicht anders geworden. |
_________________ ...Denn das Schöne ist nichts als des Schrecklichen Anfang, den wir noch grade ertragen,
und wir bewundern es so, weil es gelassen verschmäht, uns zu zerstören...
(Rilke) |
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mister mister
Vielschreiber

Anmeldedatum: 16.02.2006
Beiträge: 970
Wohnort: 53° 08' N, 08° 13' O
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Verfasst am:
27.09.2007, 13:41 |
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Bis zu 1000 €uronen sind im Gespräch... |
_________________ Der Pessimist sieht das Dunkle im Tunnel.
Der Optimist sieht das Licht am Ende des Tunnels.
Der Realist sieht im Tunnel einen Zug kommen.
Der Zugführer sieht die 3 Idioten, die auf den Gleisen sitzen... |
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Otto126
Vielschreiber

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Beiträge: 3279
Wohnort: Oldenburg
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Verfasst am:
27.09.2007, 14:07 |
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| mister mister hat Folgendes geschrieben: |
| Bis zu 1000 €uronen sind im Gespräch... |
Zwischen fünf und tausend Euro sind Gesetz.
Im Übrigen gilt bei einer Ordnungswidrigkeit das Opportunitätsprinzip, d. h. es muss nicht, es kann aber sanktioniert werden. |
_________________ ...Denn das Schöne ist nichts als des Schrecklichen Anfang, den wir noch grade ertragen,
und wir bewundern es so, weil es gelassen verschmäht, uns zu zerstören...
(Rilke) |
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Perutz
Vielschreiber

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Beiträge: 316
Wohnort: Hamburg
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Verfasst am:
28.09.2007, 01:08 |
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| Zitat: |
| 1. Bezahlen muss im Taxi derjenige, der raucht, nicht wie in der Kneipe der Wirt. |
Ist das wirklich so??
Und wo steht das?
Gruß Perutz |
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jr
Administrator

Anmeldedatum: 26.04.2004
Beiträge: 2629
Wohnort: Oldenburg
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Verfasst am:
28.09.2007, 01:37 |
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§ 5 des Gesetzes zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens:
| Zitat: |
Abs. 1:
Ordnungswidrig handelt, wer entgegen § 1 Abs. 1 raucht. |
| Zitat: |
Abs. 2
Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden. |
Der Betreiber des Verkehrsmittels (bzw. der Fahrer als Erfüllungsgehilfe) ist verpflichtet, auf das Rauchverbot in "geeigneter Weise" hinzuweisen. Zur Zeit gibt es keine Klarheit, was unter "geeigneter Weise" zu verstehen ist. |
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nicht egal !
Vielschreiber

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Beiträge: 1892
Wohnort: Düsseldorf
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Verfasst am:
28.09.2007, 14:48 |
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| jr hat Folgendes geschrieben: |
§ 5 des Gesetzes zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens:
| Zitat: |
Abs. 1:
Ordnungswidrig handelt, wer entgegen § 1 Abs. 1 raucht. |
| Zitat: |
Abs. 2
Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden. |
Der Betreiber des Verkehrsmittels (bzw. der Fahrer als Erfüllungsgehilfe) ist verpflichtet, auf das Rauchverbot in "geeigneter Weise" hinzuweisen. Zur Zeit gibt es keine Klarheit, was unter "geeigneter Weise" zu verstehen ist. |
Geeigneter Weise ? ?
Der Hammer wird wohl kreisen ...
mal schauen , wie lange die Kundschaft sich dies gefallen laesst , man moege immer alles von zwei Seiten betrachten ...
Ein Beispiel das ich vor zwei Wochen mit einer Dame erlebt habe ...
Sie , zwei Tueten in der Hand , machte die Tuere auf und fragte , ob man bei mir rauchen duerfte , woraufhin ich verneinte , daraufhin sie , na gut dann fahre ich mit der Strassenbahn , da darf ich auch nicht rauchen , zahle aber viel weniger fuer - fast - den gleichen Service .
Also , es werden nicht nur einige Kneipen schliessen ....
Das war nur ein Beispiel , es werden aber mit Sicherheit noch viele andere folgen !
n.e ! |
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nicht egal !
Vielschreiber

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Wohnort: Düsseldorf
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Verfasst am:
28.09.2007, 14:57 |
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Das Rauchverbot in Gaststaetten usw . ist ein Eingriff in die Privatssphaere .
Bei oeffentlichen Gebaeuden finde ich das legitim , da gegenbenenfalls jeder diese Gebaeude nutzen muss , aber bei Kneipen sieht das anders aus , das ist reines Privatvergnuegen , keiner wird gezwungen dorthin zu gehen .
Kommt noch soweit , dass man mir vorschreibt , was ich taeglich essen und trinken darf , das waere dann auch ein Eingriff in die Privatssphaere .
n.e ! |
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Otto126
Vielschreiber

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Verfasst am:
28.09.2007, 15:06 |
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| nicht egal ! hat Folgendes geschrieben: |
na gut dann fahre ich mit der Strassenbahn , da darf ich auch nicht rauchen , zahle aber viel weniger fuer - fast - den gleichen Service
n.e ! |
man wünscht der Dame nette Mitfahrer...
http://www.youtube.com/watch?v=Qm8WTNDP9bE |
_________________ ...Denn das Schöne ist nichts als des Schrecklichen Anfang, den wir noch grade ertragen,
und wir bewundern es so, weil es gelassen verschmäht, uns zu zerstören...
(Rilke) |
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einfach-pingu
Vielschreiber
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Verfasst am:
30.09.2007, 23:23 |
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| Otto126 hat Folgendes geschrieben: |
2. Wenn ein Kunde im Wagen raucht und ich möchte dies aus irgend einem Grund nicht, ist die Fahrt beendet. Das war bislang so und ist auch durch das dumme neue Gesetz nicht anders geworden. |
richtig
Aber interessanterweiss scheinen Kunden ein "in meinem Taxi wird nicht geraucht" (zur Not noch mit Erkärung "vertrag ich nicht") eher zu akzeptieren als "das ist jetzt verboten".
Hab es ausprobiert. Im ersten Fall gab es noch nie Diskussionen. Im andere Fall schon- darum spar ich mir das und handhabe das wie vor dem gesetzlichen Verbot auch.
Aber die meisten Leute machen (auch vorher schon) eh die Kippe von allein draußen aus
Die Leute die rumnölen, sie würden lieber mit dem Bus fahren, weil es ja billiger ist, tun das doch immer. Unabhäbgig vom Rauchen.
Wieso ist es ein Eingriff in die Privatsphäre wenn man in einer Gaststätte nicht rauchen darf?? Wohnst du da?
"Keiner wird gezwungen hinzugehen" Eben, jeder darf zu Hause rauchen.
Und jetzt kann auch jeder in die Kneipe gehen- wer keinen Rauch verträgt konnte das bisher ja kaum.
Klar kannst du Essen und Trinken was du willst.
Du darfst nur niemanden zwingen, was zu essen/trinken. Du darfst auch niemandem einfach eine reinhauen, auch wenn es dir ein großes Bedürfnis ist. Und eben niemanden mehr vollqualmen.
Als Eingriff in deine Privatsphäre kannst du es betrachten, dass du auch zu Hause nicht rauchen darfst, was du willst.
Ich sehe vor allem noch erstaunlich viele Fahrer im Wagen rauchen. Da wird doch irgendwann mal ein Fahrgast dabei sein, der sich beschwert |
_________________ Humor ist, wenn man trotzdem lacht |
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wolli
Vielschreiber

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Verfasst am:
30.09.2007, 23:32 |
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| einfach-pingu hat Folgendes geschrieben: |
Aber interessanterweiss scheinen Kunden ein "in meinem Taxi wird nicht geraucht" (zur Not noch mit Erkärung "vertrag ich nicht") eher zu akzeptieren als "das ist jetzt verboten".
Hab es ausprobiert. Im ersten Fall gab es noch nie Diskussionen. Im andere Fall schon- darum spar ich mir das und handhabe das wie vor dem gesetzlichen Verbot auch. |
die leute haben eben mehr respekt vor Dir, als vor diesem blödsinnigen gesetz!  |
_________________ hast du grün-weiss-rot in sicht, ruder mittschiffs, augen dicht! |
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einfach-pingu
Vielschreiber
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Verfasst am:
30.09.2007, 23:45 |
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Ich denke mal, die sehen das tatsächlich eher ein. Wenn ich erkläre, dass der Rauch mich stört, das akzeptieren die meisten. Dass es mich stört ist eben ein Grund, die Kippe auszulassen. Aber so ein blödes Gesetz? Nö, das ist kein Grund |
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wolli
Vielschreiber

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Verfasst am:
30.09.2007, 23:48 |
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sag ich doch!  |
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einfach-pingu
Vielschreiber
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Verfasst am:
01.10.2007, 01:01 |
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aber ich muss immer das letzte Wort haben, weißt du das denn nicht?  |
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wolli
Vielschreiber

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Verfasst am:
01.10.2007, 09:19 |
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doch!  |
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Otto126
Vielschreiber

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Verfasst am:
01.10.2007, 10:26 |
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| einfach-pingu hat Folgendes geschrieben: |
| Ich denke mal, die sehen das tatsächlich eher ein. Wenn ich erkläre, dass der Rauch mich stört, das akzeptieren die meisten. Dass es mich stört ist eben ein Grund, die Kippe auszulassen. Aber so ein blödes Gesetz? Nö, das ist kein Grund |
Richtig, und haben sie bisher auch immer akzeptiert.
Es braucht also kein blödes, verfassungswidriges Gesetz.
| einfach-pingu hat Folgendes geschrieben: |
| Wieso ist es ein Eingriff in die Privatsphäre wenn man in einer Gaststätte nicht rauchen darf?? Wohnst du da? |
Es ist ein Eingriff in die Privatsphäre des Gastwirts. Dem wird vorgeschrieben, dass er niemanden mehr rauchen lassen darf. Das kannst du nicht weg diskutieren.
Wieviele Kneipen gibt es in OL oder gar HH? Und da war kein Gastwirt dabei, der ohne Gesetz auf die Idee gekommen ist, eine rauchfreie Kneipe oder Disco zu eröffnen, wo doch die Mehrheit der Menschen sich angeblich rauchfreie Lokale wünscht?
Eine Billardkneipe wirbt seit Neuestem mit dem Hinweis: "jetzt auch mit Raucherbereich!" — weil so viele neue Gäste gekommen sind oder weil die Gäste einfach wegbleiben? |
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(Rilke) |
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nicht egal !
Vielschreiber

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Verfasst am:
01.10.2007, 10:48 |
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| Zitat: |
| Eine Billardkneipe wirbt seit Neuestem mit dem Hinweis: "jetzt auch mit Raucherbereich!" — weil so viele neue Gäste gekommen sind oder weil die Gäste einfach wegbleiben? |
Der Nichtraucherbereich leer und der Raucherbereich voll .....
na wo sind die Nichtraucher nur ... ???
Es ist und bleibt ein Eingriff in die Privatsphaere des Wirts , alles andere ist eine Verdrehung einer Tatsache !
n.e ! |
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einfach-pingu
Vielschreiber
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Verfasst am:
01.10.2007, 14:34 |
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Ich wusste gar nicht, dass Taxifahrer entscheiden, ob ein Gesetz verfassungswidrig ist. Ich dachte, da seien andere für zuständig.
Gegen welchen Teil der Verfassung verstößt das Gesetz denn? |
_________________ Humor ist, wenn man trotzdem lacht |
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