Zwei Tarife in einem Abwasch - geht das?
Zwei Tarife in einem Abwasch - geht das?
In OL wurde vor kurzem beantragt, den Taxitarif "schnellstmöglichst" zu erhöhen. Im Antrag selbst stellt sich das etwas diversifiziert dar: Kilometer sofort und Grundpreis in einem Jahr. Und wegen der Umstellungskosten bitte alles in einem einzigen Arbeitsgang. Die zuständige Behörde hat im Rahmen des Verfahrens die Wirtschaftlichkeit, unter der der Taxiverkehr vor Ort abgewickelt wird, zu prüfen. Außerdem sind die Interessen der Allgemeinheit zu beachten.
Frage nun:
Kann denn diese Prüfung auch für einen Termin, der so weit in der Zukunft liegt, erfolgen? Wäre eine Zustimmung gerichtsfest machbar? Oder geht das nur Zug um Zug?
Frage nun:
Kann denn diese Prüfung auch für einen Termin, der so weit in der Zukunft liegt, erfolgen? Wäre eine Zustimmung gerichtsfest machbar? Oder geht das nur Zug um Zug?
Das stimmt. Also eine andere Antwort/Frage.
Müßte die Behörde für eine Zweiteilung nicht die Kostensituation fortschreiben? Auf welcher Grundlage sollte das denn gehen? Die Antragsteller führen ja in der Regel konkret auf, wie die Zahlen sich in der jüngsten Vergangenheit entwickelt haben. Und sie wagen manchmal sicher auch eine Prognose für die nähere Zukunft. In Einzelfällen mag es sogar sein, daß konkrete Steigerungen termingebunden absehbar sind (Sozialversicherung, Mehrwertsteuer etc). Doch darf sich die Genehmigungsbehörde auch auf spekulative Argumente einlassen? Muß sie nicht einfach den Stand der Dinge im Augenblick umsetzen?
Müßte die Behörde für eine Zweiteilung nicht die Kostensituation fortschreiben? Auf welcher Grundlage sollte das denn gehen? Die Antragsteller führen ja in der Regel konkret auf, wie die Zahlen sich in der jüngsten Vergangenheit entwickelt haben. Und sie wagen manchmal sicher auch eine Prognose für die nähere Zukunft. In Einzelfällen mag es sogar sein, daß konkrete Steigerungen termingebunden absehbar sind (Sozialversicherung, Mehrwertsteuer etc). Doch darf sich die Genehmigungsbehörde auch auf spekulative Argumente einlassen? Muß sie nicht einfach den Stand der Dinge im Augenblick umsetzen?
Grundsätzlich darf die Genehmigungsbehörde nur Fakten verwenden, um eine Tarifveränderung rechtlich abzusichern. Factum heißt: Es ist geschehen.
Diese Fakten werden dann verwendet, um Aussagen über zukünftige Entwicklungen zu machen.
Allerdings handelt es sich bei Tarifentscheidungen immer auch um politische Entscheidungen, und bei politischen Entscheidungen ist Faktenkenntnis häufig störend und hinderlich.
Also: Es geht grundsätzlich. Ob es sinnvoll ist, halte ich für fraglich. Man müßte sich aber in jedem Einzelfall die zugrundeliegenden Daten und Fakten ansehen und sie genau prüfen. Persönlich halte ich ein solches Vorgehen nur für akzeptabel und legitim, wenn die zukünftige Entwicklung bereits Vergangenheit ist. Beispiel für eine solche Entwicklung: Umsatzsteuererhöhung beschlossen 2005 zum 01.01.2007. Gottlob betrifft sie uns nicht, weil uns der ermäßigte Steuersatz erhalten bleibt.
Ich hoffe geholfen zu haben
Allerdings handelt es sich bei Tarifentscheidungen immer auch um politische Entscheidungen, und bei politischen Entscheidungen ist Faktenkenntnis häufig störend und hinderlich.
Also: Es geht grundsätzlich. Ob es sinnvoll ist, halte ich für fraglich. Man müßte sich aber in jedem Einzelfall die zugrundeliegenden Daten und Fakten ansehen und sie genau prüfen. Persönlich halte ich ein solches Vorgehen nur für akzeptabel und legitim, wenn die zukünftige Entwicklung bereits Vergangenheit ist. Beispiel für eine solche Entwicklung: Umsatzsteuererhöhung beschlossen 2005 zum 01.01.2007. Gottlob betrifft sie uns nicht, weil uns der ermäßigte Steuersatz erhalten bleibt.
Ich hoffe geholfen zu haben