Teilnehmer keine Fahrer der Taxivermittlungen (Arbeitnehmer)

Verlagerung der Postengespäche in das Internet.
Antworten
hsez

Teilnehmer keine Fahrer der Taxivermittlungen (Arbeitnehmer)

Beitrag von hsez » 15.05.2011, 20:53

http://www.mopo.de/hamburg/panorama/gef ... index.html


Hella Rosenstein: GEFEUERT, weil sie ihre Meinung sagte!


Zunächst hatte ich geglaubt, dass man Hella, so wie ich, mindestens moralisch zur Seite stehen wolle. Besser noch, mitgeholfen wird, dass im klärenden Gespräch zwischen Vorstand Hansa,
Hella und Butje, die Sache zu deren Gunsten geregelt wird.

Nachdem ich jedoch die Resonanz, nein, den Jubel auf die Artikel in der Hamburger Morgenpost vernommen hatte, bin ich nicht sicher, ob man sich nicht mal wieder auf Kosten anderer profilieren will.
Das Ergebnis scheint dabei von sekundärer Bedeutung zu sein. Jedenfalls hat man Hella schon jetzt einen Bärendienst erwiesen.
Ich befürchte sogar, dass nun von einer einvernehmlichen Lösung keine Rede mehr sein wird, nachdem seitens Hansa bereits die Hand ausgestreckt wurde.

Wer hat nur dem Olaf Wunder (MOPO) diesen Mist erzählt? Und wo hat dieser Journalist nur sein Handwerk erworben? Ob er schon wohl mal was von Recherche gehört hat?

Bereits der Aufmacher ist eine Farce: „Gefeuert, weil sie ihre Meinung sagte!“
Wo steht das denn? Spekulation!

Weiter: „Unternehmens-Chef kündigt zwei Taxi-Fahrern.“ Völliger Unsinn“
Zumindest Hella hat einen Teilnehmervertrag, also einen Vertrag auf Gegenseitigkeit.

Weil sie keine „Genossin“ ist, kann dieser Vertrag ohne Begründung fristgerecht gekündigt werden. Diese ist dann juristisch korrekt zum 30.06.2011 erfolgt.

Nächster Flop: „Zwei Fahrern ……. wurde jetzt gekündigt- ohne Begründung.“
Diese „Fahrer“ sind Teilnehmer, also Vertragspartner und selbstständige Unternehmer!
Nicht jedoch Arbeitnehmer bei dieser Funktaxizentrale! (HANSA FUNKTAXI eG)

Deshalb steht in den Schreiben an die Gekündigten: „Kündigung des Teilnehmervertrages.“
Ich könnte diesen polemischen, unwahren Artikel noch weiter zerfleddern, denke aber das reicht! Hier ist zum Nachteil von Hella und Butje lauter Unsinn verzapft worden.
Typisch Morgenpost: Hauptsache Stimmungsmache und Umsatz!

Welcher Schwachkopf den beiden dann auch noch geraten hat, das Arbeitsgericht anzurufen, kann ich ebenfalls nicht nachvollziehen!
Erstens geht das sowieso, aufgrund des Vertrages, schief, und zweitens kann Hansa-Funktaxi eG so lange klagen, bis den beiden das Geld ausgeht.
Warum hat bloß keiner zu Hella und Butje gesagt: “Kommt und lasst gemeinsam mit dem Vorstand reden. Ihr entschuldigt euch und Hansa nimmt die Kündigungen zurück.“ Der einzig richtige Weg!
Der Hansa Funk ist nämlich juristisch im Recht. Ich kenne zwar die Verträge nicht im Detail, jedoch gibt es bei Dienstverträgen auch die sog. „Verhaltenspflichten bzw. Verschwiegenheitspflichten“. (BGB §§ 280,282,324) Sofern diese aufgeführt sind, stehen die Chancen vor Gericht zu obsiegen, hier auch gleich Null!

Fazit:
1. Wunschgedanken und Fakten sind zwei Paar Schuhe.
2. Erst recherchieren, recherchieren, dann handeln.

Ich fürchte, dass mal wieder zuerst, ohne Einschalten des Gehirns, gehandelt bzw. gebelllt wurde.
Hoffen wir mal, dass noch was zu retten ist und sich die Wogen noch glätten lassen.

Also, Hella und Butje, schnell, aber sachlich WIDERSPRUCH einlegen, besser noch, das Gespräch suchen! – Viel Glück! http://www.mopo.de/hamburg/panorama/gef ... index.html

Fritz Freigabe
User
Beiträge: 86
Registriert: 24.08.2009, 14:06
Wohnort: Hamburg

Beitrag von Fritz Freigabe » 16.05.2011, 01:19

Die von Dir beschriebene rechtliche Lage kennen wir alle. Das Vorgehen bestätigt aber die gängigen Vorbehalte gegen den Stil des Hansas. Um einen anderen Stil zu pflegen, haben vor 25 Jahren beispielsweise einige Leute eine Zentrale mit einer anderen Ausrichtung gegründet und viele Jahre - trotz erhöhten Aufwands - in einem angenehmen Betriebsklima auskömmlich gelebt. Deren Niedergang war besiegelt, als die Verantwortlichen dem Hansa nacheifern wollten.

Ich verstehe nicht, warum die Geschäftsführung des Hansas auf überholten Verhaltensweisen beharrt und so dem eigenen Ansehen schadet, anstatt durch größere Offenheit zum allseitigen Nutzen das Betriebsklima zu verbessern.

Archy
User
Beiträge: 133
Registriert: 05.06.2010, 22:02
Wohnort: Hamburg

Beitrag von Archy » 17.05.2011, 02:39

Ist doch ganz einfach :
Hansa : Fress oder sterb
Die "andere Zentrale" : Zahl und du wirst gestreichelt , aber ZAHL
Grindelhof : Zahl
so oder so , die Ampel wird Rot

Yes
Vielschreiber
Beiträge: 330
Registriert: 05.08.2005, 20:09
Wohnort: Hamburg

Beitrag von Yes » 17.05.2011, 07:16

HSEZ schrieb
Bereits der Aufmacher ist eine Farce: „Gefeuert, weil sie ihre Meinung sagte!“
Wo steht das denn? Spekulation!
Es steht in der April-Ausgabe der HT-Aktuell. Dort stellte der Vorstand allen Teilnehmern, die sich in den Medien geäußert haben, „entsprechende Konsequenzen“ in Aussicht. Anschließend kündigte er die davon betroffenen Teilnehmerverträge. Andere Gründe als diese Äußerungen mochte der Vorstandvorsitzende im NDR-Interview nicht nennen. Auch ohne persönliches Eingeständnis des Vorstandsvorsitzenden ist die Ursächlichkeit der Meinungsäußerungen für die Kündigungen bei unbefangener Betrachtung ohne weiteres den Begleitumständen zu entnehmen.

Die übrigen Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder machen sich unglaubwürdig, wenn sie vor diesem Hintergrund gleichwohl Äußerungen von Schütte tolerieren, die dieser in den öffentlichen Medien abgibt, obwohl sie nicht minder genossenschaftsschädigend sind.


HSEZ schrieb:
„Unternehmens-Chef kündigt zwei Taxi-Fahrern.“ Völliger Unsinn“
Zumindest Hella hat einen Teilnehmervertrag, also einen Vertrag auf Gegenseitigkeit.
Die Aussage ist nicht unsinnig. Hella und Buttje sind zweifellos Taxifahrer, Schütte und die „zuständigen Gremien“ Unternehmens-Chefs und die Teilnehmerverträge tatsächlich gekündigt. Warum also ist das „völliger Unsinn“?
„Unsinn“ sind Deine Ausführungen über den gegenseitigen Vertrag. Beim gegenseitigen Vertrag handelt es sich um ein Merkmal vieler Vertragstypen. Zu den gegenseitigen Verträgen gehören neben Dienst- und Maklerverträgen auch Verträge wie der Arbeitsvertrag.


HSEZ schrieb:
Weil sie keine „Genossin“ ist, kann dieser Vertrag ohne Begründung fristgerecht gekündigt werden. Diese ist dann juristisch korrekt zum 30.06.2011 erfolgt.
Die Begründung ist fehlerhaft oder meinst Du, wir könnten jede Funkerin rauswerfen, weil sie keine Genossin ist. Die Kündigung ist nur dann juristisch korrekt, wenn von einem Dienstvertrag ausgegangen werden kann und nichts anderes wirksam vereinbart war.

In der Rechtsliteratur mehren sich aber die Meinungen, nach denen Dritte, die vertraglich an Arbeitsverhältnissen beteiligt sind, den Kündigungsschutz zu beachten haben. Hierfür spricht beim Teilnehmervertrag, dass sein wesentlicher Bestandteil ein Arbeitsverhältnis mit einem Mitglied der Funkzentrale ist, die Zentrale Weisungsbefugnisse aus dem Arbeitsverhältnis erhält, die Funkteilnahme wesentlichen Einfluss auf die Tätigkeit und deren Vergütung ausübt und sämtliche Umstände beiden Parteien bei Vertragsschluss bekannt sind.


HSEZ schrieb:
Welcher Schwachkopf den beiden dann auch noch geraten hat, das Arbeitsgericht anzurufen, kann ich ebenfalls nicht nachvollziehen!
„Schwachkopf“ ist kein gutes Argument. Ob das Arbeitsgericht anzurufen ist, welche Gerichtsbarkeit zuständig ist, richtet sich nach dem Rechtsverhältnis, aus dem die Teilnehmer ihre Rechte herleiten wollen. Die Arbeitsgerichte sind zuständig, wenn sie ihre Arbeitgeber als solche verklagen.

Die Erfolgsaussichten liegen höher, wenn die gekündigten Teilenehmer vorrangig ihre Arbeitgeber in Anspruch nehmen. Die Unternehmer haben aus ihren Mietgliedsverhältnissen gegenüber der Zentrale Ansprüche auf Funkvermittlung an die bei ihnen beschäftigten Fahrerinnen und Fahrer. Die Fahrer können von ihren Unternehmern verlangen, diese Ansprüche durchzusetzen. Als Arbeitgeber obliegen ihnen nicht nur die Wahrung von Ansprüchen gegenüber Dritten umfassende Fürsorgepflichten, sondern auch Beschäftigungs- und entsprechende Vergütungspflichten.

Wegweisender und interessanter wäre natürlich die direkte Inanspruchnahme der Zentrale. Sollten die Ausgeschiedenen mit einer Klage vor dem Arbeits- oder Zivilgericht Erfolg haben, hätte der Vorstand der Genossenschaft einen wahren Bärendienst erwiesen. Ob dies als genossenschaftsschädigend einzustufen wäre, mögen nicht zuletzt auch die Mitglieder entscheiden.


HSEZ schrieb im Forum von Joern:
Bereits im Jahre 1976 hat das Amtsgericht Hamburg im Verfahren gegen ein Hansa Funktaxi-Mitglied u. a. in der Urteilsbegründung erklärt: „Es ist nicht mit finanziellen Einbußen zu rechnen, wenn ein Taxi ohne Anschluss an eine Vermittlung betrieben wird.“ (Urteil bei den Hansa-Akten)

Das von Dir benannte Urteil ist für die hier diskutierte Frage nicht einschlägig. Dem Urteil des Amtsgerichts lag offensichtlich keine Arbeitssache zugrunde. Für Arbeitssachen sind die Arbeitsgerichte zuständig, zu denen das Amtsgericht Hamburg nicht gehört. In der zitierten Entscheidung standen die Parteien auch nicht im Teilnehmerverhältnis, da der Kläger, Deinen Angaben zufolge, Mitglied der Genossenschaft war.


HSEZ schrieb im Forum von Joern:
Also, auch im Jahre 2011 kommt man ohne Taxivermittlung, nicht in Existenznöte! So ist jedenfalls die Meinung der Gerichte.
Nein, so ist die Meinung der Gerichte heute nicht. Die Gerichte werden die aktuelle Lage anders als die von 1976 bewerten. Die Behauptung, durch die fehlende Teilnahme an einer Funkvermittlung sei mit Einbussen zu rechnen, ist nunmehr durch die Eigendarstellung der Hansa Funktaxi eG und das Gutachten von Linne & Krause leicht zu belegen.


HSEZ schrieb:
Erstens geht das sowieso, aufgrund des Vertrages, schief, und zweitens kann Hansa-Funktaxi eG so lange klagen, bis den beiden das Geld ausgeht.
Naja, letzteres würde ich heutzutage nicht mehr so ohne weiteres unterschreiben. Im ersten Rechtszug vor dem Arbeitsgericht wären die Anwaltskosten aber ohnehin nicht zu erstatten und das Kostenrisiko ist überdies auch nicht sonderlich hoch.


HSEZ schrieb:
Warum hat bloß keiner zu Hella und Butje gesagt: “Kommt und lasst gemeinsam mit dem Vorstand reden. Ihr entschuldigt euch und Hansa nimmt die Kündigungen zurück.“ Der einzig richtige Weg!
Der Hansafunk ist weder eine Diktatur noch muss man als Hansafahrer sonderlich devot sein. Warum also sollten die beiden sich entschuldigen? Weil sie in zulässiger Weise ihre Rechte ausgeübt haben?


HSEZ schrieb:
Der Hansa Funk ist nämlich juristisch im Recht. Ich kenne zwar die Verträge nicht im Detail, jedoch gibt es bei Dienstverträgen auch die sog. „Verhaltenspflichten bzw. Verschwiegenheitspflichten“. (BGB §§ 280,282,324) Sofern diese aufgeführt sind, stehen die Chancen vor Gericht zu obsiegen, hier auch gleich Null!
Ein Kündigungsrecht ergibt sich aus diesen Vorschriften nicht. §§ 280, 282 BGB sind Anspruchsgrundlagen für Schadensersatzansprüche und § 324 BGB gewährt dem Gläubiger ein Rücktrittsrecht. Die Verhaltenspflichten ergeben sich aus dem Vertragsverhältnis, den §§ 241 Abs. 2, 611, 617-619 BGB und sind vorwiegend vom Richterrecht geprägt.

Die gekündigten Teilnehmer haben keine Verschwiegenheitspflicht verletzt. Beide haben kein Betriebsgeheimnis offenbart. Hella hat lediglich ihre Empörung geäußert, ihre Meinung war kein Betriebsgeheimnis. Buttje hat die Zettelwirtschaft vor laufender Kamera veranschaulicht. Die Praxis der Scheinrechnungen war aber durch die Medienberichte über die Anklagen bereits bekannt. Selbst, wenn die Gekündigten Betriebsgeheimnisse offenbart hätten, wären eventuelle Verschwiegenheitspflichten jedenfalls nicht verletzt. Die Teilnehmer sind insoweit nicht zur Verschwiegenheit verpflichtet. Bei gewichtigen innerbetrieblichen Missständen, von denen auch die Öffentlichkeit betroffen ist, ist die Offenbarung von Betriebsgeheimnissen ausnahmsweise zulässig. Die unter dem damaligen Vorstand geübte Praxis von Scheinrechungen, die Verurteilungen der ehemaligen Vorstandsmitglieder wegen Steuerhinterziehung und die wegen des Verdachts auf schwere Untreue eingeleiteten Strafverfahren waren gewichtige innerbetriebliche Missstände, von denen die Öffentlichkeit betroffen ist.

Wenn man entsprechende Konsequenzen in dieser Angelegenheit ziehen möchte, muss man wohl eher die seinerzeit verantwortlichen Mitglieder in Haftung nehmen.

Benutzeravatar
scarda
Vielschreiber
Beiträge: 4531
Registriert: 27.12.2009, 06:28

Beitrag von scarda » 17.05.2011, 13:12

mopo? das können ja gar nicht die hellsten köpfe sein...
DEREGULIERUNG IST AUCH NUR REGULIERUNG. ZIELFÜHRENDE VORSCHLÄGE? NEIN? ACH SO!
Taxi_2017 ist gut, innovativ, technisch top, hat beste Fahrzeuge zu vernünftigen, regulierten Preisen
http://www.yumpu.com/de/document/view/2 ... toi-studie#

hsez

Antwort an Yes

Beitrag von hsez » 17.05.2011, 18:38

Endlich mal eine sachliche Antwort. Dank an YES!
Bedenke jedoch, alles ist lediglich meine Meinung und meine Erfahrung, u. a. als ehemaliger Vorsitzender des Hansa Funks. Welche Auffassung sich bestätigt, wird dann die Zukunft zeigen. Beste Grüße, HSEZ.

Antworten