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Filou
Vielschreiber


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BeitragVerfasst am: 31.07.2010, 20:26 Antworten mit ZitatNach oben

Aus der LDS-Taxiordnung:

"§1 (4) Bei der Abfahrt vom Flughafen Schönefeld umfasst der Pflichtfahrbereich für Taxen
auch Fahrten zu jedem Fahrziel innerhalb des Landes Berlin und zu jedem Fahrziel in
den Gebieten der in Anlage 1 benannten Gemeinden und Ämter.
..."

Dementsprechend haben wir auch unseren Tarif anzuwenden.

Den Unterschied zwischen "Pflichtfahrbereich" bei uns und wie reasoner schrieb "Pflichtfahrgebiet" bei den Berlinern müsste dann auch mal geklärt werden.
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jr
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BeitragVerfasst am: 01.08.2010, 00:00 Antworten mit ZitatNach oben

Ich will mal etwas mehr generalisieren: Dürfen Landkreise/Städte überhaupt Tarife für Fahrten außerhalb des eigenen Zuständigkeitsbereiches festlegen, es sei denn, sie tun sich im Sinn von § 51 PBefG Abs. 4 mit den Nachbarn zusammen?

Und noch was, auch wenn es nur am Rande mit dem Flughafen zu tun hat: Dürfen sie (wie LDS) Anfahrtsgebühren ohne Definition der maßgeblichen Strecke festlegen?
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reasoner
Vielschreiber


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BeitragVerfasst am: 01.08.2010, 00:17 Antworten mit ZitatNach oben

jr hat Folgendes geschrieben:
Ich will mal etwas mehr generalisieren: Dürfen Landkreise/Städte überhaupt Tarife für Fahrten außerhalb des eigenen Zuständigkeitsbereiches festlegen, es sei denn, sie tun sich im Sinn von § 51 PBefG Abs. 4 mit den Nachbarn zusammen?

Wohl nicht. Deshalb soll ja auch ein einheitlicher Tarif her. Bislang wurde kurzum die "andere Seite" zum Pflichtfahrgebiet(-bereich) erklärt.

jr hat Folgendes geschrieben:
Und noch was, auch wenn es nur am Rande mit dem Flughafen zu tun hat: Dürfen sie (wie LDS) Anfahrtsgebühren ohne Definition der maßgeblichen Strecke festlegen?

Müsste "filou" beantworten. Vielleicht ist es ja ein Zuschlag für Bestellfahrten, hatten wir in Berlin auch einmal.
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minol
Vielschreiber


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BeitragVerfasst am: 01.08.2010, 01:03 Antworten mit ZitatNach oben

jr hat Folgendes geschrieben:
Ich will mal etwas mehr generalisieren: Dürfen Landkreise/Städte überhaupt Tarife für Fahrten außerhalb des eigenen Zuständigkeitsbereiches festlegen, es sei denn, sie tun sich im Sinn von § 51 PBefG Abs. 4 mit den Nachbarn zusammen?

Ist diese Frage nicht auch für die Oldenburger Taxen interessant? Dort
ist ein Pflichtfahrgebiet von 50km Umkreis festgelegt, in dem auch der
Tarif gilt - die Gemeinde OL ist aber kleiner.

Gilt denn der Berlin-Tarif, wenn man vom Rainweg (Berlin) zum Siedlers
Eck (Berlin) fährt? Man muß dazu auf der Waldstraße fahren, welche
aber in Eichwalde (LDS) liegt, d.h. man verläßt den Zuständigkeitsbereich
der Tarifordnung....
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Filou
Vielschreiber


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BeitragVerfasst am: 01.08.2010, 03:36 Antworten mit ZitatNach oben

jr hat Folgendes geschrieben:
Und noch was, auch wenn es nur am Rande mit dem Flughafen zu tun hat: Dürfen sie (wie LDS) Anfahrtsgebühren ohne Definition der maßgeblichen Strecke festlegen?


Die Frage ist gut. Ob man es darf, weiß ich nicht. Ich könnte nur beschreiben, wie es gehandhabt wird.
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Holzy
Vielschreiber


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BeitragVerfasst am: 01.08.2010, 03:58 Antworten mit ZitatNach oben

minol hat Folgendes geschrieben:

Gilt denn der Berlin-Tarif, wenn man vom Rainweg (Berlin) zum Siedlers
Eck (Berlin) fährt? Man muß dazu auf der Waldstraße fahren, welche
aber in Eichwalde (LDS) liegt, d.h. man verläßt den Zuständigkeitsbereich
der Tarifordnung....


Ich sage (ohne es genau zu wissen): Ja, der Berliner Tarif gilt komplett.
Spannender wäre die frage, vom Rainweg(Berlin) zum Bhf. Eichwalde (LDS)
In Berlin gibt es keine extra Anfahrtskosten.
Bei Vorbestellungen wird das Taxameter spätestens zur entsprechenden Uhrzeit eingeschaltet.
Bei normalen Bestellungen ist der Taxifahrer verpflichtet, das Taxameter beim Eintreffen am Bestellort einzuschalten.

§ 1 Absatz 2 Bei Fahrten, deren Ziel außerhalb des Geltungsbereichs der festgesetzten Beförderungsentgelte liegt, hat der Fahrzeugführer den Fahrgast vor Fahrtbeginn darauf hinzuweisen, dass das Beförderungsentgelt für die gesamte Fahrstrecke frei zu vereinbaren ist. Kommt keine Vereinbarung zustande, gelten die für den Pflichtfahrbereich festgesetzten Beförderungsentgelte als vereinbart.
Quelle: derinnenspiegel.de - Taxitarif Berlin

oder wie ich letzlich als Vorbestellung hatte. Pfeil Route
Herderstraße in Eichwalde (LDS) nach SXF (LDS) = 20,80 EUR Berliner Tarif inklusive 7 % MwSt
Ich glaube, wenn es nach gültigen Ausshalb 19% MwSt, hätte die fahrt dann 23,20 gemacht

_________________
Interpunktion und Orthographie meiner Beiträge ist frei erfunden. Eine Übereinstimmung mit aktuellen oder ehemaligen Regeln wäre rein zufällig und ist nicht beabsichtigt.
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minol
Vielschreiber


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BeitragVerfasst am: 01.08.2010, 10:40 Antworten mit ZitatNach oben

Holzy hat Folgendes geschrieben:
Spannender wäre die frage, vom Rainweg(Berlin) zum Bhf. Eichwalde (LDS)
In Berlin gibt es keine extra Anfahrtskosten.
Bei Vorbestellungen wird das Taxameter spätestens zur entsprechenden Uhrzeit eingeschaltet.
Bei normalen Bestellungen ist der Taxifahrer verpflichtet, das Taxameter beim Eintreffen am Bestellort einzuschalten.

§ 1 Absatz 2 Bei Fahrten, deren Ziel außerhalb des Geltungsbereichs der festgesetzten Beförderungsentgelte liegt, hat der Fahrzeugführer den Fahrgast vor Fahrtbeginn darauf hinzuweisen, dass das Beförderungsentgelt für die gesamte Fahrstrecke frei zu vereinbaren ist. Kommt keine Vereinbarung zustande, gelten die für den Pflichtfahrbereich festgesetzten Beförderungsentgelte als vereinbart.
Quelle: derinnenspiegel.de - Taxitarif Berlin

oder wie ich letzlich als Vorbestellung hatte. Pfeil Route
Herderstraße in Eichwalde (LDS) nach SXF (LDS) = 20,80 EUR Berliner Tarif inklusive 7 % MwSt

Die Frage, finde ich, ist bereits im Taxitarif beantwortet: Du mußt zur
Rainstraße fahren und lädst den Fahrgast ein. Bevor die Fahrt losgeht,
mußt Du den Fahrgast darauf hinweisen, daß der Preis frei verhandelbar
ist. Dann handelt Ihr was aus oder auch nicht und dann geht die Fahrt los,
entweder zum ausgehandelten Preis oder zum Tarif.

Holzy hat Folgendes geschrieben:
Ich glaube, wenn es nach gültigen Ausshalb 19% MwSt, hätte die fahrt dann 23,20 gemacht

Nein, sie hätte immer 20.80 Euro gekostet, weil in Deutschland mit
Endverbrauchern immer zum Bruttopreis abgerechnet wird. Die Taxitarife
sind ebenfalls Bruttopreise (inkl MWSt). Die Märchensteuer ist relevant
für den Unternehmer oder wenn der Fahrgast sich Geld vom Finanzamt
wieder holen will.

Abgesehen davon gilt für diese Fahrt ein Steuersatz von 7%, weil die
Entfernung weniger als 50km betragen hat. Es gilt die Regel: Für
Fahrten innerhalb einer Gemeinde 7%, egal wie weit (Stadtrundfahrt
ist auch 7%) und welche Gemeinde. Wird die Gemeindegrenze
überfahren, gilt eine Enfernungsgrenze von 50km. Das ist gesetzlich nicht
nur für Taxen vorgeschrieben, sondern auch für andere
Personenbeförderungen, wie z.B. Bahn ( http://bundesrecht.juris.de/ustg_1980/__12.html ).
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reasoner
Vielschreiber


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BeitragVerfasst am: 01.08.2010, 12:26 Antworten mit ZitatNach oben

minol hat Folgendes geschrieben:

Gilt denn der Berlin-Tarif, wenn man vom Rainweg (Berlin) zum Siedlers
Eck (Berlin) fährt? Man muß dazu auf der Waldstraße fahren, welche
aber in Eichwalde (LDS) liegt, d.h. man verläßt den Zuständigkeitsbereich
der Tarifordnung....


Ich behaupte: ja.

In einigen Tarifordnungen ist dieser Sonderfall expressis verbis geregelt, in unserer nicht. Ich denke schon, man könnte sich auf andere Tarife beziehen.
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reasoner
Vielschreiber


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BeitragVerfasst am: 01.08.2010, 12:28 Antworten mit ZitatNach oben

Filou hat Folgendes geschrieben:
jr hat Folgendes geschrieben:
Und noch was, auch wenn es nur am Rande mit dem Flughafen zu tun hat: Dürfen sie (wie LDS) Anfahrtsgebühren ohne Definition der maßgeblichen Strecke festlegen?


Die Frage ist gut. Ob man es darf, weiß ich nicht. Ich könnte nur beschreiben, wie es gehandhabt wird.


Wenn es so ist, wie in Potsdam, wo in Bereichen, die weit ab vom Schuss liegen, was draufgelegt werden muss, sonst kommt keiner, ist es natürlich nicht legal.

Aber - ohne Extra-€ gibt`s halt kein Taxi. Ist das bei euch auch so?
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eichi
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BeitragVerfasst am: 01.08.2010, 12:29 Antworten mit ZitatNach oben

Ich bin verwirrt Ausrufezeichen

oldstrolch schrieb:
...und wenn du dann zurückzu auf der A1 im stau stehst wirst auch du verwirrt sein

Wenn du auf der A1 stehst, hast du dich verfahren und bist ver(w)irrt! Mr. Green

Back to topic:
Nachts in den Randbezirken von Hamburg kommen längere Anfahrten sehr oft vor, von Extras habe ich noch nichts gehört, nicht mal das Trinkgeld ist höher!

_________________
Help me make it through the night,
till the early morning light...

Kris Kristofferson

Zuletzt bearbeitet von eichi am 01.08.2010, 12:37, insgesamt einmal bearbeitet
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reasoner
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BeitragVerfasst am: 01.08.2010, 12:31 Antworten mit ZitatNach oben

Holzy hat Folgendes geschrieben:
...
oder wie ich letzlich als Vorbestellung hatte. Pfeil Route
Herderstraße in Eichwalde (LDS) nach SXF (LDS) = 20,80 EUR Berliner Tarif inklusive 7 % MwSt
Ich glaube, wenn es nach gültigen Ausshalb 19% MwSt, hätte die fahrt dann 23,20 gemacht


Mit Verlaub, Holzy. Das ist totaler Lötzinn.
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reasoner
Vielschreiber


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Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 01.08.2010, 12:32 Antworten mit ZitatNach oben

eichi hat Folgendes geschrieben:
Ich bin verwirrt Ausrufezeichen

oldstrolch schrieb:
...und wenn du dann zurückzu auf der A1 im stau stehst wirst auch du verwirrt sein

Wenn du auf der A1 stehst, hast du dich verfahren und bist ver(w)irrt! Mr. Green


Eben.
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Filou
Vielschreiber


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Wohnort: Taxi

BeitragVerfasst am: 01.08.2010, 12:48 Antworten mit ZitatNach oben

reasoner hat Folgendes geschrieben:
Aber - ohne Extra-€ gibt`s halt kein Taxi. Ist das bei euch auch so?


Stopp, jetzt muss ich erstmal meinen Anwalt fragen. Lachen
Inwieweit man eine Anfahrt im Tarif geltend machen kann, müsste doch einer von euch Experten besser wissen.
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Holzy
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BeitragVerfasst am: 01.08.2010, 13:15 Antworten mit ZitatNach oben

reasoner hat Folgendes geschrieben:

Mit Verlaub, Holzy. Das ist totaler Lötzinn.


Was?
Das mit der VB ?
oder
Das ich auf Uhr und somit zum Berliner Tarif gefahren bin ?
oder
Mit den 19% MwSt auswärts abrechnungsmöglichkeit. evtl. sogar muß.
Aber vielleicht gilt was Minol schrieb, die 50km regel.

Ich hatte gerade deswegen ein heftigen Disput mit jemand.
Ich sagte, ich diskutiere bei Umlandfahrten erst garnicht.
Ich mach die Uhr an und los.
Abgesehen von richtigen Fernfahrten, evtl. nach HH.
Da wird natürlich verhandelt.

Ich bekam gesagt.
Ich müsse ab Stadtgrenze den momentanen Fahrpreis ablesen und dann auf den Fahrpreis ab Stadtgrenze, 12% aufrechnen.
Ich würde ja (wenn ich es nicht so machen würde) mein Chef und das Finanzamt bescheissen.

Selbst bei Auswärtsabholungen könne bzw. müsse ich sogar ein Anfahrtszuchlag nehmen.
Spätesdens an der Stelle sagte ich deinen oben erwähnten Satz.

Selbst der Hinweis
Kommt keine Vereinbarung zustande, gelten die für den Pflichtfahrbereich festgesetzten Beförderungsentgelte als vereinbart.
Wurde von mein Gesprächspartner als Falsch dargestellt.

Fazit für mich.
Ich mache bei allen Umlandfahrten die Uhr an (ohne Diskusion)
Das schont meine Nerven und der Kunde hat nicht das Gefühl, das er durch irgentwelche Rechenfummelei, sich Betrogen vorkommt.
Ich bin schon lange dafür das es einen einheitlichen Taxitarif Berlin/Brandenburg gibt
Den ersten Schritt werden wir ja mit Berlin und LDS machen

_________________
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Filou
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BeitragVerfasst am: 01.08.2010, 13:25 Antworten mit ZitatNach oben

Holzy hat Folgendes geschrieben:
Ich hatte gerade deswegen ein heftigen Disput mit jemand.

Ich bekam gesagt.
Ich müsse ab Stadtgrenze den momentanen Fahrpreis ablesen und dann auf den Fahrpreis ab Stadtgrenze, 12% aufrechnen.
Ich würde ja (wenn ich es nicht so machen würde) mein Chef und das Finanzamt bescheissen.

Selbst bei Auswärtsabholungen könne bzw. müsse ich sogar ein Anfahrtszuchlag nehmen.


Von diesen Kollegen gibt es in Berlin viele. Man rechnet sich alles schön und hält es nach Jahren für bare Münze. Erfolgreiches Kundenbescheissen! Dagegen anzugehen kostet richtig Nerven.
Ich halt es wie du, auch wenn der Hinweis zum Handeln zeitweise von mir kommt.
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reasoner
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BeitragVerfasst am: 01.08.2010, 13:36 Antworten mit ZitatNach oben

Filou hat Folgendes geschrieben:
reasoner hat Folgendes geschrieben:
Aber - ohne Extra-€ gibt`s halt kein Taxi. Ist das bei euch auch so?


Stopp, jetzt muss ich erstmal meinen Anwalt fragen. Lachen
Inwieweit man eine Anfahrt im Tarif geltend machen kann, müsste doch einer von euch Experten besser wissen.


Winken Danke - das genügt. Steht nix im Tarif, darf (offiziell) nix genommen werden.
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reasoner
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BeitragVerfasst am: 01.08.2010, 13:45 Antworten mit ZitatNach oben

@Holzy

Minol hat das schon richtig beschrieben. Alles andere sind hartnäckige Gerüchte.
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Filou
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BeitragVerfasst am: 01.08.2010, 13:47 Antworten mit ZitatNach oben

reasoner hat Folgendes geschrieben:
Winken Danke - das genügt. Steht nix im Tarif, darf (offiziell) nix genommen werden.


Steht aber im Tarif! Lachen
Die Frage von jr bezog sich, glaub ich, darauf, dass die Strecke der Anfahrt nicht definiert ist, dass heißt, von wo aus die Anfahrt zum Kunden berechnet wird.
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reasoner
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BeitragVerfasst am: 01.08.2010, 13:48 Antworten mit ZitatNach oben

Kann man euren Tarif irgendwo nachlesen?
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Filou
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BeitragVerfasst am: 01.08.2010, 13:51 Antworten mit ZitatNach oben

Ja, in jeder Taxe Lachen oder hier.
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