[€€€] Kreditkartenzahlung
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Re: [Zuschläge] Verbotene Gebühren
Du glaubst halt alles, was die Presse schreibt und in dein Weltbild passt.
Tatsache ist doch, dass man hier bei MyTaxi doch auch nicht 2,00 € bei hinterlegten KK zahlen musste. Wie soll der Fahrer auch erkennen, dass der Gast eine KK hinterlegt hat? Die haben gar nichts an der App geändert. Wozu auch?
Tatsache ist doch, dass man hier bei MyTaxi doch auch nicht 2,00 € bei hinterlegten KK zahlen musste. Wie soll der Fahrer auch erkennen, dass der Gast eine KK hinterlegt hat? Die haben gar nichts an der App geändert. Wozu auch?
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Stefan Kehren
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Re: [Zuschläge] Verbotene Gebühren
Du behauptest also Rheintaxi hat keine Ausnahmegenehmigung der Stadt Duesseldorf erhalten wie im Artikel geschrieben.KehrenTAXI hat geschrieben:Du glaubst halt alles, was die Presse schreibt und in dein Weltbild passt.
...
Sehr interessant.
Der Redakteur “jh” und Herausgeber von Taxi-Times Herr Juergen Hartmann und auch Rheintaxi Geschaeftsfuehrer Herr Hans Becker sind beide “vom Fach” wie die meisten hier wissen. Wir reden hier nicht ueber einen “Bild” Zeitungs Aufmacher, Kollege Kehren.... Auf Nachfrage von Taxi Times bestätigte Geschäftsführer Hans Becker, dass man von der Stadt Düsseldorf eine Ausnahmegenehmigung erhalten habe....
Meine Meinung: der Artikel soll die taxi.eu app (Neues Design, unbare Zahlung, keine Zuschlaege bei App Zahlung) und Rheintaxi bewerben und nutzt dazu die aktuelle Unsicherheit und Diskrepanz zwischen den Taxiordnungen und der seit 13.01.2018 verbotenen Zuschlaege fuer unbare Zahlungen.
Hinweis: mytaxi App Zahlungen werden nach wie vor auch ohne Ausnahmegenehmigung in Duesseldorf und anderen Städten zuschlagsfrei abgerechnet (Berlin nimmt aber eine Sonderstellung ein) und zusätzliche Features wie z.B. https://de.mytaxi.com/concur erleichtern dem Kunden die Abrechnung.
Zuletzt geändert von TaxiBabsi am 08.02.2018, 04:38, insgesamt 13-mal geändert.
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Re: [Zuschläge] Verbotene Gebühren
Erhöhung der Grundgebüh um 10 Cents.John_Wick hat geschrieben:Sascha1979 hat geschrieben: Ich gehe davon aus dass der Grundpreis dafür um ein paar Cent erhöht wird.
Das ist fair:
http://www.taxi-times.com/berlin-tarife ... g-geplant/
Ich denke die LABO ist extrem klug vorgegangen.
Über einen teuren Kreditkartenzuschlag, von dem sie 2015 schon wussten, dass er bald illegal sein wird, wird ein Zwang zur Kreditkarten Annahme eingeführte.
Klagen gibt es keine, weil Dem Kutscher die 1,50 eur gefallen, die er sich einstecken kann. Oder die Klage unterliegt.
Nur 2 Jahre später fällt eine Gebühr weg, Derm zwang bleibt, und geundgebühr wird um 10 Cent erhöht.
Zeige einem schlauen Menschen einen Fehler und er wird sich bedanken, zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.
Laotse
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Re: [Zuschläge] Verbotene Gebühren
Weil diese Selbstverständlichkeit eben scheinbar nicht bekannt ist.KehrenTAXI hat geschrieben:... Wozu Selbstverständlichkeiten erwähnen...
Bisher habe ich weder von der TFZ noch von Taxi.de einen Hinweis auf den Entfall der KK-Gebühr bei e-payment gehört oder gelesen.
Das mT seit langem mit der Ausnahmegenehmigung fährt ist hingegen bekannt.
Gerade bei der derzeitigen rechtlichen Lage finde ich es wichtig diesen Ausweg aus der Problematik zu bewerben.
Zuletzt geändert von Thomas-Michael Blinten am 08.02.2018, 04:47, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: [Zuschläge] Verbotene Gebühren
Ist bei Taxi.eu auch Standart, bei mehr Städten und AutosTaxiBabsi hat geschrieben:...zusätzliche Features wie z.B. https://de.mytaxi.com/concur erleichtern dem Kunden die Abrechnung.
„Alle sind irre, aber wer seinen Wahn zu analysieren versteht wird Philosoph genannt" (Ambrose Bierce)
Re: [Zuschläge] Verbotene Gebühren
genau !KehrenTAXI hat geschrieben:Die Leistung wird aber aufgeführt als kostenpflichtig.
und hier greift seit 13.01.2018 §270a bgb ein und
erklärt diesen punkt der "preisliste T" als nichtig.
die vereinbarung - ich fahre; du bezahlst lt. preisliste - wird korrigiert.
Zuletzt geändert von taxipost am 08.02.2018, 08:18, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: [Zuschläge] Verbotene Gebühren
du hast " - tarifpflicht !!! " übersehen.Taxi Georg hat geschrieben:Leider falsch!taxipost hat geschrieben:leistungen die nicht aufgeführt werden,sind automatisch kostenlos ! - tarifpflicht !!!
Alles was nicht geregelt ist, ist frei verhandelbar!
leistungen die tarifpflicht unterliegen,
sind nicht verhandelbar.
sieht der tarif für eine pflichtleistung keine bezahlung vor,
ist diese kostenlos zu erbringen !
leistugen,
die nicht gesetzlich vorgeschrieben sind,
können frei verhandelt werden.
hier gilt dann "nur" §270a bgb.
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Re: [Zuschläge] Verbotene Gebühren
Welche Leistungen unterliegen der Tarifpflicht, die in einer TO nicht genannt wurden?taxipost hat geschrieben:leistungen die tarifpflicht unterliegen, sind nicht verhandelbar.
sieht der tarif für eine pflichtleistung keine bezahlung vor, ist diese kostenlos zu erbringen!
Mir sagte gestern ein Fahrgast, das er angenehm überrascht ist, wieviel Kollegen in Düsseldorf KK akzeptieren.
Er glaubt aber, dass wenn die Gebühren wegfallen, dass die Taxifahrer wieder nur Bargeld annehmen werden.
Kann gut sein.
Zuletzt geändert von Taxi Georg am 08.02.2018, 10:17, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: [Zuschläge] Verbotene Gebühren
Es ist richtig, ich glaube nicht an eine vorhandene Ausnahmegenehmigung für Rhein-Taxi und MyTaxi.
Es ist richtig, dass ich glaube, dass das eine missverständliche Interpretation war. Sie existiert nicht.
Diese brauchen sie auch nicht, weil der Fahrgast bei diesen Fahrten gar nicht mit dem Fahrer selbst abrechnet. Das ist doch nicht schwer zu verstehen.
Wie so oft werden hier Luftnummerprobleme thematisiert.
Es ist richtig, dass ich glaube, dass das eine missverständliche Interpretation war. Sie existiert nicht.
Diese brauchen sie auch nicht, weil der Fahrgast bei diesen Fahrten gar nicht mit dem Fahrer selbst abrechnet. Das ist doch nicht schwer zu verstehen.
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Zuletzt geändert von KehrenTAXI am 08.02.2018, 10:51, insgesamt 3-mal geändert.
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Re: [Zuschläge] Verbotene Gebühren
keine.Taxi Georg hat geschrieben:Welche Leistungen unterliegen der Tarifpflicht, die in einer TO nicht genannt wurden?
daher darfst du dir,
für die bezahlung des bef.entgelts,
auch keine zusätzliche gebühr ausdenken !,
weil das bef.entgelt tariflich geregelt ist (tarifpflich vorausgesetzt).
du darfst nur X verlangen.
du kannst X als unbar oder in anderer währung akzeptieren.
das musst du aber nicht, du kannst auf € in bar bestehen (Berlin ausgenommen).
egal wie die bezahlung erfolgt,
in bar oder mit pfanfflaschen,
es wird nur das bef.entgelt gemäss tarif (pflicht vorausg.) bezahlt.
Zuletzt geändert von taxipost am 08.02.2018, 11:02, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: [Zuschläge] Verbotene Gebühren
Sicher, ist nur Werbung für RT, mehr nicht.KehrenTAXI hat geschrieben:Wie so oft werden hier Luftnummerprobleme thematisiert.
Irgendwie habe ich das Gefühl, dass wir aneinander vorbeireden/schreiben.daher darfst du dir, für die bezahlung des bef.entgelts,auch keine zusätzliche gebühr ausdenken !,
Egal, ich weiß, was ich darf und was nicht.
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Re: [Zuschläge] Verbotene Gebühren
Unter der Annahme, ein Zuschlag auf unbare Zahlung bei Taxifahrten sei zu entrichten, so wird dieser auch bei jedweder Form der unbaren Zahlung fällig, die im Zusammenhang mit einer Taxifahrt getätigt wird.KehrenTAXI hat geschrieben:Es ist richtig, ich glaube nicht an eine vorhandene Ausnahmegenehmigung für Rhein-Taxi und MyTaxi.
Es ist richtig, dass ich glaube, dass das eine missverständliche Interpretation war. Sie existiert nicht.
Diese brauchen sie auch nicht, weil der Fahrgast bei diesen Fahrten gar nicht mit dem Fahrer selbst abrechnet. Das ist doch nicht schwer zu verstehen.
Wie so oft werden hier Luftnummerprobleme thematisiert.
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.
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Re: [Zuschläge] Verbotene Gebühren
Ja, diese Vorgabe gibt es hier aber doch gar nicht.
Nein, nein, nein! Kein Zuschlag bei jeder Art der App-Zahlung!
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Zuletzt geändert von KehrenTAXI am 08.02.2018, 15:01, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: [Zuschläge] Verbotene Gebühren
Falls eine Tarifordnung im weitesten Sinne von „unbar“ ausgeht, dann gilt der Zuschlag für jede Form unbarer Zahlung. Auch indirekt wie über mt oder Taxi Deutschland App.KehrenTAXI hat geschrieben:
Nein, nein, nein! Kein Zuschlag bei jeder Art der App-Zahlung!
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.
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Re: [Zuschläge] Verbotene Gebühren
Hier ist nicht die Rede von unbaren Zahlungen! Auch nicht im weitesten Sinn. Es ist hier klar definiert. Und deshalb keine Gebühr bei App-Zahlung.
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Re: [Zuschläge] Verbotene Gebühren
Schon klar. War nur grundsätzlich gemeint.
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Re: [Zuschläge] Verbotene Gebühren
Genau dies ist in Düsseldorf nicht der Fall, die Gebühr/Zuschlag wird ausschließlich bei Kreditkarten gefordert...nicht bei EC-Karten oder anderen unbaren Zahlungsarten.am hat geschrieben:...Falls eine Tarifordnung im weitesten Sinne von „unbar“ ausgeht, dann gilt der Zuschlag für jede Form unbarer Zahlung...
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Re: [Zuschläge] Verbotene Gebühren
Wie kann man nur so ausführlich über ein so nebensächliches Thema diskutieren ...
Es ist doch VÖLLIG EGAL, wie bezahlt wird ... oder etwa doch nicht ??
Dann liegt's aber nicht an der dabei anfallenden Gebühr !
Es ist doch VÖLLIG EGAL, wie bezahlt wird ... oder etwa doch nicht ??
Dann liegt's aber nicht an der dabei anfallenden Gebühr !
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Re: [Zuschläge] Verbotene Gebühren
Richtig.
Deshalb ist die Gebühr auch Unsinn.
Mir ist jede Bargeldlose Zahlung willkommen, je weniger Bargeld desto weniger Wechselgeld, desto weniger Anreiz für Überfälle, desto weniger Probleme Nachts neues Wechselgeld zu generieren...
Deshalb ist die Gebühr auch Unsinn.
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Re: [Zuschläge] Verbotene Gebühren
Es wäre Egal wenn Taxifahrer jede Bezahlart akzeptieren würden.sivas hat geschrieben:Wie kann man nur so ausführlich über ein so nebensächliches Thema diskutieren ...
Es ist doch VÖLLIG EGAL, wie bezahlt wird ... oder etwa doch nicht ??
Dann liegt's aber nicht an der dabei anfallenden Gebühr !
Das ist aber nicht der Fall.