Klage gegen MOIA

Verlagerung der Postengespäche in das Internet.
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alsterblick
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Re: Klage gegen MOIA

Beitrag von alsterblick » 05.02.2018, 15:45

IK hat geschrieben: Die neuen Anbieter bieten nichts an, was das Taxigewerbe schon von sich aus nicht anbietet. ...... und mit viel Geld wird Stimmung gemacht, um die Verbraucher am Ende zur Kasse zu bitten.
Also e-Mobilität auf gutem Niveau ist immerhin schwierig (z.B. Tesla Model S als Schichtwagen / teuer / wg. Ladezeiten).
Ob der Verbraucher am Ende mit höheren Preisen als Taxi zur Kasse gebeten wird bliebe erstmal ungewiss (mehr dazu weiter unten).
Die Gewinne der Taxiunternehmer und alle Überhangzahlen/ Kutscherlöhne über € 9,-/Std. würden Moia als Kalkulationsmasse zufallen und den breakeven zumindest näher bringen.
am hat geschrieben: „Normale“ Mietwagen können im taxiähnlichen Verkehr mit vorgeblich geringeren Preisen, fehlenden verkehrsbedingten Wartezeiten, konsequenter 19% Versteuerung und Rückkehrpflicht nicht im Wettbewerb bestehen, wenn sie den Rechtsrahmen einhalten. Vollkommen ausgeschlossen. Tun sie es doch, dann ausserhalb dieses Rahmens. Und dagegen hilft keine bessere Leistung, dagegen hilft nur der Gang zum Gericht.
Die Herausforderung des Klagens würde dann aber auch darin bestehen, dem Gericht klarzumachen, dass die Moia Vorkalkulation (Fahrpreise zwischen Taxi und HVV) niemals aufgehen wird.
Moia könnte argumentieren, dass die „breakeven Zielgerade“ bescheidenerweise in 10 Jahren erst erreicht werden könnte/würde.

Die vorerst 4 Jahre Billig-Testphase sollen die Akzeptanz der Bürger lediglich klären, ob zunehmend in positiver Passagierzahlenentwicklung.
Dann wird nach 4 J. eine positive Nachfrageentwicklung vermutlich (oder fingiert) festgestellt, nur mit der Gewinnschwelle „breakeven“ klemmt es bis dahin noch, aber sowieso noch nicht erreicht werden müsste (z.B. 10J.) Bis dahin wird Moia sich als Erfüllungsgehilfe mit dem HVV vernetzt haben und wird vermutlich feststellen, es fehlen soviele..... hunderte Millionen zur Gewinnschwelle irgendwann, die der HVV als Subvention teils schon übernimmt, weil der HVV dann "sauber innovativ glänzt" und vereinzelte Buslinien teils versuchen wird einzusparen.

Was will ich sagen?
Moia braucht Fahrgäste (als wachsende Zahlenreihen) um jeden Dumpingpreis und kommen dann ganz sicher auch von Taxi, weil ein jeder eingestiegene Fahrgast sogar bereits SOFORT auf Privatfahrt umswitchen kann und selbst das wohl deutlich unter Taxipreis (trotz dieser teuren Moia eKarre). Aber wer von uns wird jemals deren Vorkalkulation und Absprachen mit HVV kennen ?
Zuletzt geändert von alsterblick am 05.02.2018, 15:46, insgesamt 1-mal geändert.
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sivas
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Was wäre, wenn ...

Beitrag von sivas » 06.02.2018, 12:59

... Moia 1.000 Taxikonzessionen beantragen würde ? oder halt erst mal 200.

Der Sammelbetrieb würde dann mittels Ausnahmegenehmigung durchgeführt werden. Bereits existierende Taxibetriebe könnten auf diesen Zug aufspringen und ihre Konzessionen bereitstellen bzw selbst den Moia-Dienst nach Absprache mit Moia durchführen.

Wäre dies nicht der gangbarere Weg ?

Die Erteilung von 1.000 Mietwagenkonzessionen wird nicht verhindert werden können. Danach wird es Prozesse geben, ob dieser Dienst, sofern er denn in Betrieb geht, PBefG-konform ist. Die Formulierung der Ausnahmegenehmigung wird entscheident sein, sie ist aber bis jetzt noch nicht bekannt.

Auf alle Fälle kündigt Moia an, taxiähnliche Dienste anzubieten. Das geht aber nicht mit Mietwagen* ! auch nicht mit Ausnahmegenehmigung.

*) obwohl es täglich Tausende von Taxiunternehen so praktizieren
Zuletzt geändert von sivas am 06.02.2018, 13:17, insgesamt 3-mal geändert.

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Re: Klage gegen MOIA

Beitrag von IK » 06.02.2018, 13:59

sivas hat geschrieben:Die Formulierung der Ausnahmegenehmigung wird entscheident sein, sie ist aber bis jetzt noch nicht bekannt.
Das ist bekannt. Und es sind 1.000 geantragt.
Die 200 sind Fake News.
Die Zahl 200 taucht im ganzen Antrag abgesehen von den Postleitzahlen niergendwo auf.

Das MOIA am ersten Tag nicht mit 1.000 starten würde, ist eine Selbstverständlichkeit.

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Re: Klage gegen MOIA

Beitrag von sivas » 06.02.2018, 15:19

Der Antrag auf Erteilung von 1.000 Mietwagenkonzessionen wird wohl bekannt sein, nicht jedoch die Antwort der Behörde darauf, sprich der Wortlaut der Genehmigung und die damit verbundenen Auflagen. Zumindest müssen sie von der Rückkehrpflicht zum Betriebssitz befreit werden. Ich würde auch gerne wissen, wo die Autos dann rumstehen, ständig in Betrieb sein werden sie wohl nicht. Der Parkdruck in der eh schon überfüllten Innenstadt wird sich erhöhen.

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Re: Was wäre, wenn ...

Beitrag von alsterblick » 06.02.2018, 15:47

Auf alle Fälle kündigt Moia an, taxiähnliche Dienste anzubieten.
Ja natürlich schreiben die taxiähnliche Dienste, weil sich die eMoiakarre auch komplett „privat“ ohne Zubucher bestellen läßt (wie auch Taxis bekannterweise). Von Sammelfahrten (shuttle...und HVV „Ersatzverkehr“) will Moia auch schnell wieder ablenken. Moia Sammelfahrten (shuttle...) ist nur vorerst der Ökoblender bei der Behörde und dann wird im Taxistil 1000fach abgeräumt (5,- within town limits). Nur werden wir nie erfahren zu welchem Anteil Moia was macht. Einzel-/Testfahrten z.B. von uns "klärend" durchgeführt geben wenig Aufschluß, lediglich einzelne Moiafahrer könnten über die Jahre „singen“, aber kaum verwertbar.

Wenn eine Klage aber zu keiner aufschiebenden Wirkung führt, wird Moia ab 1.1.2019 Fakten schaffen und das „substanzlose Taxi“ zu schwächen beginnen. Wer sein Taxi dann aufgibt, wird kaum auch wieder anfangen mit Taxi. Wer mit Taxi nur noch halben Umsatz macht, steigt zwangsläufig aus, weil die Fixkosten ihn killen und Moia die Nachfrage kompensiert. In 4 Jahren fährt Moia vielleicht wirklich paar Sammelfahrten mehr, weil Fahrgäste sonst gar kein „Auto“ mehr bekommen oder nur so runtergerittene 10-15 J. alten Dinger an Taxen.
Moia wird das dann als Erfolg verkaufen: „Seht her, die HH-Bürger wollen immer mehr Moia fahren und die Taxennachfrage geht stetig zurück. Unsere Moia-Auslastung steigt entsprechend, wir kommen der Gewinnschwelle näher und werden eine Verdoppelung unserer Flotte beantragen“.

In 8J. hat Moia mit 2000 Wagen dann die HH-Taxen von rd 3000 auf 500 dezimiert und schafft den breakeven immer noch nicht. Bis dahin hat auch der HVV viele Fahrgäste Bustlinien Moia überlassen und zahlt irgendwelche Hundertmillionen an Subventionen. Dann müssen insbesondere die Privatmoiatouren 50% teurer werden, um die Gewinnschwelle überhaupt mal zu erreichen. Taxi kann sich von der Dezimierung jedoch nie mehr erholen, fährt mit seinen 500 Wagen wenig wirtschaftlich und kann über den Ring 3 hinaus kaum noch anfahren.
Moia hingegen bedient über der Ring 3 hinaus auch nur, wenn zufällig dort und die Anfahrt unter 3km wäre (der Wirtschaftlichkeit/Gewinnschwelle wegen). Die HH-Bürger können sich nicht wehren und riskieren insbesondere nachts vermehrt angetrunken selbst zu fahren, sofern Auto/Führerschein vorhanden.

Wie sich da juristisch evtl. ansetzen läßt, bleibt nun herauszufinden.
Zuletzt geändert von alsterblick am 06.02.2018, 17:42, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: Klage gegen MOIA

Beitrag von alsterblick » 06.02.2018, 16:55

sivas hat geschrieben: Ich würde auch gerne wissen, wo die Autos dann rumstehen, ständig in Betrieb sein werden sie wohl nicht.
Doch, die werden ständig immer rumfahren, also auch leer "moiawerbend", macht clevershuttle nach meinem Eindruck auch so.

Und wenn der Akku leer ist ?
Rd 30 km elbaufwärts gibt es ja noch das kürzlich runtergefahrene AKW-Krümmel in einem riesenschwer abgezäuntem Gelände und locker Stellplatz für 1000-2000 Moia. Vermutlich wird VW sogar auch dort noch eine Ausnahmegenehmigung beantragen, Krümmel wieder anschmeißen zu dürfen, um da draußen heimlich an öko vorbei die Moias laden zu können.

Denn innerhalb HH könnte nach null Uhr sonst das Licht der Bürger zu flackern beginnen oder gar ausfallen, wenn alle Moias zum Laden ans Netz müssen (unter der Woche will Moia um Mitternacht ja Feierabend machen).

Ich würde dort draußen an der Hauptsrasse / Werkseinfahrt als Goldgrube dann ne Burger-/Frittenbude für die Moiafahrer aufmachen und mir den Strom für die Friteuse von den Moiafahrern geben lassen. :mrgreen:
Zuletzt geändert von alsterblick am 06.02.2018, 16:59, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Agenda: Klage gegen MOIA

Beitrag von IK » 06.02.2018, 23:41

.
AGENDA - Klage gegen MOIA

Anwalt
Der Anwalt ist jetzt gebucht und er wird voraussichtlich am 13.03.2018 um 14 Uhr einen Vortrag halten. Die passenden Räume werden gesucht. Die Finanzierung des Vortrages ist gesichert.

Treuhandkonto
Diese Woche wird ein Treuhandkonto eingerichtet, auf das die Gelder eingezahlt werden können. Heute fand ein Treffen mit 20 Kollegen (aus Platzgründen ging nicht mehr). Konsens war, dass man ab sofort das Geld sammeln muss und dass alle ab sofort in die Aktion treten werden. Wir hatten auch einen Anwalt dabei. Das Ziel ist eine Summe von 30.000€ zu sammeln.

Flayer
Binnen 10 Tage wollen wir einen Flayer erstellen. Er soll auf Problem mit MOIA hinweisen, den Vortrag des Anwalts bekannt geben und zur Spende aufrufen.

Fortsetzung folgt ... :arrow:

Gruß Ivica Krijan

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Re: Klage gegen MOIA

Beitrag von CPL5938 » 07.02.2018, 01:14

"The only thing necessary for the triumph of evil is for good men to do nothing.”
Edmund Burke

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Re: Klage gegen MOIA

Beitrag von E. G. Engel » 07.02.2018, 01:15

Der VA, Konzession, ist erst nach 12 Monaten nach VwGO nicht mehr anfechtbar. Eile mit Weile. :mrgreen:

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Re: Klage gegen MOIA

Beitrag von IK » 07.02.2018, 01:33

E. G. Engel hat geschrieben:Der VA, Konzession, ist erst nach 12 Monaten nach VwGO nicht mehr anfechtbar. Eile mit Weile. :mrgreen:
Nur bei der nichterfolgten Belehrung ...
Sonst ein Monat ...
Zuletzt geändert von IK am 07.02.2018, 01:46, insgesamt 2-mal geändert.

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Re: Klage gegen MOIA

Beitrag von Poorboy » 07.02.2018, 01:58

Falsch, Engel :evil: , siehe hier:

http://www.juraindividuell.de/pruefungs ... lt-1-vwgo/

Wird IKs Widerspruch mit einer "Rechtsbehelfsbelehrung" zurückgewiesen, bleibt nur ein Monat. Engel, wir beide kennen doch einige Fallstricke im Verwaltungsrecht!!! Binnen Monatsfrist reicht aber Klage ohne Begründung, um fristgemäß agiert zu haben. Für Klagebegründung setzt das Gericht dann eine weitere Frist.

Ziehe ich (besser meine Anwältin) gerade in meiner Sache "Zweitwohnungssteuer" durch. Da ich Zeit brauchte, um anhand meiner Kassenbücher (tägliche Aufzeichnung) nachzuweisen, wann ich in den vergangenen fünf Jahren nicht aus Hamburg weg gewesen sein kann, die Wohnungen also unmöglich selbst "deutlich über drei Wochen" genutzt haben kann, um unter die "Zweitwohnungssteuer" zu fallen, blieben nur zehn Tage Restfrist für die Anwältin.

Nur wenn IKs Widerspruch ohne "Rechtsbehelfsbelehrung" abgewiesen wird, kann der VA 1 Jahr lang angefochten werden.

Wir sind aber längst beim Austausch, der meines Erachtens nicht in ein öffentliches Forum gehört. Auch nicht die Teilnehmerzahl des ersten Treffens, der anvisierte Geldbetrag etc.

Kommt hier ein geschlossenes oder müssen andere Wege gesucht werden??

Poorboy

Edit: Während ich schrieb, hatte IK es schon gefunden.
Zuletzt geändert von Poorboy am 07.02.2018, 02:00, insgesamt 3-mal geändert.

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Re: Klage gegen MOIA

Beitrag von am » 07.02.2018, 09:01

Das Forum ist eingerichtet, ich komme aber erst am
Abend dazu, Mitglieder hinzuzufügen. Mobil per Smarty geht das nicht.
Zuletzt geändert von am am 07.02.2018, 09:01, insgesamt 1-mal geändert.
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.

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Re: Klage gegen MOIA

Beitrag von Pirat » 07.02.2018, 09:21

GWB : Teil 4
Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen

§ 123 Zwingende Ausschlussgründe

Abs. (3) Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung.

https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html

Dazu : VW-Manager in den USA zu sieben Jahren Haft verurteilt

http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/d ... -1.3780800
Nur die Weisesten und die Dümmsten können sich nicht ändern... Konfuzius.

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Re: Klage gegen MOIA

Beitrag von E. G. Engel » 07.02.2018, 09:38

Vorausgesetzt man ist wderspruchsfähig. Ansonsten ist der Widerspruch ein formloser Rechtsbehelf. Formlos, fristlos, fruchtlos.
Zuletzt geändert von E. G. Engel am 07.02.2018, 09:39, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Klage gegen MOIA

Beitrag von E. G. Engel » 07.02.2018, 10:03

Die haben das ganz clever gemacht. Dezember 2017 Anhörung ohne daraus resultierende Rechtsfolge. Januar 2018 positiver Bescheid an Moia. Januar 2019 unanfechtbar. Start von Moia. OK, gibt leichte Überschneidungen. :mrgreen:

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Re: Klage gegen MOIA

Beitrag von sivas » 07.02.2018, 11:37

Jörn gestern in seinem Forum:
Jörn hat geschrieben:Gerade habe ich mal mit Herrn Meyenborg über MOIA und Co. gesprochen.
...
Rein rechtlich ist das Ding noch nicht in trockenen Tüchern.
Aber er rechnet mit der Genehmigung in etwa 3 Wochen.

Eine Obergrenze bei den Konzessionen gibt es nicht, nur eine wirtschaftliche Prüfung des beantragenden Unternehmens.
Und ob das Ganze tatsächlich dann auch wirtschaftlich arbeiten wird, das ist nicht die Sache der Behörde zu entscheiden.

Es gibt bisher diverse Stellungnahmen zu Moia, sowohl aus den Verbänden als auch den Verkehrsbetrieben.
Wie die einzelnen Stellungnahmen ausahen, wollte und durfte er mir nicht erzählen, da das Akteneinsicht wäre, die mir nicht zustehe.

Aber er berichtete mir, daß die Einstellungen vom HVV und VHH extrem unterschiedlich seien.
Wer allerdings sich WIE geäußert hat, durfte er mir auch nicht sagen.

Alle Shuttles benötigen KEINEN WEGSTRECKENZÄHLER, da die Bestellung und ABRECHNUNG außschließlich über die App geht!
Und auch eine Ortskundeprüfung der Fahrer ist nicht nötig, da diese für Mietwagen inwischen aufgehoben wurde.
Also ist noch keine Genehmigung (positiver Bescheid) raus.
Wer ist dieser Herr Meyenborg ?

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Re: Klage gegen MOIA

Beitrag von E. G. Engel » 07.02.2018, 13:11

Smarty getextet.

Ich will auch mal wieder etwas Kluges sagen.

Es wird wohl ein Kampf um Rechtsgüter werden. Auf der einen Seite privatwirtschaftlich betriebene Mietwagen weitestgehend ohne regulatorische Mechanismen, auf der anderen Seite das Gewerbe mit der Verpflichtung Daseinsvorsorge zu gewährleisten innerhalb behördlicher Regulation , in der Mitte die Genehmigungsbehörde. Durch die Massivtät von Moia und deren mittel- und langfristigen Absichten kann es kein "und" geben sondern nur ein "entweder/oder". Egal welche Entscheidung die Genehmigungsbehörde trifft, sie wird so oder so verklagt werden. Die Kernfrage wird lauten, was ist öffentliches Verkehrsinteresse? Und im ersten Zug, wie definiert es die Hamburger TB. Wie hoch ist die Durchschlagskraft der Politik auf die "wertneutrale Entscheidung" der TB. Schon lange denke ich darüber nach ob das Gewerbe noch hebbare Ressourcen hat. Ja, es gibt sie, aber die gewerbeinternen Strukturen werden es nicht zulassen diese zu heben. Also kommt es jetzt darauf an.Am besten als selbstbewusster Partner der TB.

Ganz schön klug, gelle. :shock: :shock: :shock: :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen:

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Re: Klage gegen MOIA

Beitrag von TaxiBabsi » 07.02.2018, 13:16

sivas hat geschrieben:Jörn gestern in seinem Forum:
Jörn hat geschrieben:Gerade habe ich mal mit Herrn Meyenborg über MOIA und Co. gesprochen.
...

Wer ist dieser Herr Meyenborg ?
https://www.hamburg.de/behoerdenfinder/ ... /11318407/
Zuletzt geändert von TaxiBabsi am 07.02.2018, 13:19, insgesamt 2-mal geändert.

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Re: Klage gegen MOIA

Beitrag von hjm » 08.02.2018, 03:05

Die Zukunft des Taxigewerbes liegt sicherlich nicht darin, sich der Zukunft zu verweigern.
Die Zukunft des Taxigewerbes liegt sicherlich nicht darin, sich der Zukunft zu verweigern.

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Re: Klage gegen MOIA

Beitrag von E. G. Engel » 08.02.2018, 10:12

Was ist dann die Zukunft, hjm? Verbrenner gegen e-Motor austauschen? Her damit. Aber bitte zu Kosten die refinanzierbar sind. Taxi arbeitet wie bekannt eigenwirtschaftlich. Wo sind die Autos von VW und Daimler? Und wenn erst mal die AGB von Moia greifen dann werden sich die meisten wünschen es gäbe wieder Taxis. Das Gerede Taxi muss sich sich der Zukunft zuwenden ist überwiegend heisse Luft. Manchmal erschöpft sich das Gerede wie beim mytaxi-Mönch dass der Taxifahrer ein Wasser bereit halten sollte. Der soll mal duschen, dann hat er Wasser. Das Problem des Gewerbes ist dass fast niemand das Gewerbe funktional versteht, auch nicht die Kutscher hier im Forum. Und wenn man sich selbst nicht versteht, wie will ich anderen erklären wer ich bin? Und für viele Probleme des Gewerbes außerhalb von Hamburg sind zuständige Behörden verantwortlich die ihren Job nicht machen. Noch hat niemand im Gewerbe hoheitliche Gewalt.

Heisse Luft. Sonst nichts.

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