[€€€] Kreditkartenzahlung

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Löwenzahn
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Re: Berlin-Kartenzahlung bald in jedem Taxi?

Beitrag von Löwenzahn » 11.02.2017, 10:58

Inhalt gelöscht, da der Bezug entfallen ist.

jr
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ilkoep
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Re: klage gegen kreditkarten-annahmepflicht

Beitrag von ilkoep » 11.02.2017, 11:10

taxipost hat geschrieben:der vorschrift ist mit 3 kreditkarten + EC genüge getan.
Wie? Was? Wo steht was von EC-Karten?

taxipost
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Re: klage gegen kreditkarten-annahmepflicht

Beitrag von taxipost » 11.02.2017, 13:19

na hier:

§7 abs.2 satz 1 TaxBefEntgV BE
"
Auf Wunsch des Fahrgastes muss in jeder Taxe bargeldlose Zahlung durch Kredit- oder Debitkarten angenommen werden...
"

der fahrgast kann sich wünschen, mit welcher karten-art er bezahlen will und diese muss dann angenommen werden.
zusätzlich dazu müssen drei verschiedene kreditkarten-anbieter akzeptiert werden.
bei debitkarten ist eine regelung nicht notwendig, weil debitkarte ein einheitliches system ist; herausgeber übergreifend.
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ilkoep
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Re: klage gegen kreditkarten-annahmepflicht

Beitrag von ilkoep » 11.02.2017, 13:35

Ich ging davon aus dass Dir der genaue Wortlaut bekannt ist, aber bitte:

"(2) Auf Wunsch des Fahrgastes muss in jeder Taxe bargeldlose Zahlung durch Kredit- oder Debitkarten angenommen werden. Der Unternehmer hat die Akzeptanz von mindestens drei verschiedenen, im Geschäftsverkehr üblichen Kreditkarten zu gewährleisten. Die Annahmepflicht besteht nicht, wenn der Fahrgast auf Verlangen des Fahrers nicht seine Identität durch Vorlage eines amtlichen Ausweispapiers nachweist. Die Beförderung von Personen darf mit der Taxe nicht durchgeführt werden, wenn ein funktionsfähiges Abrechnungssystem oder Abrechnungsgerät vor Fahrtbeginn nicht zur Verfügung steht."

Ritsch-Ratsch ist demnach ausreichend.

Es heisst "Kredit- oder Debitkarten, nicht "Kredit- und Debitkarten".

Wie gesagt, Wischiwaschiverordnung.
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taxipost
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Re: klage gegen kreditkarten-annahmepflicht

Beitrag von taxipost » 11.02.2017, 15:04

satz 2 regelt nur die zusätzlichen einzelheiten der kreditkarten.
vor 2 kommt 1.

die annahmepflicht wird in satz 1 vorgeschrieben.

dort steht:
...bargeldlose Zahlung durch Kredit- oder Debitkarten muss angenommen werden...


satz 1 regelt nicht was du machen darfst, sondern was du machen musst,
wenn der fahrgast eine zahlung durch keditkarte oder debitkarte wünscht !!!

deine annahme "oder" und "nicht und" ist falsch,
weil in satz 1 aufgezählt wird,
welche möglichkeiten der zahlung der fahrgast hat; nicht du.
der fahrgast zahlt nur einmal, bar oder bargeldlos = kredit oder debit.

soviel zu satz 1.

entscheidet sich der fahrgast für eine kreditkarte,
dann kommt satz 2 u. 3 zur geltung.

wählt er die zahlung per debitkarte,
dann gilt nur satz 3,
weil bei debitkarten keine verschiedenen gibt und
daher auch nichts zusätzlich geregelt werden muss.
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Re: klage gegen kreditkarten-annahmepflicht

Beitrag von Guter_Kollege » 11.02.2017, 15:16

Inhalt gelöscht. Anmerkungen zur Forenmoderation bitte per PN oder im Bereich "Rund ums Forum"!

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Re: Berlin-Kartenzahlung bald in jedem Taxi?

Beitrag von Guter_Kollege » 11.02.2017, 15:29

Inhalt gelöscht. Anmerkungen zur Forenmoderation bitte per PN oder im Bereich "Rund ums Forum"!

jr
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Re: klage gegen kreditkarten-annahmepflicht

Beitrag von taxipost » 12.02.2017, 09:12

Inhalt entfernt. Der Sandkasten befindet sich außerhalb des Forums.

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Re: klage gegen kreditkarten-annahmepflicht

Beitrag von Sascha1979 » 12.02.2017, 10:27

Inhalt entfernt. Der Sandkasten befindet sich außerhalb des Forums.

jr
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Re: klage gegen kreditkarten-annahmepflicht

Beitrag von Guter_Kollege » 12.02.2017, 15:43

Inhalt entfernt, nachdem der Bezug entfallen ist.

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Re: klage gegen kreditkarten-annahmepflicht

Beitrag von SindSieFrei? » 12.02.2017, 19:08

Inhalt entfernt, nachdem der Bezug entfallen ist.

jr
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Dura lex, sed lex.

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Re: klage gegen kreditkarten-annahmepflicht

Beitrag von ilkoep » 12.02.2017, 21:45

taxipost hat geschrieben:weil bei debitkarten keine verschiedenen gibt und
daher auch nichts zusätzlich geregelt werden muss.
Watt nun? Muss ich jetzt die Debitcard "Kumgil" aus Nordkorea akzeptieren, wo jeder deutsche Geldautomat freundlich abwinkt?

https://www.nknews.org/2016/12/sanction ... ebit-card/

Dieter Nuhr hätte einen Kommentar dazu.

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Re: klage gegen kreditkarten-annahmepflicht

Beitrag von Guter_Kollege » 13.02.2017, 00:26

Provokation entfernt.

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Re: klage gegen kreditkarten-annahmepflicht

Beitrag von taxipost » 13.02.2017, 19:22

Nordkoreaner reisen nicht in den kapitalistischen westen. :D

ansonsten kannst du dich darüber grün ärgern...
scheint z.zt. angesagt zu sein. :mrgreen:
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Re: klage gegen kreditkarten-annahmepflicht

Beitrag von titanocen » 20.07.2017, 02:31

auf einen Zuschlag sogar verzichten

ist gesetzlich nicht zulässig. Lt. TTO "Zuschläge müssen genommen werden".

Die Grundsatzfrage lautet hier wohl eher "´Wahre Demokratie oder weiterhin parlamentarische Diktatur ?"
Grundsätzlich sollte es jedem Taxler gestattet sein, selbst zu entscheiden, ob er sich die Arbeit und Kosten (und den Ärger) mit einem Kreditkartenlesegerät aufhalst. Sollte ein Kunde dann nicht mit ihm fahren, ist das sein Pech (oder Glück). Dass man als Einzelfahrer nicht gerne am Monatsende in der Schlange an der Persiustrasse/Genthiner Strasse stehen möchte, um seine bargeldlosen Zahlungen einzureichen, die erst 4 Wochen später dann überwiesen werden, ist mir völlig verständlich "Bares ist Wahres".
Als AG wie bei mir sieht das ein wenig anders aus. Ich nehme gerne CC. Dumm ist nur, dass meine anderen Kollegen auf meiner Droschke das Gerät nicht pflegen und die Ladebuchse (Micro-USB) laufend Ausfälle hat.
LABO-Berlin :" Bei einem nicht ordnungsgemäß funktionierenden CC ist das Fahrzeug analog zu einem nicht funktionierenden Taxameter nach Vollendung der Fahrt sofort abzustellen. Zuwiderhandlungen werden mit einem Bußgeld von 250E bestraft."
Das ist Fakt. Original-Email kann zugeschickt werden (Frau Turban, LABO Berlin)
Also Politiker, man sollte euch teeren, federn und nackt aus den Strassen Deutschlands herauspeitschen.

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[Zuschläge] Verbotene Gebühren

Beitrag von Sascha1979 » 07.01.2018, 10:51

Georg, hat das alsbald gültige Gesetz korrekt gepostet:
http://www.taxiforum.de/forum/viewtopic ... 48&t=11556

Hat schon jemand rausgehört, wie Berlin damit umgehen möchte?
Oder ist es erst notwendig, dass der erste gegen die erhobene Kartengebühr klagt?

Mod: Kosmetik
Zuletzt geändert von Gruppenmoderator am 07.01.2018, 23:41, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Verbotene Zahlungsgebühr

Beitrag von taxipost » 07.01.2018, 11:08

70% der Berliner fahrgäste sind geschäftskunden.
diese werden die gebühr weiter bezahlen dürfen.

von den restlichen 30% möchte max. jeder 10te mit karte zahlen.
und diese leute wollen sich meistens nicht ausweisen,
so dass die pflicht zur annahne entfällt.

wegen 1 von 100 der privat mit karte zahlt,
werden wir hier doch keine debatte anfangen,
oder ?!

bloss weil die eu ein verbot der extra-gebühr erfunden hat,
bedeutet das nicht,

dass jeder eine kartezahlung bekommt. :D

das kennst du doch ?!

p.s.
wenn du gegen die Berliner CC-gebühr klagen willst = 1+
Zuletzt geändert von taxipost am 07.01.2018, 11:17, insgesamt 3-mal geändert.
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Re: Verbotene Zahlungsgebühr

Beitrag von Taxi Georg » 07.01.2018, 11:17

taxipost hat geschrieben:...und diese leute wollen sich meistens nicht ausweisen, sodass die Pflicht zur annahne entfällt.
Echt? Ist das so?
Ich kann also nach einem Ausweis fragen und wenn dieser ihn nicht hat, die Kartenannahme in Berlin verweigern?
Für DUS stellt sich mir diese Frage nicht, weil wir keine Annahmepflicht haben (außer am Airport, dort gilt dies als Vereinbarung Flughafen/ Genossenschaft)
Bitte betrachtet meine Postings nicht als Verpflichtung, sondern nur als gutgemeinte Hinweise!
Diese Hinweise sollen auch keine Rechts-/Steuerberatung darstellen oder sollen diese ersetzen. ☑

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Re: Verbotene Zahlungsgebühr

Beitrag von taxipost » 07.01.2018, 11:19

ja !

PA oder Reisepass !!!

führerschein, metrokarte, dienstausweis der polizei... usw. gilt nicht !
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Re: Verbotene Zahlungsgebühr

Beitrag von Taxi Georg » 07.01.2018, 11:24

taxipost hat geschrieben:ja !
PA oder Reisepass !!!
führerschein, metrokarte, dienstausweis der polizei... usw. gilt nicht !
Kann man das schriftlich nachlesen?
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