P-Schein nach führerscheinentzug möglich ?

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P-Schein nach führerscheinentzug möglich ?

Beitrag von mustermaxi233 » 27.12.2017, 09:48

Hallo,
ich habe eine Frage bezüglich des P-Scheins.
Ich habe meinen Führerschein seit dem 01.07.16, der wurde jedoch im September 2017 wegen einer Trubkenheit entzogen bis wahrscheinlich Sommer 2018, Probezeitverlängerung sowie 3 Punkte in Flensburg sind Schonmal drinne.

Meine jetzige Frage ist, man braucht ja mind. 2 Jahre Fahrpraxis für den P-Schein und da mein Führerschein entzogen wurde und ich den neuerteilt werden bekomme, wird da ein neues Ausstellungsdatum (?) stehen z.B. 10.06.18 könnte ich dann trotzdem den P-Schein machen ? Weil den Führerschein habe ich ja eig seitdem 01.07.16, theoretisch gesehen könnte ich den P-Schein machen jedoch wird ein neues Ausstellungsdatum stehen ..

Ich werde jetzt außerdem 20 (also nach 1 Jahr könnte ich theoretisch den Schein machen) , und spielt eine Trunkenheit eine Rolle für den P-Schein sowie die 3 Punkte , so das ich den nicht machen kann ? Soweit ich weiß spielt Probezeit keine Rolle und 3 Pkt Max. Sowie mind 21 Jahre .

Ich hoffe einige von euch können meine Fragen beantworten, ich wäre sehr dankbar.

Mit freundlichen Grüßen
Max

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Taxi Georg
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Re: P-Schein nach führerscheinentzug möglich ?

Beitrag von Taxi Georg » 27.12.2017, 23:12

mustermaxi233 hat geschrieben:Meine jetzige Frage ist, man braucht ja mind. 2 Jahre Fahrpraxis für den P-Schein und da mein Führerschein entzogen wurde und ich den neuerteilt werden bekomme, wird da ein neues Ausstellungsdatum (?) stehen z.B. 10.06.18 könnte ich dann trotzdem den P-Schein machen ? Weil den Führerschein habe ich ja eig seitdem 01.07.16, theoretisch gesehen könnte ich den P-Schein machen jedoch wird ein neues Ausstellungsdatum stehen ..
Diese Frage sollte dir die Führerscheinstelle in Berlin beantworten können!
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Re: P-Schein nach führerscheinentzug möglich ?

Beitrag von Oldtimer » 28.12.2017, 00:03

Die Frage ist erstmal, kriegst du deinen Schein kommentarlos wieder oder musst du ihn neu machen? Dann fängt die 2jährige Unfallfreiheit auf jeden Fall neu an.

Wenn du den Schein ohne Kommentar wiederbekommst und keinen Unfall gebaut hast, musst du trotzdem noch mindestens 1 Jahr warten, bis die 2 unfallfreien Jahre um sind. Deine alkoholische Vergangenheit wird allerdings helle Begeisterung bei der Beantragung auslösen..

Grüsse

mustermaxi233
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Re: P-Schein nach führerscheinentzug möglich ?

Beitrag von mustermaxi233 » 28.12.2017, 01:21

Den Führerschein kriege ich nach ablauf der Sperrfrist wieder.
Ein Unfall wurde nicht verursacht, jedoch denke ich dass die 2 Jahre von vorne wieder anfangen werden, da bei der Neuerteilung das neue Datum stehen wird wann ich ihn zurückbekommen habe.
Ich werde mal bei der Führerscheinstelle nachfragen.

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Re: P-Schein nach führerscheinentzug möglich ?

Beitrag von Sascha1979 » 28.12.2017, 08:57

Oldtimer hat geschrieben:Die Frage ist erstmal, kriegst du deinen Schein kommentarlos wieder oder musst du ihn neu machen? Dann fängt die 2jährige Unfallfreiheit auf jeden Fall neu an.
Was ist dann diese 2-jährige Unfallfreiheit?

Hab ich ja noch nie von gehört.

Redest du von der Probezeit des Führerscheines?
Oder von dem P-Schein?

Bei beiden kenne ich ja viele Voraussetzungen. Aber Unfallfreiheit?
Zeige einem schlauen Menschen einen Fehler und er wird sich bedanken, zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.
Laotse

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Re: P-Schein nach führerscheinentzug möglich ?

Beitrag von Sascha1979 » 28.12.2017, 09:03

mustermaxi233 hat geschrieben:Hallo,
ich habe eine Frage bezüglich des P-Scheins.
Ich habe meinen Führerschein seit dem 01.07.16, der wurde jedoch im September 2017 wegen einer Trubkenheit entzogen bis wahrscheinlich Sommer 2018, Probezeitverlängerung sowie 3 Punkte in Flensburg sind Schonmal drinne.

Meine jetzige Frage ist, man braucht ja mind. 2 Jahre Fahrpraxis für den P-Schein und da mein Führerschein entzogen wurde und ich den neuerteilt werden bekomme, wird da ein neues Ausstellungsdatum (?) stehen z.B. 10.06.18 könnte ich dann trotzdem den P-Schein machen ? Weil den Führerschein habe ich ja eig seitdem 01.07.16, theoretisch gesehen könnte ich den P-Schein machen jedoch wird ein neues Ausstellungsdatum stehen ..

Ich werde jetzt außerdem 20 (also nach 1 Jahr könnte ich theoretisch den Schein machen) , und spielt eine Trunkenheit eine Rolle für den P-Schein sowie die 3 Punkte , so das ich den nicht machen kann ? Soweit ich weiß spielt Probezeit keine Rolle und 3 Pkt Max. Sowie mind 21 Jahre .
a) Einfach aus der Praxis gehe ich davon aus, dass deine Fahrerlaubnis (und nicht nur dein Führerschein) "eingezogen" wurde, du jedoch einen Antrag auf Neuerteilung ohne Neu-Durchführung von Fahrschule + Prüfung stellen kannst

b) Es handelt sich sodann um eine komplette Neu-Erteilung, etwaige 2 Jahre laufen ab dann

c) Benötigt man für den P-Schein 0 Stunden eigene Fahrpraxis, lediglich einen vor mindestens 2 Jahre erteilten B-Führerschein (auch wenn man 0 Stunden gefahren ist)

d) Gehe ich davon aus, dass die 2-Jahres-Frist deine geringste Hürde sein wird, den P-Schein zu bekommen.
Wenn man jedem, der 2 Jahre 'nen B-Führerschein hat, das gelbe Papier in die Hand drücken würde, könnte man es ja auch abschaffen und einfach jeden Personenbeförderung betreiben lassen, der 2 Jahre einen Führerschein hat.

Der Sinn des P-Scheines ist es ja aber charakterlich nicht geeignete Leute selbigen nicht zu erteilen. Und da fallen mir jetzt eigentlich nur so 3-4 Dinge ein, die zu 80% damit gemeint sind:

I) Trunkenheit oder Drogen am Steuer
II) (Sexueller) Missbrauch von Menschen, insbesondere Kindern
III) Massives Überschreiten von StVo-Vorschriften im Bereich Geschwindigkeit und / oder Gewichten
IV) Finanzielle Unzuverlässigkeit
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Laotse

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Re: P-Schein nach führerscheinentzug möglich ?

Beitrag von TaxiBabsi » 28.12.2017, 10:59

Gabelstaplerfahrer ist auch ein schöner Beruf solange nichts von der Gabel fällt.

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Re: P-Schein nach führerscheinentzug möglich ?

Beitrag von taxipost » 28.12.2017, 12:51

rede doch mal tacheles !

war das das erste mal ?
wieviel %o hatest du ?
was hat es gekostet ?

einzelheiten ! das wichtige, interessante eben ! :D

§48 fev schreibt u.a. vor,
nachweist, dass er eine EU- oder EWR-Fahrerlaubnis der Klasse B oder
eine entsprechende Fahrerlaubnis aus einem in Anlage 11 aufgeführten Staat
seit mindestens zwei Jahren ...
besitzt oder innerhalb der letzten fünf Jahre besessen hat,
seit mindestens zwei Jahren ...besitzt

wenn dir im sep. die fahrerlaubnis entzogen wurde,
dann hast du jetzt keine.

wenn du eine wiedererteilt bekomnst,
dann - soviel ich weiss - startet alles komplett neu.
deine punke werden ja auch gelöscht.
der zähler steht bei 0.

ich würde sagen,
die zwei jahre beginnen neu zu laufen.
allerdings macht mich der letzte passus etwas stutzig.
trift aber bei dir sowie so nicht zu.
Zuletzt geändert von taxipost am 28.12.2017, 13:03, insgesamt 3-mal geändert.
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Re: P-Schein nach führerscheinentzug möglich ?

Beitrag von mustermaxi233 » 28.12.2017, 12:58

BAK Wert von 1,04 Promille und Ersttäter, davor noch nie aufgefallen , noch nicht mal geblitzt worden.
Ja die Fahrerlaubnis wurde sozusagen entzogen und wird mir Neuerteilt (ca. 250€) .
Meine Probezeit wird halt verlängert und ich muss ein Aufbauseminar machen (keine MPU)
Denke auch das dass von vorne anfängt.
Zuletzt geändert von mustermaxi233 am 28.12.2017, 13:02, insgesamt 3-mal geändert.

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Re: P-Schein nach führerscheinentzug möglich ?

Beitrag von TaxiBabsi » 28.12.2017, 12:58

Deleted.
Zuletzt geändert von TaxiBabsi am 28.12.2017, 12:59, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: P-Schein nach führerscheinentzug möglich ?

Beitrag von taxipost » 28.12.2017, 13:12

mustermaxi233 hat geschrieben: Meine Probezeit wird halt verlängert und ich muss ein Aufbauseminar machen (keine MPU)
geh zum anwalt und lass dich genau beraten.
wird nicht viel kosten.

die grenze ist doch bei 1,1, oder ?
wenn du "nur" in einer mausefalle kontrolliert worden bist,
ohne vorher auffällig gewesen zu sein,
dann könnte alles vlt. nur mit deiner probezeit zusammenhängen
und das wiederum nur als "fahrverbot mit auflage" ausgelegt werden.

wie gesagt, anwalt fragen !
Zuletzt geändert von taxipost am 28.12.2017, 13:13, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: P-Schein nach führerscheinentzug möglich ?

Beitrag von mustermaxi233 » 28.12.2017, 13:18

Problem ist jedoch das ich "Ausfallserscheinungen" hatte und deshalb der Führerschein rechtskräftig entzogen wurde .
der Atemalkoholtest war 1,14, da jedoch der BAK zählt und der unter 1,1 war hätte ich ihn normalerweise wieder bekommen bzw. nur ein Fahrverbot,
dadurch dass aber Ausfallerscheinungen vorhanden waren,wurde der entzogen rechtskräftig. Ein Termin beim Gericht habe ich erst nächsten Monat jedoch.

Und die Polizei ist mir an den Abend wohl hinterher gefahren, da ich auffällig gefahren bin
Zuletzt geändert von mustermaxi233 am 28.12.2017, 13:23, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: P-Schein nach führerscheinentzug möglich ?

Beitrag von taxipost » 28.12.2017, 13:40

ah,
das sind "ergänzende" einzelheiten. :D
dann bist jetzt schlauer. nächstes mal - taxi fahren,
aber nicht eigenes. :lol:
Zuletzt geändert von taxipost am 28.12.2017, 13:41, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: P-Schein nach führerscheinentzug möglich ?

Beitrag von Taxi Georg » 28.12.2017, 15:33

Nutze deine Fähigkeiten und bewirb dich bei der BVG! Da bist du besser aufgehoben!
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Re: P-Schein nach führerscheinentzug möglich ?

Beitrag von taxipost » 28.12.2017, 15:47

mit 20 ?!
das ist ein perfektes alter für BW o. POL.
feuerwehr sucht auch dringend.

BVG - da wirst nur verprügelt, mit steinen beworfen...
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Re: P-Schein nach führerscheinentzug möglich ?

Beitrag von Taxi Georg » 28.12.2017, 16:00

taxipost hat geschrieben:das ist ein perfektes alter für BW o. POL.
Gut wenn Du nur im Job schlafen willst, ist POL die beste Alternative! ;-) :-)
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Re: P-Schein nach führerscheinentzug möglich ?

Beitrag von taxipost » 28.12.2017, 16:06

keine zeitung bei euch auf dem dorf ?!

berliner polizei hat bei G20 so gefeiert,
dass Hamburg sie nach hause geschickt hat.

oder hast du diese news nur verpennt ? :wink:
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Re: P-Schein nach führerscheinentzug möglich ?

Beitrag von Taxi Georg » 28.12.2017, 16:08

taxipost hat geschrieben:oder hast du diese news nur verpennt ? :wink:
Ich lese nur die Lokalnachrichten. :-)
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Re: P-Schein nach führerscheinentzug möglich ?

Beitrag von TaxiBabsi » 28.12.2017, 19:13

@Max

Warum unbedingt Taxi???

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Re: P-Schein nach führerscheinentzug möglich ?

Beitrag von Sascha1979 » 28.12.2017, 22:38

TaxiBabsi hat geschrieben:@Max

Warum unbedingt Taxi???
Wo sonst soll er denn mit dem verkorksten leben noch nen Job finden?


Als
Ehrenamtlicher Rettungssanitäter (nicht Assistent Bzw neuerdings Notfall Sanitäter) ist seine Vorgeschichte ein 100%iges Ausschluss Kriterium
Für diesen Beruf.
Eine Ausbildung wird er gewiss nicht haben.

Currywurst Verkäufer wird zu anspruchsvoll sein.

Was bleibt da?
Klofraue oder Taxi Fahrer
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