Belege von Kartenzahlungen sind wie Bargeld zu behandeln

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Re: Belege von Kartenzahlungen sind wie Bargeld zu behandeln

Beitrag von KehrenTAXI » 12.11.2017, 15:29

Verstehe wieder mal nichts. Hattest du nicht selbst gesagt, dass es nicht auf den KK-Beleg ankommt, sondern auf die von dir dann ausgestellte Rechnung/Quittung?
freundlichst ;-)

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Re: Belege von Kartenzahlungen sind wie Bargeld zu behandeln

Beitrag von sivas » 12.11.2017, 16:42

Für den Kunden ist die von mir ausgestellte Quittung massgeblich. Da steht der Fahrpreis drauf, der MwSt-Satz, die Fahrtbeschreibung usw. Da steht aber auch drauf: "per Karte bezahlt" und dazu kriegt er den Kundenbeleg des Zahlvorganges.

Bezüglich der Abrechnung mit meinem Chef ... da kommt's drauf an, wie die Umsätze erfasst werden.

Wir machen das durch Differenzbildung des Taxameter-Fahrpreisspeichers. Dabei kann mein Chef einen eingereichten Kassenbeleg keiner Einzelfahrt zuordnen, er kennt ja nur die Summe der Einzelfahrten. Erhält er von mir jetzt 'nen Kassenbeleg und da steht "19 %-Fahrt" drauf, muss er aus der Summe diesen 19 %-Betrag rausnehmen und den Rest mit 7 % versteuern. Genauso müsste er es auch machen, wenn die Fahrt bar bezahlt worden wäre. Dann hätte ich aber 'nen Vermerk auf der Abrechnung vornehmen müssen: "XX,xx € 19 %-Fahrt". Bei 'ner Normalfahrt muss er gar nix machen. Der Betrag des Kassenbeleges wird korrekt mit 7 % versteuert, da in der Summe enthalten. Der Kassenbeleg wird in die Ablage der zu überprüfenden Zahlungseingänge gelegt, das Geld kommt halt etwas später an und auch nicht als Bar- sondern als Buchgeld.

Das mit dem 'Verschwinden-Lassen' eines Kassenbeleges war nur ein Spässchen ... schliesslich muss ich das Geld aus meinem Geldbeutel in die Kasse tun, statt des Kassenbeleges. Der Chef wundert sich nur, wo denn das Geld herkommt, ohne Vorhandensein eines Kassenbeleges.

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Re: Belege von Kartenzahlungen sind wie Bargeld zu behandeln

Beitrag von KehrenTAXI » 12.11.2017, 16:47

Ich kann jede KK-Fahrt zu ordnen. Wieso dein Chef nicht?

Die Zuordnung ist jedoch Pflicht.

Die Einzelfahrtaufzeichnung ist auch Pflicht.
freundlichst ;-)

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Re: Belege von Kartenzahlungen sind wie Bargeld zu behandeln

Beitrag von sivas » 12.11.2017, 19:45

Erst seit Mai diesen Jahres lässt mein Chef aus den Tracking-Spuren des Fahrzeuges Taxameter-Fahrdatensätze erstellen. Da kann er dann durch die Zeitaufzeichnung den Kassenbeleg einer Fahrt zuordnen - oder auch nicht, wenn Fahrt und Bezahlung zu unterschiedlichen Zeiten durchgeführt wurden.

Vorletzte Woche war mir einer 12 € schuldig geblieben. Gestern hat er die Schuld mittels Kreditkartenzahlung beglichen. Die Fahrt wurde nicht besonders erfasst, ich hatte lediglich eine Quittung geschrieben, die im Auto verblieb, falls er bei meinem Chef bezahlt hätte, der hätte sie ihm dann gegen Begleichung der Forderung gegeben.
Die Chefin wird sich bei der Kassenführung nächste Woche bestimmt fragen: "welcher Fahrt ist denn dieser Beleg zuzuordnen ?".
Ich werde dann sagen: "Chefin, leg den Beleg einfach in die Ablage, das hat schon alles seine Richtigkeit" ... was ja auch zutrifft.
Soll ich mich jetzt mit ihr zusammen an den PC setzen und die Fahrt raussuchen ? Fahrt für Fahrt anschauen, um die zu finden, die an seiner Wohnadresse geendet hat ?

Interessant ist's auch, wenn ich eine Forderung eines Kollegen mitkassiere und beide Forderungen mittels einer Kartenzahlung beglichen werden ... da kriegt meine Chefin immer 'nen Schreikrampf ... muss sie doch gar nicht.

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Re: Belege von Kartenzahlungen sind wie Bargeld zu behandeln

Beitrag von TaxiBabsi » 12.11.2017, 20:12

Doch, muss sie, schreikrampfverständlich, denn Stichwort: Einzelfahrtenaufzeichnung.

Einzelfahrtaufzeichnung.
Zuletzt geändert von TaxiBabsi am 12.11.2017, 20:13, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Belege von Kartenzahlungen sind wie Bargeld zu behandeln

Beitrag von KehrenTAXI » 12.11.2017, 23:39

Die Zuordnung eines KK-Beleges dauert 25 Sekunden. Auch, wenn du es erst nach zwei Jahren machst.
freundlichst ;-)

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Re: Belege von Kartenzahlungen sind wie Bargeld zu behandeln

Beitrag von Taxi Georg » 13.11.2017, 02:32

Ich bin nach wie vor dafür!
Kleine Fachkunde für angestellte Fahrer!
Bitte betrachtet meine Postings nicht als Verpflichtung, sondern nur als gutgemeinte Hinweise!
Diese Hinweise sollen auch keine Rechts-/Steuerberatung darstellen oder sollen diese ersetzen. ☑

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Re: Belege von Kartenzahlungen sind wie Bargeld zu behandeln

Beitrag von sivas » 13.11.2017, 05:15

Bezüglich der buchhalterischen Erfassung von Einnahmen / Ausgaben, Fahrten / Nicht-Fahrten ist das bestimmt sinnvoll.

Unser Dialyse-Patient (~28 €-Fahrt, Privatpatient) blieb vor Ort und fuhr später mit Bekannten nach Hause. Bei der Hinfahrt sagte er mir das, schlug aber vor, die nicht durchgeführte Fahrt trotzdem abzurechnen, um eine Privatfahrt 'gut zu haben', er quittierte sie mir im voraus.

Damit diese Absprache nicht in Vergessenheit gerät oder er diese dann kostenlose Fahrt auch machen kann, wenn nicht ich fahre, schrieb ich 'nen Gutschein über den Betrag der Rückfahrt. Diesen Gutschein gab ich mit der Abrechnung ab, schrieb jedoch drauf: "bitte wieder zurück ins Auto", er gehört ja dem Kunden.

Die Chefin war davon nicht angetan: "Du kannst doch keinen Gutschein zu unseren Lasten ausstellen !" (leichte Schrei-Tendenz).
Eine Anweisung, wie ich mich in dem Fall hätte verhalten sollen, ist sie mir bis heute schuldig.

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Re: Belege von Kartenzahlungen sind wie Bargeld zu behandeln

Beitrag von taxipost » 13.11.2017, 07:10

sivas hat geschrieben:Eine Anweisung, wie ich mich in dem Fall hätte verhalten sollen, ist sie mir bis heute schuldig.
weil sie das nicht darf.
das ding, was du da gedreht hast, ist wirklich ein ding. :wink:

andererseits...
hat sie die 28,- eingesteckt/abgerechnet ?
Zuletzt geändert von taxipost am 13.11.2017, 07:22, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Belege von Kartenzahlungen sind wie Bargeld zu behandeln

Beitrag von TaxiBabsi » 13.11.2017, 07:12

Kreative Buchführung, mit dem Fiskaltaxameter kaum mehr möglich.

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Re: Belege von Kartenzahlungen sind wie Bargeld zu behandeln

Beitrag von taxipost » 13.11.2017, 07:17

sivas,
was meinst du mit
sivas hat geschrieben:...Dabei kann mein Chef einen eingereichten Kassenbeleg keiner Einzelfahrt zuordnen...
???
beziehst sich das noch auf den "tag" mit der einkaufsfahrt (fahrpreis 18, einkauf 34, cc-zahlung 60) ???

und was meinst du mit kassenbeleg, den orig.beleg des einkaufs (den du eigentlich gar nicht haben dürftest)
oder geht es hier um einen neuen kuriosen fall ? :mrgreen:
Zuletzt geändert von taxipost am 13.11.2017, 07:21, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: Belege von Kartenzahlungen sind wie Bargeld zu behandeln

Beitrag von sivas » 13.11.2017, 09:15

Nehme an, das Zitat ist aus dem 15:42 Uhr-Beitrag vom 12.11.

Das bezieht sich allgemein auf Unternehmen, die keine Einzel-Fahrt-(Einnahme-)Aufzeichnung durchführen. Aber das machen wir ja mittlerweile ... wenn das Vermittlungs-(Aufzeichnungs-)Systen eingeschaltet ist. Wie oft vergesse ich das aber ... es steckt halt noch in mir drinnen, das Teil nur einzuschalten, wenn ich zur Auftragsannahme eingebucht sein will. (die Chefin wird dann immer lauter ... warum denn ?)

Aber auch bei einer korrekten Fahrtaufzeichnung kann eine KKBelegzuordnung nur mit meiner Mithilfe vorgenommen werden, wenn zwischen Fahrt und Belegerstellung eine größere zeitliche Differenz besteht. Genaugenommen müsste ich bei jeder Fahrpreisstundung einen Lieferschein erstellen, diesen vom Fahrgast unterschreiben lassen und draufschreiben: "Fahrgast zahlt bar, wenn wieder Geld da". Wenn er dann aber mit Karte zahlt ...

Bei der Dialysefahrt ... kriegt der Kunde eine Rechnung von uns. Da steht dann auch die Rückfahrt drauf, so wie er sie quittiert hat. Was er dann mit dieser Rechnung macht ... auf alle Fälle begleicht er unsere Forderung.
Zuletzt geändert von sivas am 13.11.2017, 09:30, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Belege von Kartenzahlungen sind wie Bargeld zu behandeln

Beitrag von sivas » 13.11.2017, 09:28

Der Pit ist bei uns immer 'auf Deckel' gefahren. Das hat auch immer geklappt, bis ... ja bis er halt nicht mehr fuhr. Ich hab ihn dann mal zuhause besucht ... "ich kann Dir die 100 € nicht mehr geben, ich hab doch nix mehr ... und saufen tu ich auch nicht mehr, wie soll ich das denn bezahlen ?". Ich hab mich dann für die jahrelange gute Zusammenarbeit bedankt - und bin gefahren. Zum Glück war das noch zu Zeiten ohne Einzelaufzeichnung ... ich hätt' für ihn im Auto einen Ordner mitführen müssen ...

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Re: Belege von Kartenzahlungen sind wie Bargeld zu behandeln

Beitrag von taxipost » 13.11.2017, 12:09

sivas hat geschrieben: Aber auch bei einer korrekten Fahrtaufzeichnung kann eine KKBelegzuordnung nur mit meiner Mithilfe vorgenommen werden, wenn zwischen Fahrt und Belegerstellung eine größere zeitliche Differenz besteht.
nicht wirklich,
vorausgesetzt du hast alles richtig gemacht.
sivas hat geschrieben: Genaugenommen müsste ich bei jeder Fahrpreisstundung einen Lieferschein erstellen, diesen vom Fahrgast unterschreiben lassen und draufschreiben: "Fahrgast zahlt bar, wenn wieder Geld da". Wenn er dann aber mit Karte zahlt ...
die sache ist doch ganz einfach,
egal ob jede fahrt einzeln aufgezeichnet wird oder der umsatz
sivas hat geschrieben: durch Differenzbildung des Taxameter-Fahrpreisspeichers
ermittelt wird.

wenn der fahrgast nicht sofort bar bezahlt,

dann hast du "zuwenig" bargeld in deiner kasse.
dieses "zuwenig" muss dokumentiert werden.

ob der fahrgast mit karte oder "erstmal gar nicht" bezahlt hat,
ist grundsätzlich das gleiche - bzgl. kasse,
denn alles was nicht bar bezahlt wurde ist

eine forderung.

i.d.z. ist eine cc-zahlung = einem versprechen "ich zahle später".

beides stellt sozusagen einen "schuldschein" dar.
wenn der fahrgast mit karte zahlt,
dann kommt der "schein" aus dem drucker.
verspricht der fahrgast später zu zahlen,
so druckt dein drucker nix.
du brauchst aber einen "schein" damit zb. ein dritter in angemessener zeit... usw.
du schreibst einen "schein" oder lässt schreiben.

für den umsatz spielt es keine rolle,
wann und auf welche art (bar/ unbar/ in naturalien) man diesen "schuldschein" ablöst.
das gilt unabhängig davon,
ob man den schuldschein einer bestimmten fahrt oder nur einer bestimmten schicht zuordnen kann.
vereinfacht gesagt.
Zuletzt geändert von taxipost am 13.11.2017, 12:15, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Belege von Kartenzahlungen sind wie Bargeld zu behandeln

Beitrag von sivas » 13.11.2017, 12:47

Bei 'ner KK-Zahlung wird sofort das Kundenkonto belastet.

Ich hatte mal den Fall, dass der Kunde während des Zahlvorganges seine Banking-App geöffnet hatte. Mit minimaler Verspätung erschien da die Mitteilung: "XX,xx € wurden soeben abgebucht".

Dass das Geld anschliessend im Zocker-Nirwana meiner Hausbank verschwindet ... wird Zeit, dass dieses Treiben unterbunden wird.

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Re: Belege von Kartenzahlungen sind wie Bargeld zu behandeln

Beitrag von KehrenTAXI » 13.11.2017, 14:51

Mag ja sein. Aber, es wird viel später erst gutgeschrieben. Es bleibt ein Zahlungsversprechen.
freundlichst ;-)

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Re: Belege von Kartenzahlungen sind wie Bargeld zu behandeln

Beitrag von sivas » 14.11.2017, 11:38

Dadurch, dass die Zahlungsdienstleister während des Zahlvorganges miteinander oder mit der Kundenbank kommunizieren können, wird aus dem Versprechen eine Zusage. Auf 'Einzugsermächtigungen' lass ich mich nicht mehr ein, da brech ich lieber den Zahlungsvorgang ab und der Kunde soll an'nem Bankautomaten Bargeld ziehen.

Immer mehr Kunden ziehen am Fahrtziel einfach ihr Kärtchen ... da sag ich dann: " das hätten sie vorher sagen müssen, dann wäre eine Taxe gekommen, die Kartenzahlungen entgegennehmen kann - ich kann das nicht !"

Die vorherige Abklärung der Bezahlart will ich, weil manche wirklich nur ein Versprehen sind oder wie zB. American-Express von meinem Zahlungsdienstleister gar nicht akzeptiert werden. Pauschal "Kartenzahlung" - darauf lass ich mich nicht mehr ein.

Der Kassenbeleg wird dadurch (die Zusage) 'wie Bargeld' >> und wandert in die Ablage für zu überprüfende Zahlungseingänge !

Er muss auch keiner bestimmten Fahrt mehr zugeordnet werden ! er muss noch nicht mal in Zusammenhang mit einem aufzeichnungspflichtigen Geschäftsvorfall stehen, kann ja auch einfaches 'Geldwechseln' sein: 10 € Kartenzahlung gegen Münzen mit entsprechendem Gegenwert, für's Parkhaus zum Beispiel, oder Zigaretten wie letzthin passiert.

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Re: Belege von Kartenzahlungen sind wie Bargeld zu behandeln

Beitrag von KehrenTAXI » 14.11.2017, 13:05

Du erliegst einem Irrtum. Die Kartenzahlung per PIN ist sicher. Es ist keine Lastschrift.

Eine PIN-Zahlung ist garantiert!
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Re: Belege von Kartenzahlungen sind wie Bargeld zu behandeln

Beitrag von KehrenTAXI » 14.11.2017, 13:09

Zudem glaube ich nicht, dass solche Geldtauschaktionen überhaupt zulässig sind. Du bist kein Bankdienstleister. Ich denke, weiß es aber nicht sicher, dass du da auf einem morschen Holzweg bist.
freundlichst ;-)

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Re: Belege von Kartenzahlungen sind wie Bargeld zu behandeln

Beitrag von sivas » 14.11.2017, 14:14

Wie lautet die neueste Werbung von Aldi-Süd:
Ab einem Einkaufswert von 20 Euro können Sie ab sofort an unseren Kassen bis zu 200 Euro Bargeld mit Ihrer EC-/Girokarte abheben
Könnten wir doch auch machen, allerdings sollte der Auszahlungsbetrag bei maximal 20 € liegen, mit dem Zusatz: "sofern Bargeld vorhanden" :lol:

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