Belege von Kartenzahlungen sind wie Bargeld zu behandeln
Re: Belege von Kartenzahlungen sind wie Bargeld zu behandeln
Welche Unterlagen werden denn mit der Abrechnung abgegeben ?
Das ist die Abschrift der Taxameterzahlen, aus denen die Differenzen gebildet werden.
Dann eine Notiz mit den durchgeführten Pauschal- und Rechnungsfahrten, bei letzteren mit den dazugehörigen Fahrtbeauftragungen / Lieferscheinen.
Wurden Fahrten mit Karte bezahlt, sind die entsprechenden Kassenbelege mit dabei.
Die Nennung des jeweils zur Anwendung gebrachten Mehrwertsteuersatzes >> weit gefehlt !
Noch nicht mal Quittungsdurchschriften werden erstellt ...
Was meiner Meinung nach unbedingt durchgeführt werden sollte, ist eine korrekte Einzelaufzeichnung der Geschäftsvorfälle !
Und zwar direkt nach Abschluss der Fahrt, also vom Fahrer erstellt.
Mittlerweile wird dies über das Vermittlungssystem versucht durchzuführen > click ob dies allerdings hilft, die bestehenden Mängel auszugleichen, möchte ich bezweifeln
Siehe auch > Schicht-Dokumentation und > Taxameter-Fahrdatensätze
Da nimmt die Fahrt-Bearbeitung doch mehr Zeit in Anspruch, als für die Durchführung der Fahrt benötigt wurde !
Das ist die Abschrift der Taxameterzahlen, aus denen die Differenzen gebildet werden.
Dann eine Notiz mit den durchgeführten Pauschal- und Rechnungsfahrten, bei letzteren mit den dazugehörigen Fahrtbeauftragungen / Lieferscheinen.
Wurden Fahrten mit Karte bezahlt, sind die entsprechenden Kassenbelege mit dabei.
Die Nennung des jeweils zur Anwendung gebrachten Mehrwertsteuersatzes >> weit gefehlt !
Noch nicht mal Quittungsdurchschriften werden erstellt ...
Was meiner Meinung nach unbedingt durchgeführt werden sollte, ist eine korrekte Einzelaufzeichnung der Geschäftsvorfälle !
Und zwar direkt nach Abschluss der Fahrt, also vom Fahrer erstellt.
Mittlerweile wird dies über das Vermittlungssystem versucht durchzuführen > click ob dies allerdings hilft, die bestehenden Mängel auszugleichen, möchte ich bezweifeln
Siehe auch > Schicht-Dokumentation und > Taxameter-Fahrdatensätze
Da nimmt die Fahrt-Bearbeitung doch mehr Zeit in Anspruch, als für die Durchführung der Fahrt benötigt wurde !
Zuletzt geändert von sivas am 07.11.2017, 16:04, insgesamt 3-mal geändert.
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Re: Belege von Kartenzahlungen sind wie Bargeld zu behandeln
sivas hat geschrieben:Welche Unterlagen werden denn mit der Abrechnung abgegeben ?
Das ist die Abschrift der Taxameterzahlen, aus denen die Differenzen gebildet werden.
Dann eine Notiz mit den durchgeführten Pauschal- und Rechnungsfahrten, bei letzteren mit den dazugehörigen Fahrtbeauftragungen / Lieferscheinen.
Wurden Fahrten mit Karte bezahlt, sind die entsprechenden Kassenbelege mit dabei.
Die Nennung des jeweils zur Anwendung gebrachten Mehrwertsteuersatzes >> weit gefehlt !
Noch nicht mal Quittungsdurchschriften werden erstellt ...
Nur weil es so gemacht wird, heißt das doch nicht, das es richtig ist. Grundlegend falsch ist das. Quittungsdruchschriften sind zwingend notwendig.
Zuletzt geändert von KlareWorte am 07.11.2017, 14:53, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Belege von Kartenzahlungen sind wie Bargeld zu behandeln
Bei einer korrekten Einzelaufzeichnung der Geschäftsvorfälle brauchst Du keine Quittungsdurchschläge, weil die darin steuerlich relevanten Angaben (Datum, Fahrtbeschreibung, Betrag des entgegengenommenen Geldes bzw. Zahlweise, MwSt-Satz) auch in der Einzelaufzeichnung des Schichtbuches enthalten sind.
Zuletzt geändert von sivas am 07.11.2017, 15:11, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Belege von Kartenzahlungen sind wie Bargeld zu behandeln
sivas hat geschrieben:Bei einer korrekten Einzelaufzeichnung der Geschäftsvorfälle brauchst Du keine Quittungsdurchschläge, weil die darin steuerlich relevanten Angaben (Datum, Fahrtbeschreibung, Betrag des entgegengenommenen Geldes bzw. Zahlweise, MwSt-Satz) auch in der Einzelaufzeichnung des Schichtbuches enthalten sind.
Stellst du eine Quittung für den Kunden aus, brauchst du einen Durchschlag.
Re: Belege von Kartenzahlungen sind wie Bargeld zu behandeln
Sollte man eigentlich denken ...
schau Dir doch mal die Quittungsblöcke der Kollegen an, KEINER nutzt welche mit Durchschlägen.
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Re: Belege von Kartenzahlungen sind wie Bargeld zu behandeln
Richtig, das wurde hier im Weltdorf auch in über dreißig Jahren noch nie bemängelt...auch nicht bei den diversen Betriebsprüfungen.sivas hat geschrieben:...KEINER nutzt welche mit Durchschlägen.
„Alle sind irre, aber wer seinen Wahn zu analysieren versteht wird Philosoph genannt" (Ambrose Bierce)
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Re: Belege von Kartenzahlungen sind wie Bargeld zu behandeln
sivas hat geschrieben:Sollte man eigentlich denken ...
schau Dir doch mal die Quittungsblöcke der Kollegen an, KEINER nutzt welche mit Durchschlägen.
Ist trotzdem falsch. Die OFD Niedersachsen hat im Rahmen ihrer FT-Tour durch Deutschland drauf explizit hingewiesen. Die Zügel werden angezogen, was ja auch das Kassennachschaugesetz zeigt.
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Re: Belege von Kartenzahlungen sind wie Bargeld zu behandeln
Mithin ist nur Praxis bei euren Bordellen Kopfgeld gegen Quittung zu zahlen auch kriminell.
Stellt dein Chef eine Quittung für das Kopfgeld aus und gibt es 1:1 an dich weiter, hinterzieht er Einkommensteuer, Umsatzsteuer und Sozialabgaben.......
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Re: Belege von Kartenzahlungen sind wie Bargeld zu behandeln
Den richtigen Umst.-Satz kann man bei korrekt konfiguriertem Taxameter nach jeder Fahrt ändern. Das wird bei INSIKA/Starksoft erfasst und eine weitere Nachbearbeitung und Einzelaufzeichnung ist nicht erforderlich. Überhaupt kein Problem und so machen wir es seit Jahren.
Zuletzt geändert von KehrenTAXI am 07.11.2017, 18:49, insgesamt 1-mal geändert.
freundlichst
Stefan Kehren
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Re: Belege von Kartenzahlungen sind wie Bargeld zu behandeln
Katastrophenmeldung:
Taxigewerbe führt für über 60 Millionen Euro Umsatz keine Mehrwertsteuer ab !
was soll's, sind doch Peanuts ...
eine einzelne Person hat diesen Betrag beim Kauf eines Spielzeuges eingespart.
Von wegen: "die Zügel werden angezogen", bei wem denn ?
Übersicht für Eilige
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was soll's, sind doch Peanuts ...
eine einzelne Person hat diesen Betrag beim Kauf eines Spielzeuges eingespart.
Von wegen: "die Zügel werden angezogen", bei wem denn ?
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Zuletzt geändert von sivas am 07.11.2017, 22:08, insgesamt 3-mal geändert.
- Thomas-Michael Blinten
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Re: Belege von Kartenzahlungen sind wie Bargeld zu behandeln
Heißt im Umkehrschluss das es für Niedersachsen gilt.KlareWorte hat geschrieben:... Die OFD Niedersachsen hat im Rahmen ihrer FT-Tour durch Deutschland drauf explizit hingewiesen...
In anderen Bundesländern wird es anders behandelt.
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Re: Belege von Kartenzahlungen sind wie Bargeld zu behandeln
Von einer Pflicht habe ich in NRW auch nicht gehört.
Ist auch egal, ich nutze Quittungen mit Schlag!
Genau deswegen bin ich für eine kleine Fachkundeprüfung für angestellte Fahrer!
Ist auch egal, ich nutze Quittungen mit Schlag!
Das sollte er aber entscheiden können!Ob eine Taxi-Fahrt mit 7 oder 19 % MwSt in die Buchhaltung eingeht, kann der Fahrer oft gar nicht entscheiden, muss er auch nicht
Genau deswegen bin ich für eine kleine Fachkundeprüfung für angestellte Fahrer!
Bitte betrachtet meine Postings nicht als Verpflichtung, sondern nur als gutgemeinte Hinweise!
Diese Hinweise sollen auch keine Rechts-/Steuerberatung darstellen oder sollen diese ersetzen. ☑
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Re: Belege von Kartenzahlungen sind wie Bargeld zu behandeln
Wozu denn dafür eine "Fachkundeprüfung" ????
Im Pflichtfahrgebiet oder bis zu 50 Km, mit Personen an Bord 7%
Darüber hinaus, oder ohne Personen 19%
Wo ist das Problem und wer sollte das nicht verstehen ?
Im Pflichtfahrgebiet oder bis zu 50 Km, mit Personen an Bord 7%
Darüber hinaus, oder ohne Personen 19%
Wo ist das Problem und wer sollte das nicht verstehen ?
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Re: Belege von Kartenzahlungen sind wie Bargeld zu behandeln
Testen wir doch mal die Fachkunde:
Unna liegt im Düsseldorfer Pflichtfahrgebiet. Die Fahrstrecke von Bahnhof zu Bahnhof beträgt 85 km.
7 oder 19 % ?
Pulheim liegt ausserhalb des Düsseldorfer Pflichfahrgebietes. Die Fahrstrecke beträgt 30 km.
7 oder 19 % ?
Unna liegt im Düsseldorfer Pflichtfahrgebiet. Die Fahrstrecke von Bahnhof zu Bahnhof beträgt 85 km.
7 oder 19 % ?
Pulheim liegt ausserhalb des Düsseldorfer Pflichfahrgebietes. Die Fahrstrecke beträgt 30 km.
7 oder 19 % ?
Zuletzt geändert von sivas am 08.11.2017, 04:00, insgesamt 1-mal geändert.
- Thomas-Michael Blinten
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Re: Belege von Kartenzahlungen sind wie Bargeld zu behandeln
Pulheim 7%
Unna 19%
Gegenfrage, wie sieht es (von Düsseldorf) nach Eindhoven aus
Musste zwei mal editieren weil ich Pulheim immer noch zu Köln gerechnet habe, ist aber inzwischen eine eigenständige Stadt....ich vorgestriger ich...
Unna 19%
Gegenfrage, wie sieht es (von Düsseldorf) nach Eindhoven aus
Musste zwei mal editieren weil ich Pulheim immer noch zu Köln gerechnet habe, ist aber inzwischen eine eigenständige Stadt....ich vorgestriger ich...
Zuletzt geändert von Thomas-Michael Blinten am 08.11.2017, 07:34, insgesamt 5-mal geändert.
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Re: Belege von Kartenzahlungen sind wie Bargeld zu behandeln
Moin Thomas,
oben hast Du aber geschrieben:
Zumindest schliesse ich aus dem fehlenden Widerspruch, dass Du das Pfg wie in der Karte dargestellt, anerkennst.
'nen erfolgreichen Tag !
Dieter
oben hast Du aber geschrieben:
Ich hatte bisher erst eine Fahrt ins Ausland, da wurde vorher von meinem Chef ein Pauschalpreis vereinbart. Ob da der ausländische Anteil mit MwSt berechnet wurde, weiss ich nicht.TMB hat geschrieben:Im Pflichtfahrgebiet oder bis zu 50 Km, mit Personen an Bord 7%
Darüber hinaus (das Pfg oder die 50 km), oder ohne Personen 19%
Zumindest schliesse ich aus dem fehlenden Widerspruch, dass Du das Pfg wie in der Karte dargestellt, anerkennst.
'nen erfolgreichen Tag !
Dieter
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Re: Belege von Kartenzahlungen sind wie Bargeld zu behandeln
Da hat sich TMB unglücklich ausgedrückt.
In der Gemeinde und bis zu 50 km 7%.
Ab 50 km 19%.
Fahrten ohne Personenbeförderung immer 19%
HBF Dus > Einfhoven.
Bist zu niederländische Grenze 54 km 19% ab der Grenze 0% (bilaterales abkommen).
Aber auch nur dann 0 % wenn die Fahrt nachweisbar ist! Zb. Quittungsdurchschlag oder Rechnung.
Pulheim 31 km als 7%
Unna 84 km also 19%
Das Pflichtfahrgebiet spielt keine Roll!
Und nun zu Jackpot Frage.
Ab wann werden die MwSt. auf einer Rechnung/Quittung ausgewiesen?
In der Gemeinde und bis zu 50 km 7%.
Ab 50 km 19%.
Fahrten ohne Personenbeförderung immer 19%
HBF Dus > Einfhoven.
Bist zu niederländische Grenze 54 km 19% ab der Grenze 0% (bilaterales abkommen).
Aber auch nur dann 0 % wenn die Fahrt nachweisbar ist! Zb. Quittungsdurchschlag oder Rechnung.
Pulheim 31 km als 7%
Unna 84 km also 19%
Das Pflichtfahrgebiet spielt keine Roll!
Und nun zu Jackpot Frage.
Ab wann werden die MwSt. auf einer Rechnung/Quittung ausgewiesen?
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Re: Belege von Kartenzahlungen sind wie Bargeld zu behandeln
Ausweisung der Umst. bei Preisen ab 200,00 €.
Die gedruckten Quittungen des DDS-Druckers beinhalten übrigens alle immer die Umst.
Die gedruckten Quittungen des DDS-Druckers beinhalten übrigens alle immer die Umst.
Zuletzt geändert von KehrenTAXI am 08.11.2017, 10:10, insgesamt 2-mal geändert.
freundlichst
Stefan Kehren
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Re: Belege von Kartenzahlungen sind wie Bargeld zu behandeln
Fast richtig. Seit Januar 2017 | 250.- €.KehrenTAXI hat geschrieben:Ausweisung der Umst. bei Preisen ab 200,00 €.
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Re: Belege von Kartenzahlungen sind wie Bargeld zu behandeln
Thomas-Michael Blinten hat geschrieben:Heißt im Umkehrschluss das es für Niedersachsen gilt.KlareWorte hat geschrieben:... Die OFD Niedersachsen hat im Rahmen ihrer FT-Tour durch Deutschland drauf explizit hingewiesen...
In anderen Bundesländern wird es anders behandelt.
Nein, das war ein Hinweis auf die aktuelle bundesweite Rechtslage. Jede OFD und Finanzamt hat aber eine eigene Prüfungspraxis.