sivas hat geschrieben:...
B: Summe der Bareinnahmen + Kartenzahlungen + Rechnungsbeträge
Bei Ermittlung nach B) finden Taxameterdaten keine Verwendung.
sivas,
du kannst nicht einfach die summe der bareinnahmen durch einfaches auszählen der kasse ermitteln !
es müssen aufzeichnungen über die bareinnahmen geführt werden !!!
reden wir aneinander vorbei ?!!!
damit es klar ist:
vergiss fürs erste,
dass ein taxameter überhaupt da ist.
wenn du jetzt geld in die kasse reinlegst,
dann musst du das dokumentieren.
immer !!!
du musst also aufschreiben,
dass du 20,- rein gepackt hast,
weil das zb. der fahrpreis war.
hast du 22,- bekomnen,
dann packst du, weil du ein angestellter bist, nur 20,- rein.
2,- tip sind deins und gehören nicht in die kasse.
beim unternehmer ist es anders.
hat er keine "extra" kasse für tip,
muss er im o.g. fall 22,- in die kasse reinlegen und aufschreiben,
20,- fahrpreis und 2,- tip !!!
er kann nicht nur 22,- aufschreiben !
er muss stets dokumentieren wofür er was bekommen hat.
das wäre die richtige vorgehensweise bei einer offenen kasse,
egal ob ein taxameter vorhanden ist oder
gar nicht da.
ohne taxameter könntest du also schreiben was du willst,
19, 18 oder nur 15,- und entsprechend nur soviel geld in die kasse packen,
wie aufgeschrieben.
keine sau kann im nachhinein den tatsächlichen preis überprüfen.
hast du aber einen taxameter im auto verbaut und wurde dieser zu preisermittlung verwendet,
so hast du,
im dem du 20,- "rein in die kasse" und 20,- aufgeschrieben,
den taxameterwert in deinen unterlagen drin !!!
nochmal - du hast den taxameterwert abgelesen und aufgeschrieben !
einfach geld "rein in die kasse" und gar nicht aufschreiben,
weil am tagesende ausgezählt wird,
das geht nicht !!!
daher haben sich im taxigewerbe die schichtzettel als gängige praxis durchgesetzt.
ein schichtzettel ist nicht anderes als der z-bon einer reg.kasse.
dadurch brauchst du die fahrpreise bzw. das "geld rein in die kasse" nicht jedes mal aufschreiben.
am tagesende wird nur
ein zettel (z-bon) mit hilfe des taxameters angefertigt.
dieser zettel enthält aber
ebenfalls taxameterwerte !!!
für "geld rein in die kasse" ohne taxameter-einsatz gibt es weitere zettel.
diese sind bereits vorhanden,
weil sie im augenblick "geld rein" angefertigt wurden.
und wir haben bereits festgestellt,
ganz ohne "zettel" -
das geht nicht !!!
deine variante B) ist ebenfalls an aufzeichnungen gebunden !!!
du hast stets aufzeichnungen zu machen und
wenn ein taxameter zum einsatz kam,
dann hast du dort TAXAMETERWERTE drin, gezwungenermassen !!!