Berliner Taxinachrichten

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Löwenzahn
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Re: Berliner Taxinachrichten

Beitrag von Löwenzahn » 13.10.2017, 12:05

sivas hat geschrieben:Tja, der Mindestlohn hat schon was.
Kann er doch rückwirkend eingeklagt werden, wenn z.B. eine Pausenregelung sich als unwirksam herausgestellt hat.

Da wird es sich ein Unternehmer zweimal überlegen, ob er Autos auf die Straße schmeisst, ohne dass dort genügend Futter liegt
Da wird sich ein Unternehmer überlegen, ob er Fahrer beschäftigt, die auf den Mindestlohn bestehen.
Jemand, der kein Geld Hat, der wird auch nicht klagen. Und Jemand, der klagt, wird fristgerecht gekündigt. Schon mal was von betrieblicher Schweigepflicht gehört? Die hat auch ihre Vorteile. So kennt zum Beispiel ein Bewerber die Firma nicht, wo er sich bewirbt und bis ein Bewerber merkt, dass er betrogen wird, hat er mindestens schon einen Monat für die Firma gearbeitet. Die meisten verlassen doch dann nur stillschweigend die Firma und diejenigen, die Krawall machen, müssen noch Sorge haben den Prozess zu verlieren oder dass es ihnen zu teuer wird, wenn es durch mehrere Instanzen geht.

So freut man sich als Unternehmer auf jeden Bewerber heutzutage.

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sivas
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Re: Berliner Taxinachrichten

Beitrag von sivas » 13.10.2017, 14:49

Löwenzahn hat geschrieben:So kennt zum Beispiel ein Bewerber die Firma nicht, wo er sich bewirbt und bis ein Bewerber merkt, dass er betrogen wird, hat er mindestens schon einen Monat für die Firma gearbeitet.
DAS sind also die Berliner Verhältnisse ...

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Re: Berliner Taxinachrichten

Beitrag von Yes » 13.10.2017, 16:26

Löwenzahn hat geschrieben:Jemand, der kein Geld Hat, der wird auch nicht klagen.
Einem Fahrer fällt es bei finanziellen Problemen eher leichter, seine Ansprüche gerichtlich durchzusetzen.

Wenn er außerstande ist, die Gerichtskosten und seine etwaigen Anwaltskosten für den Prozess aufzubringen, weil er kein Geld hat, wird er Prozesskostenhilfe beantragen. Diese wird er erhalten, wenn sein Verlangen hinreichende Aussicht auf Erfolg hat. Mit dem Prozesskostenhilfebeschluss erlangt er damit zugleich kostenfrei eine Beurteilung seines konkreten Falls durch dasselbe Gericht, das auch für ein anschließendes Klageverfahren zuständig ist.
Löwenzahn hat geschrieben:Und Jemand, der klagt, wird fristgerecht gekündigt.
Ein derartiges Vorgehen würde gegen das Maßregelungsverbot in § 612a BGB (vgl. auch § 16 AGG) verstoßen, wonach ein Arbeitgeber einen Arbeitnehmer nicht benachteiligen darf, weil dieser seine Rechte in zulässiger Weise ausgeübt hat.

Ein solcher Verstoß hätte zur Folge, dass die Kündigung nichtig wäre, der betroffene Arbeitnehmer dadurch wiederum mehr Lohn erhielte und daneben gegebenenfalls auch noch Anspruch auf Schadenersatz hätte.

So hat z. B. das Sächsische Landesarbeitsgericht die Kündigung einer in einer Funkzentrale beschäftigten Disponentin für unwirksam erklärt, die erfolgt war, weil die Disponentin es abgelehnt hatte, auf den Mindestlohn zu verzichten: LAG Sachsen, Urteil vom 24.06.2015 - 2 Sa 156/15. Andere Arbeitsgerichte - einschließlich des Berliner Arbeitsgerichts - beurteilen dies keineswegs anders: siehe z. B. ArbG Berlin, Urteil vom 17.04.2015 – 28 Ca 2405/15.
Löwenzahn hat geschrieben:Schon mal was von betrieblicher Schweigepflicht gehört?
Die Berufung auf eine arbeitsvertragliche Verschwiegenheitspflicht des Arbeitnehmers dürfte die Angelgenheit für einen Arbeitgeber nur noch verschlimmern.

Bei einer derartigen Sachlage obliegt es dem Arbeitgeber im Rahmen seiner prozessualen Mitwirkungspflicht, den Arbeitnehmer von der Verschwiegenheitspflicht zu entbinden.

Anderenfalls läge eine Beweisvereitelung vor, die regelmäßig zur Beweislastumkehr führt und auch zur Folge haben kann, dass die vom Arbeitnehmer behaupteten Tatsachen als zugestanden gelten. Eine Beweisvereitelung liegt vor, wenn eine eigentlich mit dem Beweis nicht belastete Partei ihrem Gegner die Beweisführung schuldhaft erschwert oder unmöglich macht. Das dürfte anzunehmen sein, wenn der Anlass hierfür nur in der Besorgnis eines Arbeitgebers besteht, dass der Arbeitnehmer nach einer Entbindung von der Verschwiegenheitspflicht seinen Rechtsstandpunkt gegenüber dem Gericht besser darlegen könnte.

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Re: Berliner Taxinachrichten

Beitrag von Löwenzahn » 13.10.2017, 22:06

So habe ich das mit der Verschwiegenheitspflicht nicht gemeint, Yes.

Ich meine, wenn ein Arbeitnehmer betrogen wurde, dann darf er nicht in aller Öffentlichkeit kundtun, dass er von Firma X betrogen wurde. Folglich haben zukünftige Bewerber bei dieser Firma keinen blassen Schimmer, was in der Vergangenheit vorgefallen ist.

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Re: Berliner Taxinachrichten

Beitrag von sivas » 14.10.2017, 02:54

Oh weh, wenn mir Erkenntnisse vorliegen, dass in einer Firma Mitarbeiter seitens der Firmeninhaber betrogen wurden, dann darf ich das SEHR WOHL öffentlich kundtun !
Ich sehe es sogar als meine Verpflichtung an, unter ähnlichen Umständen Arbeitende über meine bisherigen Erkenntnissen zu informieren.
Du musst halt darauf achten, wie Du es formulierst. "Herr X betrügt" geht nicht, "Herr X hat betrogen" sehr wohl.

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Re: Berliner Taxinachrichten

Beitrag von Yes » 14.10.2017, 17:52

Löwenzahn hat geschrieben:Ich meine, wenn ein Arbeitnehmer betrogen wurde, dann darf er nicht in aller Öffentlichkeit kundtun, dass er von Firma X betrogen wurde.
Ein Arbeitnehmer darf mit derartigen Informationen auch an die Öffentlichkeit gehen.

Zwar sollten wegen der Verschwiegenheits- und der sonstigen Rücksichtnahmepflichten eines Arbeitnehmers solche Hinweise in erster Linie gegenüber dem Arbeitgeber oder anderen zuständigen Stellen vorgebracht werden, denn Arbeitnehmer sind grundsätzlich schon gehalten, bevor sie mögliche Missstände im Betrieb nach Außen tragen, innerbetriebliche Kommunikationswege zu nutzen, z. B. indem sie Beschwerden direkt beim Arbeitgeber, beim Vorgesetzten oder beim Betriebsrat erheben (BAG, Urteil vom 31.07.2014, aaO., m. w. N.).

Wenn dies jedoch eindeutig unpraktikabel ist, darf als ultima ratio auch die Öffentlichkeit informiert werden (EGMR, Urteil vom 21.07.2011 - 28274/08 - [Heinisch] Rdn. 65; BAG, Urteil vom 31.07.2014 - 2 AZR 505/13, Rdn. 63, m. w. N.).

Dies ist bei schwerwiegenden oder vom Arbeitgeber oder seinen gesetzlichen Vertretern begangenen Straftaten wie einem vom Unternehmer zu Lasten des betroffenen Fahrers verübten Betrug der Fall. Hier endet die Verschwiegenheitspflicht, weil sie hinter den Freiheitsrechten des Arbeitnehmers zurücktreten muss, und es besteht auch keine weitere vertragliche Rücksichtnahmepflicht mehr, da In derartigen Fällen eine innerbetriebliche Abhilfe nicht zu erwarten ist (vgl. BAG, Urteil vom 03.07.2003 – 2 AZR 235/02, Rdn. 41). Wenn eine innerbetriebliche Klärung nicht zu erwarten ist, der Arbeitgeber nicht für Abhilfe sorgt, obwohl der Arbeitnehmer ihn zuvor auf die gesetzeswidrige Praxis im Unternehmen hingewiesen hat, oder ein entsprechender Versuch dem Arbeitnehmer nicht zuzumuten ist, kommt eine Kundgabe nach Außen in Betracht (vgl. BAG, Urteil vom 31.07.2014, aaO., m. w. N.).

In diesem Zusammenhang sind generell allerdings auch die Schwere des zugrunde liegenden Vorwurfs und die Gründe, die den Arbeitnehmer zu seinen Mitteilungen veranlassen, zu beachten. Erfolgen die Mitteilungen nach Außen etwa ausschließlich um den Arbeitgeber zu schädigen oder "fertig zu machen", ist ein derartiges Verhalten pflichtwidrig, denn der Arbeitnehmer nimmt dann keine verfassungsrechtlichen Rechte mehr wahr, sondern verhält sich gegenüber dem Arbeitgeber rechtsmissbräuchlich (vgl. im einzelnen BAG, Urteile vom 03.07.2003, aaO., Rdn. 39 und 31.07.2014, aaO., beide m. w. N.).

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Re: Berliner Taxinachrichten

Beitrag von Dschungeltaxi » 17.10.2017, 07:52

sivas hat geschrieben:Den Potsdamer Fahrgästen kann man nur raten, sich der myTaxi-App zu bedienen.
Vielleicht erbarmt sich eine Hauptstadt-Taxe, mal über die Grenze zu fahren, wenn's zum SXF geht.
............................................
.

der war gut :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen:
punkt 1 ... ick habe/fahre mit mT
punkt 2 ... wenn ich zufällig mal nach potsdam fahre , jaulen die immer rum , keine bis ganz schlecht , gerade bei eintretender dunkelheit Taxe, zu bekommen , egal ob über Potsdamer Funk , mT, oder FMS von Herr Waldner.
punkt 3 ... ich habe mT auftrag mit ca 2 km anfahrt (nachts) angenommen....ansich kein problem für mich....auch fahrtziel inhalb von P oder umgebung , wäre mir egal..*hab ja navi*
punkt 3a ... der oder die Erlkönige , bestellen mich nach ca. 5 min. , also kurz vorm ziel , ab....soweit ok (ick leicht angsäuert :oops: ) und abgedreht...
es kommt der auftrag wieder :shock: ....ick wieder angenommen....(die Verwirrspielen auch aus berlin kenne)...FG bestellt sofort wieder ab...
ich habe diesen auftrag noch mindestens 5 mal auf meiner abreise gesehen...
diese nummer , ist mir zweimal getrennt von einander passiert....
ick nehme in P keine Aufträge mehr an!!!
egal ob über Herr Waldner seine Taxibude oder mT...
ziel, vom Störer erreicht...ein doofer berlinertaxi, weniger
punkt 4 ... zudem habe ich nachts , noch nie , ein lukratives Fahrangebot von mT angeboten auch VBs, gesehen....(zb berlin)...das mag am tage anders sein...ich weiß es nicht...

entweder müssen diese P oder PM Gehirnakrobaten erst lernen das die Erde keine Scheibe ist .....oder ???? .... ick weeß es nich...

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Re: Keine Kontrollen mehr in TXL

Beitrag von titanocen100 » 11.06.2019, 23:28

vor ca. 2 Monaten wurde TXL wieder kontrolliert. Es waren aber nur wenig Taxen auf der Palette, daher keine Störung. Teilweise wurden auch besetzte Taxis kontrolliert, die FG absetzen wollten.
Für meinen Geschmack viel zu wenig.
Taxis ohne Fahrer ? Kralle ran, nach 2 Std. abschleppen, TU trägt die Kosten, dazu ein Verwarnungsgeld. Im Wiederholungsfalle keine Konz-Verlänerung oder sogar Entzug.
P-Schein-Verlängerung/Erstausstellung nur noch mit Fingerprint. Regelmäßige Kontrollen an den Hauptknotenpunkten wie TXL, SXF, BB,OBHf,HBF usw mit portablen Fingerabdruckscannern.
Sollte Bruder X für Bruder Y fahren, gibt es eine saftige Geldstrafe, im Wiederholungsfalle KNAST. Der Bruder Y, der seinen P-Schein zur Verfügung gestellt hat, bekommt ebenfalls ein Bussgeld. Im Wiederholungsfalle ->KNAST. TU bekommt ein noch höheres Bussgeld, im Wiederholungsfalle Konz-Entzug.
Beschlagnahmung des Fahrzeuges wäre auch möglich, da mit dem Taxi eine Straftat verübt wurde.
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Re:

Beitrag von titanocen100 » 21.08.2019, 22:52

egonolson hat geschrieben:Zum Thema BILD Zeitung haben die Ärzte es mal voll und ganz auf den Punkt gebracht:

Zitat:
"Die meisten Leute haben ihre Bildung aus der Bild und die besteht nun mal, wer wüsste das nicht, aus Angst, Hass, Titten und dem Wetterbericht!"
Mehr gibts da nicht zu sagen.
guter Tobak :)
der kommt in meine Zitaten-Datenbank
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Taxifahrer als Drogenkuriere

Beitrag von Wattwurm » 22.10.2019, 10:19

Die Taxifahrer in Berlin haben ein neues Betätigungsfeld mit lukrativen Verdienstmöglichkeiten entdeckt...https://www.morgenpost.de/berlin/articl ... -Taxi.html

https://www.vice.com/de/article/kzydvm/ ... chgenommen

https://m.bild.de/regional/berlin/berli ... obile.html
Zuletzt geändert von Wattwurm am 22.10.2019, 10:43, insgesamt 9-mal geändert.

Wattwurm
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Berliner Taxifahrer als Drogenkuriere

Beitrag von Wattwurm » 22.10.2019, 14:23

Berliner Taxifahrer betätigen sich als Drogenkuriere und schädigen massiv das Ansehen der gesamten Branche❗


https://www.morgenpost.de/berlin/articl ... -Taxi.html
https://www.welt.de/vermischtes/article ... Taxis.html
https://www.morgenpost.de/berlin/polize ... oelln.html
https://www.tip-berlin.de/unterwegs-mit-dem-kokstaxi/

Georg, wenn Du dieses Posting wieder löscht. Dann erwarte ich dafür eine Begründung❗
Zuletzt geändert von Wattwurm am 22.10.2019, 14:27, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Berliner Taxifahrer als Drogenkuriere

Beitrag von Marvin » 22.10.2019, 21:54

Wattwurm hat geschrieben:
22.10.2019, 14:23
Berliner Taxifahrer betätigen sich als Drogenkuriere und schädigen massiv das Ansehen der gesamten Branche❗
???? Wilst Du uns ver***en oder bist Du vollständig senil?
"Ich könnte dir deine Überlebenschancen ausrechnen, aber du wärst nicht begeistert."

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Re: Berliner Taxifahrer als Drogenkuriere

Beitrag von am » 22.10.2019, 23:07

Wattwurm hat geschrieben:
22.10.2019, 14:23
Berliner Taxifahrer betätigen sich als Drogenkuriere und schädigen massiv das Ansehen der gesamten Branche❗


https://www.morgenpost.de/berlin/articl ... -Taxi.html
https://www.welt.de/vermischtes/article ... Taxis.html
https://www.morgenpost.de/berlin/polize ... oelln.html
https://www.tip-berlin.de/unterwegs-mit-dem-kokstaxi/

Georg, wenn Du dieses Posting wieder löscht. Dann erwarte ich dafür eine Begründung❗
Ich glaube, da sind die Gäule ein wenig mit dir durchgegangen. Es gibt in nicht einem der verlinkten Artikel einen Hinweis darauf, dass echte Taxis, bzw Taxiunternehmer involviert wären. Im Gegenteil, es wird explizit von „sogenannten Kokain-Taxis“ gesprochen. In einem Artikel heißt es sogar: Eigentlich sind es gar keine Taxis[...] sondern irgendwelche Autos!
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.

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Re: Berliner Taxifahrer als Drogenkuriere

Beitrag von Taxi Georg » 23.10.2019, 00:39

Wird Zeit Holger, das Du in Rente gehst! ;-)
Bitte betrachtet meine Postings nicht als Verpflichtung, sondern nur als gutgemeinte Hinweise!
Diese Hinweise sollen auch keine Rechts-/Steuerberatung darstellen oder sollen diese ersetzen. ☑

Poorboy
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Re: Berliner Taxifahrer als Drogenkuriere

Beitrag von Poorboy » 23.10.2019, 01:05

Meine Empfehlung:

https://haus-schleusberg.de/ :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen:

Poorboy

Wattwurm
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Re: Berliner Taxifahrer als Drogenkuriere

Beitrag von Wattwurm » 23.10.2019, 06:23

Warum gibt der BZP bzw. sein Berliner Ableger dazu keine Stellungnahme ab? Der Begriff "Koks-Taxi" ist zutiefst diskriminierend und missverständlich und zieht eine ganze Branche in den Schmutz. Wo bleibt der Aufschrei der Empörung unserer Verbandsfunktionäre?

Wenn unsere Verbandsvertreter keine Ahnung von Pressearbeit haben, dann gebe ich gerne Nachhilfeunterricht!

👉https://www.kn-online.de/Lokales/Neumue ... eumuenster
Zuletzt geändert von Wattwurm am 23.10.2019, 06:39, insgesamt 5-mal geändert.

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Re: Berliner Taxifahrer als Drogenkuriere

Beitrag von Taxi Georg » 23.10.2019, 12:49

Wattwurm hat geschrieben:
23.10.2019, 06:23
Warum gibt der BZP bzw. sein Berliner Ableger dazu keine Stellungnahme ab?
Der Begriff "Koks-Taxi" ist zutiefst diskriminierend und missverständlich und zieht eine ganze Branche in den Schmutz.
Da stimme ich Dir zu!
Bitte betrachtet meine Postings nicht als Verpflichtung, sondern nur als gutgemeinte Hinweise!
Diese Hinweise sollen auch keine Rechts-/Steuerberatung darstellen oder sollen diese ersetzen. ☑

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Re: Berliner Taxifahrer als Drogenkuriere

Beitrag von eichi » 23.10.2019, 21:45

Watti,
wenn du dein Eingangsposting selbst löschst,
brauchst du mir/ uns keine Begründung zu liefern.

An welche Partei erinnert mich deine Themenwahl?
...grübel... sinnier...
Es ist so bequem, unmündig zu sein. (Immanuel Kant)

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Re: Berliner Taxifahrer als Drogenkuriere

Beitrag von titanocen100 » 09.11.2019, 00:10

Bleiben wir mal etwas sachlicher.
Ich führe sehr gerne Materialfahrten durch. Diese werden nach dem Preis bezahlt, den ich für richtig halte unter Abfuhr von 19% MWSt. Das ist wesentlich lohnenswerter als eine Personenbeförderung - in jedem Fall.
Was in einem Paket steckt, das ich zu irgendeiner Adresse befördern soll, kann ich nicht wissen und dafür kann mich auch keiner verantwortlich machen.
Hier sollte man die drei Grundregeln der Transporter-Trilogie mit Jason Statham beachten:
"Keine Namen, öffne niemals das Paket, Nachverhandlungen sind nicht zulässig"
Dann kann einem kaum etwas passieren, ausser einem C4-Sprengsatz beim nächsten Auftrag, falls man beim vorherigen Auftrag die drei Grundregeln nicht beachtet hat.
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Re: Berliner Taxifahrer als Drogenkuriere

Beitrag von Pascha » 09.11.2019, 05:17

titanocen100 hat geschrieben:
09.11.2019, 00:10
Bleiben wir mal etwas sachlicher.
Ich führe sehr gerne Materialfahrten durch. Diese werden nach dem Preis bezahlt, den ich für richtig halte unter Abfuhr von 19% MWSt. Das ist wesentlich lohnenswerter als eine Personenbeförderung - in jedem Fall.
Was in einem Paket steckt, das ich zu irgendeiner Adresse befördern soll, kann ich nicht wissen und dafür kann mich auch keiner verantwortlich machen.
Hier sollte man die drei Grundregeln der Transporter-Trilogie mit Jason Statham beachten:
"Keine Namen, öffne niemals das Paket, Nachverhandlungen sind nicht zulässig"
Dann kann einem kaum etwas passieren, ausser einem C4-Sprengsatz beim nächsten Auftrag, falls man beim vorherigen Auftrag die drei Grundregeln nicht beachtet hat.
Du bist sehr wohl verantwortlich. Eine ordentliche Deklaration der Inhaltsstoffe ist Voraussetzung, ansonsten haben Dich die Freunde schnell in deren Kiste gepackt. Genau wie bei verbotenen Schleuserfahrten musst Du Deine zu befördernden "Sachen" kennen und wissen was drin ist. Macht jeder Sachtransportdienstleister so und ist auch richtig so.

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