"Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

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sivas
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Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Beitrag von sivas » 04.08.2017, 06:27

Ich möchte nochmal daran erinnern:
sivas hat geschrieben:
Poorboy hat geschrieben:Deine Taxameter-Stände gehen weder ... noch irgendwelche Genehmigungsbehörden etwas an.
Das stimmt so nicht !
PBefG hat geschrieben:§ 54a Prüfungsbefugnisse der Genehmigungsbehörde
(1) Die Genehmigungsbehörde kann zur Durchführung der Aufsicht ... die erforderlichen Ermittlungen anstellen, insbesondere
1. Einsicht in die Bücher und Geschäftspapiere nehmen,
2. von dem Unternehmer ... Auskunft verlangen.
Zu den ... Zwecken dürfen ... Räume ... betreten werden.
Es kann also durchaus eine Person sich in dein Auto setzen, sich als Mitarbeiter der Genehmigungsbehörde ausgeben und die Herausgabe der aktuellen, nicht rückstellbaren Zählwerkstände verlangen.
Dann kann sie dich fragen, inwieweit du diese Daten in deiner Fahrerabrechnung/Buchhaltung verwendest ... schon hat sie Zugriff darauf - beim folgenden Hausbesuch :mrgreen: .
Ermitteln dürfen normalerweise nur Polizeibehörden - aber so etwas ist das Ordnungsamt doch !

Ich meine mich zu erinnern, dass in Worms ein Unternehmer all seine Konzessionen entzogen bekam, weil er irgendwelche Auskünfte nicht geben wollte.
Wäre ich Aufsichtsbehörde und hätte 'Berliner Zustände', würde ich auch die 'Taxameter-Grundzahlen-Karte' ziehen. Die Begründung wäre dann halt eine andere. Nix AO oder was auch immer, einfach meine 'Machtfülle'.

Würde sich dabei ein 'unplausibler' Betrieb herauskristallisieren, wäre ich sofort vor Ort und würde alles mögliche beschlagnahmen, hauptsächlich von Schnüffelhunden entdecktes Bargeld ! Ergäben sich Hinweise auf Mitwirkungen der Arbeitnehmer, würde ich auch da vorstellig werden.
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Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Beitrag von taxipost » 04.08.2017, 06:54

na genau das, machen die berliner behörden doch auch.
fa macht die ust-nachschau und notiert/verarbeitet die "taxameter-grundzahlen".
und labo spielt bei jeder konz-angelegenheit die machtkarte aus.
Zuletzt geändert von taxipost am 04.08.2017, 06:54, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Beitrag von taxipost » 04.08.2017, 10:34

Poorboy hat geschrieben:Bemerkenswert!

Habe soeben Formulare für Erstantrag und Verlängerung bei der Behörde geholt!
Die verlangen noch immer "Fiskaltaxameter"! :shock: :mrgreen:

Poorboy
vielleicht liegst es daran,
dass du unter ft etwas anderes verstehst als sie.
ein alter hale 05/cey ist fiskal, wenn dein taxameter noch älter ist...

tja,
dann muss er wohl ersetzt werden, wenn du auf ihn nicht verzichten kannst.
Zuletzt geändert von taxipost am 04.08.2017, 10:51, insgesamt 3-mal geändert.
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Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Beitrag von Poorboy » 05.08.2017, 02:36

Messgeräte zur Preisermittlung waren gemäß der präzisen juristischen Definition in der herangezogenen Abgabenordnung noch nie von den Bestimmungen derselben betroffen.

An konkreter gesetzlicher Regelung und zugehöriger Rechtsprechung des BFH ändert auch ein ungezeichnetes BMF-Schreiben nichts.

Nach Klarstellung durch die neue erweiterte Gesetzgebung, dass ein Taxameter als Messgerät eben nicht unter die Bestimmungen der Abgabenordnung, hier § 146 a fällt, weiterhin die Eigenkreation "Fiskaltaxameter" zu verlangen, ist dreist. Ich gebe zu, dass ich nicht davon ausgegangen bin, so etwas Wochen nach Inkrafttreten der klar stellenden Gesetzesänderung noch zu finden. Die unglaubliche Arroganz, mit der diese Behörde aber hanebüchene "Rechtsauffassungen" exekutiert hat, ließ mir Hoffnung.

Und dann dieser Volltreffer! Weiterhin Geschwafel vom BMF-Schreiben aus 2010! Unter glatter Missachtung der geltenden Rechtslage.

Datum und Uhrzeit der Entnahme der Formulare untermauere ich durch Eidesstattliche Versicherung! 03.08.2017 gegen 12 Uhr!! § 339 StGB ist nun im Spiel.

Die BWVI überwacht die Einhaltung der Spielregeln, sie stellt diese Regeln nicht auf!!

Poorboy
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Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Beitrag von taxipost » 05.08.2017, 08:17

weil du immer taxameter als mess- und nicht als aufzeichnungsgerät anführst... und
die gesetzlichen vorgaben mit dem BFH in verbindung bringst...

schauen wir uns doch an,

wie sieht die sache bei kassen im detail aus.
keine messgeräte, kein BFH, keine genehmigungsbehörde...


Yes argumentiert, dass es keine gesetzliche vorgabe gibt,
aufzeichnungen digital zu führen.
das muss aber für alle gruppen gelten, weil wir nur eine ao haben.
gleichzeitig schreibt er aber,
dass wenn eine digitales aufzeichnungsgerät genutzt wird,
dann müssen diese daten aufgezeichnet werden.

auch bei einer kasse wird am ende der verkaufs-schicht ein schichtzettel (z-bon) angefertigt,
die kasse wird gezählt und
ein kassenbericht erstellt.

dieser kassenbericht wandert an die buchhaltung,
wo die tageseinnahmen erfasst werden.
dort wird aber nicht eingetragen 1x käse, 2x milch,..., sondern 100,00. (vereinfachte darstellung)

seit dem 1.1.2017 kaufen alle ladenbesitzer neue kassen,
weil das BMF schreiben die "befreiung"- das kassenjournal in digital form zu führen -
mit dem 31.12.2016 beendet.

gut es ist irgendwo klar,
dass wenn jemand ein kassenbuch führt,
er auch den pflichten der buchführung unterliegt.

aber wo steht im gesetz geschrieben,
dass ein buchführungs-pflichtiger das kassenjournal nicht prr hand führen darf ?!

Yes schrieb doch,
es ist aufzuzeichnen, die form ist aber frei wählbar !!! (ich widerspreche).

bei kassen ist die sache irgend wie =taxameter,
aber kein kassenbesitzer geht auf die barrikaden,
sondern kauft eine neue kasse.

und das nur weil BMF 2010 mal ein schreiben veröffentlicht hat ?!

ok, es gibt hier und dort eine gerichtentscheidung die sagt,
wenn eine kasse da ist, wenn sie genutzt wird, wenn sie aufzeichnen kann...
dann müssen diese daten dem fa übergeben werden.

aber auf welcher grundlage ?

einfach so, weil ein gerät da ist und das kann ???

JA.
ohne gesetzliches "in stein gemeisselt" und
durch BMF 2010 seit dem 1.1.2017 pflicht.

und ich leg noch ein drauf.
es gab mal einen fall, wo ein ladenbesitzer ein reg.kasse hatte,
diese aber nicht genutzt hatte. er nutzte nur die schublade als offene kasse.
kurz gesagt, er war am a_rsch.

und zitiere jetzt nicht 146a oder die kassensichv,
weil diese z.zt. noch keine gültigkeit haben.
für kassen gilt zur zeit nur der etwas geänderte §146 und
die vorgaben aus BMF 2010.
kassen-besitzer unterliegen den gleichen gesetzen wie taxameter-besitzer.

fazit: gerät da = gerätedaten-pflicht

wenn du also etwas handfestes für die kassen vorbringen kannst,
dann stimme ich dir bezg. "taxameter = keine datenpflicht" zu,
sonst ist das alles müll was du vorbringst.

BFH hat zwar für taxameter die schichtzettel als eine möglichkeit beschrieben,
aber nie gesagt,
dass die grunddaten des schichtzettels nicht in der ursprünglichen form aufbewahrt werden müssen.
bei kassen gibt es auch einen schichtzettel und dieser muss plötzlich digital sein.
wie das denn ?

wenn man jetzt parallelen zum aufzeichnungsgerät-kassen führt,
dann muss man sagen,

wenn "hier und dort" die gleichen vorschriften gelten (ao, ustg,estg...) und
"dort" scheinbar die pflicht herzuleiten ist,
dann wird die gleiche pflicht auch "hier" her zu leiten sein !!!

wer verbietet mir den einsatz einer alten kasse,
wenn ich ich mir die mühe mache will,
die einzelaufzeichnungen per hand zu führen ?!

mag sein das taxameter messgeräte sind.
lassen wird auch ausser acht,
dass messgerät-taxameter,
anders als 1990-1992 (BFH 2004),
heute auch gleichzeitig ein aufzeichnungsgerät-taxameter ist.

Poorboy, heutige taxameter speichern werte.
diese werte sind steuerlich relevant, s. auch §145 ao.
das sind tatsachen !

wir beachten auch des BMF 2010 nicht.

woher kommt die pflicht der DIGITALEN einzelaufzeichnung bei aufzeichnungsgeräten ???
Zuletzt geändert von taxipost am 05.08.2017, 09:18, insgesamt 17-mal geändert.
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Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Beitrag von sivas » 05.08.2017, 09:24

Gestern wieder mal beim Griechen gewesen. Die Rechnung war natürlich > handgeschrieben ! Der letzte Ouzo wie immer umsonst.

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Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Beitrag von taxipost » 05.08.2017, 09:37

ja, und...;-).
im taxi ist der kürzeste weg auch gesetzlich vorgeschrieben.
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Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Beitrag von Taxi Georg » 05.08.2017, 11:31

sivas hat geschrieben:Gestern wieder mal beim Griechen gewesen. Die Rechnung war natürlich > handgeschrieben ! Der letzte Ouzo wie immer umsonst.
Wie heißt das, was alle nach dem Essen in einem griechischen Restaurant umsonst bekommen?

:arrow: ... Richtig, Durchfall!
Bitte betrachtet meine Postings nicht als Verpflichtung, sondern nur als gutgemeinte Hinweise!
Diese Hinweise sollen auch keine Rechts-/Steuerberatung darstellen oder sollen diese ersetzen. ☑

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Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Beitrag von Yes » 05.08.2017, 20:55

taxipost hat geschrieben:es gab mal einen fall, wo ein ladenbesitzer ein reg.kasse hatte,
diese aber nicht genutzt hatte. er nutzte nur die schublade als offene kasse.
kurz gesagt, er war am a_rsch.
Wenn schon Märchen, dann erzähle sie wenigstens schön.
taxipost hat geschrieben:ok, es gibt hier und dort eine gerichtentscheidung die sagt,
wenn eine kasse da ist, wenn sie genutzt wird, wenn sie aufzeichnen kann...
dann müssen diese daten dem fa übergeben werden.

aber auf welcher grundlage ?

einfach so, weil ein gerät da ist und das kann ???

JA.
ohne gesetzliches "in stein gemeisselt" und
durch BMF 2010 seit dem 1.1.2017 pflicht.
Diese Gerichtentscheidungen, die Du "hier und dort" behauptest, gibt es nicht.

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Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Beitrag von taxipost » 06.08.2017, 08:40

https://www.steuerkanzlei-chwatal.de/ka ... hfuehrung/
Welche Unterlagen müssen bei einer offenen Ladenkasse aufbewahrt werden und wie lange?

Alle Unterlagen, die geeignet sind, die Vollständigkeit und Richtigkeit der Einnahmen darzustellen. Das sind die Kassenberichte und Zählprotokolle und darüber hinaus z.B. auch

- Bierdeckel, Durchschläge von Quittungsblöcken und Speisekarten in einer Gaststätte
- Abholscheine in einer Änderungsschneiderei
- Terminkalender bei Dienstleistern (auch Tierärzte)
- Rezepte in einer Apotheke
- An- und Verkaufsscheine beim Autohandel

Die Aufbewahrungsfrist beträgt 10 Jahre.
bei einer unbar-zahlung ist die identität des fahrgastes aufzeichnungspflichtig !!!
denn der fahrgast ist nicht unbekannt, er zahlt ja "per rechnung".
an irgendjemandem muss ja die rechnung gehen.

und in Berlin müssen sich die fahrgäste ausweisen, wenn sie mit karte zahlen wollen.
zur identität gehört auch die anschrift.
ein taxifahrer kann sich also nicht darauf berufen,
dass der fahrgast seine identität nicht preis geben wollte.

oder meinst du,
alle anderen müssen " alles" und nur taxifahrer "nichts" ?!

es ist alles gesagt worden.
warten wir ab, wie Poorboy's anzeige ausgeht.
Zuletzt geändert von taxipost am 06.08.2017, 08:54, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Beitrag von sivas » 06.08.2017, 13:37

taxipost hat geschrieben:bei einer unbar-zahlung ist die identität des fahrgastes aufzeichnungspflichtig !!!
Will er diese nicht preisgeben, oder hast Du Zweifel an seinen Personaldokumenten, kann er ja Bares am nächsten Automat ziehen und gut ist - soll diese Prüfungen doch der Automat durchführen.

Im übrigen kann nur geschultes Persolnal die zweifelsfreie Echtheit von Ausweisdokumenten feststellen, wir können das nicht. Wir können dem Kunden nur Glauben schenken, dass seine Identität mit der durch den Ausweis beschriebenen Person gleich und das Dokument echt ist. Auch Unterschriften können perfekt gefälscht werden, oft ist sie auf der Kreditkarte gar nicht vorhanden.

Wer will, kann also 'Unbar-Zahlungen' jederzeit ablehnen.

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Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Beitrag von Yes » 07.08.2017, 16:34

taxipost hat geschrieben:Welche Unterlagen müssen bei einer offenen Ladenkasse aufbewahrt werden und wie lange?

Alle Unterlagen, die geeignet sind, die Vollständigkeit und Richtigkeit der Einnahmen darzustellen. Das sind die Kassenberichte und Zählprotokolle und darüber hinaus z.B. auch

- Bierdeckel, Durchschläge von Quittungsblöcken und Speisekarten in einer Gaststätte
- Abholscheine in einer Änderungsschneiderei
- Terminkalender bei Dienstleistern (auch Tierärzte)
- Rezepte in einer Apotheke
- An- und Verkaufsscheine beim Autohandel

Die Aufbewahrungsfrist beträgt 10 Jahre.
Es geht problemlos auch ohne Bierdeckel: BFH-Beschluss vom 12.07.2017, X B 16/17.

Und dass eine Apotheke mit Kassenrezepten, die sie erst zehn Jahre lang aufbewahren will, überhaupt jemals steuerpflichtige Einnahmen erzielen könnte, ist so gut wie ausgeschlossen, weil sie solche Rezepte an die jeweilige Krankenkasse weiterleiten muss, bevor sie hierfür eine Bezahlung verlangen kann (vgl. § 300 SGB V).
taxipost hat geschrieben:bei einer unbar-zahlung ist die identität des fahrgastes aufzeichnungspflichtig !!!
denn der fahrgast ist nicht unbekannt, er zahlt ja "per rechnung".
an irgendjemandem muss ja die rechnung gehen.
Rechnungen sind ohnehin relgemäßig nach § 147 Abs. 1 Nr. 4 AO aufbewahrungspflichtig, unabhängig davon, ob einem der Name des Fahrgastes geläufig ist.
taxipost hat geschrieben:und in Berlin müssen sich die fahrgäste ausweisen, wenn sie mit karte zahlen wollen.
Damit lässt sich keine Aufzeichnungspflicht begründen
taxipost hat geschrieben:zur identität gehört auch die anschrift.
Dann wärest Du nach einem Umzug nicht mehr mit Dir selbst identisch.
taxipost hat geschrieben:ein taxifahrer kann sich also nicht darauf berufen,
dass der fahrgast seine identität nicht preis geben wollte.

oder meinst du,
alle anderen müssen " alles" und nur taxifahrer "nichts" ?!
Den Namen eines Kunden, den dieser nicht preisgibt, kann niemand aufzeichnen.

Vor allen Dingen: selbst wenn diese Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten alle beständen, spräche doch noch vielmehr gegen die Annnahme, man könne mittels Fiskaltaxameter seine Aufzeichnungspflichten erfüllen.
taxipost hat geschrieben:es ist alles gesagt worden.
warten wir ab, wie Poorboy's anzeige ausgeht.
Genau. Diese Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten haben nichts mit einer Fiskaltaxamterpflicht oder den Verdachten von Poorboy zu tun.

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Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Beitrag von Poorboy » 08.08.2017, 02:30

Ich habe hier einen interessanten Text zum Thema gefunden. Leider ist der Verfasser, anders als der Rentner aus Rahlstedt, seine krakeelende Freundin oder gar unser taxipost nun in der Materie kein Fachmann.

Dennoch finde ich den Text bemerkenswert, zumal er meine Rechtsauffassung widerspiegelt. Da sind sich also zwei gänzlich unbeleckte Laien einig. Der Verfasser ist, nur um zu verdeutlichen, wie ahnungslos er ist, Fachanwalt für Steuerrecht. Hier der Link:

https://de.linkedin.com/pulse/drohen-ta ... s-obenhaus

Es fehlt der Hinweis, dass es ein Fiskaltaxameter nicht gibt und auch nie gab. Das setzt eine Legaldefinition durch den Gesetzgeber voraus. Eine Bastelei aus Herrn Krauses Garagenwerkstatt zum "Fiskaltaxameter" zu erhöhen, steht den agierenden Beamten nicht zu. Man hat offenbar am Alten Steinweg im Überschwang der Begeisterung für die erhoffte aber dann doch nicht eingetretene Gesetzesänderung mal ein bisschen Legislative gespielt.

Strafrechtlich bedeutsam wird das spätestens für 2017. Da war das Kassensicherungsgesetz, das nirgendwo Taxameter erwähnt, bereits in Kraft, der Entwurf der Kassensicherungsverordnung, der Taxameter ausdrücklich ausnimmt, bereits bekannt.

Hier weiter eine Rechtslage zu behaupten, die es davor auch schon nicht gab, könnte als kriminell betrachtet werden.Aus Berlin konnte ich ein Schreiben einsehen, in dem einem Unternehmer die Verlängerung der Genehmigung mit der Begründung, er habe kein "Fiskaltaxameter", tatsächlich verweigert wurde.

An dieser Stelle meinen Dank dem Überlasser. Damit zerbricht die mögliche Verteidigungsstrategie, der betroffene Unternehmer hätte erkennen können, dass das ihm "angedrohte Übel" bei Weigerung, Krauses Bastelei zu kaufen und einzubauen - hier konkret die Existenzvernichtung - nicht hätte umgesetzt werden können, mithin eine "leere Drohung" war.

In Hamburg haben das nur die Halter von etwa 400 Taxen, so meine neusten Zahlen, erkannt. Alle anderen haben Krauses Bastelei sich schenken lassen oder selbst gekauft.

Davon unabhängig haben sogar geistig Behinderte und auch intellektuell Niedrigstbegabte der Katagorie Napp & Co einen Rechtsanspruch darauf, von der Verwaltung gemäß der tatsächlich gültigen Gesetze und Grundsatzurteilen behandelt zu werden. Noch haben wir hier nicht den Kalifen Erdogan, wenn auch demnächst.

Da Behörden in Hamburg und Berlin, und sonst nirgends, auch nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens an ihrer eh nie haltbaren Auffassung festhalten und, wie durch meine Entnahme der Antragsformulare für Erst- und Verlängerungsgenehmigungen aus dem Ständer am Alten Steinweg nachgewiesen, offenbar weiterhin durchsetzen wollen, bietet sich nun erst Recht der Weg über die Staatsanwaltschaft an.

Alternative wäre ein Unternehmer, der gegen den rechtsmissbräuchlichen Zwang vor dem Verwaltungsgericht klagt und dazu erst einmal einen Anwalt bezahlen muss.
Zu aufwändig. Das geht über das Strafgesetz einfacher und kostengünstiger.

Noch in dieser Woche werde ich erneut zwei Formulare am Alten Steinweg holen. Mal sehen, ob weiterhin das selbst erfundene "Fiskaltaxameter" gefordert wird. Wenn ja, hören die die Einschläge nicht mehr. Wenn nein, lesen sie hier mit und haben eine Vorstellung davon, was nun auf sie zukommt.

Haben wir ein rechtskräftiges Strafurteil, hört der Spuk endgültig auf.

Da droht tatsächlich Gefängnis (hier wohl Bewährung) und Entlassung aus dem Amt unter Verlust der Pensionsansprüche. Da Tesymex nach der neuen Gesetzgebung fertig hat, ist auch eine "Anschlussverwendung" dort nicht mehr in Aussicht. Wer will bei diesen möglichen Folgen noch "Marketing" für das gescheiterte Geschäftsmodell Tesymex machen??

Gibt es ein Strafurteil, was eigentlich so sicher ist, wie das Amen in der Kirche, kommen wir zu den Folgen für die Betroffenen.

Der "Vermögensschaden" für die Betroffenen durch den unnötigen Einbau der Technik aus Krauses Bastelkeller ist zu erstatten. Immerhin pro Wagen im vierstelligen Bereich. Aber von wem? Selber herausfinden. Hinzu kommen die Kosten für den nun fälligen Rückbau! "Amtshaftung" ist eine komplizierte Sache, interessiert mich nicht, da ich außer durch erhöhte Gebühren bei letzter Genehmigungsverlängerung ohne Krauses Bastelei nicht wirtschaftlich geschädigt wurde. Mit dem Thema "Amtshaftung" möge sich jeder Betroffene selber befassen.

Die Straftat "Erpressung" greift übrigens auch, wenn das erpresste Geld, Vermögen genannt, nicht dem Täter, sondern einem Dritten zufließt. In unserem Fall ging es nicht an die mutmaßlichen Täter sondern an Dritte, also Hale, Fachwerkstätten zum Einbau, Tesymex an Kosten der Speicherung etc.

Das bis hierhin

Poorboy
Zuletzt geändert von Poorboy am 08.08.2017, 03:10, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Beitrag von taxipost » 08.08.2017, 07:51

@Yes
die bsp. sollten nicht die aufzeichnuhngspflicht im taxi begründen,
sondern deutlich machen,
was andere gewerbetreibende alles aufbewahren müssen.
Zuletzt geändert von taxipost am 08.08.2017, 07:52, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Beitrag von taxipost » 08.08.2017, 08:00

@Poorboy
kennst du den: "drei anwälte, fünf meinungen" ?

ich schrieb bereits,
1+, dass einer etwas unternimmt.
ich bin immer der meinung, man muss für seine überzeugung einstehen,
egal was andere sagen.

aber nicht nur bellen, Poorboy. ;-)
Zuletzt geändert von taxipost am 08.08.2017, 09:04, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Beitrag von Poorboy » 09.08.2017, 19:43

Keine Sorge! Habe weitere Dokumente bekommen. Dann bin ich nur ein bis zwei Stunden nach der Schicht dran. Und ich bin akribisch, um den Sack zuzumachen!

Poorboy

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Beitrag von miamivice » 10.08.2017, 12:09

Eine Analogie zu Fiskaltaxameter und Schichtabschreiber wäre Navigationssystem und Stadtplan. Ein professioneller Taxifahrer arbeitet im allgemeinen mit dem Stadtplan, mit dem Navigationssystem nur in Ausnahmefällen, eine sachverständige Administration bezieht ihre Informationen aus den Schichtabschreibern nicht aus digital abgepeicherten Datensätzen, welche im Prüfungsfall praktisch in konventionelle Schichtabschreiber zurückverwandelt werden müssen.

Ein Taxameter ist immer Fiskaltaxameter genauso wie ein Schichtabschreiber immer Fiskalschichtabschreiber ist. Es kann keine Pflicht zur Verdigitalisierung geben. Ein ignoranter Bürokrat bleibt ignoranter Bürokrat egal ob er einen konventionellen oder digitalen Schichtabschreiber vorliegen hat.

Die Administration muß ihre praktischen Wissendefizite beheben. Diese werden nicht behoben indem man die Bürger schikaniert. Verwaltungsangestellte sind so auszubilden, daß sie über ihren formaljuristischen Tellerrand hinausblicken können und Betriebsvorgänge, Gutachten und Statistiken verstehen, so daß sich ein allgemeiner Sinn für das Wesentliche herausbildet.
Poorboy hat geschrieben:Der "Vermögensschaden" für die Betroffenen durch den unnötigen Einbau der Technik aus Krauses Bastelkeller ist zu erstatten. Immerhin pro Wagen im vierstelligen Bereich. Aber von wem? Selber herausfinden. Hinzu kommen die Kosten für den nun fälligen Rückbau! "Amtshaftung" ist eine komplizierte Sache, interessiert mich nicht, da ich außer durch erhöhte Gebühren bei letzter Genehmigungsverlängerung ohne Krauses Bastelei nicht wirtschaftlich geschädigt wurde. Mit dem Thema "Amtshaftung" möge sich jeder Betroffene selber befassen.

Die Straftat "Erpressung" greift übrigens auch, wenn das erpresste Geld, Vermögen genannt, nicht dem Täter, sondern einem Dritten zufließt. In unserem Fall ging es nicht an die mutmaßlichen Täter sondern an Dritte, also Hale, Fachwerkstätten zum Einbau, Tesymex an Kosten der Speicherung etc.
Mancher Wutbürger sieht sich durch den Fiskaltaxameter-Heckmeck derart hinters Licht geführt, daß er einen Strafprozeß herbeisehnt. Wenn man jedoch den wirtschaftlichen Verlust durch Enteignung, welcher aufgrund selbstgerechter hemmungsloser Konzessionsvergabe entstanden ist, mit dem wirtschaftlichen Verlust durch die Fiskaltaxameter-Umrüstung vergleicht, dann stehen Schadenssummen bis in den siebenstelligen Bereich und darüber, Schadenssummen im vierstelligen Bereich gegenüber.
Zuletzt geändert von miamivice am 10.08.2017, 12:21, insgesamt 2-mal geändert.

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Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Beitrag von TaxiBabsi » 10.08.2017, 14:08

Die Fiskaltaxamterbekämpfer und Gegner der digitalen Datenspeicherung dürfen sich nicht wundern in die Ecke der unplausibel wirtschaftenden Taxibetriebe gereiht zu werden (mit allen bekannt unerfreulichen Folgen).

Und wer mit Papierschnitzeln seinen Terminplaner organisiert und mit dem Faltplan auf dem Schoß während der Fahrt inklusive Brillenwechsel dem Fahrgast sein ganze Unprofessionalität offenbart soll das weiter tun sich aber nicht wundern wenn die innovativen Kollegen mit innovativer Technik die fetten Umsätze machen.
Zuletzt geändert von TaxiBabsi am 10.08.2017, 14:12, insgesamt 2-mal geändert.

KlareWorte
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Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Beitrag von KlareWorte » 10.08.2017, 14:31

TaxiBabsi hat geschrieben:Die Fiskaltaxamterbekämpfer und Gegner der digitalen Datenspeicherung dürfen sich nicht wundern in die Ecke der unplausibel wirtschaftenden Taxibetriebe gereiht zu werden (mit allen bekannt unerfreulichen Folgen).

Was du und andere einfach nicht raffen, deine sogenannten FT verfälschen meine Buchhaltung, weil diese die Geschäftsvorfälle nicht korrekt erfassen können. Ein ordentlicher Kaufmann würde kein solches Gerät (Taxameter) einbauen, wir müssen das aber aufgrund der Gesetzeslage.

TaxiBabsi
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Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Beitrag von TaxiBabsi » 10.08.2017, 14:34

KlareWorte hat geschrieben:
TaxiBabsi hat geschrieben:Die Fiskaltaxamterbekämpfer und Gegner der digitalen Datenspeicherung dürfen sich nicht wundern in die Ecke der unplausibel wirtschaftenden Taxibetriebe gereiht zu werden (mit allen bekannt unerfreulichen Folgen).

Was du und andere einfach nicht raffen, deine sogenannten FT verfälschen meine Buchhaltung, weil diese die Geschäftsvorfälle nicht korrekt erfassen können. Ein ordentlicher Kaufmann würde kein solches Gerät (Taxameter) einbauen, wir müssen das aber aufgrund der Gesetzeslage.
Nichts wird verfälscht, mit der zugehörigen App werden alle Einnahmen korrekt gebucht.

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