Ich habe hier einen interessanten Text zum Thema gefunden. Leider ist der Verfasser, anders als der Rentner aus Rahlstedt, seine krakeelende Freundin oder gar unser taxipost nun in der Materie kein Fachmann.
Dennoch finde ich den Text bemerkenswert, zumal er meine Rechtsauffassung widerspiegelt. Da sind sich also zwei gänzlich unbeleckte Laien einig. Der Verfasser ist, nur um zu verdeutlichen, wie ahnungslos er ist, Fachanwalt für Steuerrecht. Hier der Link:
https://de.linkedin.com/pulse/drohen-ta ... s-obenhaus
Es fehlt der Hinweis, dass es ein Fiskaltaxameter nicht gibt und auch nie gab. Das setzt eine Legaldefinition durch den Gesetzgeber voraus. Eine Bastelei aus Herrn Krauses Garagenwerkstatt zum "Fiskaltaxameter" zu erhöhen, steht den agierenden Beamten nicht zu. Man hat offenbar am Alten Steinweg im Überschwang der Begeisterung für die erhoffte aber dann doch nicht eingetretene Gesetzesänderung mal ein bisschen Legislative gespielt.
Strafrechtlich bedeutsam wird das spätestens für 2017. Da war das Kassensicherungsgesetz, das nirgendwo Taxameter erwähnt, bereits in Kraft, der Entwurf der Kassensicherungsverordnung, der Taxameter ausdrücklich ausnimmt, bereits bekannt.
Hier weiter eine Rechtslage zu behaupten, die es davor auch schon nicht gab, könnte als kriminell betrachtet werden.Aus Berlin konnte ich ein Schreiben einsehen, in dem einem Unternehmer die Verlängerung der Genehmigung mit der Begründung, er habe kein "Fiskaltaxameter", tatsächlich verweigert wurde.
An dieser Stelle meinen Dank dem Überlasser. Damit zerbricht die mögliche Verteidigungsstrategie, der betroffene Unternehmer hätte erkennen können, dass das ihm "angedrohte Übel" bei Weigerung, Krauses Bastelei zu kaufen und einzubauen - hier konkret die Existenzvernichtung - nicht hätte umgesetzt werden können, mithin eine "leere Drohung" war.
In Hamburg haben das nur die Halter von etwa 400 Taxen, so meine neusten Zahlen, erkannt. Alle anderen haben Krauses Bastelei sich schenken lassen oder selbst gekauft.
Davon unabhängig haben sogar geistig Behinderte und auch intellektuell Niedrigstbegabte der Katagorie Napp & Co einen Rechtsanspruch darauf, von der Verwaltung gemäß der tatsächlich gültigen Gesetze und Grundsatzurteilen behandelt zu werden. Noch haben wir hier nicht den Kalifen Erdogan, wenn auch demnächst.
Da Behörden in Hamburg und Berlin, und sonst nirgends, auch nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens an ihrer eh nie haltbaren Auffassung festhalten und, wie durch meine Entnahme der Antragsformulare für Erst- und Verlängerungsgenehmigungen aus dem Ständer am Alten Steinweg nachgewiesen, offenbar weiterhin durchsetzen wollen, bietet sich nun erst Recht der Weg über die Staatsanwaltschaft an.
Alternative wäre ein Unternehmer, der gegen den rechtsmissbräuchlichen Zwang vor dem Verwaltungsgericht klagt und dazu erst einmal einen Anwalt bezahlen muss.
Zu aufwändig. Das geht über das Strafgesetz einfacher und kostengünstiger.
Noch in dieser Woche werde ich erneut zwei Formulare am Alten Steinweg holen. Mal sehen, ob weiterhin das selbst erfundene "Fiskaltaxameter" gefordert wird. Wenn ja, hören die die Einschläge nicht mehr. Wenn nein, lesen sie hier mit und haben eine Vorstellung davon, was nun auf sie zukommt.
Haben wir ein rechtskräftiges Strafurteil, hört der Spuk endgültig auf.
Da droht tatsächlich Gefängnis (hier wohl Bewährung) und Entlassung aus dem Amt unter Verlust der Pensionsansprüche. Da Tesymex nach der neuen Gesetzgebung fertig hat, ist auch eine "Anschlussverwendung" dort nicht mehr in Aussicht. Wer will bei diesen möglichen Folgen noch "Marketing" für das gescheiterte Geschäftsmodell Tesymex machen??
Gibt es ein Strafurteil, was eigentlich so sicher ist, wie das Amen in der Kirche, kommen wir zu den Folgen für die Betroffenen.
Der "Vermögensschaden" für die Betroffenen durch den unnötigen Einbau der Technik aus Krauses Bastelkeller ist zu erstatten. Immerhin pro Wagen im vierstelligen Bereich. Aber von wem? Selber herausfinden. Hinzu kommen die Kosten für den nun fälligen Rückbau! "Amtshaftung" ist eine komplizierte Sache, interessiert mich nicht, da ich außer durch erhöhte Gebühren bei letzter Genehmigungsverlängerung ohne Krauses Bastelei nicht wirtschaftlich geschädigt wurde. Mit dem Thema "Amtshaftung" möge sich jeder Betroffene selber befassen.
Die Straftat "Erpressung" greift übrigens auch, wenn das erpresste Geld, Vermögen genannt, nicht dem Täter, sondern einem Dritten zufließt. In unserem Fall ging es nicht an die mutmaßlichen Täter sondern an Dritte, also Hale, Fachwerkstätten zum Einbau, Tesymex an Kosten der Speicherung etc.
Das bis hierhin
Poorboy