"Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

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Pirat
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Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Beitrag von Pirat » 31.07.2017, 19:29

Ich hatte verstanden...., hast die Hosen voll und wolltest zurückziehen.....oder??
Nur die Weisesten und die Dümmsten können sich nicht ändern... Konfuzius.

Poorboy
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Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Beitrag von Poorboy » 31.07.2017, 19:43

Deine Leseschwäche ist bekannt!

Poorboy

TaxiBabsi
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Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Beitrag von TaxiBabsi » 31.07.2017, 19:49

:roll:

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Jim Bo
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Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Beitrag von Jim Bo » 31.07.2017, 20:47

taxipost hat geschrieben: das ustg legt die soll-best. als regel fest,
die bezahlung ist also nebensache.

das ist aber gerade für
Yes hat geschrieben:insbesondere der Bareinnahmmen
ohne bedeutung.
denn wird am taxameter nicht eingegeben:
dieser fahrpreis = eine forderung
ist eine sofortige barzahlung erfolgt und
vom taxameter korrekt erfasst worden !!!
alles andere ist ein bedienerfehler und nicht eine unzulänglichkeit des systems.


und jetzt zur unkenntnis,

taxameter können alle notwendigen eingaben verarbeiten.
gilt für neue sowie alte taxameter gleichermassen.
die funktionen müssen nur eingeschaltet werden, siehe taxameter-anleitung,
und das auslesen/export der daten muss vorgenommen werden.
das dazu zusätzliche schnittstellen oder auch software (keine portale) benötigt werden...

spiel keine rolle.

und bitte jetzt nicht fiskal vor taxameter setzen,
sonst entsteht der eindruck,
dass ein 0815 taxameter etwas nicht kann.

alle taxameter erfassen und stellen die gleichen einzel-daten bereit.
sie machen das per se, ungefragt.
diese daten werden werden nur nicht abgeholt, sie sind aber da.

ein absicht!iches unterlassen dürfte mit sicherheit die schlechteste methode sein.
Ein Taxameter erfasst nicht die Fahrten außerhalb des Pflichtfahrbereichs.

Und was kann man mit einem Taxameter anfangen, wenn der Fahrer Umwege fährt? Kein Taxameter ist in der Lage GPS Daten zu erfassen und zu speichern, oder? Eine Tour ist für 15 Euro machbar, der Taxifahrer fährt für 30 Euro, schreibt dem Kunden eine Quittung auf 30 Euro, der geht nichts ahnend raus. Der Taxifahrer dagegen geht zum Chef und lässt sich 10 Euro Fehlfahrt eintragen. Dann kommt irgendwann das Finanzamt ins Haus. Und?

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Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Beitrag von Poorboy » 01.08.2017, 04:13

Anzeige von acht Seiten ist fertig.

Soll morgen Nachmittag ein Dokument des BMF bekommen.

Steht drin, was der Überlasser behauptet, ich mag es kaum glauben, wird es eng für einige Leute.

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taxipost
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Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Beitrag von taxipost » 01.08.2017, 07:19

nun mach es nichtbso spannend,
was soll drin stehen ?

oder willst du das für dich behalten ?
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sivas
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Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Beitrag von sivas » 01.08.2017, 10:45

Glückwunsch poorboy !
zum 4.444-sten Beitrag.

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Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Beitrag von Yes » 01.08.2017, 16:09

Ja, Glückwunsch auch von mir.
taxipost hat geschrieben:lässt sich das aber auch mit der tatsache vereinbaren,
dass der fahrpreis
- die grundlage einer einzelnen aufzeichnung -
durch den taxameter ermittelt wird ?
es wird doch dieser wert vom taxameter abgelesen (zumindest meistens) und
per hand auf einen zettel geschriebenen.
damit ist der taxameter doch wieder im spiel.
Mit "meistens" könntest Du Deine Bücher nicht vollständig führen. Darüber hinaus müsstest Du dann auch die Daten von Fahrzeugkilometerzählern, Kalendern, Armbanduhren usw. in ihrer ursprünglichen Form revisionssicher aufzeichnen, aufbewahren und bereitstellen, da deren Daten hier genauso "im Spiel" wären.
taxipost hat geschrieben:du gehst von ist-besteuerung aus.
das ustg legt die soll-best. als regel fest,
die bezahlung ist also nebensache.
Die Bezahlung ist bei der Bareinnahmen-Aufzeichnung eine Nebensache?!
taxipost hat geschrieben:taxameter können alle notwendigen eingaben verarbeiten.
gilt für neue sowie alte taxameter gleichermassen.
die funktionen müssen nur eingeschaltet werden, siehe taxameter-anleitung,
und das auslesen/export der daten muss vorgenommen werden.
das dazu zusätzliche schnittstellen oder auch software (keine portale) benötigt werden...
Dann würde nur der Taxameterwert, aber weder die Leistung noch der vereinnahmte Betrag aufgezeichnet werden, obwohl allein diese und nicht der Taxameterwert Grundlage der Besteuerung sind.

Hast Du außerdem schon mal versucht, im laufenden Betrieb eine Kartennummer über die Tasten eines Hale-Taxameters einzugeben und glaubst, dass alle Deine Kollegen das stets fehlerfrei oder wenigstens überhaupt hinkriegen würden? Mir fällt's schwer.
taxipost hat geschrieben:ist im übrigen bei reg.kassen genauso.
auch hier brauchst du einen pc um die daten sehen zu können und
eine zusätzliche software um sie lesen zu können,
weil die kassenhersteller oft auch noch daran verdienen wollen.)
Man braucht doch keinen PC, um die Daten sehen zu können.
ilkoep hat geschrieben:
Yes hat geschrieben:Die Einzelaufzeichnungspflicht nach § 146 Abs. 1 Satz 1 AO muss ein Taxiunternehmer nicht in digitaler Form erfüllen, da er sie auch schriftlich erfüllen kann, indem er jede Bareinnahme einzeln aufzeichnet oder z. B. Schichtzettel führt.
Und nun mal Butter bei de Fische. Wie soll das ein MWU auf die Reihe kriegen? Auf`m Dorf mit Krankenfahrten mags ja funktionopeln. In der Stadt mit rein, raus, Kurzstrecke, Umland, 7%, 19 % hastenichjesehen mit xy Fahrern wohl eher nicht.

Aber träumen ist ja erlaubt.
Dass MWU Schichtzettel führen, ist jedenfalls in Hamburg gängige Praxis und damit auch Realität.

ilkoep
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Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Beitrag von ilkoep » 01.08.2017, 22:01

Yes hat geschrieben:Dass MWU Schichtzettel führen, ist jedenfalls in Hamburg gängige Praxis und damit auch Realität.
Jede einzelne Fahrt? Chapeau!

Yes
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Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Beitrag von Yes » 02.08.2017, 00:37

ilkoep hat geschrieben:Jede einzelne Fahrt? Chapeau!
Nein. Wie kommst Du darauf?

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Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Beitrag von Poorboy » 02.08.2017, 02:12

Die Emotionen am Posten gehen hoch.

Viele wissen noch gar nicht, dass sie teuren Technik-Schrott im Auto haben. Aufgeklärt, fühlen sich nun viele „genötigt“ und „erpresst“.

Kinners, so einfach ist das Strafrecht nicht. Erpressung und Nötigung gleich in tausender Paketen kann man der BWVI nun wirklich nicht vorwerfen.

Wer sich zwischen 2010 und 2016 aus Fördermitteln oder auf eigene Kosten die unnötige Übertragungstechnik hat in den Wagen einbauen lassen, ist bestenfalls „verschaukelt“ worden. Kinners, niemand hat Euch bedroht, was Voraussetzung für beide Straftaten wäre.

Dummheit auszunutzen, ist etwas anderes, als jemanden zu bedrohen, Ich weiß nicht bei wie vielen Gesprächen in den vergangenen Jahren am Posten ich selbst von Kollegen, die nicht zum intellektuellen Bodensatz unseres Gewerbes gehören, skeptisch betrachtet wurde. Poorboy gegen die Autorität der Behörde??

Ich hoffe, den Verdacht der „Nötigung“ beweiskräftig untermauern zu können mit dem genannten Formular, das ich bei meiner letzten Verlängerung wider besseren Wissens unterschrieben habe. Diese „Absichtserklärung“ muss in meiner Akte liegen. Aber was ist ein „empfindliches Übel“? Bedroht wurde ich ja auch nicht.

Ich wollte nur sinnlose Konfrontationen vermeiden. Und mir war klar, dass ich durch meine Unterschrift keinerlei Verpflichtung eingegangen war. Schlimmstenfalls hätte ich ein bisschen lauter werden müssen. Half schon, als man eine Steuererklärung von mir haben wollte, die nach Steuerrecht zu diesem Zeitpunkt noch gar nicht vorliegen musste.

Um die strafrechtliche Aufarbeitung möglichst wirkungsvoll anzuschieben, brauche ich also Betroffene, die sich den Schrott von Tesymex oder sonst wem nach dem Schreiben vom Februar diesen Jahres haben einbauen lassen. In diesem Schreiben wird verklausuliert mit dem Widerruf der Genehmigung, mithin der Existenzvernichtung, gedroht.

Einen Zeugen habe ich, der bis zu diesem Schreiben dem „gallischen Dorf“ der etwa 600 Widerständler angehört hat und Tesymex erst danach hat installieren lassen. Also Kosten, mithin ein wirtschaftlicher Schaden. Deshalb ist hier Erpressung und nicht mehr Nötigung strafrechtlich zu prüfen.

Dazu der Versuch in zwei Fällen, einmal bei mir und einem befreundeten Unternehmer. Der andere hat einen Anwalt eingeschaltet, der der Behörde die korrekte Rechtslage erläutert hat.

In der Behörden-Antwort könnte eine rote Linie übertreten worden sein. Muss geprüft werden.

Bliebe „Rechtsbeugung“. Ganz schwierig nachzuweisen, weil der „Vorsatz“ verlangt wird.
Man beruft sich auf das nicht gezeichnete BMF-Schreiben aus 2010. Das verschärft die Bestimmungen des § 147 der Abgabenordnung ausdrücklich in Bezug auf Taxameter. Es missachtet, dass die juristisch präzise formulierten Bestimmungen des § 146 a der Abgabenordnung Taxameter von eben diesen Bestimmungen ausnehmen.

Einfach formuliert: § 146 a definiert präzise, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit „elektronische Aufzeichnungsgeräte“ unter die Bestimmungen des folgenden § 147 fallen. Das BMF-Schreiben mit Bezug auf § 147 ist also Unsinn, weil Taxameter die im vorhergehenden § 146 a definierten Voraussetzungen eben nicht erfüllen. § 147 ist nach wörtlichem Gesetzestext auf sie nicht anwendbar.

Nur werden diese Geräte, also Taxameter, Zapfsäule, Wurstwaage, Eieruhr etc. dort nicht wörtlich genannt.

Damit kommen wir zur Frage, ob sich ein Bürger auf die Auskunft eines Beamten zur "Rechtslage" verlassen darf, oder ob er verpflichtet ist, diese zu prüfen, wie ich es getan habe.

Ob Juristen mit dem Argument durchkommen, sie würden Gesetzestexte so wenig verstehen wie Napp und seine krakeelende Freundin, weil ja schon Tucholsky ihren Berufsstand richtig eingeschätzt, wird sich zeigen. Dagegen spricht, dass subtil angedrohte Konsequenzen nie umgesetzt wurden. Habe trotz Tesymex-Verweigerung meine Verlängerung für fünf Jahre bekommen.

Konsequent wäre es gewesen, allen Verweigerern die Genehmigung zu entziehen, weil sie ja, der vorgeblich neuen Rechtslage nach, nicht "zuverlässig" seien.
Dass außer in Berlin bundesweit Hunderte von Genehmigungsbehörden das unsinnige und die Gesetzeslage konterkarierende BMF-Schreiben aus 2010 nicht anwendeten, gab auch niemandem zu denken? Also in Hamburg und Berlin die Napps unter den Genehmigungsbehörden??

Heute habe ich dazu von einem Informanten neue Dokumente bekommen. Hoch interessant.

BWVI kennt danach den Entwurf der Kassensicherungsverordnung und weiß, dass das Taxameter aus § 146 a der Abgabenordnung ausdrücklich ausgenommen wird. Was es schon vorher durch präzise juristische Formulierung war.

Man will versuchen, den Entwurf zu ändern.

Und dennoch soll der Unsinn aus BMF-Schreiben aus 2010 weiter angewandt werden.

Dazu der „Betreff“. Es ginge um eine „Änderung der Abgabenordnung“.

Darum ging es nie. Die Stellen der Abgabenordnung waren eindeutig formuliert, nur tauchte das Wort Taxameter nicht auf, sondern erst jetzt in der Klarstellung durch die Kassensicherungsverordnung.

Man wand sich wie ein Aal, um das Geschäftsmodell der Firma Tesymex zu retten.

Ansatz ist also, wer hat durch die falsche Darstellung der eindeutigen Rechtslage Senat und Bürgerschaft dazu gebracht, Tesymex mit Millionen von Steuergeldern zu „fördern“?

Die kleinen Lichter, die den mir vorliegenden Schriftverkehr unterzeichnet haben, und die nur dazu qualifiziert sind, Konzessionen über den Tresen zu reichen oder eben nicht, waren es sicher nicht. Haben sie erfolglos remonstriert oder beamten-üblichen Kadavergehorsam gezeigt?

Für mich bedeutet die neue Dokumentenlage, dass ich meinen Entwurf gründlich überarbeiten muss.

Poorboy

titanocen
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Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Beitrag von titanocen » 02.08.2017, 03:21

Jedes Taxameter kann auch rechnen .
Man schaltet den Tarif ein (Berlin, 3.90 oder 5E), den Zuschlag (von 0,50-1,50E) und den GR-Zuschlag (10x drücken der Zuschlagtaste). Mit einer (Gesamt)Taste werden Fahrpreis und Zuschläge addiert und auf dem Display dargestellt. Dass dies kaum ein Kollege macht, ist eine andere Sache. Ich kenne nicht mal die Taste für Kurzstrecke, mea culpa.
Dem FT wird sowieso viel zu große Aufmerksamkeit geschenkt. PB werden - logo- innerhalb des Pflichtfahrgebietes mit dem FT durchgeführt, aber alle anderen Dienstleistungen (Abholungen aus dem Umland, Personenbeförderungen ins Umland, Materialfahrten, Einkaufsfahrten, Starthilfen u.a) werden vom FT gar nicht erfasst . Man kann sie als Zusatzeinnahme auf dem Schichtzettel notieren - oder auch nicht.
Eine Kontrolle ist nur schwer möglich, dazu müßte das Zollamt jede ausgestellte und eingereichte Taxiquittung mit der Abrechnung des Taxiunternehmers überprüfen. Das ist eine Sisiphus-Aufgabe. Die 'W'ahrscheinlichkeit, daß so etwas bei einer Stichprobe auffällt, geht gegen Null.
Warum also heftige Debatten.
Ich habe vor Jahren eine Materialfahrt auf Coupon, die keiner haben wollte, angenommen (mein Standort Händelplatz, angesprochener Halteplatz Tempelhof, Ziel " es bleibt"). Ich fuhr zur Colditzstrasse, holte dort eine Postproduction-DVD ab, die ca.800m weit transportiert werden sollte. Taxameterpreis ca. 5,10E. Ich schrieb auf den Coupon 25E+1,50E Couponzuschlag. Es gab nie irgendwelche Beanstandungen.

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Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Beitrag von Löwenzahn » 02.08.2017, 07:49

Hast du dem Kunden gesagt, dass es 25 Euro kostet?

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Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Beitrag von TaxiBabsi » 02.08.2017, 07:59

@tita..
Das ist Abzocke, rechtlich einwandfrei und legitim, aber Abzocke.

taxipost
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Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Beitrag von taxipost » 03.08.2017, 08:00

Yes hat geschrieben: Mit "meistens" könntest Du Deine Bücher nicht vollständig führen.
hier habe ich etwas ungeschickt ausgedrückt.
auf dem taxameterbezogen muss hier "alle" stehen (richtige bedienung vorausgesetzt).
Yes hat geschrieben: Darüber hinaus müsstest Du dann auch die Daten von Fahrzeugkilometerzählern, Kalendern, Armbanduhren usw. in ihrer ursprünglichen Form revisionssicher aufzeichnen, aufbewahren und bereitstellen, da deren Daten hier genauso "im Spiel" wären.
nein, denn warum werden armbanduhren verwendet ?!
richtig, weil die daten nicht durch das system selbst,
sondern per hand "kopiert" werden.

taxameter haben eine "geeichte" uhr/kalender drin.
schreibt der taxameter die daten selbst,
dann werden die daten des aufzeichnungsgerät verwendet.

es also ohne bedeutung,
welche armbanduhr der fahrer bei der erstellung des schichtzettels trägt,
weil er laut BFH due taxameterwerte abschreiben soll,
damit auch datum/uhrzeit.
es ist der fahrer, der unnötig weitere geräte ins spiel bringt.

das einzige was ein taxameter nicht aufzeichnen kann,
ist der tachostand.
dieser dürfte aber ohne bedeutung sein, wenn einzeln aufgezeichnet wird.
tachostand-aufzeichnungspflicht resultiert aus der erleichterung: schichtzettel.
falls fahrtenbuchpflicht, dann muss der tachostand sowieso aufgezeichnet werden.
dann aber nicht durch den taxameter.

die fahrer-unterschrift wird durch den fahrer-code ersetzt.
Yes hat geschrieben: Die Bezahlung ist bei der Bareinnahmen-Aufzeichnung eine Nebensache?!]
bei der soll-besteuerung kann man, vereinfacht ausgedrückt, das so sagen.
du kannst mir folgen, das weiss ich ;-).
Yes hat geschrieben: Dann würde nur der Taxameterwert, aber weder die Leistung noch der vereinnahmte Betrag aufgezeichnet werden, obwohl allein diese und nicht der Taxameterwert Grundlage der Besteuerung sind.
nein, weil es wird alles aufgezeichnet,
was am taxameter eingegeben wurde.
und man kann alle einzelheiten eingeben.
Yes hat geschrieben: Hast Du außerdem schon mal versucht, im laufenden Betrieb eine Kartennummer über die Tasten eines Hale-Taxameters einzugeben und glaubst, dass alle Deine Kollegen das stets fehlerfrei oder wenigstens überhaupt hinkriegen würden? Mir fällt's schwer.
es ist nicht die kredikarten-nummer des kunden, die hier eingegeben werden kann.
hier kann die kreditkunden-nummer eingegeben werden.

unbarzahlungen stellen sowieso ein problem da.
ich wollte dieses thema erst ansprechen,
wenn wir eine linie gefunden haben.

warum ein problem ?,
weil bei einer kreditkarten-zahlung oder mt "bezahlen per app",
die frage geklärt werden muss,
ist der kunden noch unbestimmt ist ???

sein name ist auf der karte bzw. in der app.
und auf der rechnung,
die der fahrgast in unserem auftrag von mt bekommt,
lassen wir seinen namen schreiben.
Yes hat geschrieben: Man braucht doch keinen PC, um die Daten sehen zu können.
doch, nur bei einer pc-kasse nicht, weil hier der pc bereits vorhanden ist.
bei einer 0815 kasse werden alle einzeldaten auf einem speicher (zb. sd-karte) in einer datei gespeichert.
auf dem kleinen display kannst du dir nur die summen-speicher anzeigen lassen, vgl. taxameter.
um sd-karte lesen zu können, brauchtst du einen pc mit zb. sd-karten-slot.
um die einzelnen daten lesen zu können, brauchst du zusätzlich eine entsprechende software,
weil die datei oft in einem herstellereigenem format abgespeichert ist,
vgl. t21 speicherstick.

das sind aber nebensächlichkeiten ohne bedeutung, zumindest wenn es um die grundsatzfrage geht.
Zuletzt geändert von taxipost am 03.08.2017, 09:20, insgesamt 10-mal geändert.
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PayCo
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Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Beitrag von PayCo » 03.08.2017, 09:51

„INSIKA“ Frühling am Ende?

Seit vielen Jahren bin ich der Meinung, dass sich bei den TAXI Konzessionsbehörden in Hamburg und auch in Berlin ein eigenes Rechtssystem aufgebaut hat. Nur diese beiden Behörden verlangen in Deutschland seit 2017 die Nutzung eines „Fiskaltaxameters“ und akzeptieren kein „CeySystem“ für die Archivierung der Einzelaufzeichnungen. Begründet wird dies mit §146 Abs. 1 und Abs. 4.

Über die fehlende Rechtsgrundlage der Genehmigungspraxis in Hamburg und Berlin hat es schon viele Beschwerden gegeben. Diese sind von der Behörde zurückgewiesen worden mit dem Hinweis „Sie können ja Klage einreichen“ (Zitat Dirk Ritter IHK Veranstaltung 12.01.2017 in Hamburg).

Mit großer Verwunderung hat aktuell ein Taxiunternehmer von der Hamburger Konzessionsbehörde schriftlich bestätigt bekommen, dass er sein HALE 05 Taxameter weiter mit dem CeySystem nutzen könne und kein „Fiskaltaxameter“ einbauen müsse.
Nachdem dies bekannt wurde kündigen die ersten Taxiunternehmer die Verträge mit den INSIKA Serviceprovidern und dokumentieren die Einzelumsätze (Geschäftsvorfälle) auf dem Schichtzettel.
Die Kosten für die TIM Karte und die SIM Karte könnten durch die Kündigung eingespart werden – so die Auffassung der Taxiunternehmer. Da das Taxameter mit TIM Box ohne eine TIM Karte aber nicht funktioniert muss das „Fiskaltaxameter“ zurückgebaut werden.
Die HALE05 Nutzer beklagen jetzt die unnötige Investition in das geforderte „Fiskaltaxameter“ (ca. € 1.200) und müssen jetzt auch noch den Rückbau bezahlen, damit das Taxameter ohne TIM Karte wieder funktioniert.

Die HALE Vertriebspartner müssen sich jetzt nicht nur mit den vom Finanzamt monierten INSIKA Aufzeichnungslücken kümmern (Update von HALE noch nicht verfügbar) sondern befürchten auch aufgrund der technischen Probleme Mängelrügen und Wandlung der Kaufverträge.

Die TAXI Fachpresse und auch die Taxiverbände sind umfassend informiert.

Die Strafanzeige §240 StGB gegen die Hamburger Konzessionsbehörde unterstütze ich gerne mit einem höheren Betrag. (bitte melden wenn es losgeht)
Da die Berliner Konzessionsbehörde (LABO) der Hamburger Rechtsauffassung folgt, kommt das Berliner INSIKA Kartell (LABO,IHK,Taxiverbände und alle Fachwerkstätten) unter Druck. Dann ist wieder Platz für technologieoffene Aufzeichnungssysteme der Geschäftsvorfälle.

In Hamburg gibt es 400 INSIKA Verweigerer, in Berlin 3000.

27.07.2017 Manfred Schröder
Manfred Schröder

taxipost
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Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Beitrag von taxipost » 03.08.2017, 10:52

PayCo hat geschrieben:...Nur diese beiden Behörden verlangen in Deutschland seit 2017 die Nutzung eines „Fiskaltaxameters“ und akzeptieren kein „CeySystem“ für die Archivierung der Einzelaufzeichnungen. Begründet wird dies mit §146 Abs. 1 und Abs. 4.
...


27.07.2017 Manfred Schröder
Hören Sie bitte auf Quark zu erzählen.
Labo hat sich nie gegen Cey "gesperrt".
Und Hamburg ..., naja, Sie schreiben selbst; auch nicht.

Es ist aber lobenswert, dass Sie sich finanziell einbringen möchten.
Dann hat sich Anfang des Jahres vorgenomme Preiserhöhung Ihres Systems scheinbar gerechnet.
Seriös fand ich das nicht, die Preise sofort anzuheben und das mit der hohen Nachfrage zu begründen;
O-Ton Berliner Pay Co Büro,
aber das ist Ihre Sache.

Wenn Sie aber schon hier sind, erlauben Sie mir mal eine Frage zu Ihrem System.

Ist die "Pay Co - Lösung" nicht eine "Tablet-Kasse" i. S. v. §146a und damit Sicherheitsvorrichtungs-pflichtig und
sind Sie nicht aus diesem Grund (Zertifikatspflicht) in den Verband Kassenhersteller eingetreten?

Denn wenn Pay Co eine "echte" Kasse ist,
dann bringt sich jeder Taxiunternehmer freiwillig in den Einzugsbereich der KassenSichV,
was nun wahrlich Schwachsinn wäre.
Zuletzt geändert von taxipost am 03.08.2017, 11:25, insgesamt 6-mal geändert.
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Poorboy
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Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Beitrag von Poorboy » 03.08.2017, 12:24

Bemerkenswert!

Habe soeben Formulare für Erstantrag und Verlängerung bei der Behörde geholt!
Die verlangen noch immer "Fiskaltaxameter"! :shock: :mrgreen:

Poorboy

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Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Beitrag von TaxiBabsi » 03.08.2017, 12:35

Poorboy hat geschrieben:Bemerkenswert!

Habe soeben Formulare für Erstantrag und Verlängerung bei der Behörde geholt!
Die verlangen noch immer "Fiskaltaxameter"! :shock: :mrgreen:

Poorboy
Nicht bemerkenswert sondern konsequent um mit Hilfe des Fiskaltaxameters den Intensivtätersumpf trockenzulegen.

http://www.taxiforum.de/forum/viewtopic ... 20&t=11408
Zuletzt geändert von TaxiBabsi am 03.08.2017, 12:36, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Beitrag von Poorboy » 04.08.2017, 02:33

Gesetzgeber bestimmt wörtlich, dass Taxameter als Messgeräte nicht unter die Bestimmungen der entsprechenden § der Abgabenordnung fallen.

Und Hamburger Behörde plus Berlin sagen, das kümmert uns nicht, wir wenden unsere "erfundene Rechtslage" weiterhin an??????????????????

Bin ich hier in einer Bananen-Republik?

Poorboy

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