Fiskaltaxameter: BMF findet INSIKA problematisch
Re: Fiskaltaxameter: BMF findet INSIKA problematisch
Man könnte es natürlich machen, aber es wäre umständlich und relativ viel Aufwand für 2,50 EUR.
Re: Fiskaltaxameter: BMF findet INSIKA problematisch
Heute ist der Referentenentwurf der Kassensicherungsverordnung vom Bundesrat abgenickt worden.
Somit fallen Taxameter und Wegstreckenzähler explizit nicht in den Regelungsbereich des Kassengesetzes.
Also nichts mit verschärften Aufzeichnungspflichten mit elektronischer Sicherheitseinrichtung.
Somit fallen Taxameter und Wegstreckenzähler explizit nicht in den Regelungsbereich des Kassengesetzes.
Also nichts mit verschärften Aufzeichnungspflichten mit elektronischer Sicherheitseinrichtung.
Re: Fiskaltaxameter: BMF findet INSIKA problematisch
Quelle?
Poorboy
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Re: Fiskaltaxameter: BMF findet INSIKA problematisch
TaxiBabsi hat geschrieben:Unglaublich! Eine solche Impertinenz ist einmalig, @Yes: No and Go!
Seit 01.01.2017 besteht die FT-Pflicht und ...
Sie bestand nie, und es wird sie auch in Zukunft nicht geben. Hat Dir hier erfolglos jeder erklärt, der nur die Grundschule erfolgreich abgeschlossen hat.
Es gab nie ein "Fiskaltaxameter". Die Definition eines solchen Phantasie-Gerätes obliegt dem Gesetzgeber, nicht irgendwelchen Beamten in Verkehrsgewerbeaufsichten.
Deppen, die nicht einmal juristische Begriffe wie Gesetz, EU-Richtlinie und Rechtsverordnung unterscheiden können, dazu gehörst Du, sollten sich zu solchen Sachverhalten besser nicht äußern. Das trifft auch auf die Niedrigbegabten Napp und Matern zu, die im "gelben Forum" ein Fahrverbot für alle Taxen ohne dieses Phantasie-Gerät ab dem Jahreswechsel erwartet und bejubelt haben.
Die Postings dort sind ein echter Brüller!
Als Humanist will ich jedoch Milde walten lassen. Es genügt mir, wenn Napp und Matern im dortigen Forum, Du hier, nach alter Tradition schreiben (posten) und zwar 100 Mal: ICH BIN INTELLEKTUELL MINDERBEGABT UND ERZÄHLE MEINE MEINUNG IN ZUKUNFT NUR NOCH MEINER KLOBRILLE!!
Poorboy
Zuletzt geändert von Poorboy am 12.07.2017, 03:50, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Fiskaltaxameter: BMF findet INSIKA problematisch
Deine Wortwahl spricht für sich.Poorboy hat geschrieben:
.Grundschule.
Deppen, Niedrigbegabten .
ICH BIN INTELLEKTUELL MINDERBEGABT UND ERZÄHLE MEINE MEINUNG IN ZUKUNFT NUR NOCH MEINER KLOBRILLE!!
Poorboy
Zuletzt geändert von TaxiBabsi am 12.07.2017, 04:04, insgesamt 2-mal geändert.
Re: Fiskaltaxameter: BMF findet INSIKA problematisch
Sechs Tage nachdem der Gesetzgeber klargestellt hat, dass Taxameter nicht unter die Abgabenordnung fallen !
Der Typ ist ein Fall für das Vormundschaftsgericht !
Poorboy
Der Typ ist ein Fall für das Vormundschaftsgericht !
Poorboy
Re: Fiskaltaxameter: BMF findet INSIKA problematisch
Yep. Hat aber Tradition in Berlin. LaBo bricht und biegt die Gesetze zu ihren Gunsten bis es von den zuständigen Gerichten (mal wieder) auf den Boden der Tatsachen zurückgeholt wird. Just, Gott hab ihn selig, hätte seine Freude.
Habe mir mal `ne grosse Portion Popcorn bestellt .
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Re: Fiskaltaxameter: BMF findet INSIKA problematisch
Lektionen werden erteilt:
http://www.das-freie-taxiforum.com/inde ... #post69723Harte Gangart des LABO Berlin
Ob sich das mit geltendem Recht vereinbaren lässt, sei dahingestellt.
Einem Unternehmer mit Payco - Cryptobox wurde jetzt die Konzession nur für erstmal drei Monate verlängert. Er muss in dieser Zeit nachweisen,
das er sich Insika einbauen lassen hat. Ansonsten wird ihm die Konzession entzogen.
Bei der Übergabe der zunächst vorläufigen Konzession musste er unterschreiben, das er keine Rechtsmittel einlegt!
Angeblich werden auch demnächst sämtliche Inhaber des Payco-Systems angeschrieben und aufgefordert, Insika einzubauen.
Re: Fiskaltaxameter: BMF findet INSIKA problematisch
Halte ich nicht für glaubwürdig. "Jetzt" kann bedeuten, dass der User erst "jetzt" von dem Fall erfahren hat.
Schon am 1. Juni hat der Bundestag die "Kassensicherungsverordnung" verabschiedet, der Bundesrat am 7. Juli.
Danach fallen Taxameter explizit nicht unter die neue Regelung. Vor diesem Zeitpunkt hätte man vor Gericht klären müssen, dass Taxameter "alle Geschäftsvorfälle" gar nicht "richtig" und "korrekt" aufzeichnen können. Ist nun nicht mehr nötig.
Diese Karte:
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__240.html
kann jetzt sofort und umstandslos gespielt werden. Nach Absatz 4 bedeutet das für Amtsträger mindestens sechs Monate Haft.
Poorboy
Schon am 1. Juni hat der Bundestag die "Kassensicherungsverordnung" verabschiedet, der Bundesrat am 7. Juli.
Danach fallen Taxameter explizit nicht unter die neue Regelung. Vor diesem Zeitpunkt hätte man vor Gericht klären müssen, dass Taxameter "alle Geschäftsvorfälle" gar nicht "richtig" und "korrekt" aufzeichnen können. Ist nun nicht mehr nötig.
Diese Karte:
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__240.html
kann jetzt sofort und umstandslos gespielt werden. Nach Absatz 4 bedeutet das für Amtsträger mindestens sechs Monate Haft.
Poorboy
Re: Fiskaltaxameter: BMF findet INSIKA problematisch
Kleiner Fehler von mir.
Die Kassensicherungsverordnung, die Taxameter ausdrücklich in § 1 von dieser Verordnung und dem zugehörigen Gesetz ausnimmt, tritt erste drei Tage nach Verkündigung im Bundesgesetzblatt in Kraft.
Die letzte Ausgabe von fünf in diesem Monat, erschien am 14. Juli und enthielt die neue Regelung noch nicht. Wann die nächste Ausgabe erscheint, steht noch nicht fest.
Kann sich aber nur um ein paar Tage handeln. Dazu dann noch drei Tage und jeder Beamte, der weiter von "Fiskaltaxameter" oder INSIKA brabbelt, bekommt ein ernsthaftes Problem !
Ob die zur "Weltenrettung" respektive "Steueroptimierung" mindestens sechs Monate in den Knast und danach auf die Straße wollen, scheint mir doch sehr zweifelhaft.
Poorboy
Die Kassensicherungsverordnung, die Taxameter ausdrücklich in § 1 von dieser Verordnung und dem zugehörigen Gesetz ausnimmt, tritt erste drei Tage nach Verkündigung im Bundesgesetzblatt in Kraft.
Die letzte Ausgabe von fünf in diesem Monat, erschien am 14. Juli und enthielt die neue Regelung noch nicht. Wann die nächste Ausgabe erscheint, steht noch nicht fest.
Kann sich aber nur um ein paar Tage handeln. Dazu dann noch drei Tage und jeder Beamte, der weiter von "Fiskaltaxameter" oder INSIKA brabbelt, bekommt ein ernsthaftes Problem !
Ob die zur "Weltenrettung" respektive "Steueroptimierung" mindestens sechs Monate in den Knast und danach auf die Straße wollen, scheint mir doch sehr zweifelhaft.
Poorboy
Zuletzt geändert von Poorboy am 15.07.2017, 03:36, insgesamt 2-mal geändert.
Re: Fiskaltaxameter: BMF findet INSIKA problematisch
Theoretisches Gesabbel ist das Eine, Strenge Säuberungsaktionen das Andere.
Wird der Berliner Taximarkt endlich bereinigt?
4000 Berliner Taxis ohne Fiskaltaxameter drohen massive Konsequenzen
Wird der Berliner Taximarkt endlich bereinigt?
4000 Berliner Taxis ohne Fiskaltaxameter drohen massive Konsequenzen
http://www.taxi-times.com/berlin-konzes ... 000-taxis/Unternehmen, die im Wiederholungsfall keine Nutzung eines Fiskaltaxameters nachweisen können, müssten dann Steuern auf Basis einer Schätzung nachzahlen und mit Konzessionsentzug rechnen.
Detlef Freutel vom Taxiverband Berlin Brandenburg lobt den politischen Willen der Stadt, das Problem der Schwarzarbeit und Steuerhinterziehung im Taxigewerbe zu bekämpfen. „Man merkt absolut, dass das Thema verschärft angegangen wird“, wird Freutel zitiert. „Alle Zusagen wurden eingehalten, das habe ich von einer Regierung in 30 Jahren als Taxifahrer noch nicht erlebt.“ jh
Zuletzt geändert von TaxiBabsi am 15.07.2017, 03:53, insgesamt 3-mal geändert.
Re: Fiskaltaxameter: BMF findet INSIKA problematisch
Ich bin nie davon ausgegangen, dass Du das kapierst.
Eine Lösung wäre schön gewesen, war aber politisch nicht gewollt.
Poorboy
Eine Lösung wäre schön gewesen, war aber politisch nicht gewollt.
Poorboy
Fiskaltaxameter nutzen oder Konze ist weg
Unerheblich.
Erheblich: endlich wird gehandelt und durchgegriffen. Wer damit nicht einverstanden und kein Fiskaltaxameter nutzt verliert seine Konze und darf sie später u.U. nach Jahren und vielen Gerichtsprozessen gegebenfalls wieder einklagen.
Wofür dieses existenzbedrohenden Rusiken auf sich nehmen?
Die Lösung ist simpel: Fiskaltaxameter kaufen und nutzen!
https://www.rbb-online.de/wirtschaft/be ... treit.html
Erheblich: endlich wird gehandelt und durchgegriffen. Wer damit nicht einverstanden und kein Fiskaltaxameter nutzt verliert seine Konze und darf sie später u.U. nach Jahren und vielen Gerichtsprozessen gegebenfalls wieder einklagen.
Wofür dieses existenzbedrohenden Rusiken auf sich nehmen?
Die Lösung ist simpel: Fiskaltaxameter kaufen und nutzen!
https://www.rbb-online.de/wirtschaft/be ... treit.html
Zuletzt geändert von TaxiBabsi am 15.07.2017, 06:19, insgesamt 5-mal geändert.
Re: Fiskaltaxameter: BMF findet INSIKA problematisch
Wenn überhaupt, dann ja offenbar bloß in Berlin.TaxiBabsi hat geschrieben:Erheblich: endlich wird gehandelt und durchgegriffen. Wer damit nicht einverstanden und kein Fiskaltaxameter nutzt verliert seine Konze
Dieses Szenario erschiene selbst in Berlin sehr unwahrscheinlich. Wer bereit ist, überhaupt Prozesse zu führen, würde die Behörde schon im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes dazu verpflichten, entweder den Vollzug eines entsprechenden Widerrufsbescheides auszusetzen oder ihm seine Genehmigung vorläufig zu erteilen.TaxiBabsi hat geschrieben:.. verliert seine Konze und darf sie später u.U. nach Jahren und vielen Gerichtsprozessen gegebenfalls wieder einklagen.
Zu den "Jahren ohne Konzession" wird es daher nicht kommen. Den Unternehmern dürften anderenfalls umfangreiche Schadensersatzansprüche zustehen.
Genau diese Fragen sollten und werden offenbar auch innerhalb der meisten Genehmigungsbehörden aufgeworfen werden: Haftet der Staat? Kann er auf seine Bediensteten Rückgriff nehmen? Machen diese sich strafbar?TaxiBabsi hat geschrieben:Wofür dieses existenzbedrohenden Rusiken auf sich nehmen?
Re: Fiskaltaxameter: BMF findet INSIKA problematisch
Ist das nicht schon geschehen?
Tausende Taxen unter Zwang teuer umgerüstet. Dazu eine kostenpflichtige Speicherung von Messdaten erzwungen ohne jede Rechtsgrundlage!
Wer haftet für den Schaden?
Der § 146 a der Abgabenordnung hat das noch nie hergegeben sondern ausdrücklich verneint. Hätte man bislang vor Gericht klären müssen, aufwendig und teuer, zudem extrem risikobehaftet.
Nun hat der Gesetzgeber eine simple physikalische Selbstverständlichkeit klargestellt. Messgeräte ohne Eingabemöglichkeit bilden ab und speichern Messergebnisse aber keine "Geschäftsvorfälle", schon gar nicht "richtig" und "vollständig"!
Und damit betritt der Staatsanwalt die Szene! Popcorn besorgen, es beginnt der zweite Teil unseres Films !
Poorboy
Tausende Taxen unter Zwang teuer umgerüstet. Dazu eine kostenpflichtige Speicherung von Messdaten erzwungen ohne jede Rechtsgrundlage!
Wer haftet für den Schaden?
Der § 146 a der Abgabenordnung hat das noch nie hergegeben sondern ausdrücklich verneint. Hätte man bislang vor Gericht klären müssen, aufwendig und teuer, zudem extrem risikobehaftet.
Nun hat der Gesetzgeber eine simple physikalische Selbstverständlichkeit klargestellt. Messgeräte ohne Eingabemöglichkeit bilden ab und speichern Messergebnisse aber keine "Geschäftsvorfälle", schon gar nicht "richtig" und "vollständig"!
Und damit betritt der Staatsanwalt die Szene! Popcorn besorgen, es beginnt der zweite Teil unseres Films !
Poorboy
Re: Fiskaltaxameter: BMF findet INSIKA problematisch
Poorboy hat geschrieben:Ist das nicht schon geschehen?
Tausende Taxen unter Zwang teuer umgerüstet. Dazu eine kostenpflichtige Speicherung von Messdaten erzwungen ohne jede Rechtsgrundlage!
Wer haftet für den Schaden? ...
Poorboy
Schaden?
Zusätzliche Ausgaben (Fiskaltaxameter sowie Datenspeicherung bei externen Anbietern) sind kein "Schaden".
Re: Fiskaltaxameter: BMF findet INSIKA problematisch
Damit hat das LABO ja reichlich Erfahrung -> Beobachtungszeitraum in den 80igern. Jeder Behördenleiter hat seitdem diese Aufgabe stets erfolgreich seinem Nachfolger überlassen .Yes hat geschrieben:Den Unternehmern dürften anderenfalls umfangreiche Schadensersatzansprüche zustehen.
Im Gegensatz zu Taxifahrern brauchen Politiker keine Qualifikation und haften auch nicht persönlich (leider).
Dieses Schreiben wurde maschinell erstellt und ist auch ohne Unterschrift gültig.