[Fahrdienst] uberPOP
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Re: uberPOP
Wenn UBER noch rd.. 5 Milliarden hat, ist ja lange noch nicht aus.
„Noch sitzt ihr da oben, ihr feigen Gestalten. Vom Feinde bezahlt, dem Volke zum Spott. Doch einst wird wieder Gerechtigkeit walten, dann richtet das Volk. Dann gnade Euch Gott !“
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Re: uberPOP
Was willst Du eigentlich? Sicher reicht das!TaxiBabsi hat geschrieben:Nur von A nach B fahren ist nicht ausreichend.
- alsterblick
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Re: uberPOP
Meine FG bedanken sich sogar 2x ueberhaupt ganz zu B gebracht worden zu sein.. Koennte ja auch rausschmeissen.
„Noch sitzt ihr da oben, ihr feigen Gestalten. Vom Feinde bezahlt, dem Volke zum Spott. Doch einst wird wieder Gerechtigkeit walten, dann richtet das Volk. Dann gnade Euch Gott !“
Re: uberPOP
Hmm, 2,9 in 2016 versenkt. Tendenz steigend. Tick tack.alsterblick hat geschrieben:Wenn UBER noch rd.. 5 Milliarden hat, ist ja lange noch nicht aus.
- alsterblick
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Re: uberPOP
Da UBER in Brüssel (noch) zurechtgewiesen wird, bleibt für UBER vorerst nur der Weg in den Ländern (regional) an Gesetzesänderungen / Aufweichungen mitzuwirken.
Sub-Mietwagenunternehmen können sich darauf zwar einlassen, müssen ihre angestellten Fahrer aber ordentlich (ab ML)bezahlen.
Ganz genau, die Preisfestlegung ist unternehmerisches Handeln.11. May 2017 Justiz.
EU-Gutachter: Gleiche Regeln für Uber wie für Taxi-Firmen
http://www.sueddeutsche.de/news/panoram ... -99-406146
Luxemburg (dpa) - Für den Fahrdienst-Vermittler Uber deutet sich vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) eine Schlappe an.
Uber vermittelt über seine App Fahrgelegenheiten vor allem in Mietwagen und Taxis. Das Unternehmen betont stets, ein reiner Online-Vermittlungsdienst und damit ein sogenannter Dienst der Informationsgesellschaft zu sein. Als solcher wäre Uber laut europäischem Recht von vielen Regeln ausgenommen, die für Taxi-Unternehmen gelten. Würde der EuGH hingegen der Auffassung seines Gutachters folgen und den Dienst dem Verkehrssektor zuordnen, drohen schärfere Auflagen.
Aus Sicht des Generalanwalts übernimmt Uber viel mehr Tätigkeiten als ein reiner Vermittlungsservice. Die Firma kontrolliere, wenn auch indirekt, die Qualität der Fahrten. Sie lege die Preise fest.........
Die Einschätzung des Generalanwalts ist für das Gericht nicht bindend. In den meisten Fällen folgen die EuGH-Richter aber seinen Empfehlungen. Anlass für das aktuelle Verfahren ist die Klage eines Taxiverbands aus dem spanischen Barcelona.
Sub-Mietwagenunternehmen können sich darauf zwar einlassen, müssen ihre angestellten Fahrer aber ordentlich (ab ML)bezahlen.
Zuletzt geändert von alsterblick am 11.05.2017, 15:01, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: uberPOP
Auch im fernen Ausland schaut man nach Europa, wo gerichtliche Entscheidungen zu UBER anstehen.
Uber ist ein echter Veranstalter und Betreiber. Vorgeblich ein Technikunternehmen zu sein, ist lediglich die Ausrede von UBER, um Gesetze zu umschiffen.
Es geht da auch um das zuvor genannte Gutachten für das Gericht.
....ins Deutsche übersetzt.
Uber ist ein echter Veranstalter und Betreiber. Vorgeblich ein Technikunternehmen zu sein, ist lediglich die Ausrede von UBER, um Gesetze zu umschiffen.
Es geht da auch um das zuvor genannte Gutachten für das Gericht.
....ins Deutsche übersetzt.
"Indirekte Kontrolle, wie sie von Uber ausgeübt wird, auf der Grundlage finanzieller Anreize und dezentraler Passagier-geführter Ratings, mit Skaleneffekt, ermöglicht es, in einer Weise zu handeln, die genauso - wenn nicht sogar effektiver ist als das Management auf der Grundlage formaler Aufträge von einem Arbeitgeber an seine Mitarbeiter und direkte Kontrolle über die Durchführung solcher Aufträge gegeben. "
"Ein echter Veranstalter und Betreiber von Stadtverkehrsdiensten"
Auf der entscheidenden Einstufung von Ubers Geschäft ist die Schlussfolgerung, dass Ubers Tätigkeit die Transportdienste anbietet, anstatt lediglich eine Vermittlungsplattform zu sein.
Er stellt z. B. fest, dass das Unternehmen "eine einzige Versorgung mit Transport in einem Fahrzeug umfasst, das sich über die Smartphone-Anwendung befindet und gebucht wird und dass diese Dienstleistung aus ökonomischer Sicht von Uber oder in ihrem Auftrag erbracht wird" und dass die Service wird "den Nutzern präsentiert und von ihnen auf diese Weise wahrgenommen", und behauptet, dass "wenn die Benutzer sich entscheiden, Ubers Dienste zu nutzen, sie einen Transportdienst anbieten, der bestimmte Funktionen und einen bestimmten Qualitätsstandard bietet" und Hinweis: "Solche Funktionen und Transportqualität werden von Uber sichergestellt."
Seine Schlussfolgerung ist, dass wenn Uber nur innovative Methoden um einen Transport-Service meint anzubieten / zu liefern, ist der Kern-Service immer noch Transport.
Original ausführliche Quelle https://techcrunch.com/2017/05/11/europ ... tory-blow/
Streng genommen geht wohl nicht mal, dass Sub-Mietwagenunternehmen Uber andienen (wegen "price surging").Vorheriges Zitat von mir:
"Die Preisfestlegung ist unternehmerisches Handeln.
Sub-Mietwagenunternehmen können sich darauf zwar einlassen, müssen ihre angestellten Fahrer aber ordentlich (ab ML)bezahlen."
Zuletzt geändert von alsterblick am 11.05.2017, 18:48, insgesamt 1-mal geändert.
„Noch sitzt ihr da oben, ihr feigen Gestalten. Vom Feinde bezahlt, dem Volke zum Spott. Doch einst wird wieder Gerechtigkeit walten, dann richtet das Volk. Dann gnade Euch Gott !“
Re: uberPOP
Es handele sich vielmehr "um die Organisation und den Betrieb eines umfassenden Systems des Personennahverkehrs auf Abruf".
Uber sei auch kein Mitfahrdienst, "denn der Zielort werde von den Fahrgästen bestimmt, und die Fahrer erhielten eine Bezahlung, die die bloße Erstattung der entstandenen Kosten bei weitem übersteige". Die Fahrdienstleistung sei das "zentrale Element" des Dienstes, die Vermittlungs-App zwischen Fahrern und Fahrgästen hingegen nur "nebensächlich". Daher sollte für Uber "der Grundsatz des freien Dienstleistungsverkehrs im Rahmen der 'Dienste der Informationsgesellschaft'" nicht gelten. Stattdessen solle das Unternehmen den Bedingungen für die Zulassung von Verkehrsunternehmern zum Verkehr unterliegen.
Quelle:https://www.golem.de/news/europaeischer ... 27766.html
Auf Abruf = Taxi.
Uber sei auch kein Mitfahrdienst, "denn der Zielort werde von den Fahrgästen bestimmt, und die Fahrer erhielten eine Bezahlung, die die bloße Erstattung der entstandenen Kosten bei weitem übersteige". Die Fahrdienstleistung sei das "zentrale Element" des Dienstes, die Vermittlungs-App zwischen Fahrern und Fahrgästen hingegen nur "nebensächlich". Daher sollte für Uber "der Grundsatz des freien Dienstleistungsverkehrs im Rahmen der 'Dienste der Informationsgesellschaft'" nicht gelten. Stattdessen solle das Unternehmen den Bedingungen für die Zulassung von Verkehrsunternehmern zum Verkehr unterliegen.
Quelle:https://www.golem.de/news/europaeischer ... 27766.html
Auf Abruf = Taxi.
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Re: uberPOP
Der Klagefall aus Berlin betrifft jetzt ersteinmal die Rückkehrpflicht von UBER/Mietwagen.Möglich ist auch, dass die Richter den Fall aus Berlin dann noch dem Europäischen Gerichtshof vorlegen.
Quelle: https://www.welt.de/regionales/berlin/a ... s-Mai.html
ABER es geht ja noch weiter mit anderen Punkten:
1) Klar, die Ortskunde-Prüfung stört UBER, um überhaupt eine Armee von selbständigen Fahrern und auch Sub-Mietwagenunternehmer mit Fuhrpark für UBER aufbauen zu können.
2) Dann braucht UBER einen deutlich niedrigeren Fahrpreis (z.B. rd. halber Taxipreis), um Taxi die Fahrgäste zu klauen.
Dieser stets unbekannte niedrigere Fahrpreis (wann, wie lange ?) muß temporär aber verkraftet / ausgehalten werden und UBER will/kann dieses Dumping nicht ganz selbst finanzieren. Mit dem Vehikel „surge pricing“ ist allen Ausführenden unklar, was am Monats-/Jahresende die realen Einnahmen (je besetzem Km) sind und können aufgrund der Willkür von UBER nicht kalkulieren, also blauäugig pleite gehen. Erschwerend hinzu die Leerkilometer und Auslastung je Std/Tag/Monat/Jahr (wg fixer Kosten)..
Wenn die Gerichte JA zu beliebigem adhoc „surge pricing“ seitens UBER sagen, dann wäre es eine staatlicherseits gestattete Falle (Gerichtsurteil) der Fremdfinanzierung von Risiko. Irgendwie kann ich mir nicht vorstellen, dass ein EU-Gericht dem stattgibt.
UBER selbst als Mietwagenunternehmen könnte sowas evtl. machen, nur hat UBER soviel Risikogeld eben nicht (999 Milliarden, ....). UBER muß mit seinem „surge pricing“ Kernprodukt deshalb in Europa scheitern.
Wenn ein Hotel, eine Airline einen dynamischen Preis hat, dann jedoch selbst bestimmt.
Oder bestimmt z.B. die Hotel-Buchungsplattform "HRS" die Endpreise der teilnehmenden Hotels ?
Zuletzt geändert von alsterblick am 12.05.2017, 18:23, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: uberPOP
Genau das machen die!alsterblick hat geschrieben: ...
Oder bestimmt z.B. die Hotel-Buchungsplattform "HRS" die Endpreise der teilnehmenden Hotels ?
Das Leben wird vorwärts gelebt und rückwärts verstanden
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Re: uberPOP
Haben wir nicht ne tolle Behörde?
Die macht mal wieder nen schlanken Fuß
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Re: uberPOP
Aus Twix wird jetzt Raider, aus UberBlack wird jetzt UberX.
Mal kieken was Donnerstag bei rauskommt.
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Nein, machen sie nicht. Der Offlinepreis darf nur nicht niedriger als der Onlinepreis sein, wie bei Amazon.AsphaltRunner hat geschrieben:Genau das machen die!alsterblick hat geschrieben: ...
Oder bestimmt z.B. die Hotel-Buchungsplattform "HRS" die Endpreise der teilnehmenden Hotels ?
Re: uberPOP
und was sollte die behörde deiner meinung nach machen ?!AsphaltRunner hat geschrieben:Haben wir nicht ne tolle Behörde?
Die macht mal wieder nen schlanken Fuß
es reicht, dass Hamburg in Berlin regiert.
das uber im txl zur nr.1-abholer am gate mutieren wird,
war abzusehen.
welcher_*** bestellt sich eine taxe,
die ihn nicht am bestellort abholen will.
ich laufe doch nicht kreuz und quer uber den flughafen
um in eine taxe zu steigen !!!
mir ist doch egal,
ob die taxe vor der tür vorher in einer schlange gestanden hat oder nicht.
warum soll ich als fahrgast für die unfähigkeit der "kontrolletti" büssen.
wenn die taxe nicht will...
die verbände schiessen sich immer wieder selbst ins knie !
Zuletzt geändert von taxipost am 13.05.2017, 08:59, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: uberPOP
Welcher_*** riskiert eine € 50 Strafe nur weil der FG zu faul ist seinen Hintern zu bewegen?taxipost hat geschrieben:welcher_*** bestellt sich eine taxe,
die ihn nicht am bestellort abholen will.
ich laufe doch nicht kreuz und quer uber den flughafen
um in eine taxe zu steigen !!!
TXL ist nicht Langenhagen.
Re: uberPOP
So sind sie, unsere Gestrigen, lassen sich die Butter vom Brot nehmen und berufen sich dann noch arrogant rechtfertigend auf irgendwelche absurden Regeln. Die Kunden entscheiden, lassen sich von keinem Taxifahrer bevormunden und wählen das für Sie Beste.
Re: uberPOP
daher auch txl und nicht haj.ilkoep hat geschrieben: ...
TXL ist nicht Langenhagen.
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Re: uberPOP
Die Plattform bestimmt immer den Preis. Direkt oder indirekt. Gäbe es nicht den behördlichen Taxitarif, würden auch die Tourenmakler den Taxi-Preis bestimmen - zumindest für ihre Touren.ilkoep hat geschrieben:Nein, machen sie nicht. Der Offlinepreis darf nur nicht niedriger als der Onlinepreis sein, wie bei Amazon.AsphaltRunner hat geschrieben:Genau das machen die!alsterblick hat geschrieben: ...
Oder bestimmt z.B. die Hotel-Buchungsplattform "HRS" die Endpreise der teilnehmenden Hotels ?
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